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Die EU Visum Verordnung teilweise auch EU Visa Verordnung genannt amtlich Verordnung EU 2018 1806 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 14 November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittlander deren Staatsangehorige beim Uberschreiten der Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein mussen sowie der Liste der Drittlander deren Staatsangehorige von dieser Visumpflicht befreit sind 1 ist eine Verordnung der Europaischen Union die regelt welche Drittstaatsangehorigen zum Einreisen in den Schengen Raum fur Kurzaufenthalte ein Visum in ihrem Nationalpass benotigen und welche visumfrei einreisen konnen Die Verordnung trat am 18 Dezember 2018 in Kraft und ersetzt die gleichnamige Verordnung EG Nr 539 2001 EU Visum Verordnung Es handelt sich um einen sogenannten kodifizierten Text Mit ihm wird aus Grunden der Ubersichtlichkeit und Klarheit die aufgehobene Verordnung in neuer Nummerierung neu in Kraft gesetzt 2 Verordnung EU 2018 1806Titel Verordnung EU 2018 1806 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 14 November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittlander deren Staatsangehorige beim Uberschreiten der Aussengrenzen im Besitz eines Visums sein mussen sowie der Liste der Drittlander deren Staatsangehorige von dieser Visumpflicht befreit sindBezeichnung nicht amtlich EU Visum VerordnungGeltungsbereich EWR und Schweiz ohne IrlandRechtsmaterie AuslanderrechtGrundlage AEUV insbesondere Art 77 Abs 2 lit aVerfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 18 Dezember 2018Ersetzt Verordnung EG Nr 539 2001Letzte Anderung durch Verordnung EU 2019 592 vom 10 April 2019Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2021Fundstelle ABl L 303 vom 28 November 2018Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Sachlicher Geltungsbereich 2 Personlicher Geltungsbereich 2 1 Drittstaatsangehorige 2 2 Kurzzeitige Aufenthalte 2 3 Grenzubertritt an der Aussengrenze des Schengen Raums 3 Inhalt der Verordnung 3 1 Visumpflicht 3 2 Visumbefreiung 3 3 Neue Staaten 3 4 Ausnahmen und Befreiungen von der Visumpflicht durch Mitgliedstaaten 3 5 Sanktionsregelungen 3 6 Berichtspflichten und Schlussbestimmungen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSachlicher Geltungsbereich Bearbeiten nbsp Anwenderstaaten des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens Die Verordnung gilt in den sog Schengen Staaten unmittelbar und bedarf dort keiner gesonderten Umsetzung in nationale Rechtsvorschriften Zu den Schengen Staaten gehoren grundsatzlich alle Mitgliedstaaten der Europaischen Union einschliesslich Bulgarien Kroatien und Rumanien auch wenn diese drei Staaten noch nicht zu den Vollanwendern zahlen Im Falle Zyperns das grundsatzlich Vollanwender ist wegen des nicht gelosten Zypernkonflikts und der unklaren Situation in Nordzypern jedoch weiterhin Grenzkontrollen durchfuhrt gilt die Verordnung ebenfalls uneingeschrankt Ausgenommen vom Geltungsbereich innerhalb der Europaischen Union ist Irland Fur Einreisen nach Irland gelten dessen nationale Einreisebestimmungen Ausserdem gilt die Verordnung in den sonstigen Staaten des Europaischen Wirtschaftsraums EWR mithin auch in Island Norwegen und Liechtenstein Die Verordnung gilt auch in der Schweiz die mit der Europaischen Union ein bilaterales Abkommen geschlossen hat Diese Staaten haben sich verpflichtet den Schengen Besitzstand in ihr nationales Recht zu ubernehmen Personlicher Geltungsbereich BearbeitenDrittstaatsangehorige Bearbeiten Die Verordnung regelt die Voraussetzungen fur kurzzeitige Einreisen nur von Drittstaatsangehorigen in den Schengen Raum uber eine Schengen Aussengrenze Sie betrifft damit nicht die Einreise von Staatsangehorigen der Schengen Raum Mitgliedstaaten und zwar auch dann nicht wenn sie in einen Schengen Staat einreisen mochten dessen Staatsangehorigkeit sie nicht besitzen Beispiel Ein Deutscher will aus der Turkei kommend nach Griechenland einreisen die Verordnung ist auf den Deutschen nicht anwendbar Staatsangehorige der Europaischen Union und der sonstigen Staaten des EWR sowie Staatsangehorige der Schweiz konnen jederzeit in jeden Schengen Staat ganz gleich uber welche Aussengrenze ohne Formalitaten einreisen und geniessen innerhalb der Schengen Staaten volle Reisefreiheit sie benotigen dazu weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis Ein Dokument das ihre Nationalitat belegt genugt Die Verordnung ist auch nicht auf irische Staatsangehorige anwendbar die in den Schengen Raum einreisen mochten da Iren aus Sicht der Schengen Staaten keine Drittstaatsangehorigen sind An diesem Beispiel zeigt sich dass Schengen Freizugigkeit und europaische Freizugigkeit zwei unterschiedliche Institute sind Iren geniessen in der restlichen Europaischen Union und im EWR die volle europaische Freizugigkeit und bedurfen zum Aufenthalt in einem Schengen Staat weder eines Visums noch einer Aufenthaltserlaubnis das Gleiche gilt im umgekehrten Fall Irland hat sich aber um seine Grenze zu Nordirland innerhalb der dortigen unkontrollierten Common Travel Area offen zu halten entschlossen dem Schengen Raum nicht beizutreten und lieber Kontrollen an seinen Seehafen und internationalen Flughafen in Kauf zu nehmen weil dem Land das unkontrollierte Reisen von und nach Nordirland politisch wichtiger ist An seinen Aussengrenzen ausser zu Nordirland und zum restlichen Vereinigten Konigreich unterzieht es deshalb alle Reisenden auch EU Burger weiterhin einer Ausweis und Zollkontrolle obwohl die Zolle unter den EU Staaten abgeschafft sind wahrend solche Kontrollen innerhalb des Schengen Raums nicht mehr stattfinden Solange diese Kontrollen durchgefuhrt werden haben die anderen EU Staaten in Bezug auf Personen die aus Irland einreisen grundsatzlich dasselbe Recht Mit dem Inkrafttreten des Austritts des Vereinigten Konigreichs aus der Europaischen Union sind britische Burger am 1 Januar 2021 Drittstaatsangehorige geworden Die Anderungsverordnung EU 2019 592 berucksichtigt dies Siehe auch Abschnitt Visumbefreiung Kurzzeitige Aufenthalte Bearbeiten Die Verordnung betrifft nur kurzzeitige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen also im Wesentlichen touristische Kurzaufenthalte Daueraufenthalte z B zur Familienzusammenfuhrung zum Studium zum dauerhaften Arbeiten werden von der Verordnung nicht erfasst In diesen Fallen bedarf es regelmassig eines nationalen Visums auch wenn der kurzzeitige touristische Aufenthalt visumfrei ware das diesen Aufenthaltszweck ausdrucklich erlaubt Die Erteilung eines solchen Visums richtet sich nach den nationalen Aufenthaltsvorschriften des Schengen Staates in dem der Daueraufenthalt vorgesehen ist Wer visumfrei oder mit einem Visum fur den kurzzeitigen Aufenthalt zum Zwecke eines Daueraufenthalts einreist begeht in der Regel eine unerlaubte Einreise und wird zur Ausreise und zur Nachholung des Visumverfahrens aufgefordert Grenzubertritt an der Aussengrenze des Schengen Raums Bearbeiten nbsp Einreise an einer ungewohnlichen Schengen Aussengrenze mitten in London Passagiere des Eurostars werden von der franzosischen Grenzpolizei im Rahmen der vorgezogenen Grenzabfertigung auf dem Bahnhof St Pancras International vor der Einreise nach Frankreich kontrolliert Die Verordnung gilt nur fur Einreisen von Drittstaatsangehorigen uber eine Aussengrenze eines Schengen Staates in den Schengen Raum nicht also bei der Uberschreitung einer Binnengrenze z B zwischen Deutschland und Frankreich Fur den grenzuberschreitenden Personenverkehr innerhalb des Schengen Raums gelten die besonderen Regelungen des Schengener Durchfuhrungsubereinkommens SDU Nach den Artikeln 20 und 21 SDU kann sich ein Drittstaatsangehoriger der sich legal in irgendeinem Schengen Staat aufhalt mit der Aufenthaltserlaubnis dem Visum dieses Mitgliedstaates oder bei visumfreier Einreise nur mit seinem Nationalpass auch in jedem anderen Mitgliedstaat insgesamt bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten ohne dafur ein ggf weiteres Visum zu benotigen Zwischen den Schengen Staaten findet zwar keine regelmassige Personenkontrolle mehr statt an den Grenzen der Schweiz zu ihren Nachbarstaaten und an den Grenzen zu den sonstigen Staaten des EWR erfolgt aber noch eine Zollkontrolle weil die Schweiz Island Liechtenstein und Norwegen nicht zum Zollgebiet der Europaischen Union gehoren und hier wechselseitige Zollvorschriften und Einfuhrbeschrankungen sowie verbote zu beachten sind Solchen Zollkontrollen sind alle Reisenden unterworfen Inhalt der Verordnung BearbeitenArtikel 1 bestimmt allgemeine Grundsatze der Visapolitik Artikel 2 definiert was die Verordnung unter Visum versteht Visumpflicht Bearbeiten Das Kernstuck der Verordnung bildet Artikel 3 Absatz 1 mit dem Anhang I Hier sind diejenigen Staaten aufgefuhrt deren Staatsangehorige beim Uberschreiten der Aussengrenzen der Mitgliedstaaten stets ein Visum besitzen mussen In Fortfuhrung einer fruheren Praxis der Verordnung zur Durchfuhrung des Auslandergesetzes werden die Staatsangehorigen dieser Staaten in der deutschen auslanderrechtlichen Praxis haufig als Negativstaater bezeichnet Der allgemeinen Visumpflicht unterliegen Staatsangehorige vonAfghanistan Agypten Algerien Angola Aquatorialguinea Armenien Aserbaidschan Athiopien Bahrain Bangladesch Belarus Belize Benin Bhutan Bolivien Botsuana Burkina Faso Burundi Cabo Verde Kap Verde China Cote d Ivoire Elfenbeinkuste Demokratische Republik Kongo Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador Eritrea Eswatini Fidschi Gabun Gambia Ghana Guinea Guinea Bissau Guyana Haiti Indien Indonesien Irak Iran Jamaika Jemen Jordanien Kambodscha Kamerun Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Komoren Kongo Kuba Kuwait Laos Lesotho Libanon Liberia Libyen Madagaskar Malawi Malediven Mali Marokko Mauretanien Mongolei Mosambik Myanmar Birma Namibia Nepal Niger Nigeria Nordkorea Oman Pakistan Papua Neuguinea Philippinen Ruanda Russland Sambia Sao Tome und Principe Saudi Arabien Senegal Sierra Leone Simbabwe Somalia Sri Lanka Sudafrika Sudan Sudsudan Suriname Syrien Tadschikistan Tansania Thailand Togo Tschad Tunesien Turkei Turkmenistan Uganda Usbekistan Vietnam und Zentralafrikanische Republik Ausserdem visumpflichtig sind Personen mit Passen der Palastinensischen Behorde und des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN Sicherheitsrates vom 10 Juni 1999 diese Gebiete werden gesondert aufgefuhrt weil sie von mindestens einem EU Mitgliedstaat nicht als Staat anerkannt sind Bis zum Abschluss eines Abkommens uber die Befreiung von der Visumpflicht besteht noch Visumzwang fur die Staatsangehorigen von Dominica Grenada Kiribati Marshallinseln Mikronesien Nauru Palau Peru St Lucia St Vincent und die Grenadinen Timor Leste Osttimor Tonga Tuvalu Vanuatu und Vereinigte Arabische Emirate Statt eines erforderlichen Visums berechtigt auch jeder Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates zur Einreise in den Schengen Raum Legt z B ein turkischer Staatsangehoriger bei der Einreise nach Griechenland seinen Nationalpass vor in dem sich eine deutsche Aufenthaltserlaubnis befindet ist ihm die Einreise nach Griechenland zu gestatten Eines zusatzlichen Visums bedarf er nicht Dies ergibt sich zwar nicht aus der EU Visum Verordnung aber aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Schengener Grenzkodex 3 ausser wenn er Inhaber eines gultigen Aufenthaltstitels ist Visumbefreiung Bearbeiten nbsp Kein Visum sondern nur ein Grenzkontrollstempel im Pass eines US Amerikaners Links oben das F mit den 12 Europa Sternen steht fur die franzosischen Behorden der in den Raum weisende Pfeil links unten belegt einen Einreisevorgang Aus dem Standort des Grenzubergangs LFT Londres bedeutet Liaison fixe transmanche Verbindung durch den Armelkanaltunnel London 4 rechts unten ergibt sich dass die Einreise auf dem Londoner Bahnhof St Pancras erfolgte worauf auch das Eisenbahnsymbol rechts oben im Stempel deutet Hiernach ist der Passinhaber am 16 Dezember 2008 mit dem Eurostar durch den Armelkanaltunnel nach Frankreich ins Schengen Gebiet eingereist Der Aufbau der Grenzkontrollstempel ist schengenweit gleich Artikel 4 Absatz 1 i V mit dem Anhang II legt diejenigen Staaten fest deren Staatsangehorige fur Kurzaufenthalte bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei in das Schengengebiet einreisen konnen Bei Staatsangehorigen dieser Staaten genugt es dass diese an einer Aussengrenze des Schengen Raums ihren gultigen Nationalpass vorlegen sofern sie die sonstigen Einreisevoraussetzungen erfullen Dort erhalten sie einen Grenzkontrollstempel und durfen sich von da ab bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in jedem Staat des Schengen Raums aufhalten In Fortfuhrung einer fruheren Praxis der Verordnung zur Durchfuhrung des Auslandergesetzes die Staaten deren Staatsangehorige von der Visumpflicht ausgenommen sind in einer Anlage ausdrucklich zu listen werden solche Auslander in der deutschen auslanderrechtlichen Praxis auch heute noch als Positivstaater bezeichnet Keiner Visumpflicht unterliegen Staatsangehorige von Albanien 5 Andorra Antigua und Barbuda Argentinien Australien Bahamas Barbados Bosnien und Herzegowina 5 Brasilien Brunei Chile Costa Rica El Salvador Georgien 6 Guatemala Heiliger Stuhl Honduras Israel Japan Kanada Kolumbien Malaysia Mauritius Mexiko Republik Moldau 7 Monaco Montenegro 5 Neuseeland Nicaragua Nordmazedonien 8 5 Panama Paraguay Salomonen Samoa San Marino Serbien ausgenommen Inhaber serbischer Reisepasse die von der serbischen Koordinationsdirektion serbisch Koordinaciona uprava ausgestellt wurden 5 Seychellen Singapur St Kitts und Nevis Sudkorea Trinidad und Tobago Ukraine 9 Uruguay Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika Bewohner der Sonderwaltungsregionen der Volksrepublik China namlich der Sonderverwaltungszone Hongkong 10 und der Sonderverwaltungszone Macau 11 Beginnend ab dem Tag an dem das Unionsrecht keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Konigreich findet das war der 1 Januar 2021 wurde durch die Anderungsverordnung EU 2019 592 die Visumbefreiung fur britische Staatsangehorige eingefuhrt die zugleich britische Burger British Citizens sind Staatsangehorige des Vereinigten Konigreichs die nicht britische Burger sind fallen wie schon zuvor ebenfalls unter die Visumbefreiung Die gesonderte Auffuhrung bestimmter britischer Staatsangehoriger beruht auf dem komplizierten britischen Staatsangehorigkeitsrecht das zwischen British Citizens und allen anderen Briten die jedoch kein Aufenthaltsrecht Right of abode im Vereinigten Konigreich haben unterscheidet Zum letztgenannten Personenkreis gehoren die britischen Staatsangehorigen Uberseegebiete engl British Nationals Overseas Burger der britischen Uberseegebiete engl British Overseas Territories Citizens darunter fallen Anguilla Bermuda das Britische Antarktis Territorium das Britische Territorium im Indischen Ozean die Britischen Jungferninseln die Kaimaninseln die Falklandinseln die Kolonie Gibraltar Montserrat die Pitcairninseln St Helena Ascension und Tristan da Cunha Sudgeorgien und die Sudlichen Sandwichinseln und die Turks und Caicosinseln britischen Uberseeburger engl British Overseas Citizens Personen unter dem Schutz des Vereinigten Konigreichs engl British Protected Persons britische Untertanen engl British Subjects Staatsangehorige von Taiwan 12 sind ebenso visumbefreit Sie werden in der Verordnung in einer besonderen Gruppe aufgefuhrt da Taiwan nicht von allen Mitgliedstaaten als Staat anerkannt wird Nach Abschluss eines noch mit der Europaischen Union zu schliessenden Abkommens uber die Visumbefreiung unterliegen die Staatsangehorigen folgender Lander nicht mehr der Visumpflicht Dominica Grenada Kiribati Marshallinseln Mikronesien Nauru Palau Peru St Lucia St Vincent und die Grenadinen Timor Leste Osttimor Tonga Tuvalu Vanuatu und Vereinigte Arabische Emirate Nach Artikel 4 Absatz 2 besteht Visumbefreiung auch im Bereich des kleinen Grenzverkehrs an den Aussengrenzen der Mitgliedstaaten fur Inhaber einer Grenzubertrittsgenehmigung in Deutschland vgl 21 AufenthV fur Schulerreisen von Klassenverbanden nach Massgabe der einschlagigen EU Vorschriften uber die Schulersammelliste in Deutschland siehe zusatzlich 22 AufenthV fur anerkannte Fluchtlinge und Staatenlose soweit sie in einem Mitgliedstaat des Schengen Gebietes wohnen und von diesem Reisedokumente erhalten haben in Deutschland siehe zusatzlich 18 AufenthV Neue Staaten Bearbeiten Bei einer Staatenneugrundung folgt die Frage der Visumbefreiung bis zu einer Neuregelung zunachst der bisherigen Staatsangehorigkeit des Betroffenen Artikel 5 Ausnahmen und Befreiungen von der Visumpflicht durch Mitgliedstaaten Bearbeiten Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung ermachtigt die Mitgliedstaaten Ausnahmen von der Visumpflicht oder die Einfuhrung der Visumpflicht fur bestimmte Personengruppen z B fur Inhaber von Diplomatenpassen Flug und Sicherheitspersonal zu beschliessen Deutschland hat hiervon in mehreren Bestimmungen Gebrauch gemacht namlich in 19 23 24 und in 25 AufenthV Nach Artikel 6 Absatz 2 sind auch generelle Befreiungen von der Visumpflicht moglich z B fur Schuler in Schulergruppen Personen mit Fluchtlingsstatus und fur NATO Bedienstete Eine wichtige Bestimmung ist die Ermachtigung in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung Hiernach konnen Mitgliedstaaten Ausnahmen von der Visumbefreiung fur Staatsangehorige vorsehen die wahrend ihres Aufenthalts einer Erwerbstatigkeit nachgehen Diese Ermachtigung findet sich bereits in der Vorgangerverordnung Sie wurde auch auf Wunsch Deutschlands aufgenommen dessen Aufenthaltsrecht bisher fur die Rechtmassigkeit des Aufenthalts daran anknupfte dass der Drittstaatsangehorige mit dem fur den konkreten Aufenthaltszweck erforderlichen Visum eingereist war Wer etwa mit dem Zweck der Urlaubsreise ein Touristenvisum erschlich obwohl er beabsichtigte in Deutschland zu arbeiten hielt sich nach dem nationalen Rechts Deutschlands nicht rechtmassig auf Die Umsetzung von Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung erfolgte in Deutschland durch 17 AufenthV Nach dieser Vorschrift entfallt die Visumbefreiung fur Staatsangehorige sofern sie im Bundesgebiet eine Erwerbstatigkeit ausuben Die praktische Bedeutung dieser Vorschrift ist unklar Denn zum einen verlangt sie sprachlich eine bereits aufgenommene Erwerbstatigkeit die im Zeitpunkt des Grenzubertritts aber in der Regel kaum beweisbar ist weil der betroffene Drittstaatsangehorige noch nicht arbeitet Zum anderen bezieht sich die Vorschrift auf Grenzubertritte an einer deutschen Schengen Aussengrenze 13 die es aber kaum noch gibt Ob auch ein Grenzbeamter eines anderen Schengen Staates 17 der deutschen Aufenthaltsverordnung anwenden muss Beispiel Ein Marokkaner reist uber Spanien ins Schengen Gebiet ein um nach Deutschland weiterzureisen und dort zu arbeiten ist ungeklart Die Bedeutung von 17 AufenthV reduziert sich letztlich auf die Frage ob die Visumbefreiung nachtraglich entfallt wenn der Betroffene tatsachlich anfangt zu arbeiten Auch diese Frage ist von der Rechtsprechung in Deutschland bislang nicht geklart 14 Sanktionsregelungen Bearbeiten Artikel 7 sieht Sanktionsregelungen fur den Fall vor dass ein Staat dessen Staatsangehorige nach Artikel 4 visumfrei in den Schengen Raum einreisen durfen fur Staatsangehorige mindestens eines Mitgliedstaats die Visumpflicht einfuhrt Fur die Staatsangehorigen dieses Staates wird dann ein Gegenseitigkeitsmechanismus ausgelost und ebenfalls die Visumpflicht eingefuhrt Artikel 8 sieht in Notfallen die zeitweise Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht i S des Artikels 4 vor Solche Grunde konnen darin liegen dass die Zahl der Staatsangehorigen eines Drittstaates denen die Einreise verweigert werden musste erheblich angestiegen ist Ein solcher Grund kann auch in dem erheblichen Anstieg der Asylantrage von Personen aus diesem Drittstaat liegen Weiterer Grund ist die Verschlechterung der Ruckubernahme von Personen die das Drittland aufnehmen muss Berichtspflichten und Schlussbestimmungen Bearbeiten Uber Massnahmen nach den Artikeln 7 und 8 berichtet die Kommission dem Europaischen Parlament Artikel 9 Artikel 10 begrundet eine Zustandigkeit der Kommission fur den Erlass von Rechtsakten nach den Artikeln 7 und 8 Dazu wird die Kommission von einem Ausschuss unterstutzt Artikel 11 Artikel 12 sieht Informationspflichten uber getroffene Massnahmen eines Mitgliedstaates nach Artikel 6 an die ubrigen Mitgliedstaaten vor Artikel 13 stellt klar dass es weiterhin in der Zustandigkeit jedes Mitgliedstaates steht Staaten und deren Reisedokumente anzuerkennen Artikel 14 und Artikel 15 bestimmen das Inkrafttreten der Verordnung und das Ausserkrafttreten der Vorgangerverordnung Weblinks BearbeitenVerordnung EU 2018 1806 abgerufen am 5 Januar 2019 Verordnung EU 2019 592 abgerufen am 4 August 2019Einzelnachweise Bearbeiten Erstveroffentlicht im ABl L 303 vom 28 November 2018 S 39 Vgl Erwagungsgrund 1 der Verordnung Verordnung EU 2016 399 abgerufen am 30 April 2016 Aktualisierung der Liste der Grenzubergangsstellen gemass Artikel 2 Absatz 8 der Verordnung EG Nr 562 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Marz 2006 uber einen Gemeinschaftskodex fur das Uberschreiten der Grenzen durch Personen Schengener Grenzkodex abgerufen am 20 Oktober 2012 Worterklarung fur LFT a b c d e Amtliche Anmerkung Die Visumbefreiung gilt nur fur Inhaber biometrischer Reisepasse Amtliche Anmerkung Die Befreiung von der Visumpflicht gilt ausschliesslich fur Inhaber biometrischer Reisepasse die von Georgien im Einklang mit den Normen der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation ICAO ausgestellt wurden Amtliche Anmerkung Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur fur Inhaber biometrischer Reisepasse die im Einklang mit den Normen der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation ICAO von Moldau ausgestellt wurden In der Verordnung heisst es noch Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Amtliche Anmerkung Die Befreiung von der Visumpflicht gilt ausschliesslich fur Inhaber biometrischer Reisepasse die von der Ukraine im Einklang mit den Normen der Internationalen Zivilluftfahrt Organisation ICAO von Moldau ausgestellt wurden Amtliche Anmerkung Die Visumbefreiung gilt ausschliesslich fur Inhaber des Passes Hong Kong Special Administrative Region Amtliche Anmerkung Die Visumbefreiung gilt ausschliesslich fur Inhaber des Passes Regiao Administrativa Especial de Macau Die Visumbefreiung gilt nur fur Inhaber von durch Taiwan ausgestellten Reisepassen die eine Personalausweisnummer enthalten Vgl Westphal Stoppa InfAuslR 2001 309 311 Ob mit Aufnahme einer Erwerbstatigkeit das Aufenthaltsrecht erlischt ist in Deutschland umstritten Bejahend VG Munchen Urteil vom 27 Juli 2010 M 10 K 09 3655 juris bejahend aber mit der Massgabe dass mit der Beendigung der Erwerbstatigkeit das Aufenthaltsrecht wieder auflebt VG Darmstadt Beschl v 5 Juni 2008 5 L 277 08 DA InfAuslR 2008 340 344 insgesamt offengelassen von VG Dusseldorf Beschl v 4 Juni 2012 22 L 613 12 juris samtlich Falle entschieden aufgrund von Artikel 21 SDU Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU 2018 1806 EU Visum Verordnung amp oldid 237417330 Visumbefreiung