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Die eidgenossische Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt war eine schweizerische Volksinitiative die 2007 von verschiedenen Organisationen lanciert wurde und uber die am 13 Februar 2011 abgestimmt wurde Die Initiative wurde mit 56 3 Nein Stimmen abgelehnt Inhaltsverzeichnis 1 Initiative 1 1 Wortlaut 2 Parolen 3 Argumentation 3 1 Kontroverse um Selbstmorde mit Waffen 4 Einfluss auf die Gesetzgebung 5 Ergebnisse 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInitiative BearbeitenVom 4 September 2007 bis zum 23 Februar 2009 1 sammelten rund 70 Organisationen 2 106 037 gultige Unterschriften wodurch die Volksinitiative zustande kam 3 Sie wollte den Art 107 der Bundesverfassung Waffen und Kriegsmaterial streichen und einen neuen Artikel 118a Schutz vor Waffengewalt schaffen der den Waffenbesitz eingeschrankt hatte Dies hatte dann in der Folge eine Revision des Waffengesetzes erfordert Die Initiative wurde am 13 Februar 2011 dem Volk und den Standen unterbreitet Sie wurde mit 56 3 Prozent der Stimmen abgelehnt Sechs der 26 Kantone die franzosischsprachigen Kantone Genf Waadt Jura und Neuenburg sowie die beiden deutschsprachigen Kantone Basel Stadt und Zurich waren mehrheitlich fur die Vorlage Die Stimmbeteiligung lag bei verhaltnismassig hohen 48 8 Prozent 4 Wortlaut Bearbeiten Die Volksinitiative hatte folgenden Inhalt Die Bundesverfassung vom 18 April 1999 wird wie folgt geandert Art 107 Sachuberschrift und Abs 1Kriegsmaterial1 AufgehobenArt 118a neu Schutz vor Waffengewalt1 Der Bund erlasst Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen Waffenzubehor und Munition Dazu regelt er den Erwerb den Besitz das Tragen den Gebrauch und das Uberlassen von Waffen Waffenzubehor und Munition 2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben besitzen tragen gebrauchen oder uberlassen will muss den Bedarf dafur nachweisen und die erforderlichen Fahigkeiten mitbringen Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten insbesondere fur a Berufe bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt b den gewerbsmassigen Handel mit Waffen c das Sportschutzenwesen d die Jagd e das Sammeln von Waffen 3 Besonders gefahrliche Waffen namentlich Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten Pump Action durfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden 4 Die Militargesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Angehorigen der Armee Ausserhalb des Militardienstes werden die Feuerwaffen der Angehorigen der Armee in gesicherten Raumen der Armee aufbewahrt Angehorigen der Armee durfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen uberlassen werden Das Gesetz regelt die Ausnahmen namentlich fur lizenzierte Sportschutzen 5 Der Bund fuhrt ein Register fur Feuerwaffen 6 Er unterstutzt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen 7 Er setzt sich auf internationaler Ebene dafur ein dass die Verfugbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschrankt wird 5 Parolen BearbeitenDas Volksbegehren wurde von der SP den Grunen den Grunliberalen der EVP und der CSP unterstutzt Die Parteien CVP BDP FDP und SVP waren gegen die Initiative 6 Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Vorlage ab Argumentation BearbeitenDie Regierung und das Parlament waren gegen die Initiative weil sie das bestehende Waffengesetz fur ausreichend hielten und speziell im Bereich Ordonnanzwaffen bereits zahlreiche Massnahmen zur Missbrauchsbekampfung ergriffen worden seien 7 8 Ausserdem argumentierten die Gegner die Annahme der Initiative hatte einen Vertrauensbruch zwischen Staat und Burgern bedeutet 9 Die Befurworter der Initiative darunter die Schweizer Arztevereinigung Foederatio Medicorum Helveticorum FMH 10 und zahlreiche Suizidpraventionsorganisationen hielten dem entgegen dass mit der Initiative zahlreiche Menschenleben hatten gerettet werden konnen 11 Kontroverse um Selbstmorde mit Waffen Bearbeiten Im Vorfeld der Abstimmung kam es insbesondere um den Anteil der Armeewaffen die bei Selbstmorden benutzt werden zu einer offentlichen Kontroverse Nach verschiedenen Studien wurden uber 40 Prozent der Schusswaffensuizide mit Armeewaffen verubt 12 Das Bundesamt fur Gesundheit BAG kam aufgrund der Auswertung von vier wissenschaftlichen Studien auf einen Wert von 49 Prozent 13 Das Bundesamt fur Statistik gab an dass 9 Prozent der Schusswaffensuizide im Jahr 2009 mit Armeewaffen Sturmgewehr und Armeepistole verubt worden seien 14 Um diese Angabe entstand eine Kontroverse da die Zuordnung der Waffen zu den verschiedenen Kategorien nicht schlussig erschien 15 13 und auch das Bundesamt fur Statistik selbst wies in einem Dokument 16 auf die limitierte Vollstandigkeit und Qualitat der Angaben hin Einfluss auf die Gesetzgebung BearbeitenIm Vorfeld der Abstimmung beschlossen Bundesrat und Parlament verschiedene Verscharfungen im Umgang mit Armeewaffen die auf Anfang 2010 in Kraft getreten sind 17 8 Die Taschenmunition wird den Soldaten nicht mehr nach Hause mitgegeben Auf eigenen Wunsch konnen Armeeangehorige ihre Dienstwaffe kostenlos und ohne Angabe von Grunden im Zeughaus deponieren Es braucht dafur kein Gesuch mehr Soldaten die ihre Dienstwaffe nach Abschluss der Militardienstpflicht behalten wollen brauchen dafur einen Waffenerwerbsschein Es wird eine Meldepflicht fur Behorden Arzte und Psychologen eingefuhrt die Anzeichen feststellen dass ein Armeeangehoriger sich selbst oder andere mit seiner Waffe gefahrden konnte Ergebnisse Bearbeiten nbsp Nur in den sechs Kantonen Basel Stadt Zurich Genf Neuenburg Waadt und Jura wurde die Initiative angenommen Ja 5 1 2 Stande Nein 15 5 2 Stande Vorlaufige amtliche Endergebnisse der eidgenossischen Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt 18 Kanton Ja Nein Beteiligung Zurich Kanton Zurich nbsp Zurich 50 4 49 6 49 6Bern Kanton Bern nbsp Bern 40 6 59 4 52 6Luzern Kanton Luzern nbsp Luzern 40 1 59 9 50 2Uri Kanton Uri nbsp Uri 29 4 70 6 43 5Schwyz Kanton Schwyz nbsp Schwyz 29 1 70 9 51 3Obwalden Kanton Obwalden nbsp Obwalden 28 1 71 9 53 9Nidwalden Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 31 2 68 8 52 6Glarus Kanton Glarus nbsp Glarus 30 2 69 8 41 7Zug Kanton Zug nbsp Zug 42 8 57 2 53 6Freiburg Kanton Freiburg nbsp Freiburg 41 1 58 9 46 6Solothurn Kanton Solothurn nbsp Solothurn 35 0 65 0 48 8Basel Stadt Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 58 9 41 1 49 0Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 45 2 54 8 49 8Schaffhausen Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 39 0 61 0 64 6Appenzell Ausserrhoden Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 37 8 62 2 51 7Appenzell Innerrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 27 7 72 3 44 4St Gallen Kanton St Gallen nbsp St Gallen 39 2 60 8 47 8Graubunden Kanton Graubunden nbsp Graubunden 35 0 65 0 44 1Aargau Kanton Aargau nbsp Aargau 38 6 61 4 46 4Thurgau Kanton Thurgau nbsp Thurgau 34 5 65 5 49 7Tessin Kanton Tessin nbsp Tessin 36 5 63 5 44 3Waadt Kanton Waadt nbsp Waadt 53 7 46 3 49 3Wallis Kanton Wallis nbsp Wallis 38 1 61 9 50 8Neuenburg Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 53 2 46 8 46 8Genf Kanton Genf nbsp Genf 61 0 39 0 47 8Jura Kanton Jura nbsp Jura 52 0 48 0 39 2 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 43 7 56 3 48 8Weblinks BearbeitenWebsite des Initiativkomitees Archivversion vom 29 November 2007 Memento vom 29 November 2007 im Internet Archive Die Website der Initiative ist nicht mehr online daher hier der Link zur jungsten archivierten Version Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt in der Datenbank Swissvotes Website der Gegner der InitiativeEinzelnachweise Bearbeiten admin ch Chronologie der Volksinitiative schutz vor waffengewalt ch Tragende und unterstutzende Organisationen admin ch AS 2009 2125 Zustandekommen der Initiative PDF 483 kB Waffen Initiative am Standemehr gescheitert Eidgenossische Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt Bundeskanzlei abgerufen am 11 August 2016 Eidgenossische Volksabstimmungen 2011 Ubersicht Bundesamt fur Statistik archiviert vom Original am 11 August 2016 abgerufen am 11 August 2016 admin ch Bundesrat lehnt Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt ab Memento vom 5 August 2012 im Webarchiv archive today a b admin ch Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt EJPD 06 12 2010 Memento vom 13 Februar 2011 im Internet Archive Argumente der Gegner Memento vom 24 Februar 2011 im Internet Archive nzz ch FMH spielte im Abstimmungskampf um die Waffen Initiative eine sehr aktive Rolle Website des Initiativkomitees Thomas Reisch Die Schweiz im glucklichen Blindflug In Schweizerische Arztezeitung 2011 92 1 2 saez ch PDF a b Fehlschuss der Statistiker Artikel auf 20Minuten online vom 1 Februar 2011 Tatmittel Schusswaffe Suizide nach Vorgehensart und Waffentyp 2009 Excel Datei Memento vom 17 November 2013 im Internet Archive Dokument des Bundesamts fur Statistik Stand der Datenbank 9 Februar 2010 siehe auch Kopie im Artikel von 20Minuten online vom 1 Februar 2011 Bundesamter stiften Verwirrung um Armeewaffensuizide Artikel des Tagesanzeigers vom 1 Februar 2011 Tatmittel Schusswaffe PDF Memento vom 17 November 2013 im Internet Archive Publikation des Bundesamtes fur Statistik vom Dezember 2010 Waffen ab 2010 gratis im Zeughaus deponieren Artikel auf NZZ Online vom 27 November 2009 Vorlage Nr 554 Vorlaufige amtliche Endergebnisse Volksinitiative vom 23 02 2009 Fur den Schutz vor Waffengewalt Bundeskanzlei BK Stand 13 Februar 2011 17 02 Uhr abgerufen am 14 Februar 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Fur den Schutz vor Waffengewalt amp oldid 208660455