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Die Trienter Kompaktaten waren ein erstmals 1363 zwischen Rudolf IV und dem Trienter Bischof Albrecht von Ortenburg abgeschlossenes Vertragswerk mit dem die Habsburger als Grafen von Tirol ihren Einfluss auf das reichsunmittelbare Hochstift Trient absicherten Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Inhalt 3 Auswirkungen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenWaren den Furstbistumern des Heiligen Romischen Reichs unter Friedrich II mit der Confoederatio cum principibus ecclesiasticis 1220 wichtige Regalien zuerkannt worden schrankte Friedrich die weltliche Macht des Bischofs von Trient am 12 August 1236 durch die Einsetzung eines kaiserlichen Richters bei seinem Besuch in Trient wieder ein nachdem er bereits zuvor das gleiche im Hochstift Brixen getan hatte Grund fur diese Entscheidung war dass er damit die beiden fur ihn strategisch wichtigen Furstbistumer direkt unter seine Kontrolle bringen wollte da ihm die oberitalienischen Stadtstaaten zusammengeschlossen im Lombardenbund in der Vergangenheit mehrmals den Weg nach Suden versperrt hatten Wahrend dem Furstbistum Brixen bereits 1240 die Hoheitsrechte wieder ubergeben worden waren dauerte dieser Zustand in Trient bis 1255 und damit uber den Tod Friedrichs hinaus an Anschliessend sahen sich die Furstbischofe von Trient dann fast nahtlos dem Expansionsdrang der Grafen von Tirol ausgesetzt 1 Letztere gewannen ab der Mitte des 13 Jahrhunderts zunehmend Einfluss auf die Geschicke des Hochstifts Trient Waren die Grafen bereits seit dem 12 Jahrhundert zu Vogten der Bistumer Brixen und Trient ernannt worden bauten sie diese Position unter Meinhard I und insbesondere unter Meinhard II auch gegen den Willen der Bischofe geschickt aus Meinhard II nutzte dabei auch die zunehmende Bedrohung des Furstbistums durch aussere Feinde aus wie durch Ezzelino III da Romano der von einigen Trentiner Adelsfamilien wie den Castelbarco den Da Campo und den Grafen von Arco in seinem Expansionsdrang unterstutzt wurde Nach dem Tode Ezzelinos versuchte sich Bischof Egno von Eppan zwar wieder aus der Abhangigkeit Meinhards zu befreien indem er Bundnisse mit dem Trentiner Adel einging was aber nur teilweise gelang Dieses Machtvakuum nutzte Mastino I della Scala aus der Trient 1265 plunderte nachdem Bischof Egno zuvor gefluchtet war Aus dieser Situation konnte am Ende wiederum Meinhard Gewinn schlagen und seine Position weiter festigen so dass der Bischof die Vormachtstellung des Grafen 1268 endgultig anerkennen und Meinhard an den furstbischoflichen Steuereinnahmen beteiligen musste 2 3 Der Versuch des Bischofs Heinrich II des Nachfolgers Egnos auf dem Bischofsstuhl sich der Kontrolle Meinhards zu entziehen endete mit einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen beiden die mit Unterbrechungen bis 1284 andauerte und bei der sich der Bischof am Ende gezwungen sah dem Grafen die Verwaltung des Furstbistums fur die Dauer von vier Jahren zu uberlassen Heinrich gelang es aber nicht nach Ablauf dieser Zeit seine Stellung zuruckzugewinnen und auch die erneute Exkommunikation Meinhards durch Bonifatius VIII anderte nichts an der Machtlosigkeit des Furstbischofs Erst mit dem Tode Meinhards II 1295 lockerte sich der Einfluss der Grafen von Tirol auf das Furstbistum Trient wieder Dennoch dauerte es bis 1359 bis der Bischofsstuhl von Trient wieder den Status erreichte den er vor den von Meinhard II eingeleiteten Veranderungen hatte 4 Dieser Zustand dauerte aber nur kurze Zeit denn mit dem Tode des Grafen Ludwig I 1361 und seines Sohnes Meinhard III des letzten mannlichen Erben der Grafen von Tirol im Jahre 1363 sowie des darauf folgenden Regierungsverzichts von Margarete von Tirol gelangte die Grafschaft unter Rudolf IV zum Hause Habsburg Geschickt nutzte Rudolf nun seine Beziehungen aus indem er die Wahl Albrecht von Ortenburgs zum Bischof von Trient unterstutzte der dem Herzog von Osterreich bereits 1257 seine Hilfe zugesagt hatte wenn Habsburg sich fur seine Wahl zum Bischof einsetzen wurde 5 Inhalt BearbeitenIn den am 18 September 1363 abgeschlossenen Kompaktaten gewahrte Bischof Albrecht von Ortenburg dem Grafen von Tirol Rudolf IV wesentliche Rechte in bedeutenden Bereichen der weltlichen Herrschaft im Hochstift Trient Rudolf gelang es damit praktisch die Vorherrschaft des Vasallen uber den Feudalherren wiederherzustellen fur die Meinhard II so lange gekampft hatte Das Vertragswerk band in einseitiger Weise den Bischof an die Grafen von Tirol und sollte auch von den Nachfolgern Ortenburgs vor deren weltlicher Amtseinsetzung unterzeichnet werden Neben einer Beistandspflicht gegen jedermann mit Ausnahme des Papstes regelte es insbesondere den Status der Stiftsbeamten Diese konnten nur im beiderseitigen Einvernehmen bestellt werden und mussten dem Grafen ebenso einen Treueid leisten wie der vom Bischof ernannte Hauptmann Im Falle der Neubesetzung des Bischofsamtes durften die Beamten keinen neuen Amtseid ohne vorherige Zustimmung des Grafen leisten Auch sollten sie im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Furstbischof und dem Grafen letzteren unterstutzen und waren in diesem Fall von dem dem Bischof geleisteten Eid entbunden Im Gegenzug erkannte der Graf eine vage Beistandspflicht an falls der Bischof und sein Amt grundlos einem Angriff ausgesetzt seien wurden 6 Nach dem Tode Rudolfs wurde der Vertrag am 5 November 1365 in leicht abgeschwachter Form erneuert In dieser Neufassung wurde der militarische Aspekt hervorgehoben und die Bindung der Stiftsbeamten gegenuber den Grafen gelockert Neben der militarischen Hilfestellung mussten nun auch samtliche unter bischoflicher Kontrolle stehenden Burgen den Truppen Tirols offenstehen die zudem nur von aus Tirol stammenden Leuten besetzt werden durften ebenso wie das Amt des Hauptmanns nur von einem Angehorigen eines Tiroler Adelsgeschlechts eingenommen werden durfte Die Ernennung der Stiftsbeamten stand dagegen nun wieder ausschliesslich dem Bischof zu auch wenn diese bei Sedisvakanz ausschliesslich dem Grafen von Tirol zu gehorchen hatten und niemand einen Eid auf den neuen Bischof leisten durfte solange dieser nicht die Kompaktaten unterzeichnet hatte 7 8 Auswirkungen BearbeitenIn der Folgezeit wurden die Kompaktaten noch mehrmals auch unter dem Einfluss ausserer Bedrohungen wie der Expansionsbestrebungen der Republik Venedig oder innerer Unruhen wie des 1407 unter Rodolfo Belenzani gefuhrten Trienter Aufstands erneuert 9 Dabei wurden sie zum Teil abgeandert und erganzt So musste sich Bischof Alexander von Masowien im Jahr 1430 verpflichten keinen Krieg ohne vorherige Zustimmung des Grafen zu beginnen oder irgendwelche Bundnisverpflichtungen einzugehen nachdem er zuvor Position fur Mailand in den Streitigkeiten zwischen Mailand und Venedig eingenommen hatte Diese aussenpolitische Klausel wurde 1454 unter Bischof Georg Hack erneuert Unter Bischof Johannes Hinderbach und Herzog Siegmund wurde 1468 die Rolle des Hauptmanns bekraftigt dem eine Schlusselrolle im weltlichen Machtgefuge des Hochstifts zukam Auch betrachtete Sigmund das Hochstift als dessen Schutzherr des stiffts ze Triendt vogt lanndsfurst vnd beschirmer er sich 1462 anlasslich der Ubergabe des Stadtgerichts Bozen bezeichnet 10 zunehmend als festen Bestandteil der Grafschaft Tirol und versuchte die Reichsunmittelbarkeit aufzulosen Einen weiteren Schritt in dieser Richtung stellte das Landlibell von 1511 dar mit dem auch die Steuerpflicht des Furstbistums gegenuber dem Reich auf die Grafschaft Tirol und die Grafen von Tirol ubertragen wurde 11 Auch wenn die Tridentiner Kompaktaten das Furstbistum Trient an die Grafen von Tirol bzw an das Haus Habsburg banden stellten sie keinen vollstandigen Verlust der Souveranitat des nach wie vor reichsunmittelbaren Furstbistums dar das erst mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zu existieren aufhorte Vielmehr handelte es sich um eine limitierte Landeshoheit die wesentlich vom Verhandlungsgeschick und der Machtposition der jeweiligen Unterzeichner abhing 12 13 Literatur BearbeitenKlaus Brandstatter Regime di compattate 1363 1486 in Lia de Finis Hrsg Storia del Trentino Temi Trento 1996 ISBN 978 88 85114 21 0 Fridolin Dorrer Die limitierte Landeshoheit der Bischofe von Trient und Brixen in Beziehung zur gefursteten Grafschaft Tirol in Erwin Riedenauer Hrsg Landeshoheit Beitrage zur Entstehung Ausformung und Typologie eines Verfassungselements des Romisch Deutschen Reiches C H Beck Munchen 1994 ISBN 978 3 7696 9691 2 Aldo Gorfer Trento citta del concilio Arca Lavis 2003 ISBN 88 88203 10 9 Gianfranco Granello Conflitti con i Tirolo da Mainardo a Margherita Maultasch in Lia de Finis Hrsg Storia del Trentino Temi Trento 1996 ISBN 978 88 85114 21 0 Rudolf Hoke Ilse Reiter Quellensammlung zur osterreichischen und deutschen Rechtsgeschichte Bohlau Wien 1998 ISBN 978 3 205 98036 0 Hannes Obermair Bozen Sud Bolzano Nord Schriftlichkeit und urkundliche Uberlieferung der Stadt Bozen bis 1500 Band 2 Stadtgemeinde Bozen Bozen 2008 ISBN 978 88 901870 1 8 Josef Riedmann Crisi istituzionale agli albori dello Stato moderno 1236 1256 in Lia de Finis Hrsg Storia del Trentino Temi Trento 1996 ISBN 978 88 85114 21 0 Josef Riedmann Verso l egemonia tirolese 1256 1310 in Andrea Castagnetti Gian Maria Varanini Hrsg Storia del Trentino L eta medievale Il Mulino Bologna 2004 ISBN 978 88 15 10298 0 Martin P Schennach Gesetz und Herrschaft Die Entstehung des Gesetzgebungsstaates am Beispiel Tirols Bohlau Koln 2010 ISBN 978 3 412 20635 2 Martin P Schennach Das Tiroler Landlibell von 1511 Zur Geschichte einer Urkunde Wagner Innsbruck 2011 ISBN 978 3 7030 0495 7 Einzelnachweise Bearbeiten Josef Riedmann Crisi istituzionale agli albori dello Stato moderno 1236 1256 S 129 142 Josef Riedmann Verso l egemonia tirolese 1256 1310 S 263 270 Gianfranco Granello Conflitti con i Tirolo da Mainardo a Margherita Maultasch S 144 157 Gianfranco Granello Conflitti con i Tirolo da Mainardo a Margherita Maultasch S 158 166 Klaus Brandstatter Regime di compattate 1363 1486 S 178 Klaus Brandstatter Regime di compattate 1363 1486 S 178 Klaus Brandstatter Regime di compattate 1363 1486 S 179 Martin P Schennach Gesetz und Herrschaft Die Entstehung des Gesetzgebungsstaates am Beispiel Tirols S 43 Aldo Gorfer Trento citta del concilio S 44 Hannes Obermair Bozen Sud Bolzano Nord Schriftlichkeit und urkundliche Uberlieferung der Stadt Bozen bis 1500 S 126 128 Klaus Brandstatter Regime di compattate 1363 1486 S 180 186 Klaus Brandstatter Regime di compattate 1363 1486 S 178 Fridolin Dorrer Die limitierte Landeshoheit der Bischofe von Trient und Brixen in Beziehung zur gefursteten Grafschaft Tirol S 135 144 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trienter Kompaktaten amp oldid 229096380