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Das preussische Staatsschuldengesetz vom 17 Januar 1820 war eine Verordnung des preussischen Konigs Friedrich Wilhelm III durch die im Wesentlichen festgelegt wurde dass Staatsanleihen des Konigreichs Preussen kunftig nur noch begeben werden konnten wenn die Zustimmung einer Standeversammlung die aus der Bevolkerung des gesamten preussischen Staates zu bilden war hierzu vorlag Ausdrucklich nahm der Konig dabei Bezug auf Versprechen Volksvertreter an preussischen Staatsgeschaften zu beteiligen die er bereits im Finanzedikt vom 27 Oktober 1810 am Beginn der Stein Hardenbergschen Reformen und durch eine Verordnung uber die zu bildende Reprasentation des Volks am 22 Mai 1815 gegeben hatte Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVor allem in den Koalitionskriegen jedoch auch noch danach hatte Preussen gewaltige Staatsschulden in Form von verzinslichen Staatsanleihen aufgenommen Mit dem von Karl August von Hardenberg 1 konzipierten preussischen Staatsschuldengesetz vom 17 Januar 1820 wurde die Staatsschuld auf immer fur geschlossen d h fur limitiert erklart und festgelegt dass neue Darlehen nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der kunftigen reichsstandischen Versammlung geschehen durften Damit beabsichtigte die preussische Staatsfuhrung unter Konig Friedrich Wilhelm III das Vertrauen zum Staate und zu seiner Verwaltung zu befestigen und Unsern aufrichtigen Willen allen Staatsglaubigern gerecht zu werden an den Tag zu legen Solange eine solche reichsstandische Versammlung nicht gebildet war konnten daher keine neuen Staatsschulden aufgenommen werden Diese Bestimmung die auf ein Junktim von Verfassung und kunftiger kreditbasierter Staatsfinanzierung und damit auf die Einfuhrung einer konstitutionellen Monarchie hinauslief weckte in der demokratischen Bewegung die Hoffnung dass eine Volksvertretung gebildet werden konne durch die eine echte Mitwirkung an den Staatsangelegenheiten und somit eine verstarkte Gewaltenteilung ermoglicht werde Da Friedrich Wilhelm III und auch sein Nachfolger Friedrich Wilhelm IV wenig Interesse an Gewaltenteilung hatten und sie daher auch keinen Landtag fur Preussen einberiefen verhinderte das preussische Staatsschuldengesetz vom 17 Januar 1820 zunachst jeglichen Etatismus soweit damit Staatsausgaben verbunden waren die uber die laufenden Steuereinnahmen hinausgingen Erst als in den 1830er und 1840er Jahren der Gedanke aufkam auf der Grundlage von Staatsanleihen eine Preussische Staatseisenbahn einzufuhren woran auch das preussische Militar etwa mit Blick auf eine Preussische Ostbahn grosses Interesse hatte uberwand Friedrich Wilhelm IV allmahlich seine Abneigung gegen die Ausgabe von Staatsanleihen und die damit verbundene Einfuhrung einer gesamtstaatlichen Volksvertretung in Preussen 2 Nach langerem Taktieren liess er am 8 Februar 1847 die Konstitution des Ersten Vereinigten Landtags als Vollversammlung der acht Provinzialstande Preussens verkunden um damit eine auf Anleihen basierte Staatsfinanzierung in Preussen zu eroffnen Insbesondere die rheinischen Abgeordneten verknupften mit der Einberufung des Landtags die Erwartung dass die Volksvertreter die Kammer im Sinne der offengebliebenen Verfassungsfrage von innen heraus zu einem echten Parlament fortentwickeln konnten Tatsachlich hatte der Erste Vereinigte Landtag eine erhebliche Bedeutung indem er wichtige Weichen fur das Parteienwesen in Preussen stellte und ihm im Zuge der Marzrevolution 1848 bald ein Zweiter Vereinigter Landtag folgte welcher schliesslich Wahlen zur Preussischen Nationalversammlung und zur Frankfurter Nationalversammlung ermoglichte Literatur BearbeitenChristopher Clark Preussen Aufstieg und Niedergang 1600 1947 Pantheon Munchen 2008 ISBN 978 3 570 55060 1 S 525 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte Kohlhammer Stuttgart 1975 Band 1 Reform und Restauration 1789 bis 1830 18 Band 3 Bismarck und das Reich 36 Weblinks BearbeitenVerordnung wegen der kunftigen Behandlung des gesammten Staatsschuldenwesens vom 17 Januar 1820 Webseite im Portal verfassungen de Staatsschuldengesetz Eintrag im Portal preussenchronik deEinzelnachweise Bearbeiten Hans Ulrich Wehler Deutsche Gesellschaftsgeschichte Band 2 Von der Reformara bis zur industriellen und politischen Deutschen Doppelrevolution 1815 1845 49 4 Auflage C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 32262 X S 344 Google Books Charles B Blankart Stabilitat und Wechselhaftigkeit politischer Entscheidungen Eine Fallstudie zur preussisch deutschen Eisenbahnpolitik von ihren Anfangen bis zum zweiten Weltkrieg In Erik Boettcher Philipp Herder Dorneich Karl Ernst Schenk Hrsg Jahrbuch fur Neue Politische Okonomie 6 Band J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1987 ISBN 3 16 345216 7 S 78 ff Google Books Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preussisches Staatsschuldengesetz vom 17 Januar 1820 amp oldid 234927857