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Das Schiesswesen ausser Dienst umfasst alle Ubungen mit Ordonnanzwaffen und Munition ausserhalb der Schulen und Kurse der Schweizer Armee insbesondere die Bundesubungen sowie samtliche durch die anerkannten Schutzenvereine organisierten freiwilligen Schiessanlasse Schiessen zur Erhaltung und Forderung der Wehrfahigkeit hat in der Schweiz eine lange Tradition und ist alter als der Bundesstaat Das Schiesswesen ausser Dienst hat seinen heutigen Ursprung in der Militarorganisation vom 8 Mai 1850 die erstmals jahrliche Zielschiessen vorsah Es unterscheidet sich in einiger Hinsicht vom Sportschiessen in olympischen Disziplinen wobei viele Querverbindungen vor allem in der Nachwuchsforderung existieren Der auch fur das Sportschiessen verantwortliche Schweizer Schiesssportverband vor allem aber die lokalen Vereine sind anerkannt und durfen die ausserdienstlichen Anlasse des VBS durchfuhren Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage und Ziele 2 Schutzenvereine 3 Schiesspflicht 3 1 Folgen der Nichterfullung der Schiesspflicht 4 Schiessanlagen 5 Bundesubungen 5 1 Obligatorisches Bundesprogramm 5 1 1 Programm 300 m 5 1 2 Programm 50 m 5 1 3 Programm 25 m 5 2 Eidgenossisches Feldschiessen 5 2 1 Programm 300 m 5 2 2 Programm 50 m 5 2 3 Programm 25 m 5 3 Auszeichnungen 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGrundlage und Ziele BearbeitenDie Verordnung uber das Schiesswesen ausser Dienst 1 reglementiert die Mittel den Umgang mit Waffen und Munition und beschreibt die verfolgten Ziele Das Schiesswesen ausser Dienst hat den Erfordernissen der Armee zu genugen und erfullt im Interesse der Landesverteidigung folgende Zwecke Es erganzt und entlastet die Schiessausbildung an der personlichen Waffe in den militarischen Schulen und Kursen Es erhalt die Schiessfertigkeit und fordert das Prazisionsschiessen der Angehorigen der Armee ausser Dienst Es fordert die Weiterbildung der Schutzinnen und Schutzen in besonderen Ausbildungskursen Es ermoglicht die Uberprufung der Funktionstuchtigkeit der personlichen Waffe Es fordert das freiwillige Schiessen Schutzenvereine BearbeitenNur anerkannte Schutzenvereine durfen die Anlasse durchfuhren Diese werden bei der Durchfuhrung durch die Mitglieder der kantonalen Schiesskommissionen beraten und kontrolliert Schiessvereine durfen Ubungen nach dieser Verordnung nur durchfuhren wenn sie von der kantonalen Militarbehorde anerkannt sind diese horen die kantonale Schiesskommission und den zustandigen eidgenossischen Schiessoffizier an Schiessverordnung Art 19 SR 512 31Schiesspflicht BearbeitenAngehorige der Schweizer Armee der Klassen Subalternoffizier Unteroffizier und Mannschaft unterstehen der Schiesspflicht Art 25 Abs 1 lit c 63 Abs 1 MG 2 Sie haben jahrlich die Schiessprazision mit der personlichen Waffe unter Beweis zu stellen Dazu ist das obligatorische Bundesprogramm im Volksmund das Obligatorische mit einer vorgeschriebenen minimalen Punktzahl zu absolvieren Soldaten Unteroffiziere und Subalternoffiziere mussen bis zum Austritt aus der Armee langstens jedoch bis zum Ende des Jahres in dem das 34 Altersjahr vollendet ist jahrlich vor dem 31 August schiessen Von der Schiesspflicht sind namentlich dispensiert Schiesspflichtige die im betreffenden Jahr mindestens 45 Tage besoldeten Militardienst leisten Schiesspflichtige die im betreffenden Jahr mindestens 45 Tage Ausbildung oder Einsatz fur die Friedensforderung die Starkung der Menschenrechte oder die humanitare Hilfe leisten Schiesspflichtige die vor dem 1 August einen Auslandurlaub erhalten haben sowie Militardienstpflichtige die aus dem Auslandurlaub zuruckkehren und erst nach dem 31 Juli wieder mit der personlichen Waffe ausgerustet werden Schiesspflichtige deren personliche Waffe nach Artikel 7 der Verordnung vom 5 Dezember 2003 uber die personliche Ausrustung der Armeeangehorigen vorsorglich abgenommen wurde und diese erst nach dem 31 Juli zuruckerhalten Militardienstpflichtige die wieder in der Armee eingeteilt werden und mit der personlichen Waffe erst nach dem 31 Juli wieder ausgerustet worden sind die von einer medizinischen Untersuchungskommission UC Dispensierten sofern die Dispensation nach dem 31 Juli ablauft die von der Militarbehorde des Wohnkantons wegen Freiheitsentzug oder Krankheit Dispensierten sofern die Dispensation nach dem 31 Juli ablauft Schiesspflichtige die wegen Dienstverweigerung in Strafuntersuchung oder im Strafvollzug stehen Schiesspflichtige die ein Gesuch um waffenlosen Militardienst eingereicht haben bis uber das Gesuch rechtskraftig entschieden wurde Schiesspflichtige die ein Gesuch um Zulassung zu Zivildienst eingereicht haben bis uber das Gesuch rechtskraftig entschieden ist Schiessverordnung VBS Art 6 SR 512 311 Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn der Schiesspflichtige mindestens 42 Punkte mit dem Sturmgewehr bzw mindestens 120 Punkte mit der Pistole erreicht hat und hochstens drei Nuller geschossen hat Dazwischen konnen beliebig viele Probeschusse kostenpflichtig geschossen werden Wer auch nach zwei weiteren Versuchen Munition muss bezahlt werden die Mindestpunktzahl nicht erreicht hat wird zu einem spateren Termin zu einem besoldeten Verbliebenenkurs aufgeboten Folgen der Nichterfullung der Schiesspflicht Bearbeiten Die Schiesspflicht gilt als erfullt wenn die oder der Schiesspflichtige die vorgeschriebene Anzahl Patronen mit seiner personlichen Waffe gezielt verschossen hat Schiesspflichtige welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemass in einem Schiessverein geschossen haben werden zur Erfullung der Schiesspflicht durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem Nachschiesskurs aufgeboten Das Nichteinrucken in diesen ist grundsatzlich strafbar Artikel 81 ff MStG In leichten Fallen sind die kantonalen Behorden fur die Beurteilung zustandig Artikel 95 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 MStV sofern eine Disziplinarbusse ausgesprochen wird liegt deren Hochstbetrag bei 1000 Franken Artikel 188 Buchstabe b MStG Ansonsten sind die Organe der Militarjustiz Untersuchungsrichter Auditor Militargericht zustandig Die Verweigerung der ausserdienstlichen Schiesspflicht wird allenfalls als sog partielle Militardienstverweigerung gem Art 81 MStG bestraft Hierher gehoren diejenigen Falle in denen der AdA im Zeitpunkt des nicht besuchten Nachschiesskurses der Schiesspflicht auch in Zukunft nicht mehr nachkommen will Dies ist namentlich dann anzunehmen wenn die schiesspflichtige Person statt die Schiesspflicht erfullen zu wollen auch in den kommenden Jahren lieber vermeintliche Disziplinarstrafen in Kauf nimmt Da die Absicht im Zeitpunkt des nicht besuchten Nachschiesskurses massgebend ist spielt eine Erfullung der Schiesspflicht in einem spateren Jahr hochstens fur die Strafzumessung eine Rolle Ein blosses Militardienstversaumnis nach Art 82 f MStG ist dagegen anzunehmen wenn der AdA im Moment des Nichteinruckens wenigstens in Zukunft seine Schiesspflicht erfullen wollte Wahrend Art 82 MStG das vorsatzliche Militardienstversaumnis regelt stellt Art 83 MStG das fahrlassige unter Strafe Das Nichterreichen der notwendigen Punktzahl ist als solches nicht strafbar Schiessanlagen Bearbeiten nbsp Schiessanlage in RomerswilDie Schiessubungen werden auf den dafur vorgesehenen und von den zustandigen Militarbehorden anerkannten Schiessanlagen oder von den Eidgenossischen Schiessoffizieren bewilligten Schiessgelanden durchgefuhrt Eine Schiessanlage besteht aus dem Schiessstand dem Scheibenstand und in der Regel einer elektronischen Trefferanzeige bei 300 m Anlagen Bundesubungen BearbeitenDie Bundesubungen umfassen das obligatorische Bundesprogramm und das Eidgenossische Feldschiessen Beide werden vom Bund aktiv mit Munition und Finanzen unterstutzt und die Teilnahme ist dadurch kostenlos Obligatorisches Bundesprogramm Bearbeiten Programm 300 m Bearbeiten Das Programm auf 300 m wird mit der Dienstwaffe Sturmgewehr 90 und Sturmgewehr 57 liegend ab Zweibeinstutze geschossen 3 Feuerart Scheibe Punktemaximum5 Schuss Einzelfeuer A 5er je 5 Total 255 Schuss Einzelfeuer B 4er je 4 Total 201 2 Schusse Schnellfeuer B 4er je 4 Total 81 3 Schusse Schnellfeuer B 4er je 4 Total 121 5 Schusse Schnellfeuer B 4er je 4 Total 20Total moglicher Punkte 85Schutzen die 66 Punkte fur Aktivschutzen und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte Die Schiesspflicht gilt als erfullt wenn der Schutze die vorgeschriebenen Anzahl Patronen mit seiner personlichen Waffe gezielt verschossen hat Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn mindestens 42 Punkte erreicht und dabei nicht mehr als drei Nuller geschossen wurden Programm 50 m Bearbeiten Geschossen wird stehend ein oder zweihandig mit der Pistole auf 50 m Distanz Feuerart Scheibe Punktemaximum5 Schuss Einzelfeuer Scheibe P4 je 4 Total 201 5 Schuss in 60 Sekunden Scheibe P4 je 4 Total 205 Schuss Einzelfeuer Scheibe B5 je 5 Total 251 5 Schuss in 30 Sekunden Scheibe B5 je 5 Total 25Total moglicher Punkte 90Schutzen die 72 Punkte fur Aktivschutzen und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte Programm 25 m Bearbeiten Soldaten Unteroffiziere und Offiziere welche mit einer Pistole ausgerustet sind schiessen stehend ein oder zweihandig auf 25 m Distanz Feuerart Scheibe Punktemaximum5 Schuss Einzelfeuer Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 501 5 Schusse Schnellfeuer in 50 Sekunden Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 501 5 Schusse Schnellfeuer in 40 Sekunden Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 501 5 Schusse Schnellfeuer in 30 Sekunden Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 50Total moglicher Punkte 200Schutzen die 175 Punkte fur Aktivschutzen und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte Eidgenossisches Feldschiessen Bearbeiten source source source Ausschnitt vom Feldschiessen 2014 in St Silvester FRDie Entwicklung des Feldschiessens hangt stark mit derjenigen des Obligatorischen Bundesprogramms zusammen Das erste Feldsektionswettschiessen auf dem Twannberg vom 8 Oktober 1872 wird als ein Vorlaufer angesehen aber erst ab 1926 nehmen samtliche Kantone am Feldschiessen teil Der jahrliche Durchfuhrungsmodus etablierte sich im Jahr 1940 Mit 145 000 aktiven Teilnehmern im Jahr 2006 wird es als grosstes Schutzenfest der Welt betrachtet Ein Schutze kann sowohl das 300 Meter als auch das Pistolenprogramm absolvieren Beim Pistolenprogramm muss er sich fur eine Distanz entscheiden Die Waffen fur das Pistolenprogramm sind frei wahlbar sofern diese in der Schiessverordnung VBS SR 512 311 Art 20 Abs 6 welche auf Dokumentation 27 132 dfi verweist aufgefuhrt sind 4 Programm 300 m Bearbeiten Das Programm auf 300 m wird mit der Dienstwaffe Sturmgewehr 90 Sturmgewehr 57 liegend ab Zweibeinstutze Karabiner 31 oder Langgewehr 11 die zwei letzteren aber ohne Anspruch auf Beitrage geschossen Feuerart Scheibe Punktemaximum6 Schuss Einzelfeuer je 60 Sekunden pro Schuss oder 6 Schuss in 6 Minuten B 4er je 4 Total 242 3 Schuss Schnellfeuer in je 60 Sekunden B 4er je 4 Total 241 6 Schusse Schnellfeuer in 60 Sekunden B 4er je 4 Total 24Total moglicher Punkte 72Schutzen die 55 Punkte fur Aktivschutzen und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte und einen Kranz beim Erreichen von 57 Punkten Programm 50 m Bearbeiten Die Schutzen schiessen mit der Pistole stehend ein oder zweihandig auf 50 m Distanz Feuerart Scheibe Punktemaximum6 Schuss Einzelfeuer Scheibe B5 je 5 Total 302 3 Schuss in je 60 Sekunden Scheibe B5 je 5 Total 301 6 Schuss in 60 Sekunden Scheibe B5 je 5 Total 30Total moglicher Punkte 90Schutzen die 58 Punkte fur Aktivschutzen und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte und einen Kranz beim Erreichen von 63 Punkten Programm 25 m Bearbeiten Geschossen wird stehend ein oder zweihandig mit der Pistole auf 25 m Distanz Feuerart Scheibe Punktemaximum3 Schuss Einzelfeuer je 20 Sekunden pro Schuss Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 301 5 Schusse Schnellfeuer in 50 Sekunden Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 501 5 Schusse Schnellfeuer in 40 Sekunden Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 501 5 Schusse Schnellfeuer in 30 Sekunden Ordonnanz Schnellfeuer Pistolenscheibe je 10 Total 50Total moglicher Punkte 180Schutzen die 153 Punkte fur Aktivschutzen und mehr erreichen erhalten eine Anerkennungskarte und einen Kranz beim Erreichen von 159 Punkten Auszeichnungen Bearbeiten nbsp Anerkennungskarte vom Obligatorischen Je acht Anerkennungskarten vom Obligatorischen und acht Anerkennungskarten vom Feldschiessen in derselben Distanz berechtigen den Schutzen zum Bezug einer Feldmeisterschaftsmedaille Pro Distanz werden 3 eidgenossische Medaillen verliehen wobei die meisten Kantone nach Erreichen der goldenen Feldmeisterschaftsmedaille eine vierte kantonale Auszeichnung verleihen Weblinks BearbeitenSchiesswesen ausser Dienst enthalt Rechtliche Grundlagen Verordnung des VBS uber das Schiesswesen ausser Dienst Anhange beachten Verzeichnis der Schiessdaten fur das Obligatorische Programm ganze Schweiz Kranzrechner von Schiesssport wiki Reglement FeldschiessenEinzelnachweise Bearbeiten Eidgenossisches Departement fur Verteidigung Bevolkerungsschutz und Sport Schiessverordnung PDF 140 kB Eidgenossisches Departement fur Verteidigung Bevolkerungsschutz und Sport Schiesspflicht PDF 140 kB Schweizer Armee Schiesswesen ausser Dienst Dokumentation 27 132 dfi 1 2 Vorlage Toter Link www he admin ch Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schiesswesen ausser Dienst amp oldid 230928586 Bundesubungen