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Die Herrschaft zum Westerwald war eine vom 13 bis zum 17 Jahrhundert bestehende Vogtei im Hohen Westerwald Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Bewohnerschaft und deren Rechtsstatus 3 Territorium 4 Literatur 5 Anmerkungen Fussnoten 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDas Gebiet westlich von Konigshof Herborn gelegen war ursprunglich aus dem chattischen hessischen Raum besiedelt worden Die Herrschaft umfasste die Kirchspiele zugleich Gerichts und Zentbezirke Marienberg Neukirch und Emmerichenhain Ohne dass die drei Kirchspiele genannt werden taucht ihr Gebiet in einer Urkunde vom 28 April 1048 zur Weihung der Pfarrkirche zu Haiger auf das hier erstmals als Westerwald bezeichnet wird 1 Der Salzburger Kopf eine der hochsten Erhebungen des Westerwaldes war noch 1788 Gerichtsstatte der drei Gerichte Marienberg Emmerichenhain und Neukirch Ursprunglich hatte die Herrschaft zum Westerwald in der Herboremarca Herborner Mark liegend den Grafen von Gleiberg gehort In einem heute nicht mehr klar fassbaren Prozess bildete sich im 13 Jahrhundert die Herrschaft zum Westerwald heraus in der sich das Haus Nassau und das Haus Runkel die Herrschaft teilten In diesem Zusammenhang wurde die Herrschaft in einer Urkunde von 1258 erstmals geografisch naher beschrieben Bei der ebenfalls in diesem Zeitraum erfolgten Abspaltung des Hauses Westerburg von Runkel wurde diese Halfte erneut zwischen den beiden Hausern geteilt Nassau nahm in dieser Konstellation zunehmend eine Vormachtstellung mit vielen landesherrlichen Rechten ein Diese Position wurde Mitte des 14 Jahrhunderts zusatzlich gestarkt als Nassau Beilstein seinen Anteil an der Herrschaft von Kurkoln zum Lehen erhielt und erneut 1396 als ein Schiedsspruch Nassau Beilstein zahlreiche Abgaben und Rechte in dem Territorium zusprach und die der beiden anderen Herren weitgehend durch Geldzahlungen ersetzte Die Herrschaft war an ihrer Grenze im Norden und Nordosten durch ein Gebuck geschutzt an manchen Stellen auch durch einen breiten Graben mit aufgeworfenem Wall Landwehr An einigen Stellen waren Durchlasse angebracht die uber Falltore verfugten Einen solchen Durchlass soll es auch an der Grenze am Grossen Wolfstein westlich von Obermarienberg gegeben haben In einem Protokoll hiess es Von dem Grenzstein auf dem hintersten Galgenpusch die Mauer entlang forters auf die Lucke zu welche ober dem Wolfstein in der Mauer ist allwo vor alters ein Thor gehangen hat Aus dem Protokoll eines Grenzbegangs 1692 Heyn 1 In den zahlreicheren Ansiedlungen im Suden der Herrschaft an der Nister waren solche besonderen Grenzwehren nicht erforderlich Jede Gemeinde verfugte frei uber die Dorfmark und liess eigene Schutzanlagen bewachen Seit dem 15 Jahrhundert fingen die Landesherren an in diese Verwaltung einzugreifen und z B fur die Benutzung der Walder Ordnungen zu erlassen Missbrauche lieferten den Vorwand Im Verlauf des 15 und 16 Jahrhunderts hatte Nassau Beilstein in dessen Handen der Nassauer Anteil zu diesem Zeitpunkt lag Runkel und Westerburg zunehmend aus ihren Hoheitsrechten verdrangt und auch von gemeinsamen Vogtleuten Schatzungen erhoben Nachdem die Herrschaft 1561 an Nassau Dillenburg gefallen war forcierten die neuen Landesherren die vollstandige Verdrangung der ubrigen Herren Nach langen Verhandlungen verzichteten Leiningen Westerburg und Wied Runkel im Jahr 1587 im so genannten Limburger Abschied auf ihre Mitherrschaft und erhielten dafur jeweils 150 Gulden Manngeld im Jahr Bis beide Hauser den Vertrag ratifizierten dauerte es aber bis 1613 Damit wurde die Herrschaft Westerwald vollends in die nassauischen Territorien integriert und horte auf zu existieren Auch der Sonderstatus der Vogtleute wurden damit aufgehoben so dass alle Bewohner Nassau Dillenburger Untertanen waren die in der Summe harter mit Abgaben und Diensten belegt wurden als zuvor Bewohnerschaft und deren Rechtsstatus BearbeitenEin Teil der Bewohner der Herrschaft verfugte als Vogtleute uber grossere Freiheitsrechte als einfache Leibeigene Abgaben und Dienste wurden an den Landesherrn geleistet aber ihre Angelegenheiten verwalteten sie sonst selbstandig am Landgericht zu Emmerichenhain und an den einzelnen Zentgerichten die aber Gafengerichte waren Die Vogtleute genossen Freiheiten in der Verfugung uber das eigene Vermogen und die eigene Person sie konnten ohne Einwilligung eines Landesherrn die Herrschaft zum Westerwald verlassen und in andere Vogteien umsiedeln In diesem Fall zahlten sie nur fur den Schutz den sie bislang genossen hatten den sogenannten Urlaubsschatz Heyn 2 Auch Formen der Leibeigenschaft wie Besthaupt und das Buwetheil bestanden nicht im Archiv des Landesgerichts hiess es Auch sall off Westerwalde kein Besteheudt sin noch noch nemen und nit Buwetheile darum ist auch keyn Bosem off Westerwalde und ist diss alle wegen zo Westerwalde Recht gewest und noch ist und daby blyben soll Aus dem Weisthum des Landgerichtes zu Emmerichenhein von 1456 Heyn 2 Der Bosem Busen war das Leibeigenschaftsrecht wonach die Kinder aus der Ehe eines Freien mit einer Leibeigenen der Mutter folgten auf dem Westerwald wurden auch diese Kinder Vogtleute oder Naussau Beilsteiner Eigenleute wenn einer der beiden Elternteile uber diesen Status verfugte Dies fuhrte dazu dass wahrend des Bestehens der Herrschaft die Zahl der Vogtleute und der Nassau Beilsteiner Eigenleute anwuchs wahrend die der Eigenleute anderer Herren zuruckging Vogtleute aus anderen Vogteien blieben beim Zuzug in die Herrschaft Vogtleute Zuzugler an denen kein Herr Rechte geltend machte wurden ebenfalls zu Vogtleuten Bei der Mehrheit der Leibeigenen handelte es sich um Nassau Beilsteiner Eigenleute Dazu kamen Eigenleute der funf Freihande der Grafschaft Diez den Grafen von Wied den Herren von Weidenhahn von Schonhals und von Greifenstein Ihnen stand das Einzugsrecht zu d h sie konnten eine bestimmte Anzahl ihrer Leute in das Gebiet der Herrschaft zum Westerwald verpflanzen und sie mit Abgaben und Diensten belegen In einem Bericht des Amtmannes in Beilstein werden drei Personengruppen auf dem Westerwald aufgefuhrt Eigenleute und ihre Hauser die Egenhof Diese seien niemand etwas zu geben pflichtig es sind der Eigenhaus oder Hof 30 Haus Vogtleute und deren Hauser Vogthofe Abgaben gingen an die nassauischen Herren sowie zu Westerburg und Wied zur Halfte der Bericht nennt in Emmerichenhain 54 Haus Mergenberg Marienberg 45 Haus Neukirchen Stein Neukirch 30 Haus Monchsleute drei Hauser die Abgaben an das Kloster zu Mergenstatt Kloster Marienstatt entrichten ferner mussen sie Zins und Renten wie auch die westerburgischen Eigenleute von denen der Bericht im Westerwald keine auffuhrt Heyn 3 Uber das gesamte Bestehen der Herrschaft lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den drei Herren den funf Freihanden und verschiedenen benachbarten Territorialherren feststellen Neben Rechten und Abgaben ging es dabei insbesondere um den Rechtsstatus der Bewohnergruppen und ihrer Nachkommen aus verschiedenen Konstellationen Territorium BearbeitenDas Territorium der Herrschaft zum Westerwald umfasste drei Kirchspiele die zugleich Zentbezirke waren Die zugrunde liegende Aufstellung aus dem Jahr 1799 nennt auch die teilweise schon im Mittelalter untergegangenen zugehorigen Orte sowie alte Ortsbezeichnungen 2 Zent MarienbergBach Bolsberg Eichenstruth Erbach Erlebach Fehl zum Felde Giebelhausen Wustung Gielhayn Wustung Grossseifen Grauseiffen Graensyffen Hardt Harth Hinterhofen Wustung Hof Illfurt Elsfurt Kaldenborn Wustung Korb Langenbach Marienberg Pfuhl Ritzhausen Rytzhusen Rodenberg Wustung Scheydongen Wustung Stangenrod Stangenroth Stockhausen Unnau Unna Wartenberg Wustung Zinhain Zinnhayn Zenen Zent NeukirchBretthausen Bredehusen Kotzhausen Wustung Kramphusen Wustung Lohnfeld Lynfeld Lyntfeld Neukirch Neuenkirchen Stein Willingen Wildongen Zent EmmerichenhainBreidenbach Wustung Emmerichenhain Embirchenhagene Homberg Hoensberge Hoembberg Kindschue Konigshub Wustung Mohrendorf Merendorf Moverendorf Murndorf Wustung Niederrossbach Nister Oberrossbach Rehe Rey Salzburg Salzperch Waigandshain Wynanzhayn ZehnhausenLiteratur BearbeitenE Heyn Der Westerwald 1893 Niederwalluf Martin Sandig Reprint 1970 Hermann Josef Roth Der Westerwald Koln DuMont 1981 Hellmuth Gensicke Kirchspiel und Gericht Emmerichenhain In Verein fur Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung Hrsg Nassauische Annalen Band 101 Verlag des Vereins fur Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung Wiesbaden 1990 S 231 254 Ders Kirchspiel und Gericht Neukirch In Verein fur Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung Hrsg Nassauische Annalen Band 92 Verlag des Vereins fur Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung Wiesbaden 1981 S 150 168 Anmerkungen Fussnoten BearbeitenE Heyn Der Westerwald 1893 Niederwalluf Martin Sandig Reprint 1970 Heyn S 186 a b Heyn S 187 Heyn S 188 Hermann Josef Roth Der Westerwald DuMont Koln 1981 Einzelnachweise Bearbeiten Philippi F Siegener Urkundenbuch I Abteilung Siegen 1887 S 2 eine Ubersetzung der lateinischen Urkunde findet sich in Haiger und sein Raum Festschrift zum 900 Jahrestag der Haigerer Kirchenweihe Haiger 1948 S 16ff Johannes von Arnoldi Geschichte der Oranien Nassauischen Lander und ihrer Regenten Band 1 Neue Gelehrtenbuchhandlung 1799 S 51 Google Books Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herrschaft zum Westerwald amp oldid 227781028