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Kapitalertrag oder Kapitaleinkommen ist ein Rechtsbegriff aus dem Steuerrecht der die Bemessungsgrundlage fur die Kapitalertragsteuer beschreibt In der Volkswirtschaftslehre ist das Kapitaleinkommen das Faktoreinkommen des Produktionsfaktors Kapital Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Negativer Kapitalertrag 4 Rechtsfolgen 5 Betriebswirtschaftslehre 6 Volkswirtschaftslehre 7 International 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Kompositum Kapitalertrag setzt sich aus dem Kapital in Form der Kapitalanlage und dem Ertrag als dem Ergebnis der Kapitalanlage in Form von jeder Gegenleistung aus der Gebrauchsuberlassung von Kapital wie Zinsertrag Dividendenertrag Investmentertrag oder Kursgewinnen zusammen Dem Steuerrecht geht es darum diesen Kapitalertrag zu versteuern wofur die Kapitalertragsteuer KapESt vorgesehen ist Sie ist jedoch keine selbstandige Steuerart sondern lediglich eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und Korperschaftsteuer 1 Rechtsfragen BearbeitenRechtsgrundlage ist 43 EStG der die Einkunfte aus Kapitalvermogen 20 EStG der Einkommensteuer unterwirft Nach dem Welteinkommensprinzip werden inlandische und auslandische Kapitalertrage der KapESt unterworfen Der Steuerabzug ist auch dann vorzunehmen wenn die Kapitalertrage beim Glaubiger zu den Einkunften aus Land und Forstwirtschaft aus Gewerbebetrieb aus selbstandiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehoren 43 Abs 4 EStG Gemass 32d EStG betragt die Einkommensteuer Steuertarif fur Einkunfte aus Kapitalvermogen die nicht unter 20 Abs 8 EStG Steuerstundungsmodelle fallen 25 Prozent des Kapitalertrags Negativer Kapitalertrag BearbeitenSteuerrechtlich liegt ein negativer Kapitalertrag vor wenn die Gebuhren etwa Bankgebuhren oder Kosten etwa Stuckzinsen den Kapitalertrag ubersteigen Bis zur Hohe der negativen Kapitalertrage wird von positiven Zins und Dividendeneinkunften Verausserungsgewinnen und sonstigen Kapitalertragen nach 43a Abs 3 Satz 2 EStG keine Kapitalertragsteuer einbehalten Rechtsfolgen BearbeitenDie KapESt ist neben der Lohnsteuer die bekannteste Form der Abgeltungsteuer Das bedeutet dass der Schuldner der Kapitalertrage beispielsweise Kreditinstitute Versicherer nicht den vollen Kapitalertrag an den Glaubiger auszahlen darf sondern er muss die Kapitalertragsteuer einbehalten und an das Finanzamt abfuhren 44 Abs 1 EStG 2 Hierdurch ist die Einkommensteuer abgegolten 43 Abs 5 EStG Betriebswirtschaftslehre BearbeitenAls Kapitalertrag englisch capital gains bezeichnet man den Ertrag den eine Kapitalanlage dem Anleger erbringt Je nach Anlageform gibt es den Zinsertrag aus Anleihen oder Bankguthaben Dividendenertrag aus Aktien Investmentertrag aus Investmentfonds ausgeschutteter Gewinn aus Eigenkapital Immobiliarmiete oder Pachtzins aus Grundeigentum Auch der Kursgewinn ist ein Kapitalertrag Volkswirtschaftslehre BearbeitenDie volkswirtschaftlichen Produktionsfaktoren Arbeit Boden und Kapital erzielen folgende Faktoreinkommen 3 Produktionsfaktor FaktoreinkommenArbeit Arbeitseinkommen UnternehmerlohnBoden Bodenrente Grundrente Miete Pachtzins Kapital Kapitaleinkommen Anleihezins Dividende Habenzins Das den Produktionsfaktor einsetzende Wirtschaftssubjekt muss entsprechende Faktorkosten auf dem Faktormarkt tragen International BearbeitenDer Zinsbesteuerung unterliegen in der Schweiz nur Kapitalertrage die unter die weit gefasste Zinsdefinition von Art 9 Zinsbesteuerungsabkommen ZBStA fallen Erfasst werden einerseits direkte also unmittelbar mit Forderungen zusammenhangende andererseits auch uber Investitionen in bestimmte kollektive Anlagen indirekt erwirtschaftete Zinsen Zu den direkten Zinsen zahlen insbesondere auch Ertrage die beim Verkauf der Ruckzahlung oder der Einlosung von Forderungen ausbezahlt oder gutgeschrieben werden 4 Seit der Anwendung des ZBStA ist die Schweiz Zahlstellenstaat In Osterreich gehoren seit April 2012 neben den obigen Bestandteilen zum Kapitalertrag auch so genannte Substanzgewinne die unabhangig von der Haltedauer oder der Beteiligungshohe bei der Verausserung zum Tragen kommen Vermogenszuwachs Einzelnachweise Bearbeiten Anton Heigl Kapitalertragsteuer in Wolfgang Luck Hrsg Lexikon der Betriebswirtschaft 1983 S 604 Dieter Birk Marc Desens Henning Tappe Steuerrecht 2013 S 238 Lothar Wildmann Wirtschaftspolitik 2016 S 171 Michael Buchser Martin Jau Die Verrechnungssteuer soll fur Zinsen zur Zahlstellensteuer werden in Steuer Revue 4 2012 S 231 f Normdaten Sachbegriff GND 4566178 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kapitalertrag amp oldid 236404770