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Ergebnis des Volks entscheides Quorum 33 3 403020100 19 7 4 JaNeinVorlage Wahldiagramm Wartung Anmerkungen Anmerkungen z Die Prozent angaben sind bezogen auf die Anzahl der Stimm berechtigten Vorlage Wahldiagramm Wartung Neues Ergebnis nicht 100 Vorlage Wahldiagramm Wartung TITEL zu lang Der Volksentscheid uber die Gerichtsstrukturreform war eine Abstimmung in Form eines Volksentscheides am 6 September 2015 in Mecklenburg Vorpommern Es handelte sich hierbei um den zweiten Volksentscheid und die erste auf ein erfolgreiches Volksbegehren zuruckgehende Volksabstimmung in der Geschichte des Landes Gerichtet war der Volksentscheid auf die Aufhebung des 2013 beschlossenen Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes 1 das unter anderem die Schliessung einiger Amtsgerichte vorsah und von Oktober 2014 bis Februar 2017 umgesetzt wurde Initiiert wurde das Volksbegehren vom Verein Pro Justiz Mecklenburg Vorpommern und dem Richterbund Mecklenburg Vorpommern Die Initiative scheiterte im Volksentscheid unecht Fur die Aufhebung der Gerichtsstrukturreform stimmten zwar etwa 83 Prozent der Abstimmungsteilnehmer Das Zustimmungsquorum von einem Drittel aller Stimmberechtigten wurde jedoch nicht erreicht Nur 19 7 Prozent von etwa 1 3 Mio Stimmberechtigten stimmten mit Ja Damit ist der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nicht angenommen worden Die Gerichtsstrukturreform wurde daher weiter umgesetzt Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Vorgeschichte 2 Rechtliche Grundlagen 2 1 Volksinitiative 2 2 Volksbegehren 2 3 Volksentscheid 3 Ablauf der Volksinitiative und des Volksbegehrens 4 Durchfuhrung des Volksentscheides 5 Abstimmungsergebnis 6 Gerichtliche Prufungen der Reform 6 1 Verfassungsbeschwerde 6 2 Normenkontrollverfahren 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGegenstand und Vorgeschichte BearbeitenVeranderung derAmtsgerichtsbezirkevon 2014 bis 2017 nbsp vor Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform nbsp nach vollstandiger Umsetzung der Gerichtsstrukturreform Im Oktober 2013 beschloss der Landtag mit der Mehrheit der rot schwarzen Koalition eine Gerichtsstrukturreform 2 die unter anderem eine Reduzierung der Amtsgerichte in Mecklenburg Vorpommern von 21 auf 10 vorsieht und von Oktober 2014 bis Februar 2017 umgesetzt wurde 3 Mit schrittweiser Aufhebung der Amtsgerichte sind insgesamt sechs Zweigstellen eingerichtet worden Bis zum Volksentscheid wurden im Zuge der Umsetzung folgende Amtsgerichte aufgehoben Amtsgericht Anklam Umwandlung zur Zweigstelle des Amtsgerichts Pasewalk Amtsgericht Ueckermunde Amtsgericht Neustrelitz Umwandlung zur Zweigstelle des Amtsgerichts Waren Amtsgericht Hagenow Amtsgericht Parchim Umwandlung zur Zweigstelle des Amtsgerichts Ludwigslust Amtsgericht Bad Doberan Amtsgericht Grevesmuhlen Umwandlung zur Zweigstelle des Amtsgerichts Wismar Amtsgericht WolgastAusserdem wurde das Arbeitsgericht Neubrandenburg aufgehoben und zur auswartigen Kammer des Arbeitsgerichts Stralsund umgewandelt Des Weiteren hat das Landessozialgericht seinen Sitz von Neubrandenburg nach Neustrelitz verlegt Begrundet wurde die Notwendigkeit der Reform von der Landesregierung vor allem mit den rucklaufigen Bevolkerungszahlen und dem demografischen Wandel in Mecklenburg Vorpommern Diese Entwicklung habe insgesamt zu einer geringeren Eingangsbelastung bei den Gerichten gefuhrt Gleichzeitig reduzierten sich aufgrund des Bevolkerungsruckgangs neben den Steuereinnahmen auch die Finanzzuweisungen der EU sowie die Mittel aus dem Landerfinanzausgleich was Kosteneinsparungen durch eine Anpassung der Justiz erforderlich gemacht habe Ausserdem seien die kleineren Gerichte nicht in der Lage gewesen die an sie gestellten Aufgaben effizient zu erfullen 4 Die Landesregierung rechnete im Jahr 2013 mit einer gesamten Kostenminderung durch die Reform von abgezinst etwa 33 6 Mio Euro uber einen Zeitraum von 25 Jahren 5 Der Verein Pro Justiz und der Richterbund forderten die Rucknahme der Reform und organisierten die Unterschriftensammlungen zunachst fur die Volksinitiative Fur den Erhalt einer burgernahen Gerichtsstruktur in Mecklenburg Vorpommern 6 Nach der Beschlussempfehlung des Europa und Rechtsausschusses stimmte der Landtag dem Antrag der Volksinitiative zwar zu sah darin mehrheitlich jedoch keinen Widerspruch zur geplanten Reform 7 Daraufhin wurde das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform organisiert Die Initiatoren des Volksbegehrens fuhrten an die Gerichtsstrukturreform sei ohne belastbare Analyse des Reformbedarfs und ohne Prufung von Alternativen zu den Gerichtsschliessungen beschlossen worden Kritisiert wurde insbesondere dass durch die Schliessung der Amtsgerichte einige Gerichtsbezirke und damit die Wegstrecken zum zustandigen Gericht sich derart vergrossern dass die Gewahrleistung der Justiz in einigen Teilen des Landes gefahrdet ware 8 So erhohten sich in einigen Gerichtsbezirken die Entfernungen zum Amtsgericht teilweise auf uber 50 oder sogar uber 60 km Daruber hinaus wurden die Einspareffekte bezweifelt unter anderem weil die 2013 geplanten Kostensenkungen lediglich 0 019 des damaligen Landeshaushalts betrugen 9 Wegen des sich abzeichnenden Volksentscheides unternahmen die Fraktionen Bundnis 90 Die Grunen und Die Linke im Landtag zwei Gesetzesvorstosse mit denen die Schliessung von weiteren Amtsgerichten fur zwei Jahre ausgesetzt werden sollte Diese wurden im Oktober 2014 und Januar 2015 von den Regierungsfraktionen abgelehnt 10 Stefanie Drese SPD begrundete dies damit dass die geforderte Verschiebung der Reform mit rechtsstaatlichen Grundsatzen nicht vereinbar sei ein Volksbegehren konne nicht dazu fuhren dass ein Landtagsbeschluss nicht umgesetzt werde 11 Auch nachdem feststand dass es einen Volksentscheid geben wird scheiterten Grune und Linke mit ihrem dritten Versuch zur Aufschiebung der Reform in der Landtagssitzung am 1 Juli 2015 an den Gegenstimmen der CDU und SPD 12 Rechtliche Grundlagen Bearbeiten nbsp Muster des Stimmzettels Hauptartikel Direkte Demokratie in Mecklenburg Vorpommern Die Volksgesetzgebung in Mecklenburg Vorpommern ist in der Landesverfassung 13 Art 59 f dem Volksabstimmungsgesetz 14 dessen Durchfuhrungsverordnung 15 und dem Gesetz uber das Landesverfassungsgericht 16 50 f geregelt Ausserdem erliess das Ministerium fur Inneres und Sport im Juni 2015 eine Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchfuhrung von Volksentscheiden 17 Da ein erfolgreiches Volksbegehren in der Geschichte des Bundeslandes ein Novum darstellte kamen die Regelungen uber das Verfahren von Volksentscheiden in der Praxis bisher nicht zur Anwendung Die Debatte um die Gerichtsstrukturreform fuhrte daher auch zu einer verstarkten Auseinandersetzung des Landtages und der Landesregierung mit den Rechtsgrundlagen uber die Volksgesetzgebung Im Vergleich zu anderen Bundeslandern hatte Mecklenburg Vorpommern relativ hohe Hurden fur Volksentscheide 18 Zwar einigten sich die Regierungsparteien mit der demokratischen Opposition auf eine Absenkung 19 Diese ist jedoch erst im Juni 2016 erfolgt Im Folgenden werden daher die damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen geschildert Volksinitiative Bearbeiten Um einen Volksentscheid herbeizufuhren ist zwar ein erfolgreiches Volksbegehren notwendig Die Volksinitiative ist dagegen nicht zwingende Vorstufe fur ein Volksbegehren Es mussen mindestens 15 000 Wahlberechtigte die Volksinitiative unterzeichnen damit diese Erfolg hat 20 Innerhalb von drei Monaten hat der Landtag einen Beschluss uber den Inhalt einer erfolgreichen Volksinitiative zu fassen 21 Obwohl die Volksinitiative Fur den Erhalt einer burgernahen Gerichtsstruktur in Mecklenburg Vorpommern vom Landtag angenommen wurde 22 beschloss dieser die Gerichtsstrukturreform Volksbegehren Bearbeiten Inhalt eines Volksbegehrens muss der Erlass die Anderung oder die Aufhebung eines Landesgesetzes sein 23 Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform beinhaltete die Aufhebung der aktuellen Fassungen des Gerichtsstrukturgesetzes 24 dessen Ausfuhrungsgesetzes 25 des Disziplinargesetzes 26 sowie der Konzentrationsverordnung 27 und hatte die jeweiligen Fassungen wieder in Kraft gesetzt die vor der Gerichtsstrukturreform bestanden haben 28 Die Verordnung des Justizministeriums zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes 29 welche insbesondere die Zweigstellenverordnung 30 enthalt ware dann uberflussig und sollte daher ebenfalls durch den Gesetzentwurf aufgehoben werden 31 Die damaligen gesetzlichen Bestimmungen sahen vor dass fur ein erfolgreiches Volksbegehren mindestens 120 000 Unterschriften von Wahlberechtigten notig waren 32 Das entsprach etwa 8 7 der Wahlberechtigten Mit einem erfolgreichen Volksbegehren muss sich der Landtag beschaftigen Nimmt dieser den begehrten Gesetzentwurf nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverandert an kommt es fruhestens drei spatestens sechs Monate nach dem Fristablauf oder der Ablehnung des Entwurfs zum Volksentscheid 33 Volksentscheid Bearbeiten Damit der Volksentscheid erfolgreich ist musste die Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer sowie nach damaliger Rechtslage mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten zustimmen 34 Sollte die Mehrheit und das Zustimmungsquorum erreicht werden muss der Ministerprasident den Gesetzentwurf unverzuglich ausfertigen und im Gesetz und Verordnungsblatt verkunden 35 Das Gesetz ware dann am Tag nach seiner Verkundung in Kraft getreten 36 was im Falle des Volksentscheides uber die Gerichtsstrukturreform dazu gefuhrt hatte dass samtliche Gerichtsschliessungen umwandlungen und Sitzverlegungen innerhalb kurzester Zeit ruckgangig gemacht werden mussten Ablauf der Volksinitiative und des Volksbegehrens BearbeitenFur die Volksinitiative sammelten der Richterbund sowie der Verein Pro Justiz etwa 36 000 Unterschriften 37 Die Auszahlung wurde bei einem Stand von 19 667 gultigen Stimmen beendet weil die notwendige Anzahl von 15 000 uberschritten wurde 38 Da die Reform dennoch beschlossen wurde starteten Richterbund und der Verein Pro Justiz im Marz 2014 das von Kommunalpolitikern aller Parteien unterstutzte Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform Zunachst lagen Unterschriftenlisten in Amtsgerichten Anwaltskanzleien und Rathausern aus Justizministerin Uta Maria Kuder CDU untersagte dem Richterbund jedoch die Listen in den Gerichten auszulegen 39 Bis Mitte August 2014 hatten die Initiatoren uber 100 000 Unterschriften gesammelt 40 Angesichts des sich abzeichnenden Erfolgs des Volksbegehrens untersagte Kuder den Amtsgerichtsdirektoren Auskunfte zum Stand der Umsetzung der Gerichtsstrukturreform 41 Am 9 Dezember 2014 ubergaben die Initiatoren knapp 150 000 Unterschriften an die Landtagsprasidentin Sylvia Bretschneider 42 Die Listen sollten innerhalb von zwei bis drei Monaten von der Landeswahlleiterin Doris Petersen Goes gepruft werden Da das Statistische Landesamt mit der Auszahlung und Uberprufung der Listen uberfordert war stellten Ministerien und die Staatskanzlei Mitarbeiter ab 43 Die Auszahlung und Prufung der Stimmen wurde bei einem Stand von 120 312 gultigen Unterschriften beendet 44 Das Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform ist damit das erste erfolgreiche des Landes 2007 scheiterte das bis dahin einzige Volksbegehren dessen Ziel ein neues Schulgesetz war weil die notige Anzahl von Unterschriften nicht zusammenkam Die einzige bisher in Mecklenburg Vorpommern durchgefuhrte Volksabstimmung fand am 12 Juni 1994 statt Dabei handelte es sich um ein von der Landesregierung und dem Landtag initiiertes Referendum mit dem die Landesverfassung des neu gegrundeten Bundeslandes angenommen wurde 45 Durchfuhrung des Volksentscheides Bearbeiten nbsp Plakat am Eingang des ehemaligen Amtsgerichts HagenowDa der Landtag am 3 Juni 2015 den Gesetzentwurf endgultig ablehnte 46 beschloss die Landesregierung dass am 6 September 2015 der Volksentscheid stattfindet 47 Obwohl dies der erste mogliche Termin zur Durchfuhrung war wurde die Wahl des Datums kritisiert Da die Sommerferien in Mecklenburg Vorpommern erst kurz vorher endeten seien einige Amter mit der Vorbereitung der Abstimmung uberfordert gewesen Ein Problem war hierbei die Anwerbung ehrenamtlicher Helfer zur Durchfuhrung der Abstimmung und Auszahlung der Stimmen Daher planten einige Amter auch aus Kostengrunden die Vergrosserung der Stimmbezirke durch die Verringerung der Anzahl von Stimmraumen 48 Die Initiatoren des Volksbegehrens sahen darin eine unzulassige Ungleichbehandlung von Volksentscheiden und Wahlen 49 Von der Landeswahlleiterin wurde die Vergrosserung der Stimmbezirke jedoch als rechtmassig eingeschatzt 50 Probleme bereitete auch die Formulierung des Stimmzettels Der Richterbund beanstandete dass die Abstimmungsfrage irrefuhrend sei da Gegner der Reform mit Ja stimmen mussten 51 Der Grund dafur ist dass beim Volksentscheid die Frage nach der Aufhebung der Reform gestellt wurde Nein Stimmen stellten somit keine Ablehnung sondern eine Zustimmung zur Gerichtsstrukturreform dar Dass dies zu Verwirrungen fuhren kann raumte auch die Landeswahlleiterin ein 52 Sie veroffentlichte deshalb zur Klarstellung eine Erlauterung zum Stimmzettel 53 Das Justizministerium betrieb aktiv Werbung dafur beim Volksentscheid mit Nein zu stimmen 54 Der Richterbund und der Verein Pro Justiz sahen darin eine Verletzung des Gebotes dass sich die Landesregierung bezuglich der Abstimmung neutral zu verhalten habe 55 Einen Antrag auf einstweilige Verfugung lehnte das Landesverfassungsgericht allerdings ab weil die Offentlichkeitsarbeit der Landesregierung nicht die verfassungsgemasse Durchfuhrung des Volksentscheides beeinflussen wurde 56 Der Volksentscheid wurde am 6 September 2015 von 8 bis 18 Uhr durchgefuhrt Dazu sind 1405 Abstimmungslokale im Land eingerichtet worden 57 Ausserdem war eine Stimmabgabe per Brief moglich 58 Der Blinden und Sehbehinderten Verein Mecklenburg Vorpommern stellte Stimmzettelschablonen zur Verfugung mit denen blinde und sehbehinderte Personen am Volksentscheid teilnehmen konnten Alternativ konnten sich diese bei der Stimmabgabe von einer Vertrauensperson helfen lassen 59 Abstimmungsergebnis BearbeitenEs gab am Tage des Volksentscheides 1 334 220 Stimmberechtigte in Mecklenburg Vorpommern Das Zustimmungsquorum lag somit bei 444 740 Ja Stimmen Da 262 672 Ja Stimmen und 53 014 Nein Stimmen abgegeben wurden ist der Volksentscheid unecht gescheitert 60 Endgultiges Ergebnis Angaben in Prozent Gebiets korperschaft Betei ligung Stimmbe rechtigte Ja Teil nehmer Ja Stimmbe rechtigte Nein Teil nehmer Ungultig Teil nehmer nbsp Landeshauptstadt Schwerin 19 5 72 7 14 2 27 3 0 3 nbsp Hansestadt Rostock 16 5 76 8 12 7 23 2 0 3 nbsp Landkreis Nordwestmecklenburg 19 6 80 2 15 7 19 8 0 4 nbsp Landkreis Ludwigslust Parchim 27 4 82 8 22 6 17 2 0 3 nbsp Landkreis Rostock 21 4 80 6 17 2 19 4 0 2 nbsp Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 23 9 85 1 20 3 14 9 0 2 nbsp Landkreis Vorpommern Rugen 27 0 85 1 22 9 14 9 0 4 nbsp Landkreis Vorpommern Greifswald 29 7 88 9 26 4 11 1 0 2 nbsp Land Mecklenburg Vorpommern Gesamt 23 7 83 2 19 7 16 8 0 3Legende Mehrheit erreicht Zustimmungsquorum nicht erreicht ohne Berucksichtigung ungultiger StimmenGerichtliche Prufungen der Reform BearbeitenVerfassungsbeschwerde Bearbeiten Gegen das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz legte ein Rechtsanwalt aus Heringsdorf eine Verfassungsbeschwerde ein Das Landesverfassungsgericht hat diese allerdings am 30 April 2015 als unzulassig verworfen da die Grundrechte auf Berufsfreiheit allgemeine Handlungsfreiheit und Eigentum nicht verletzt seien Ein Vertrauen darauf dass die aktuelle Gerichtsstruktur unveranderlich ware sei nicht grundrechtlich geschutzt 61 Normenkontrollverfahren Bearbeiten Teile der Zweigstellenverordnung wurden vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg Vorpommern am 2 Juni 2015 im Rahmen einer Normenkontrolle fur unwirksam erklart Grund hierfur war eine Klage des Prasidiums des Amtsgerichts Stralsund welchem durch die Verordnung die Befugnis zur Geschaftsverteilung eingeschrankt wurde 62 Dies sei ein Verstoss gegen das Gerichtsverfassungsgesetz und somit gegen hoherrangiges Bundesrecht Dem voraus ging eine Normenkontrollklage des Prasidiums des Amtsgerichts Bergen auf Rugen die im Marz 2015 wegen fehlender Antragsberechtigung als unzulassig abgewiesen wurde 63 Das Oberverwaltungsgericht liess keine Revision gegen dieses Urteil zu Eine Beschwerde hiergegen hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg 64 Weblinks BearbeitenErgebnis des Volksentscheides Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern abgerufen am 17 September 2015 Website des Richterbundes M V zum Volksentscheid Archiviert vom Original am 12 Januar 2016 abgerufen am 6 Marz 2016 Website der Initiatoren zum Volksbegehren Archiviert vom Original am 24 Februar 2015 abgerufen am 6 Marz 2016 Informationen zur Umsetzung der Gerichtsstrukturreform Justizministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern abgerufen am 6 Marz 2016 Dossier zum Volksentscheid Schweriner Volkszeitung abgerufen am 6 September 2015 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Anderung des Gerichtsstrukturgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz vom 11 November 2013 GVOBl M V 2013 S 609 PDF 1 MB Plenarprotokoll PDF 1 2 MB 6 50 Landtag Mecklenburg Vorpommern 9 Oktober 2013 S 37 69 108 abgerufen am 15 Dezember 2014 Art 6 des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes Drei gute Grunde fur die Gerichtsstrukturreform Stellungnahme des Justizministeriums Justizministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern archiviert vom Original am 7 Juli 2015 abgerufen am 7 Juli 2015 Gesetzentwurf PDF 3 0 MB Drucksache 6 1620 Landtag Mecklenburg Vorpommern 4 Marz 2013 S 1 5 12 44 80 abgerufen am 1 April 2015 Antrag der Volksinitiative PDF 152 kB Drucksache 6 1021 Landtag Mecklenburg Vorpommern 14 August 2012 abgerufen am 3 Juni 2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Europa und Rechtsausschusses PDF 177 kB Drucksache 6 1263 Landtag Mecklenburg Vorpommern 16 Oktober 2012 S 9 abgerufen am 10 August 2015 Begrundung des Volksbegehrens PDF 535 kB Informationen fur den Amtsgerichtsbezirk Anklam Nicht mehr online verfugbar Klaus Nicolai August 2014 S 6 10 archiviert vom Original am 1 April 2015 abgerufen am 1 April 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot gerichtsstruktur mv de Axel Peters Gerichtsstrukturreform Landtag sollte im Namen des Volkes entscheiden DRiZ 2013 253 fur registrierte Nutzer kostenlos abrufbar unter jurion de Beschlussprotokoll PDF 44 0 kB 77 Sitzung Landtag Mecklenburg Vorpommern 15 Oktober 2014 S 6 abgerufen am 24 Februar 2015 Beschlussprotokoll PDF 35 1 kB 86 Sitzung Landtag Mecklenburg Vorpommern 28 Januar 2015 S 5 abgerufen am 24 Februar 2015 Opposition scheitert mit Vorstoss zur Aufschiebung der Gerichtsreform focus de 28 Januar 2015 Beschlussprotokoll PDF 94 2 kB 96 Sitzung Landtag Mecklenburg Vorpommern 1 Juli 2015 S 5 abgerufen am 3 Juli 2015 Verfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern Verf M V vom 23 Mai 1993 GVOBl M V 1993 S 372 Gesetz zur Ausfuhrung von Initiativen aus dem Volk Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg Vorpommern Volksabstimmungsgesetz VaG M V vom 31 Januar 1994 GVOBl M V 1994 S 127 Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes zur Ausfuhrung von Initiativen aus dem Volk Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg Vorpommern vom 1 Februar 1994 GVOBl M V 1994 S 168 Gesetz uber das Landesverfassungsgericht Mecklenburg Vorpommern Landesverfassungsgerichtsgesetz LVerfGG M V vom 19 Juli 1994 GVOBl M V 1994 S 734 Vorbereitung und Durchfuhrung von Volksentscheiden nach dem Volksabstimmungsgesetz Verwaltungsvorschrift vom 25 Juni 2015 AmtsBl M V 2015 S 358 Stellungnahme von Prof Dr Claus Dieter Classen im Europa und Rechtsausschuss PDF 975 kB Ausschussdrucksache 6 66 2 Landtag Mecklenburg Vorpommern 12 September 2012 S 3 abgerufen am 18 August 2015 Verfassungsanderung Direkte Demokratie starken ndr de 18 Dezember 2014 Art 59 Abs 2 S 1 Verf M V in Verbindung mit 7 S 2 Nr 2 VaG M V 9 Abs 2 S 1 VaG M V Plenarprotokoll PDF 1 2 MB 6 28 Landtag Mecklenburg Vorpommern 24 Oktober 2012 S 56 abgerufen am 22 August 2015 Art 60 Abs 1 S 1 Verf M V in Verbindung mit 13 S 2 Nr 1 VaG M V Gerichtsstrukturgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7 April 1998 GVOBl M V 1998 S 44 549 Gesetz zur Ausfuhrung des Gerichtsstrukturgesetzes vom 10 Juni 1992 GVOBl M V 1992 S 14 Disziplinargesetz des Landes Mecklenburg Vorpommern Landesdisziplinargesetz LDG M V vom 4 Juli 2005 GVOBl M V 2005 S 274 Verordnung uber die Konzentration von Zustandigkeiten der Gerichte Konzentrationsverordnung KonzVO M V vom 28 Marz 1994 GVOBl M V 1994 S 514 Art 1 des Gesetzentwurfes nach Art 60 Verf M V zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Anderungen Landtagsdrucksache 6 3750 S 10 PDF 865 kB Verordnung uber die Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes GerStrNeuGVO vom 15 Januar 2014 GVOBl M V 2014 S 29 Verordnung uber die amtsgerichtlichen Zweigstellen und weitere Vorschriften zur Umsetzung des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes Zweigstellenverordnung ZweigstVO M V vom 15 Januar 2014 GVOBl M V 2014 S 29 Art 2 des Gesetzentwurfes nach Art 60 Verf M V Art 60 Abs 1 S 3 Verf M V in Verbindung mit 13 S 2 Nr 2 und 14 Abs 2 S 2 Nr 1 VaG M V Art 60 Abs 3 Verf M V in Verbindung mit 18 S 1 VaG M V Art 60 Abs 4 S 1 Verf M V in Verbindung mit 22 Abs 2 VaG M V 22 Abs 4 VaG Art 3 des Gesetzentwurfes nach Art 60 Verf M V Richterbund startet Burgerbegehren zu umstrittener Gerichtsreform focus de 11 Marz 2014 Anlage 1 zum Antrag der Volksinitiative PDF 152 kB Drucksache 6 1021 Landtag Mecklenburg Vorpommern 14 August 2012 S 3 abgerufen am 3 Juni 2015 Justiz Kuder verbannt Listen fur Volksbegehren aus Gerichtsgebauden focus de 13 Marz 2014 Jetzt wird es ernst fur Ministerin Kuder svz de 14 August 2014 Ministerin nimmt Richter an Kandare nnn de 28 August 2014 Rund 150 000 Unterschriften gegen Gerichtsreform Memento vom 27 Dezember 2014 im Internet Archive ndr de 9 Dezember 2014 Burgerbegehren Furs Zahlen 25 Mitarbeiter nnn de 6 Dezember 2014 Pressemeldung 1 2015 Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern 24 Februar 2015 abgerufen am 24 Februar 2015 Ergebnis des Referendums uber die Landesverfassung Nicht mehr online verfugbar Statistisches Amt Mecklenburg Vorpommern 12 Juni 1994 archiviert vom Original am 4 Marz 2016 abgerufen am 30 Juli 2015 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot sisonline statistik m v de Beschlussprotokoll PDF 100 kB 94 Sitzung Landtag Mecklenburg Vorpommern 3 Juni 2015 S 3 abgerufen am 4 Juni 2015 Pressemeldung 111 2015 Ministerium fur Inneres und Sport des Landes Mecklenburg Vorpommern 16 Juni 2015 abgerufen am 17 Juni 2015 Weniger Wahllokale fur die Abstimmung zur Gerichtsreform nordkurier de 17 Juni 2015 Gemeinsame Pressemitteilung PDF 91 6 kB Richterbund M V und Verein Pro Justiz 17 Juni 2015 abgerufen am 1 Juli 2015 Pressemeldung 2 2015 Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern 17 Juni 2015 abgerufen am 1 Juli 2015 Richter Unfairer Volksentscheid svz de 20 August 2015 abgerufen am 22 August 2015 Pressemeldung 5 2015 Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern 21 August 2015 abgerufen am 22 August 2015 Erlauterung zum Stimmzettel der Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern PDF 87 3 kB Pressemeldung 65 15 Justizministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern 25 August 2015 archiviert vom Original am 27 August 2015 abgerufen am 27 August 2015 Gemeinsame Pressemitteilung Richterbund M V und Verein Pro Justiz 27 August 2015 archiviert vom Original am 9 September 2015 abgerufen am 27 August 2015 LVerfG M V Beschluss vom 1 September 2015 LVerfG 6 15 PDF 108 kB Pressemeldung 6 2015 Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern 24 August 2015 abgerufen am 9 September 2015 Pressemeldung 8 2015 Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern 1 September 2015 abgerufen am 9 September 2015 Pressemeldung 7 2015 Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern 25 August 2015 abgerufen am 9 September 2015 Pressemeldung 14 2015 Landeswahlleiterin Mecklenburg Vorpommern 16 September 2015 abgerufen am 17 September 2015 LVerfG M V Beschluss vom 30 April 2015 LVerfG 7 14 PDF 75 kB Pressemeldung 36 15 Justizministerium des Landes Mecklenburg Vorpommern 8 Mai 2015 archiviert vom Original am 7 Juli 2015 abgerufen am 8 Mai 2015 OVG M V Urteil vom 2 Juni 2015 2 K 13 15 OVG M V Urteil vom 25 Marz 2015 2 K 22 14 BVerwG Beschluss vom 27 Oktober 2015 1 BN 1 15 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksentscheid uber die Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg Vorpommern amp oldid 224499598