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Als Totungsdelikt wird im deutschen Strafrecht eine Straftat gegen das menschliche Leben verstanden Inhaltsverzeichnis 1 Totungsdelikte im engeren Sinne 2 Totungsdelikte im weiteren Sinne 3 Selbsttotung 4 Registrierte Totungsdelikte 5 Literatur 6 EinzelnachweiseTotungsdelikte im engeren Sinne BearbeitenDie Straftaten gegen das Leben sind im 16 Abschnitt des Strafgesetzbuchs geregelt Die juristisch exaktere Formulierung Straftaten gegen das Leben unterscheidet dabei zwischen dem bereits geborenen menschlichen Leben und dem noch ungeborenen Leben als eigenstandiges Rechtsgut 1 Begrifflich setzen Totungsdelikte im engeren Sinne daher die Totung eines bereits geborenen Menschen voraus wahrend bei der Beendigung ungeborenen Lebens vom Schwangerschaftsabbruch gesprochen wird Zu den als Erfolgsdelikte ausgestalteten Totungsdelikten zahlen namentlich der Mord 211 StGB Totschlag 212 StGB Totung auf Verlangen 216 StGB Schwangerschaftsabbruch 218 sowie die fahrlassige Totung 222 StGB die also als Taterfolg den Tod eines Menschen voraussetzen Das Verhaltnis ist insbesondere zwischen Mord und Totschlag in der Rechtswissenschaft umstritten So wird der Mord in der rechtswissenschaftlichen Literatur als ein Qualifikationstatbestand des Totschlags eingestuft wahrend die Rechtsprechung diesen als ein eigenstandiges Delikt gegenuber dem Totschlag betrachtet 2 Demgegenuber steht der ebenfalls im 16 Abschnitt eingeordnete Schutz des ungeborenen Lebens namentlich der strafbare Schwangerschaftsabbruch 218 StGB und sonstige Straftaten im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch Da sie nicht den Tod eines bereits geborenen Menschen voraussetzen stellen diese Delikte also keine Totungsdelikte im oben genannten engeren Sinne dar Gleiches gilt fur die Aussetzung die nach ihrem Normzweck zwar ebenfalls das Rechtsgut Leben schutzen soll jedoch als Gefahrdungsdelikt ausgestaltet ist 3 und daher nicht den Tod eines Menschen als Taterfolg voraussetzt Totungsdelikte im weiteren Sinne BearbeitenNeben den Totungsdelikten im oben genannten Sinne kennt das Strafgesetzbuch auch in anderen Abschnitten Delikte die das Rechtsgut Leben mittels Erfolgsqualifikationen schutzen sollen So wird beispielsweise eine sexuelle Notigung nach 177 StGB in 178 StGB dadurch qualifiziert dass das Opfer bei der Tat ums Leben kommt Weitere Beispiele fur durch Todesfolge qualifizierte Delikte bilden etwa Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge 176b StGB Aussetzung mit Todesfolge 221 Abs 3 StGB Korperverletzung mit Todesfolge 227 StGB Beteiligung an einer Schlagerei bei der der Tod eines Menschen verursacht wird 231 Abs 1 StGB Entziehung Minderjahriger mit Todesfolge 235 Abs 5 StGB Freiheitsberaubung mit Todesfolge 239 Abs 4 StGB Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge 239a Abs 3 StGB Geiselnahme mit Todesfolge 239b Abs 2 239a Abs 3 StGB Raub mit Todesfolge 251 StGB auch in der Form des rauberischen Diebstahls oder der rauberischen Erpressung mit Todesfolge Rauberischer Angriff auf Kraftfahrer mit Todesfolge 316a Abs 3 StGB Brandstiftung mit Todesfolge 306c StGB Herbeifuhren einer Explosion durch Kernenergie oder Sprengstoff mit Todesfolge 307 Abs 3 StGB bzw 308 Abs 3 StGB Missbrauch ionisierender Strahlung mit Todesfolge 309 Abs 4 StGB Fehlerhaftes Herstellen einer kerntechnischen Anlage mit Todesfolge 312 Abs 4 StGB Herbeifuhren einer Uberschwemmung mit Todesfolge 313 Abs 2 308 Abs 3 StGB Gemeingefahrliche Vergiftung mit Todesfolge 314 Abs 2 308 Abs 3 StGB Angriff auf den Luft und Seeverkehr mit Todesfolge 316c Abs 3 StGB Beschadigen wichtiger Anlagen mit Todesfolge 318 Abs 4 StGB Umweltstraftaten mit Todesfolge 324 bis 329 330 Abs 2 Nr 2 StGB Schwere Gefahrdung durch Giftfreisetzung mit Todesfolge 330a Abs 2 StGBIn Nebenstrafgesetzen finden sich weitere erfolgsqualifizierte Delikte die an einen Totungserfolg knupfen Selbsttotung BearbeitenDie Selbsttotung Suizid ist in Deutschland straffrei Somit sind auch der Versuch und die Teilnahme Beihilfe Anstiftung grundsatzlich straffrei Dabei gilt jedoch dass die Anstiftung eines Schuldunfahigen oder die Anstiftung mittels Betruges oder Tauschung zur Totung in mittelbarer Taterschaft 25 Abs 1 2 Alt StGB fuhrt Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist z B Angehorige Arzte etc eine Selbsttotung zu verhindern kann wegen Unterlassung seines Eingreifens bestraft werden Der Gehilfe kann ebenfalls wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach 323c StGB bestraft werden da der Suizidversuch einen Unglucksfall im Sinne des 323c StGB darstellt Registrierte Totungsdelikte BearbeitenIn der Bundesrepublik Deutschland polizeilich registrierte Totungsdelikte inklusive Versuche ohne fahrlassige Totungen im Strassenverkehr seit 1993 nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 4 Jahr Anzahl der Totungsdelikte a Haufigkeitszahlje 100 000 Einwohner Aufklarungsquote1993 5 140 6 35 83 3 1994 4 654 5 72 87 9 1995 4 908 6 02 88 9 1996 4 420 5 4 92 0 1997 4 292 5 23 92 6 1998 3 736 4 55 94 3 1999 3 744 4 56 94 1 2000 3 676 4 47 93 7 2001 3 577 4 35 93 3 2002 3 541 4 3 94 5 2003 3 465 4 2 93 9 2004 3 525 4 27 93 6 2005 3 549 4 3 92 9 2006 3 452 4 3 92 3 2007 3 356 4 2 92 1 2008 3 244 3 9 92 2 2009 3 269 4 0 91 6 2010 3 261 3 9 91 7 2011 3 135 3 8 92 2 2012 3 028 3 7 91 1 2013 2 951 3 6 bzw 3 7 b 91 8 2014 2 962 3 7 93 2 2015 2 991 3 6 91 0 2016 3 242 3 9 91 6 2017 3 227 3 9 92 1 2018 3 254 3 9 92 4 2019 3 054 3 7 90 1 2020 3 289 4 0 89 6 2021 2 980 3 6 88 4 a umfasst Mord Totschlag Totung auf Verlangen Kindstotung fahrlassige Totung und strafbarer Schwangerschaftsabbruch b Ab 2013 Haufigkeitszahl nach Zensus 2011 Etwa 50 aller begangenen Totungsdelikte sind Versuche 2005 1 608 45 3 Die Aufklarungsquote der Totungsdelikte liegt seit 1996 zwischen 91 und 95 Literatur BearbeitenAbschlussbericht der Expertengruppe zur Reform der Totungsdelikte 211 213 57a StGB vom Juni 2015 Dirk Lange Die politisch motivierte Totung Frankfurt am Main 2007 ISBN 3 631 56656 5 Dieter Anders Hansjurgen Bratzke Hans Joachim Gotthardt Die Bearbeitung von Totungsdelikten Boorberg 2006 ISBN 3 415 03684 7Einzelnachweise Bearbeiten Kuhl in Lackner Kuhl StGB 218 Rn 1 Neumann in Kindhauser Neumann Paeffgen NK StGB 3 Auflage 2010 211 Rn 141f Eser in Schonke Schroder StGB 28 Auflage 2010 221 Rn 1 BKA Polizeiliche Kriminalstatistik Polizeiliche Kriminalstatistik auf bka de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Totungsdelikt Deutschland amp oldid 230258615