www.wikidata.de-de.nina.az
UN Sicherheitsrat Resolution 1244Datum 10 Juni 1999Sitzung 4011Kennung S RES 1244 Dokument Abstimmung Dafur 14 Dagegen 0 Enthaltungen 1Gegenstand KosovoErgebnis AngenommenZusammensetzung des Sicherheitsrates 1999 Standige Mitglieder China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USANichtstandige Mitglieder Argentinien ARG Bahrain 1972 BHR Brasilien BRA Kanada CAN Gabun GABGambia GMB Malaysia MYS Namibia NAM Niederlande NLD Slowenien SVNKarte Serbiens mit dem KosovoDie Resolution 1244 des UN Sicherheitsrats UNSCR 1244 vom 10 Juni 1999 in der Offentlichkeit auch als Kosovo Resolution bekannt bildet die volkerrechtliche Grundlage fur die Losung der Kosovokrise und regelt die Einrichtung der Ubergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo UNMIK durch die eine Zivilverwaltung im Kosovo etabliert wurde sowie die Stationierung der internationalen Sicherheitsprasenz KFOR Die Souveranitat und die territoriale Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien erwahnt die Resolution nur in ihrer Einleitung nicht jedoch in ihrem unmittelbar rechtsverbindlichen Teil Daruber hinaus werden sie in den beiden Anlagen erwahnt Resolution 1244 regelt den kunftigen aber vorubergehenden Status des Kosovo und trifft Regelungen zu dessen Erreichen Den endgultigen Status lasst sie offen und trifft auch keine Regelungen daruber wie dieser erreicht werden soll Resolution 1244 markierte gleichzeitig das Ende der gewalttatigen Auseinandersetzung des Kosovokrieges Mit der Ubergangsverwaltung UNMIK wurde Zeit gewonnen um die Statusfrage angemessen losen zu konnen Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte und volkerrechtliche Bedeutung 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalte und volkerrechtliche Bedeutung BearbeitenZweck der Resolution Die Resolution nennt als Zwecke ausdrucklich die Losung der ernsten humanitaren Lage im Kosovo die freie und sichere Ruckkehr der Fluchtlinge die Sicherheit des internationalen Personals und die Sicherstellung dass alle Beteiligten ihren Verpflichtung aus der Resolution nachkommen Schon 2008 befand Verfassungsrechtler Georg Nolte zudem Resolution 1244 wollte also mit einer international uberwachten Zwischenlosung die politischen Voraussetzungen fur eine inhaltlich offene endgultige Losung schaffen 1 2010 sah auch der Internationale Gerichtshof einen Zweck der Resolution in der Einrichtung einer Ubergangsverwaltung fur das Kosovo ohne eine klare Festlegung uber Fragen des endgultigen Status zu treffen 2 Ubergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen im Kosovo UNMIK Mit Ziffer 10 der Resolution 1244 ermachtigte der Sicherheitsrat den UN Generalsekretar zur Einrichtung einer vorubergehenden Zivilverwaltung Die Mission wurde in Ziffer 11 mit sehr weitreichenden Hoheitsbefugnissen 3 in der Region der serbischen Provinz ausgestattet um fur das kosovarische Volk substantielle Autonomie herzustellen Die UNMIK zielt laut Resolution deshalb auf die Errichtung und Starkung selbsttragender demokratischer Institutionen Souveranitat und territoriale Integritat der Bundesrepublik Jugoslawien In der Praambel verpflichtet die Resolution alle UN Mitgliedstaaten zur Wahrung der Souveranitat und Integritat der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Staaten der Region Daruber hinaus verweist sie wiederholt auf ihre beiden Anlagen und verfugt dass jede wortlich eine jede politische Losung der Krise auf den darin niedergelegten Grundsatzen beruhen also unter voller Berucksichtigung der Prinzipien der Souveranitat und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Lander der Region gestaltet werden musse Die Anerkennung der Integritat und Hoheitsgewalt Jugoslawiens dessen Rechtsnachfolge mit dem Zerfall der Bundesrepublik im Fruhjahr 2003 Serbien und Montenegro und 2006 schliesslich Serbien antrat ende allerdings laut dem Verfassungsrechtler Georg Nolte 1 mit dem Abschluss der Ubergangsrahmenvereinbarung zur politischen Losung der Kosovokrise eine Meinung die z B Serbien oder Russland nicht teilen Wie er zu diesem Schluss kommt fuhrt er nicht aus wird doch in der Resolution und ihren Anlagen keinerlei Befristung oder Einschrankung der Anerkennung angedeutet und raumt ein dass er eine mit guten Grunden bestreitbare volkerrechtliche Rechtsauffassung vertrete Rechtsstatus des Kosovo Resolution 1244 regelt den aus ihrer Sicht kunftigen aber vorubergehenden Status des Kosovo und trifft Regelungen zu dessen Erreichen Der endgultige Rechtsstatus des Kosovo wird in ihr nicht festgelegt und sie trifft auch keine Regelungen daruber wie dieser erreicht werden soll 4 Ob der Sicherheitsrat in die territoriale Unversehrtheit eines Staates eingreifen und die Abspaltung eines Teilgebietes verfugen darf ist volkerrechtlich ungeklart Dem stehen Art 2 Nr 4 und Nr 7 UN Charta entgegen Dem Aufgabenspektrum der UNMIK wurde jedoch auch die Erleichterung eines politischen Prozesses zur Festlegung des kunftigen volkerrechtlichen Status des Kosovo hinzugefugt ohne dafur einen Zeithorizont vorzusehen Volkerrechtlich strittig ist ob diese Zielsetzung der Statusklarung als Einigungszwang der Konfliktbeteiligten oder nur als Appell an deren Verhandlungsengagement zu interpretieren ist 1 Geltungsdauer Die in der Resolution 1244 vorgesehenen zivil und sicherheitspolitischen Mandate gelten laut Ziffer 19 unbefristet bis ein andernder Beschluss des Sicherheitsrates erfolgt Die Resolution enthalt keine Klausel die ihr Erloschen vorsieht 5 Siehe auch BearbeitenRechtsgutachten zur Gultigkeit der Unabhangigkeitserklarung Kosovos UN Mission UN ResolutionLiteratur BearbeitenAmtlicher Text der Resolution englisch Deutsche Ubersetzung der Resolution vom deutschen UN Ubersetzungsdienst Amtliche und nichtamtliche Texte der Resolution in verschiedenen SprachenWeblinks BearbeitenEnglischer Text der Resolution PDF Datei 24 kB deutsche Ubersetzung PDF 1 4 MB Deutsche Ubersetzung der Resolution AG Friedensforschung an der Uni Kassel Jahresband 1999 Resolutionen und Beschlusse des Sicherheitsrats PDF S 35 1 33 MB Einzelnachweise Bearbeiten a b c Georg Nolte Kein Recht auf Abspaltung FAZ vom 13 Februar 2008 Internationaler Gerichtshof Hrsg Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo Presseerklarung nichtamtlich Nr 2010 25 Den Haag 22 Juli 2010 englisch icj cij org PDF 95 kB abgerufen am 12 Juni 2023 Andreas Wittkowsky Der Stabilitatspakt fur Sudosteuropa und die fuhrende Rolle der Europaischen Union in Aus Politik und Zeitgeschichte Band 29 30 2000 S 3 13 Internationaler Gerichtshof Hrsg Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo Presseerklarung nichtamtlich Nr 2010 25 Den Haag 22 Juli 2010 S 6 englisch icj cij org PDF 95 kB abgerufen am 12 Juni 2023 It first points out that the resolution 1244 1999 did not contain any provision dealing with the final status of Kosovo or with the conditions for its achievement In this regard the Court notes that contemporaneous practice of the Security Council shows that in situations where the Security Council has decided to establish restrictive conditions for the permanent status of a territory those conditions are specified in the relevant resolution The Court notes that under the terms of resolution 1244 1999 the Security Council did not reserve for itself the final determination of the situation in Kosovo and remained silent on the conditions for the final status of Kosovo Internationaler Gerichtshof Hrsg Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo Presseerklarung nichtamtlich Nr 2010 25 Den Haag 22 Juli 2010 S 5 englisch icj cij org PDF 95 kB abgerufen am 12 Juni 2023 neither Security Council resolution 1244 1999 nor the Constitutional Framework contains a clause providing for its termination and neither has been repealed they therefore constituted the international law applicable to the situation prevailing in Kosovo on 17 February 2008 Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1999 1220 1221 1222 1223 1224 1225 1226 1227 1228 1229 1230 1231 1232 1233 1234 1235 1236 1237 1238 1239 1240 1241 1242 1243 1244 1245 1246 1247 1248 1249 1250 1251 1252 1253 1254 1255 1256 1257 1258 1259 1260 1261 1262 1263 1264 1265 1266 1267 1268 1269 1270 1271 1272 1273 1274 1275 1276 1277 1278 1279 1280 1281 1282 1283 1284 Normdaten Werk GND 7564220 7 lobid OGND AKS VIAF 208723387 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution 1244 des UN Sicherheitsrates amp oldid 236631206