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Das Wurttembergische Landrecht ist eine Kodifikation des Prozess und Zivilrechts fur das Herzogtum Wurttemberg im 16 Jahrhundert Titelblatt der zweiten Ausgabe des Wurttembergischen Landrechts von 1567Des Hertzogthumbs Wurttemberg Ernewert Gemein LandtRecht Gedruckt bei Johann Heinrich Rosslin Stuttgart 1626 Titelblatt Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 Erstes Landrecht 3 Inhalt 4 Weitere Entwicklung 5 Wirkungsgeschichte 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAusgangslage BearbeitenDie Initiative ein Landrecht fur Wurttemberg zu schaffen ging Anfang des 16 Jahrhunderts von den Landstanden aus Bis dahin hatte fast jedes Amt im Herzogtum Wurttemberg ein eigenes Privatrecht Zunehmende Mobilitat und die Zunahme der Zahl von Juristen die am romischen Recht geschult waren ubten einen erheblichen Druck hinsichtlich einer Vereinheitlichung des Rechts aus Die Landstande forderten zunachst in Abwehr dieser Entwicklung Massnahmen um das angestammte Recht zu erhalten Dies wurde ihnen auch in einem Nebenabschied zum Tubinger Vertrag von 1514 durch Herzog Ulrich versprochen Aber erst unter seinem Sohn Herzog Christoph wurde das Projekt verwirklicht 1 Erstes Landrecht BearbeitenDie Landstande bildeten eine Kommission die zunachst die ortlichen Gewohnheiten und Rechte sammelte indem sie Amter und Stadte aufforderte Berichte uber das jeweils dort geltende Recht einzusenden Vor allem eheliches Guterrecht und Erbrecht wurden so gesammelt Das Ergebnis war allerdings so heterogen dass die Kommission sich uberfordert fuhlte aus den so gewonnenen Erkenntnissen ein einheitliches Landrecht zu formen Vielmehr forderte sie nun den Herzog auf ein Landrecht ohne Rucksicht auf die lokalen Rechte durch eine kleine Zahl von gelehrten Juristen erarbeiten zu lassen Die Arbeiten zogen sich bis zum Jahr 1553 hin als der Boblinger Landtag dem dort vorgelegten Entwurf zustimmte Daraus entstand die erste 1555 publizierte Fassung des Wurttembergischen Landrechts das auch im gleichen Jahr von Kaiser Karl V bestatigt wurde 2 Die Rechtseinheit des Wurttembergischen Landrechts wurde so durch Aufgabe der bisherigen kleinteiligen Privatrechtsordnung die Ubernahme des romischen Rechts und eine weitgehende Umgestaltung des bisher geltenden Rechts erreicht Gemeinem Recht wurde im Zweifel der Vorrang eingeraumt 3 Am hartesten war der Widerstand der Universitat Tubingen Die Universitat berief sich auf ihr Recht selbst Recht setzen zu durfen und es gelang ihr fur langere Zeit eigene erbrechtliche Regeln durchzusetzen 4 Inhalt BearbeitenDas Wurttembergische Landrecht gliedert sich in vier Teile Prozessrecht Hauptverfasser waren Ulrich Rucker Caspar Beer Caspar Volland und Johann Sichard Inhaltlich beruht es auf dem Tubinger Stadtrecht von 1493 dem Freiburger Stadtrecht von 1520 der Mainzer Untergerichtsordnung von 1534 und der zweiten Wurttembergischen Hofgerichtsordnung von 1514 5 Vertragsrecht Pfandrecht und Sachenrecht Alleiniger Redaktor war Ulrich Rucker Inhaltlich stutzte er sich uberwiegend und zum Teil wortlich auf das Freiburger Stadtrecht von 1520 sowie in geringerem Umfang auf die Wormser Reformation von 1498 6 letztwillige Verfugungen Autor ist Caspar Beer Der Text ist weitgehend selbstandig verfasst mit geringen Spuren die auf das Tubinger Stadtrecht verweisen 7 Intestaterbrecht Autor ist auch hier Caspar Beer Der Text ist weitgehend selbstandig verfasst mit geringen Spuren die auf das Freiburger Stadtrecht verweisen 8 Systematische Bearbeitungen und Kommentare zum Wurttembergischen Landrecht erschienen ab der Wende zum 19 Jahrhundert 9 Weitere Entwicklung BearbeitenWegen offensichtlicher Mangel im Intestaterbrecht der Ehegatten wurde der vierte Teil uberarbeitet und das Landrecht 1567 mit geandertem vierten Teil neu publiziert das so genannte Zweite Landrecht 10 Die Uberarbeitung reichte nicht aus Erneut wurden Klagen laut insbesondere uber Regelungen des Erbrechts und im ehelichen Guterrecht 1583 forderte der Landtag eine erneute Uberarbeitung Die zog sich allerdings lange hin Die Anderungen waren diesmal umfangreicher und wurden 1610 als das so genannte Dritte Landrecht veroffentlicht 11 In der Folgezeit kam es immer wieder zu Versuchen ein viertes Landrecht zu schaffen Keiner war erfolgreich Insgesamt blieb das Wurttembergische Landrecht so bis zum Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuches am 1 Januar 1900 Grundlage des Privatrechts auch im Konigreich Wurttemberg Im Laufe des 19 Jahrhunderts wurden allerdings einzelne Teile durch moderne Kodifikationen ersetzt so zum Beispiel durch die Civilprozessordnung von 1868 Wirkungsgeschichte BearbeitenDas Wurttembergische Landrecht entfaltete eine erhebliche Wirkung auch uber die Grenzen des Herzogtums hinaus Das Pfalzische Landrecht von 1582 hat vieles aus dem Wurttembergischen Landrecht wortlich ubernommen Das Landrecht der Markgrafschaft Baden Baden von 1588 ist bis auf wenige Abweichungen mit dem zweiten Wurttembergischen Landrecht identisch allerdings erganzt um eine Vormundschaftsordnung und einen funften Teil der das Strafrecht enthalt Das Wurttembergische Landrecht war Quelle fur das Solmser Landrecht von 1571 die Frankfurter Reformation von 1578 und weitere Kodifikationen der Rezeption 12 Literatur BearbeitenH W Thummel Wurttembergisches Landrecht In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd 5 Erich Schmidt Berlin 1998 ISBN 3 503 00015 1 Sp 1573 1580 Einzelnachweise Bearbeiten Thummel Sp 1574 Thummel Sp 1575f Thummel Sp 1575 Thummel Sp 1575 Thummel Sp 1576f Thummel Sp 1577 Thummel Sp 1577 Thummel Sp 1577 Thummel Sp 1578 Thummel Sp 1577f Thummel Sp 1578 Thummel Sp 1578 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wurttembergisches Landrecht amp oldid 210248486