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Die Wechselburgschaft auch Wechselaval ist die Ubernahme der wechselrechtlichen Haftung durch den Wechselburgen fur die Zahlung der Wechselsumme aus einem Wechsel die zu einer Mithaftung des Wechselburgen fur einen anderen Wechselverpflichteten Bezogener Aussteller oder Indossant fuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsfragen 2 Wirtschaftliche Bedeutung 3 International 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseRechtsfragen BearbeitenDie Wechselburgschaft Wechselaval ist in den Art 30 ff des Wechselgesetzes WG vom 21 Juli 1933 RGBl I S 399 geregelt Danach muss die Burgschaft auf dem Wechsel oder dessen Anhang in Schriftform durch eigenhandige Unterschrift angebracht werden Art 31 WG Ublicherweise erfolgt dies durch Hinzusetzen der Worte als Burge per Aval oder einer gleichbedeutenden Formulierung Nicht erforderlich ist dass die Wechselburgschaft aussagt fur wen sie ubernommen wird Art 31 Abs 4 WG Die blosse Unterschrift ohne Zusatz auf der Vorderseite des Wechsels gilt dann unwiderlegbar als Burgschaft fur den Aussteller Art 31 Abs 3 WG Die blosse Unterschrift auf der Ruckseite des Wechsels gilt hingegen als Blankoindossament Art 13 Abs 2 WG Die Entstehung der Avalhaftung setzt einen schuldrechtlichen Begebungsvertrag voraus 1 Ein Wechselburge haftet in gleicher Weise wie derjenige fur den er sie ubernommen hat Wird der Wechselburge in Anspruch genommen so erwirbt er die Anspruche aus dem Wechsel kraft Gesetzes Legalzession Art 32 WG Zwischen der Wechselburgschaft und der Burgschaft des BGB bestehen ausser der Bezeichnung und dem Sicherungszweck keine weiteren Gemeinsamkeiten 2 Sie ist ein wechselrechtlicher Haftungsbeitritt eigener Art 3 Anders als der Burge einer Burgschaft haftet der Wechselburge gesamtschuldnerisch neben den ubrigen Wechselverpflichteten wobei seine Haftung selbstandig neben die Hauptverbindlichkeit tritt und von deren Bestand inhaltlich unabhangig ist Art 47 WG Zudem haftet der Wechselburge ohne dass ihm die Einrede der Vorausklage oder sonstige materielle Einreden des Hauptschuldners zustehen Die Wechselburgschaft ist im Gegensatz zur Burgschaft nur formell akzessorisch da der Wechselburge nur dann nicht haftet wenn die Hauptschuld wegen eines Formfehlers nichtig ist Art 32 Abs 2 WG Wirtschaftliche Bedeutung BearbeitenDie Wechselburgschaft ist in Deutschland selten beweist sie doch dass der aus ihr begunstigte Wechselbeteiligte der Avalat keine einwandfreie Bonitat besitzt Sie findet heute fast ausschliesslich nur noch in Form des so genannten Bankavals im Handelsverkehr Anwendung Dabei ubernimmt ein Kreditinstitut die Burgschaft fur einen Wechselschuldner gegen eine Gebuhr die Avalprovision Die Burgschaft einer Bank dient der Bonitatsverbesserung eines Wechsels und ist eine Kreditleihe Diese Wechselburgschaft gehort nach 1 Abs 1 Satz 2 Nr 8 Kreditwesengesetz zu den Bankgeschaften 4 Fur die Bank handelt es sich dabei um eine so genannte Eventualverbindlichkeit da eine Zahlungsverpflichtung Verbindlichkeit erst im Falle der Inanspruchnahme der burgenden Bank entsteht Die Wechselburgschaft kommt heute im Bankwesen lediglich noch im Rahmen der Aussenhandelsfinanzierung vor siehe Akzeptierungsakkreditiv Dokumente gegen Akzeptierung eines Wechsels International BearbeitenIn Osterreich ist die in Art 32 Wechselgesetz Osterreich geregelte Wechselburgschaft im Unterschied zur Burgschaft burgerlichen Rechtes nicht akzessorisch 5 Dies bedeutet nicht dass die Haftung des Wechselburgen vom Bestehen einer Hauptschuld ganzlich unabhangig ist sondern nur dass die Verpflichtungserklarung des Wechselburgen auch dann gultig ist wenn die Verbindlichkeit fur die sich der Wechselburge verburgt hat aus einem anderen Grund als wegen eines Formfehlers nichtig ist Sie kommt insbesondere dann haufiger vor wenn mittelstandische Exporteure einen Exportkredit benotigen Dann haftet im Rahmen der Wechselburgschaft die Republik Osterreich fur einen Bankkredit der Hausbank an den Exporteur Die Hausbank wiederum kann sich bei der Oesterreichischen Kontrollbank auf Basis der Wechselburgschaft gunstig refinanzieren 6 In der Schweiz ist die Wechselburgschaft in Art 1020 ff OR geregelt wobei die Angabe fur wen die Wechselburgschaft geleistet wird keine ausdruckliche zu sein braucht 7 Die Vorschriften des OR sind deckungsgleich mit den Art 30 32 des deutschen Wechselgesetzes Siehe auch BearbeitenHandelswechsel Wechselreiterei Akzeptkredit DiskontkreditEinzelnachweise Bearbeiten BGH WM 1978 83 85 Lutz Sedatis Einfuhrung in das Wertpapierrecht 1988 S 125 Wolfgang Zollner Wertpapierrecht 14 Auflage 1987 S 119 BAFin 8 Januar 2009 Hinweise zum Tatbestand des Garantiegeschafts OGH Urteil vom 5 April 1967 Az 3Ob7 67 Ulrike Zabini OeKB Exportakademie November 2012 Wechselburgschaften S 3 ff Memento des Originals vom 28 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www oekb at PDF 342 kB Bundesgericht Urteil vom 19 Juni 1951 BGE 77 II 250Normdaten Sachbegriff GND 4189325 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wechselburgschaft amp oldid 208018841