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Springmesser auch Schnappmesser in der Schweiz und Suddeutschland auch Stellmesser in Osterreich auch Springer genannt sind Messer deren Klingen nach Betatigen eines Knopfes oder Hebels aus dem Heft hervorschnellen und arretieren Haufig schleudert dabei eine Feder die Klinge in einem Bogen nach vorn Bei sogenannten OTF Messern out of the front wird die Klinge linear aus dem Griff geschleudert Bei schlecht oder unsauber verarbeiteten Exemplaren ist die Verriegelung oftmals unsicher wahrend sie bei Qualitatsmessern zumeist wirksam ist Der Mechanismus aller Springmesser ist aber recht schmutzempfindlich Falschlicherweise werden Springmesser haufig generell als Stiletto bezeichnet der Begriff ist jedoch nur fur solche Springmesser mit spitz zulaufender Klinge Parierelement und charakteristischem Griff zutreffend Das Design entstand in den 1950er Jahren in Italien Ursprunglich ist das Stiletto ein aus dem Mittelalter stammender Dolch mit dreikantiger Klinge 1 SpringmesserAngabenWaffenart MesserBezeichnungen Schnappmesser Stellmesser SpringerVerwendung zivile und militarische Waffe WerkzeugEntstehungszeit ca 16 JahrhundertEinsatzzeit bis aktuellUrsprungsregion Urheber SpanienVerbreitung weltweitGesamtlange ab ca 20 cm variabelKlingenlange ab ca 10 cm variabelKlingenbreite ab ca 2 cm variabelGriffstuck Holz Metall Knochen KunststoffBesonderheiten Das Springmesser gibt es in allen moglichen Klingenformen und GrossenListen zum ThemaTypisches Stiletto Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 1 3 Schweiz 2 Einzelnachweise 3 WeblinksRechtslage BearbeitenDie Rechtslage zu Springmessern ist international uneinheitlich Streng sind die Regelungen in einigen Landern der Europaischen Union Deutschland Bearbeiten Springmesser sind in Deutschland verbotene Gegenstande Ausgenommen sind seitwarts offnende Springmesser deren Klingen nicht zweiseitig geschliffen sind und hochstens 85 mm aus dem Griff herausragen 2 Mit der Anderung des Waffengesetzes WaffG vom 1 April 2008 sind weitergehende Bestimmungen entfallen Bis zu diesem Zeitpunkt musste die Breite der Klinge mindestens 20 der Klingenlange betragen und das Messer musste einen durchgehenden Rucken aufweisen der sich zur Schneide hin verjungt Davon unberuhrt bleiben letztgenannte Springmesser Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes womit der Umgang ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt Das Fuhren in der Offentlichkeit ohne Begrundung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar nach 53 1 Nr 21a WaffG Demgegenuber ist das Fuhren eines Springmessers jedoch erlaubt sofern ein berechtigtes Interesse besteht Dies konnen beispielsweise jagdliche oder berufliche Tatigkeiten Brauchtumspflege oder der Einsatz beim Sport oder bei der Arbeit sein Kein berechtigtes Interesse ist jedoch die Selbstverteidigung Obwohl Feuerzeugmesser den Waffenbegriff 3 als Springmesser erfullen gelten sie laut Feststellungsbescheid des BKA 4 nicht als Waffe Somit sind sie auch kein verbotener Gegenstand 5 Voraussetzungen hierfur sind allerdings die Klingenlange darf 50 mm nicht uberschreiten die Klingenbreite muss mindestens 20 der Klingenlange betragen die Klinge darf nicht zweiseitig geschliffen sein Eine weitere Ausnahme bilden Rettungsmesser in Form eines Springmessers die einen geraden durchgehenden Rucken haben und dieser sich zur Schneide hin verjungt und anstelle der Spitze abgerundet und stumpf sind und im vorderen Teil hinter dieser abgerundeten Klingenspitze eine hakenformige Schneide haben eine gebogene Schneide haben deren Lange 60 der Klingenlange nicht ubersteigt deren Schneide im hinteren Bereich einen wellenformigen Schliff aufweist 6 Osterreich Bearbeiten Der Erwerb die Einfuhr der Besitz und das Fuhren von Waffen ausgenommen Schusswaffen und verbotene Waffen somit auch von allen Messern unabhangig von Klingenlange und breite bzw Offnungs oder Verschlussmechanismus sind allen Personen uber 18 Jahren gegen die seitens der Behorde nicht ein Waffenverbot verhangt wurde gestattet Fur Springmesser bestehen insofern keine besonderen Bestimmungen Schweiz Bearbeiten In der Schweiz gelten Springmesser als Waffen wenn die Klingenlange 5 cm und die Gesamtlange im geoffneten Zustand 12 cm ubersteigen Diese durfen nicht erworben ubertragen oder in das schweizerische Staatsgebiet eingefuhrt werden Eine Ausnahme stellt hier die Ubertragung durch Erbgang dar wobei nach Erteilung einer Bewilligung Waffen geerbt werden konnen 7 Einzelnachweise Bearbeiten Zinser Tim Fuller Dan and Punchard Neal Switchblades of Italy Turner Publishing Co 2004 ISBN 978 1 56311 933 0 Anlage 2 Waffenliste Abschnitt 1 Ziffer 1 4 1 bzw 1 4 3 WaffG 1 Abs 2 Nr 2 Buchstabe b i V m Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Ziffer 2 1 1 WaffG Feststellungsbescheid des BKA Az KT 21 ZV 25 5164 01 Z 22 PDF 90 kB Feuerzeugspringmesser 20 Januar 2006 abgerufen am 27 Marz 2022 2 Abs 3 i V m Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1 3 1 WaffG BKA Einstufung von sogenannten Rettungsmessern oder Rescue Tools vom 28 August 2003 Feststellungsbescheid Veroffentlichung im Bundesanzeiger Nr 165 vom 4 September 2003 Verordnung uber Waffen Waffenzubehor und Munition Waffenverordnung WV Schweizerischer Bundesrat 15 Marz 2014 abgerufen am 26 Marz 2015 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Springmesser Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Schnappmesser Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Feststellungsbescheid des BKA zu s g Mini Butterfly und Springmessern vom 19 Dezember 2006 AZ KT 21 ZV 25 514 01 Z 22 PDF 85 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Springmesser amp oldid 226674852