www.wikidata.de-de.nina.az
Das Amt Dieburg war ein Amt der Landgrafschaft Hessen Darmstadt und nachfolgend des Grossherzogtums Hessen Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Umfang 3 Geschichte 3 1 Vorgeschichte 3 2 Amt Dieburg 3 3 Ende 4 Recht 5 Literatur 6 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenIn der Fruhen Neuzeit waren Amter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet Umfang BearbeitenDas Amt Dieburg bestand aus den Gemeinden 1 Dieburg Klein Zimmern Nieder Roden und Ober Roden Das Gebiet des Amtes Dieburg lag auf den Gemarkungen der heutigen Gemeinden Dieburg Gross Zimmern Rodgau und Rodermark Geschichte BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Das Amt Dieburg bestand schon vor seinem Ubergang an die Landgrafschaft Hessen Darmstadt unter der Bezeichnung Amtsvogtei Dieburg im Kurfurstentum Mainz Hier war es dem Oberen Erzstift und dem Oberamt Steinheim nachgeordnet 2 Amt Dieburg Bearbeiten Mit dem Reichsdeputationshauptschluss wurde Kurmainz 1803 aufgelost und das Oberamt Steinheim mit der Amtsvogtei Dieburg der Landgrafschaft Hessen Darmstadt zugeschlagen 3 die 1806 in Grossherzogtum Hessen umbenannt wurde Die Bezeichnung des Amtes anderte sich in Amt Dieburg Es wurde der Provinz Starkenburg unterstellt Mit der Ausfuhrungsverordnung vom 9 Dezember 1803 wurde das Gerichtswesen der beiden oberen Instanzen im Grossherzogtum neu organisiert Die Amter so auch das Amt Dieburg blieben die erste Instanz der Rechtsprechung in Zivilsachen Ende Bearbeiten 1821 kam es zu einer Justiz und Verwaltungsreform mit der auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung auf unterer Ebene umgesetzt wurde Die Amter wurden aufgelost ihre Aufgaben hinsichtlich der Verwaltung neu gebildeten Landratsbezirken die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten ubertragen 4 Das Amt Dieburg wurde zerschlagen die Gemeinden seines Bezirks verteilt Hinsichtlich der bisher vom Amt Dieburg wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Dieburg und Klein Zimmern dem Landratsbezirk Dieburg zugeteilt 4 und hinsichtlich der Rechtsprechung dem Landgericht Umstadt 4 Die Gemeinden Ober Roden und Nieder Roden dagegen wurden hinsichtlich der Verwaltung dem Landratsbezirk Langen und hinsichtlich der Rechtsprechung dem Landgericht Langen zugeteilt 4 Recht BearbeitenIm Amt Dieburg galt das zuletzt im ganzen Kurstaat formal 1755 noch einmal eingefuhrte Mainzer Landrecht als Partikularrecht Das Gemeine Recht galt daruber hinaus soweit das Mainzer Landrecht spezielle Regelungen fur einen Sachverhalt nicht enthielt Es blieb wahrend des gesamten 19 Jahrhunderts weiter in Geltung als das Gebiet zum Grossherzogtum Hessen gehorte 5 Erst zum 1 Januar 1900 wurde das Partikularrecht von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost Literatur BearbeitenL Ewald Beitrage zur Landeskunde In Grossherzogliche Centralstelle fur die Landes Statistik Hg Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Jonghaus Darmstadt 1862 Einzelnachweise Bearbeiten Ewald S 45 Nr 198 201 Dieburg Landkreis Darmstadt Dieburg Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Ewald S 45 a b c d Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 405 406 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 S 16 109 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amt Dieburg amp oldid 232224412