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Das Senatus consultum Silanianum ist ein im Jahr 10 n Chr ergangener Beschluss des romischen Senats 1 2 und gilt als eine der beruchtigten ermittlungsrechtlichen Massnahmen der Augustusara Das Rom der konstitutionellen Wende von der Republik zur Kaiserzeit trat zunehmend fur ein offentliches Verfahrensrecht ein Dies insbesondere in den Fallen in denen es Todesfalle aufzuklaren galt Als spezielle Regelung fur das Verhaltnis von Sklaven zu ihrem Herrn ordnete der Beschluss bereits fur das Ermittlungsverfahren an dass Sklaven zur Aufklarung des gewaltsamen Todes ihres Herrn gefoltert werden durften Man erhoffte so die entscheidenden Informationen zur Todesursache eines romischen Burgers zu erlangen Zweifel bestehen in der Forschung daruber ob die Massnahmen auch im Falle eines Suizids des Patrons anwendbar waren 3 Widersetzten sich die Sklaven durften sie zu Tode gefoltert werden es sei denn es war bereits erwiesen dass sie sich zum Schutz ihres Herren eingesetzt hatten 4 Der Senatskonsult wurde sowohl unter den zeitgenossischen als auch unter den spater wirkenden Juristen der Hoch und Spatklassik intensiv diskutiert Thematisiert wurde der Beschluss dabei nicht nur als Verbindlichkeit schaffende Rechtsquelle denn die Durchsetzung von Senatuskonsulten war aufgrund des Gradmessers aller Anordnungen der lex gesetztes Recht in der Antike anfangs rege umstritten legis vicem optinere 5 Thematisiert wurde der Beschluss auch zu seinem tatbestandlichen Regelungsprofil Ausweislich des Index auctorum der justinianischen Digesten hat Iulius Paulus dem Konsult als Rechtsquelle gar eine Monografie gewidmet Ad senatus consultum Silanianum 3 Die Diskussionen der Juristen lassen sich in den Digesten nachlesen Festgehalten sind dort die Ausfuhrungen der Klassiker Ulpian und Gaius Beide machen anschaulich welche Scharfe das sensible Thema der Folterung testamentarisch Freigelassener bereits zu Neros Zeiten in die Diskussion brachte Nero soll so lange Testamentseroffnungsverbote verhangt haben bis die erkennungsdienstlichen Untersuchungen abgeschlossen waren Wahrenddessen liess er ungebrochen Foltermassnahmen vornehmen selbst dann wenn das Konsult keinen Raum dafur hergab Um auch Massnahmen rechtfertigen zu konnen die vom Konsult nicht gedeckt waren soll Nero 57 n Chr einen erganzenden Senatsbeschluss veranlasst haben dieser wurde schliesslich als senatus consultum Neronianum bekannt Kraft der erganzenden Anordnung durfte Nero Freigelassene wie Sklaven behandeln Um die Wende ins zweite Jahrhundert kehrte Trajan zur ursprunglichen Idee des Beschlusses zuruck wenngleich Freigelassene in den Anwendungsbereich des Beschlusses einbezogen blieben 6 Bei Freigelassenen galt jedoch die Einschrankung dass im Sinne des senatus consultum gegen sie lediglich die erklarten Ermittlungsmassnahmen eingeleitet werden durften nicht aber unterlagen sie dem Sanktionsapparat also Bestrafungsmassnahmen 7 Schon Hadrian relativierte das Senatskonsult wieder denn er interpretierte es als rein strafrechtliche Massnahme anwendbar in allen Fallen Er verlangte folglich einen Nachweis fur den erhobenen Schuldvorwurf gegen den Gewaltuntergebenen 1 Bis in die Zeit Justinians wurden erganzende oder abandernde Anordnungen getroffen um die erkennungsdienstlichen Massnahmen an die Gegebenheiten anzupassen 3 Literatur BearbeitenDanilo Dalla Senatus consultum Silanianum Band 88 von Seminario giuridico della Universita di Bologna Verlag Giuffre 1980 Iwan von Muller Begr Walter Otto Hermann Bengtson Forts Max Kaser Verf Handbuch der Altertumswissenschaft 10 3 3 1 Das altromische das vorklassische und klassische Recht 1955 67 II Sklaven und Freigelassene S 244 249 Anmerkungen Bearbeiten a b Joseph Georg Wolf Das Senatusconsultum Silanianum und die Senatsrede des C Cassius Longinus aus dem Jahre 61 n Chr vorgetragen am 17 Jan 1987 Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Philosophisch Historische Klasse 1988 2 ISBN 978 3 533 04023 1 S 48 f Max Kaser Romisches Privatrecht Kurzlehrbucher fur das juristische Studium Munchen 1960 Ab der 16 Auflage 1992 fortgefuhrt von Rolf Knutel 18 Auflage ISBN 3 406 53886 X I 67 I S 283 Anm 3 und 67 II 3 S 285 Anm 25 a b c Wolfgang Ernst Rechtserkenntnis durch Richtermehrheiten Group choice in europaischen Justiztraditionen Mohr Siebeck 2016 ISBN 978 3 16 154361 6 S 37 ff 38 Friedrich Ebel Georg Thielmann Rechtsgeschichte von der Romischen Antike bis zur Neuzeit 3 neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2003 ISBN 3 8114 1199 3 S 60 Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode in Forschungen zum Romischen Recht Band 36 Verlag Bohlau Wien Koln Graz 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 16 f Digesten 19 5 3 18 ff Ulpian 50 ed 29 5 25 2 Gaius 17 ed prov Digesten 29 5 10 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Senatus consultum Silanianum amp oldid 228066654