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Die Gewaltdarstellung ist in Deutschland gemass 131 des Strafgesetzbuches StGB ein Vergehen welches mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird Nach 131 StGB muss die Darstellung eine Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung ausdrucken oder das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwurde verletzenden Weise darstellen Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Tatbestandsmerkmale 3 Tatbestandsausschlusse 4 Zombie Urteil 1992 und Novelle 2003 5 Gesetzesinitiative zum Verbot von Killerspielen 6 Vorschriften aus dem JuSchG und JMStV zu 131 StGB Auszuge 6 1 Jugendschutzgesetz JuSchG 6 2 Liste jugendgefahrdender Medien nach 18 JuSchG 6 3 Jugendmedienschutz Staatsvertrag JMStV 7 Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Quellen 11 WeblinksWortlaut Bearbeiten 131 StGB lautet seit dem 1 Januar 2021 1 Gewaltdarstellung 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer 1 einen Inhalt 11 Abs 3 StGB die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttatigkeiten gegen Menschen oder menschenahnliche Wesen in einer Art schildert die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttatigkeiten ausdruckt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwurde verletzenden Weise darstellt a verbreitet oder der Offentlichkeit zuganglich macht b einer Person unter achtzehn Jahren anbietet uberlasst oder zuganglich macht oder dd 2 einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt 11 Absatz 3 herstellt bezieht liefert vorratig halt anbietet bewirbt oder es unternimmt diesen ein oder auszufuhren um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermoglichen In den Fallen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar 2 Absatz 1 gilt nicht wenn die Handlung der Berichterstattung uber Vorgange des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b ist nicht anzuwenden wenn der zur Sorge fur die Person Berechtigte handelt dies gilt nicht wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten Uberlassen oder Zuganglichmachen seine Erziehungspflicht groblich verletzt Tatbestandsmerkmale BearbeitenGeschutzes Rechtsgut ist nach uberwiegender Ansicht der offentliche Friede 2 Dieses Rechtsgut umfasst bereits selbst ein Bundel von Rechtgutern somit ist eine Uberlagerung zu anderen Rechtgutern immanent Als uberlagerte Rechtsguter kommen insbesondere in Betracht Jugendschutz Schutz der abstrakten Menschenwurde Die korperliche Unversehrtheit des EinzelnenDer Jugendschutz als Schutzgut ist insofern problematisch als die Verbotsnorm nicht im Jugendschutzgesetz normiert wurde und sich die Bestrafung auch gegen Erwachsene richtet Jugendgefahrdend sind Gewaltdarstellungen zum Beispiel wenn Gewalt verherrlicht wird detaillierte zum Selbstzweck dargestellte Mord Folter und brutale Gewaltszenen zum Beispiel Snuff Filme Happy Slapping Angriffe Gewalt als mogliches Konfliktlosungsmittel dargestellt wird Selbstjustiz in Form von Gewalt als angemessenes und bestes Mittel zur Durchsetzung von Recht dargestellt wirdTatbestandsausschlusse BearbeitenPrivileg der Berichterstattung Abs 3 Handlungen die der Berichterstattung uber Vorgange des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen sind vom Tatbestand ausgeschlossen Privileg der Sorgeberechtigten Abs 4 Wenn der zur Sorge fur die Person Berechtigte handelt ist Absatz 1 Nr 3 nicht anzuwenden Kunstfreiheit Schilderungen von Gewalttatigkeiten konnen als Kunstwerke anerkannt werden Sie geniessen den Schutz nach Art 5 Abs 3 GG Zombie Urteil 1992 und Novelle 2003 Bearbeiten nbsp Zombies sind menschenahnliche Wesen Ursprunglich bezog sich der 131 StGB nur auf Gewaltdarstellung gegen Menschen Zum Fall des Horrorfilms Tanz der Teufel der wegen seiner drastischen Gewaltdarstellungen beschlagnahmt worden war urteilte das Bundesverfassungsgericht 1992 dass der Film wieder freizugeben sei In ihrer Entscheidung fuhrten die Verfassungsrichter aus dass der Begriff Mensch im StGB unmissverstandlich an den biologischen Begriff des Menschen geknupft sei und es das strafrechtliche Analogieverbot nicht erlaube ihn dahin auszulegen dass er auch der Phantasie entsprungene menschenahnliche Wesen umfasst also etwa die Zombies gleichzustellenden Besessenen im verhandelten Film 3 In der Folge des Zombie Urteils konnten Gerichte kaum noch gegen Gewaltvideos vorgehen wenn die Opfer der fiktionalen Gewalt nicht als Menschen kenntlich waren Dies anderte sich als der Deutsche Bundestag am 27 Dezember 2003 mit Wirkung zum 1 April 2004 4 die Erganzung des 131 StGB um ein weiteres Tatbestandsmerkmal beschloss 5 seither ist die Darstellung von Gewalt gegen Menschen jener gegen menschenahnliche Wesen rechtlich gleichgestellt Seit der Novellierung des Paragraphen ist nicht mehr entscheidend ob die Opfer in der Fiktion als Androiden kunstliche Menschen Ausserirdische Untote oder dergleichen deklariert werden sondern ob sie nach objektiven Massstaben ihrer ausseren Gestalt nach Ahnlichkeit mit dem Menschen aufweisen Ebenso fallen seither auch gezeichnete oder in Form elektronischer Spezialeffekte dargestellte Menschen unter 131 StGB 6 Gesetzesinitiative zum Verbot von Killerspielen BearbeitenDie bayerische Staatsregierung legte nach einer entsprechenden Ankundigung vom Dezember 2006 Anfang 2007 eine Bundesratsinitiative zum Verbot von Computerspielen mit gewalttatigen Inhalten die sie als Killerspiele bezeichnete vor wonach ein neuer 131a des Strafgesetzbuches Virtuelle Killerspiele 7 eingefugt werden sollte Im Entwurf heisst es Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft wer Spielprogramme die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttatigkeiten gegen Menschen oder menschenahnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttatigkeiten solcher Art ermoglichen verbreitet offentlich zuganglich macht einer Person unter achtzehn Jahren anbietet uberlasst oder zuganglich macht oder herstellt bezieht liefert vorratig halt anbietet ankundigt anpreist einzufuhren oder auszufuhren unternimmt um sie im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermoglichen Die bis dahin noch immer unerledigte Vorlage dieses Gesetzesentwurfs wurde 2014 im vereinfachten Verfahren fur erledigt erklart eine entsprechende Gesetzesanderung gab es nicht 8 Vorschriften aus dem JuSchG und JMStV zu 131 StGB Auszuge Bearbeiten nbsp Ego ShooterVerboten sind nicht nur solche Medien die von 131 StGB erfasst sind Bilder Filme oder Texte mit Gewaltinhalten die fur Kinder und Jugendliche gefahrlich sind unterliegen auch den gesetzlichen Beschrankungen des Jugendschutzgesetzes und Jugendmedienschutz Staatsvertrages JMStV Jugendschutzgesetz JuSchG Bearbeiten 15 JuSchG Jugendgefahrdende Tragermedien lautet 1 Tragermedien deren Aufnahme in die Liste jugendgefahrdender Medien nach 24 Abs 3 Satz 1 bekannt gemacht ist durfen nichteinem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten uberlassen oder sonst zuganglich gemacht werden 7 2 Den Beschrankungen des Absatzes 1 unterliegen ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf schwer jugendgefahrdende Tragermedien dieeinen der in 86 130 130a 131 oder 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben den Krieg verherrlichen Menschen die sterben oder schweren korperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren in einer die Menschenwurde verletzenden Weise darstellen und ein tatsachliches Geschehen wiedergeben ohne dass ein uberwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt Kinder oder Jugendliche in unnaturlicher geschlechtsbetonter Korperhaltung darstellen oder offensichtlich geeignet sind die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfahigen Personlichkeit schwer zu gefahrden 18 JuSchG Liste jugendgefahrdender Medien lautet 1 Trager und Telemedien die geeignet sind die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfahigen Personlichkeit zu gefahrden sind von der Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien in eine Liste jugendgefahrdender Medien aufzunehmen Dazu zahlen vor allem unsittliche verrohend wirkende zu Gewalttatigkeit Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien 2 Die Liste ist in vier Teilen zu fuhren In Teil A Offentliche Liste der Tragermedien sind alle Tragermedien aufzunehmen soweit sie nicht den Teilen B C oder D zuzuordnen sind in Teil B Offentliche Liste der Tragermedien mit absolutem Verbreitungsverbot sind soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind Tragermedien aufzunehmen die nach Einschatzung der Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien einen in 86 130 130a 131 oder 184 Abs 3 oder 4 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben in Teil C Nichtoffentliche Liste der Medien sind diejenigen Tragermedien aufzunehmen die nur deshalb nicht in Teil A aufzunehmen sind weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemass 24 Abs 3 Satz 2 abzusehen ist sowie alle Telemedien soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind in Teil D Nichtoffentliche Liste der Medien mit absolutem Verbreitungsverbot sind diejenigen Tragermedien die nur deshalb nicht in Teil B aufzunehmen sind weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemass 24 Abs 3 Satz 2 abzusehen ist sowie diejenigen Telemedien aufzunehmen die nach Einschatzung der Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien einen in 86 130 130a 131 oder 184 Abs 3 oder 4 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben 2 4 5 Medien sind in die Liste aufzunehmen wenn ein Gericht in einer rechtskraftigen Entscheidung festgestellt hat dass das Medium einen der in 86 130 130a 131 oder 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte hat Liste jugendgefahrdender Medien nach 18 JuSchG Bearbeiten In der Bundesrepublik Deutschland fuhrt die Bundesprufstelle fur jugendgefahrdende Medien BPjM eine Liste in der zum einen die als jugendgefahrdend eingestuften Medien Indizierungen und zum anderen Medien die nach einem Gerichtsbeschluss beschlagnahmt oder eingezogen wurden aufgefuhrt werden Diese Liste wird regelmassig in dem amtlichen Mitteilungsblatt BPjM aktuell veroffentlicht Die Liste ist in verschiedene Listenteile und diese wiederum in verschiedene Indices unterteilt Listenteile IndexA B E gemass 18 Abs 2 Nr 1 und 2 JuSchGListe A Medien sind jugendgefahrdendListe B Medien fur die die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten nach Ansicht der BPjM Liste E Eintrage vor dem 1 April 20031 Filme 2 946 Titel 2 Spiele 448 Titel 3 Printmedien 797 Titel 4 Tontrager 552 Titel C D gemass 18 Abs 2 Nr 3 und 4 JuSchG werden nicht veroffentlicht Liste C Alle indizierten Telemedien die jugendgefahrdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des 4 Jugendmedienschutz Staatsvertrag JMStV unterliegenListe D Alle indizierten Telemedien die moglicherweise strafrechtsrelevanten Inhalt haben und fur die weitergehende Verbreitungsverbote nach StGB gelten 5 Telemedien Online Angebote 1 157 Titel 6 Tragermedien Flugblatt 1 Titel Sonderubersichten Beschlagnahmung Einziehungen soweit sie der BPjM mitgeteilt wurden7 Beschlagnahmen Bundesweit nach 86a 130 130a StGB 112 Titel 8 Beschlagnahmen Bundesweit nach 131 StGB 278 Titel 9 Beschlagnahmen Bundesweit nach 184 III StGB seit 1 April 2004 184a und 184b StGB 183 Titel 10 Beschlagnahmen Bundesweit nach 185 187 StGB 3 Titel Sonderubersichten Vorausindizierungen aktuelle Indizierungen Tragermedien 11 Vorausindizierungen Tragermedien12 Aktuelle Indizierungen Tragermedien im Erscheinungsmonat des BPjM Aktuell indiziert Tragermedien Die Zahlen sind vom 30 Juni 2006 Jugendmedienschutz Staatsvertrag JMStV Bearbeiten 4 JMStV Unzulassige Angebote lautet 1 Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulassig wenn sie 1 4 5 grausame und sonst unmenschliche Gewalttatigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttatigkeiten ausdruckt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwurde verletzenden Weise darstellt dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen 6 7 8 gegen die Menschenwurde verstossen insbesondere durch die Darstellung von Menschen die sterben oder schweren korperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren wobei ein tatsachliches Geschehen wiedergegeben wird ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade fur diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt eine Einwilligung ist unbeachtlich 9 11 In den Fallen der Nummern 1 bis 4 und 6 gilt 86 Abs 3 des Strafgesetzbuches im Falle der Nummer 5 131 Abs 3 des Strafgesetzbuches entsprechend Erfasste Delikte in der polizeilichen Kriminalstatistik Bearbeiten Anzahl der Delikte 131 StGB in Deutschland PKS 2003 2014 2003 2822004 2382005 3292006 7052007 8912008 6612009 4082010 2652011 1852012 170 9 2013 2052014 240 10 In der deutschen polizeilichen Kriminalstatistik PKS wurden 2014 insgesamt 240 Delikte erfasst Die Fallzahlen der letzten Jahre konnen der nebenstehenden Tabelle entnommen werden Anhand von Statistiken Polizeiliche Kriminalstatistik Verurteiltenstatistik usw lasst sich das genaue Ausmass der Delikte nicht ermitteln Wegen unterschiedlicher Erfassungszeitraume daten und anderen Einflussfaktoren sind diese Statistiken in Deutschland nicht vergleichbar Siehe auch BearbeitenDarstellung von Gewalt in Medien JugendmedienschutzLiteratur BearbeitenMichael Kunczik Astrid Zipfel Gewalt und Medien Ein Studienhandbuch 5 vollig uberarb Auflage UTB Bohlau Koln u a 2006 ISBN 3 8252 2725 1 Quellen Bearbeiten Letzte Anderung durch das Sechzigste Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den 86 86a 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland vom 30 November 2020 BGBl I S 2600 in Kraft getreten am 1 Januar 2021 vgl Paragraf 131 Gewaltdarstellung 1 Januar 2021 In Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 lexetius com Abgerufen am 19 Juli 2021 Kristin Kuhl In Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 131 Rn 1 BVerfGE 87 209 Beschluss des Ersten Senats vom 20 Oktober 1992 Gewaltdarstellung dejure org abgerufen am 1 August 2023 Reinhart Maurach Friedrich Christian Schroeder Manfred Maiwald Strafrecht Besonderer Teil Straftaten gegen Gemeinschaftswerte Huthig Jehle Rehm 2005 ISBN 3 811 43344 X S 452 Deutscher Bundestag 15 Wahlperiode Drucksache 15 1311 PDF 470 kB vom 1 Juli 2003 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes JuSchVerbG Abgerufen am 1 August 2023 DIP Abgerufen am 1 August 2023 BKA Polizeiliche Kriminalstatistik 2012 Memento vom 9 Juni 2015 im Internet Archive abgerufen am 13 Juni 2015 BKA Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 Memento vom 10 Juli 2015 im Internet Archive abgerufen am 13 Juni 2015Weblinks BearbeitenRechtsprechung zu 131 StGB bei dejure org Dieter Spurck Gewaltdarstellungen Der schillernde Tatbestand der gewaltbeherrschten Tragermedien gemass 15 Abs 2 Nr 3a JuSchG BPjM PDF 96 kB Movie College Gewaltdarstellung Allary Film TV amp Media Rechtsgrenzen der Gewaltdarstellungen Hg Karl Albrecht Schachtschneider PDF 57 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gewaltdarstellung amp oldid 236001921