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Kreuzer ist die Bezeichnung fur das Grundnominal verschiedener kleinerer Munzen die im suddeutschen Raum in Osterreich und in der Schweiz verbreitet waren Die Abkurzung war Kr kr K oder Xr Berner Kreuzer von 1776 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Wert 3 Trivia 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten Hauptartikel Veroneser Wahrungsraum Der Kreuzer geht auf eine Groschenmunze zuruck welche ab 1271 in Meran in Sudtirol sog Etscher Kreuzer 1 gepragt wurde Wegen des Doppelkreuzes auf der Vorderseite der Munze erhielt sie bald den Namen Kreuzer Sie breitete sich im 15 und 16 Jahrhundert im gesamten Suden des deutschen Sprachraumes aus Das Reichsmunzgesetz von 1551 machte sie zur Einheit fur das kleine Silbergeld In Sud Deutschland war der Kreuzer nach der Einfuhrung der Mark Ende 1871 noch bis 1876 in Gebrauch In der Schweiz existierte er bis zur Einfuhrung der Frankenwahrung 1850 In einigen Kantonen versuchte man schon vorher alle Kleinmunzen durch den Rappen und dessen Vielfache zu ersetzen doch war die Bevolkerung derart an das alte Munzsystem gewohnt dass als Kompromiss Munzen zu 2 Rappen die einem Kreuzer entsprachen gepragt wurden In Osterreich wurde das alte Munzsystem 1857 abgeschafft Bis 1900 Prageeinstellung 1892 existierte der Kreuzer aber als Hundertstel des Guldens weiter und wurde Neukreuzer genannt Eine ausfuhrliche Darstellung des besonders im suddeutschen bis tirolerischen Gebiet verbreiteten Kreuzers mit seinen dreierlei Gattungen von leichtem schwerem und Wechsel Kreuzer und seiner lokal unterschiedlich gehandhabten Wechselkurse findet sich in der Encylopadie von Krunitz 1 aus dem Jahre 1790 Wert Bearbeiten nbsp 30 Kreutzer Kaisertum Osterreich Kaiser Franz I 1807 Kupfer Gewicht 18 13 g 60 spater 72 Kreuzer entsprachen einem Goldgulden bzw einem silbernen Guldiner 237 Kreuzer einer Kolner Gewichts Mark Dementsprechend wurde der Kreuzer zunachst in einer Silber Kupfer Legierung gepragt ab dem 17 Jahrhundert meist nur noch in Kupfer Laut der Augsburger Munzordnung aus dem Jahre 1566 entsprechen einem Gulden 60 Kreuzer bei 9 10 Feinsilber In der Schweiz vereinbarten Zurich Bern Luzern und Schaffhausen 1565 dass von den 10 Kr wertigen Stucken 55 eine Mark wiegen und 14 Lot fein halten 2 ein 10 Kreuzer Stuck also bei einem Feingehalt von 875 etwa 4 25 g wiegen sollten In einigen Staaten beispielsweise in Bayern gab es Ein Kreuzer Munzen noch bis 1871 in einer Billon Legierung die weniger als 50 Silber enthielt Die einfachen Kreuzermunzen waren im Gegensatz zu den 10 bis 20 Kreuzer Munzen schon seit dem 17 Jahrhundert Scheidemunzen Da nach der Kipper und Wipperzeit der Reichstaler neu bewertet werden musste und die Furstentumer Bamberg Wurzburg Bayreuth und Ansbach den Taler auf 72 Kreuzer die restlichen suddeutschen Stande einschliesslich des Kaisers auf 90 Kreuzer setzten entstand ein separater schwerer oder frankischer Kreuzer der zum leichten oder rheinischen Kreuzer im Verhaltnis 4 5 stand 3 In den meisten Wahrungssystemen der suddeutschen Region galt 8 Heller 4 Pfennige 1 Kreuzer und 4 Kreuzer 1 Batzen In den suddeutschen Staaten mit Guldenwahrung ergaben bis 1873 60 Kreuzer einen Gulden der durch das Munzgesetz im Verhaltnis 7 12 in die neue Reichswahrung umgerechnet wurde Eine Mark entsprach daher 35 alten suddeutschen Kreuzern Demgegenuber war in Norddeutschland der Groschen bzw Schilling die gebrauchliche Kleinmunze oberhalb des Pfennigs Trivia BearbeitenKreuzer werden als Wahrung auch in Entenhausen verwendet Dort entsprechen 100 Kreuzer einem Taler ein norddeutscher Taler entsprach vom 17 bis zum 19 Jahrhundert in Suddeutschland 105 Kreuzern 4 In den ersten deutschsprachigen Ausgaben der Comicreihe wurde noch in Mark und Pfennig gezahlt Siehe auch BearbeitenAndreas Hofer Kreuzer waren die beruhmten Kreuzer die den dringenden Geldbedarf wahrend des Tiroler Freiheitskampfes decken sollten und die letzten Munzen die in Hall gepragt wurden Literatur BearbeitenLorenzo Fedel Kreuzer In Historisches Lexikon der Schweiz mit weiterer Literatur Kreuzer im Deutschen Rechtsworterbuch Bd VII Sp 1511 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Kreuzer Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Munzgesetz Quellen und Volltexte Der Kreuzer Feuilleton Innsbrucker Nachrichten vom 8 Janner 1900 Einzelnachweise Bearbeiten a b D Johann Georg Krunitz Oekononomisch technologische Encyklopadie oder allgemeines System der Stats Stadt Haus und Landwirtschaft und der Kunstgeschichte in alphabetischer Ordnung Joachim Pauli Berlin 1780 S 374 378 Schweizerisches Idiotikon Bd III Sp 944 Artikel Chruzer Gerhard Schon Munz und Geldgeschichte der Furstentumer Ansbach und Bayreuth im 17 und 18 Jahrhundert Munchen 2008 S 81 82 Max Dollner Entwicklungsgeschichte der Stadt Neustadt an der Aisch bis 1933 Ph C W Schmidt Neustadt a d Aisch 1950 S 498 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kreuzer Munze amp oldid 220629419