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Das schweizerische Bundesgesetz uber Waffen Waffenzubehor und Munition Waffengesetz WG regelt das Waffenrecht in der Schweiz Dies betrifft den Umgang mit Waffen einschliesslich Hieb und Stichwaffen Elektroschockgeraten Schusswaffen und Munition sowie den Erwerb den Besitz die Lagerung das Tragen das Mitfuhren den Handel die Ein Aus und Durchfuhr und die Herstellung von Waffen Auch definiert es Zubehor Schalldampfer Laser und Nachtsichtzielgerate und verbotene Gegenstande z B Springmesser Schlagringe und verbietet oder beschrankt deren Erwerb Das Tragen gefahrlicher Gegenstande kann unter das Waffengesetz fallen BasisdatenTitel Bundesgesetz uber Waffen Waffenzubehor und MunitionKurztitel WaffengesetzAbkurzung WGArt BundesgesetzGeltungsbereich SchweizRechtsmaterie Militarische VerteidigungSystematische Rechtssammlung SR 514 54Ursprungliche Fassung vom 20 Juni 1997Inkrafttreten am 1 Januar 1999Letzte Anderung durch AS 2007 1411 Zollgesetz PDF Datei 664 kB Inkrafttreten derletzten Anderung 12 Dezember 2008Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die schweizerische Waffengesetzgebung gilt als eine der liberalsten der Welt da Besitz und Erwerb von Waffen und Munition grundsatzlich jedem unbescholtenen Burger gestattet wird sofern das Gesetz dazu keine besonderen Bestimmungen enthalt Fur den Umgang mit den privat aufbewahrten Armeewaffen der Milizsoldaten gelten eigene Regeln Die Regelungen des WG werden in der Waffenverordnung WV naher ausgestaltet Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Entwicklung des Gesetzes 2 1 Geschichte 2 2 Revision vom 12 Dezember 2008 Aktuell 1 Januar 2013 2 3 Revision Waffenverordnung vom 28 Juli 2010 Aktuell 15 Marz 2014 2 4 Volksinitiativen 3 Regelungen 3 1 Erwerb 3 2 Handel 3 3 Aufbewahrung 3 4 Waffentragen 3 5 Transport von Waffen 3 6 Tragen gefahrlicher Gegenstande 3 7 Abgabe von Waffen und Munition 3 8 Strafen 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeltungsbereich BearbeitenDas Gesetz soll den Missbrauch von Waffen Zubehor und Munition bekampfen Es regelt den privaten und kommerziellen Erwerb die Aufbewahrung den Transport das Tragen und den Handel mit Waffen Zubehor Bestandteilen und Munition Das Gesetz gilt nicht fur Zoll und Polizeibehorden sowie das Militar Ebenfalls ausgenommen sind Feuerwaffen die vor 1870 hergestellt wurden Es beschrankt sich auf Waffen die eine einzige Person tragen und bedienen kann oder Gegenstande die zu solchen Geraten umgebaut werden konnen Feuerwaffen Als Waffen im Sinne des Gesetzes gelten alle a Feuerwaffen aber auch b Spruhdosen mit bestimmten Reizstoffen nach Anhang 2 z B 2 Chlorbenzylidenmalonsauredinitril nicht aber Pfefferspray c Messer deren Klinge mit einem einhandig bedienbaren automatischen Mechanismus ausgefahren werden kann Schmetterlingsmesser Wurfmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge d Schlagringe Ruten Stocke Wurfsterne und dergleichen Auch unter das Gesetz fallen e Elektroschockgerate wie Taser f Druckluft und CO2 Waffen die eine Mundungsenergie von mindestens 7 5 Joule entwickeln g Imitations Schreckschuss und Soft Air Waffen die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden konnen Der Erwerb das Tragen das Vermitteln sowie die Einfuhr von Waffen nach den Buchstaben c bis e ist verboten Die Kantone konnen in gewissen Rahmen Ausnahmen bewilligen Verboten ist Erwerb Schiessen und Besitz mit Seriefeuerwaffen und das Ubertragen von zu halbautomatischen Waffen umgebauten Seriefeuerwaffen ausgenommen umgebaute Ordonnanzwaffen personliche Waffen der Armeeangehorigen diese konnen nach Ende der Dienstzeit fur ein geringes Entgelt zu halbautomatischen Waffen umgebaut werden und gehen dann ins Eigentum der Soldaten uber Fur den Erwerb durch Vererbung ist ein einzelner Waffenerwerbsschein oder eine einzelne Sonderbewilligung notig Des Weiteren erfasst das Gesetz auch gefahrliche Gegenstande Entwicklung des Gesetzes BearbeitenGeschichte Bearbeiten Das Schweizer Waffenrecht war bis weit in das 20 Jahrhundert eine kantonale Angelegenheit und war nicht zuletzt dem Gedanken der Volksbewaffnung fur mogliche Konflikte verpflichtet In einigen Kantonen war es sogar Pflicht eine Waffe zu besitzen um heiraten zu konnen zu anderen Gelegenheiten z B zum Zutritt der Landsgemeinde war eine personliche Waffe vorzuweisen 1969 setzte ein interkantonales Konkordat einige Eckpfeiler im Bereich des Waffenhandels 1972 wurde das Bundesgesetz fur Ein Durch und Ausfuhr und Herstellung von Waffen in Kraft gesetzt 1 Mit Einfuhrung des aktuell gultigen Waffengesetzes im Jahr 1999 ist das Waffengesetz erstmals nicht mehr kantonal geregelt Mit restriktiveren Regelungen und Vereinheitlichungen versucht die Bundespolitik Missbrauch von Waffen einzuschranken und die kantonalen Unterschiede einzuebnen Fur werkshalbautomatische Langwaffen wurde eine Waffenerwerbsscheinpflicht eingefuhrt umgebaute halbautomatische Waffen d h ehemals vollautomatische Waffen wurden fur den Erwerb der Sonderbewilligungspflicht unterstellt d h analog funktionierenden Vollautomaten der Erwerb verboten Schalldampfer und Laserzielhilfen wurden verboten Die Vergabe von Waffentragbewilligungen wurde faktisch eingestellt mit Ausnahme von Sicherheitsbediensteten Revision vom 12 Dezember 2008 Aktuell 1 Januar 2013 Bearbeiten Das aktuelle WG wurde in parlamentarischer Beratung und wegen des Beitritts zum Schengener Abkommen revidiert und auf den 12 Dezember 2008 in Kraft gesetzt Namentlich wurden neu folgende Punkte im Waffengesetz aufgenommen oder verscharft Das Erwerbsverbot fur zahlreiche sudosteuropaische Staatsburger wurde zu einem Besitzverbot ausgeweitet Fur Handel von Waffen unter Privaten ist ein Waffenerwerbsschein notig bis anhin war Sorgfaltspflicht und schriftlicher Vertrag ausreichend Einzelne Ausnahmen bestehen weiterhin z B fur Sportrepetierer Samtliche Handanderungen mussen der Polizei gemeldet werden Vertragskopie Das Gesetz kennt neu die Definition gefahrliche Gegenstande z B Werkzeuge Sport oder Haushaltsgerate wie Hammer Kuchenmesser oder Baseballschlager Diese Gegenstande durfen nur mitgefuhrt werden wenn glaubhaft gemacht werden kann dass das Mitfuhren auf Grund von bestimmungsgemasser Nutzung gerechtfertigt ist Schweizer Taschenmesser sind hier explizit ausgenommen und werden nicht als gefahrlicher Gegenstand angesehen Die zeitliche Grenze fur antike Waffen wird von 1890 nach 1870 verlegt Neu gibt es eine Nachmelde und Bewilligungspflicht fur Besitzer von Seriefeuerwaffen Waffenzubehor und gem Art 10 erleichtert erwerbbaren Waffen Fur letztere gibt es aber abhangig von der damaligen Erwerbsweise wiederum Ausnahmen von der Meldepflicht die Moglichkeit der Nachmeldung ist im Dezember 2009 verfallen Zum Munitionserwerb ist neu nur noch berechtigt wer auch die zugehorige Waffe erwerben durfte Fur den Waffenerwerb ist neu zwingend ein Erwerbsgrund anzugeben sofern der Erwerb nicht fur Sport Jagd oder Sammelzwecke erfolgt Die Messerdefinitionen erlaubnisse und einschrankungen wurden erneut angepasst Anonymes Anbieten von Waffen auf elektronischen Plattformen wird verboten es besteht eine explizite Auskunftspflicht gegenuber Behorden Der Europaische Feuerwaffenpass wurde fur die Schweiz eingefuhrt Dieser kann das Reisen mit Waffen erleichtern obschon weiterhin samtliche lokalen Gesetze zu beachten sind Das Schiessen ausserhalb von offiziellen Schiessanlagen an offentlich zuganglichen Orten wurde geregelt Revision Waffenverordnung vom 28 Juli 2010 Aktuell 15 Marz 2014 Bearbeiten Wegen der Weiterentwicklung des Schengenrechts wurden einige Bestimmungen fur Handler und Registerbetreiber in der Verordnung geandert namentlich Informationen in den kantonalen elektronischen Informationssystemen uber den Erwerb von Waffen sind wahrend mindestens 30 Jahren aufzubewahren Strafverfolgungs und Justizbehorden der Kantone und des Bundes durfen zur Erfullung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf diese Systeme zugreifen Die Aufbewahrungsdauer der Waffenbucher bei den Kantonen wird auf 20 Jahre verlangert Waffenhandler haben neu uber Reparaturen zur Wiederherstellung der Schiesstauglichkeit von Feuerwaffen Buch zu fuhren Die kleinste Verpackungseinheit von Munition unterliegt nun einer Markierungspflicht Eine offizielle Wegleitung der Fedpol ist unter dem Titel Das Waffenrecht nach Schengen Anpassung und nationaler Revision beim Verkauf Bundespublikationen erhaltlich Zahlreiche Formulare zum Thema konnen auf der Fedpol Homepage gefunden werden Volksinitiativen Bearbeiten Die eidgenossische Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt wurde am 13 Februar 2011 mit 56 3 Nein Stimmen von Volk und Standen abgelehnt Sie wollte den Art 107 der Bundesverfassung Waffen und Kriegsmaterial streichen und einen neuen Artikel 118a Schutz vor Waffengewalt schaffen der folgende Kernpunkte enthalt Waffenbesitz ist nur noch erlaubt wenn ein Bedarfs und Fahigkeitsnachweis gegeben ist Die Heimaufbewahrung der Armeewaffe wird abgeschafft ebenso wie die mogliche Uberlassung der Dienstwaffe nach absolvierter Dienstleistung Besitz von vollautomatischen Waffen und Vorderschaftrepetierflinten fur Private wird verboten Alle Waffen mussen zentral registriert werden Die Initiative Fur den Schutz vor Waffengewalt wurde von einem Komitee lanciert das insbesondere linke und christliche Gruppen bzw Parteien Friedensorganisationen Arzteverbande Suizidpraventions und Frauenorganisationen umfasst 2 Sie wurde am 13 Februar 2011 von Volk und Standen abgelehnt Gegen die Initiative hatten sich rechte Politiker Schutzen Waffensammler Jager und militarische Organisationen ausgesprochen die sich unter Fuhrung der Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz IGS zur Waffeninitiative Nein zusammengeschlossen hatten Regelungen BearbeitenErwerb Bearbeiten Schweizer Burgern oder Auslandern mit einer Niederlassungsbewilligung ist der Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen im Handel und privat gestattet sofern sie einen Waffenerwerbsschein vorweisen konnen Dieser wird in der Regel von dem kantonalen Waffenburo abgegeben sofern die Person mindestens 18 Jahre alt ist keine Eintrage im Strafregister hat und es keinen Anlass zu der Annahme gibt dass sie sich selber oder andere damit verletzt Verbotene Waffen konnen nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erworben werden Keinen Waffenerwerbsschein benotigt wer einschussige Gewehre oder einschussige Nachbildungen von Vorderladern erwerben will Ebenfalls ohne Erwerbsschein sind Jagdwaffen und Repetiergewehre ausgenommen Vorderschaft oder Unterhebelrepetierer darunter fallen auch alte Ordonanzwaffen wie die Karabiner 11 und Karabiner 31 fur Sportschutzen zu erwerben Unter Privaten muss der Kaufvertrag in jedem Fall schriftlich festgehalten zehn Jahre aufbewahrt und den Behorden eine Kopie zugestellt werden Ab dem 15 Marz 2014 ist den Behorden zusatzlich ein Strafregisterauszug des Erwerbers einzureichen Er muss diesen dann einholen wenn er Zweifel daran hat dass der Erwerber die gesetzlichen Voraussetzungen fur die Ubertragung der Waffe erfullt 3 Auslander ohne Niederlassungsbewilligung benotigen zum Erwerb auf jeden Fall einen Erwerbsschein Sie mussen um diesen zu erhalten nachweisen dass sie in ihrem Heimatstaat berechtigt sind eine Waffe zu erwerben Grundsatzlich verboten ist der Erwerb Besitz und das Tragen von Waffen Munition und dergleichen fur Angehorige folgender Staaten 4 Serbien Bosnien und Herzegowina Kosovo Mazedonien Turkei Sri Lanka Algerien Albanien Ausnahmebewilligungen kann nur der Bund erteilen Die gleichen Regelungen gelten auch fur den Erwerb von Munition An Schiessanlassen kann diese vereinfacht erworben werden Wer das 18 Lebensjahr vollendet hat darf nicht verschossene Munition mit nach Hause nehmen Ausnahme Bundesubungen hier kommt der Munitionsbefehl der Armee zur Anwendung Handel Bearbeiten Wer gewerbsmassig mit Waffen handeln oder solche herstellen will benotigt eine Waffenhandelsbewilligung Eine Waffenhandelsbewilligung erhalt eine Person fur die kein Hinderungsgrund nach WG Artikel 8 Absatz 2 besteht die im Handelsregister eingetragen ist die sich in einer Prufung uber ausreichende Kenntnisse der Waffen und der Munitionsarten sowie der gesetzlichen Bestimmungen ausgewiesen hat die uber besondere Geschaftsraume verfugt in denen Waffen wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile Waffenzubehor Munition und Munitionsbestandteile sicher aufbewahrt werden konnen die Gewahr fur eine ordnungsgemasse Fuhrung der Geschafte bietet Privaten ist es verboten Waffen und Waffenbestandteile herzustellen oder so zu manipulieren dass sie als verbotene Waffen angesehen werden Bewilligungspflichtig sind Ein Aus und Durchfuhr von Waffen Bestandteilen und Munition sowohl fur kommerzielle Zwecke als auch fur Privatgebrauch Aufbewahrung Bearbeiten Gemass WG Art 26 mussen Waffen sorgfaltig aufbewahrt werden Der Zugriff unberechtigter Dritter muss verhindert werden Im Gegensatz zur Gesetzgebung im umliegenden Ausland stellt das Gesetz aber keine konkrete Anforderungen an die Art der Aufbewahrung das Aufbewahrungsbehaltnis oder wie der Zugriff fur unberechtigte Dritte verhindert werden muss Fur Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Waffen umgebaute Seriefeuerwaffen schreibt Art 47 der Waffenverordnung die zwingende Trennung von Waffe und Verschluss und den Einschluss desselben vor Diebstahle von Waffen mussen sofort gemeldet werden Waffentragen Bearbeiten Wer in der Offentlichkeit eine Waffe tragen will braucht eine Bewilligung Diese wird erteilt wenn die Voraussetzungen fur die Erteilung eines Erwerbsscheins erfullt sind die Person glaubhaft macht dass sie die Waffe benotigt um sich selbst Dritte oder Sachen zu schutzen und eine Prufung bestanden wird Die Bewilligung gilt hochstens funf Jahre Keine solche brauchen Jager mit entsprechender Bewilligung sowie Jagdaufseher und Wildhuter Zum Erwerb einer Jagdlizenz muss eine kantonal geregelte Prufung abgelegt werden Transport von Waffen Bearbeiten nbsp Schweizer mit einem SG550 in der OffentlichkeitRechtlich wird das Tragen und das Transportieren einer Waffe WG Art 28 unterschieden Keine Waffentragbewilligung ist erforderlich fur den Transport von Waffen insbesondere von und zu Kursen Ubungen und Veranstaltungen von Schiess Jagd oder Softairwaffen Vereinen sowie von militarischen Vereinen und Verbanden von und zu einem Zeughaus von und zu einem Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung von und zu Fachveranstaltungen bei einem WohnsitzwechselBeim Transportieren mussen Waffe und Munition getrennt sein d h auch keine Munition im Magazin oder in der Waffe Zu beachten ist dass ein Transportieren im Sinne des Gesetzes nur auf direktem Weg zum Bestimmungsort geltend gemacht werden kann Auch hier gilt wiederum dass die Aufzahlung nicht abschliessend ist Deswegen wurde der Begriff insbesondere verwendet Die Aufzahlung gibt einen Hinweis in welchen Fallen von Transport von Waffen gesprochen werden kann Tragen gefahrlicher Gegenstande Bearbeiten Mit Art 28a wurde 2008 der Geltungsbereich des Waffengesetzes auch auf gefahrliche Gegenstande ausgeweitet Namentlich verboten ist das Tragen gefahrlicher Gegenstande oder das Mitfuhren in Fahrzeugen wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann dass dies durch bestimmungsgemasse Verwendung gerechtfertigt ist oder wenn der Eindruck erweckt wird dass der Gegenstand missbrauchlich verwendet werden soll insbesondere um damit Personen einzuschuchtern zu bedrohen oder zu verletzen Der Begriff gefahrlicher Gegenstand ist in Gesetz oder Verordnung nicht genauer definiert und kann auf viele Gegenstande zutreffen z B Baseballschlager Schraubenzieher Kuchenmesser etc Schweizer Armeetaschenmesser und ahnliche im Handel erhaltliche Produkte konnen gemass Art 4 nicht als gefahrlicher Gegenstand gelten und durfen getragen werden Abgabe von Waffen und Munition Bearbeiten Die Kantone sind verpflichtet Waffen wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile Waffenzubehor Munition und Munitionsbestandteile gebuhrenfrei entgegenzunehmen Dies kann ublicherweise formlos bei jedem Polizeiposten gemacht werden einzig bei Waffen ist eine Verzichtserklarung zu unterschreiben Strafen Bearbeiten Mit Gefangnis oder Busse im Extremfall bis zu 5 Jahre oder 100 000 Franken wird bestraft wer ohne Berechtigung Waffen entsprechend diesem Gesetz erwirbt vertreibt einfuhrt ausfuhrt herstellt oder abandert die notwendigen Bewilligungen fur Ein oder Ausfuhr nicht beantragt falsche Angaben zur Erteilung einer solchen macht Waffen oder deren Bestandteile nicht sorgfaltig aufbewahrt eine Feuerwaffe transportiert ohne Waffe und Munition zu trennen Dokumente falscht Sorgfaltspflichten vernachlassigt Vertrage unwahr aufsetzt oder manipuliert Verlust nicht sofort der Polizei meldet oder eine vorhandene Waffentragbewilligung nicht mitfuhrt In leichten Fallen kann von einer Bestrafung abgesehen werden WG Art 34 Abs 2 Siehe auch BearbeitenSchiessfahneLiteratur BearbeitenR Sutter N Facincani F Aslantas M Bopp B Etter J Jendis B Leupi Landtwig Waffengesetz Stampflis Handkommentar SHK Stampfli Verlag Bern 2017 ISBN 978 3 7272 5156 6 Richard Munday Most armed and most free Piedmont Publishing Brightlingsea Essex 1996Weblinks BearbeitenText des Waffengesetzes Text der Waffenverordnung Informationen uber Waffenkategorien auf der Website des Bundesamtes fur Polizei Fedpol Broschure zum Waffengesetz ab August 2019 PDF 1 2 MB Einzelnachweise Bearbeiten Anne Marie Dubler Fritz Hausler Waffen In Historisches Lexikon der Schweiz 27 Dezember 2014 abgerufen am 13 Juni 2019 Initiative Fur den Schutz vor Waffengewalt Tragende und stutzende Organisationen Archiviert vom Original am 10 Dezember 2010 abgerufen am 3 Dezember 2010 http www ejpd admin ch content ejpd de home dokumentation mi 2014 2014 02 12 html SR 514 541 Verordnung uber Waffen Waffenzubehor und Munition Artikel 12 Stand 12 Dezember 2008Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1125914211 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Waffengesetz Schweiz amp oldid 237706892