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Die Gemischten Gerichtshofe in Agypten waren Gerichte in Agypten wahrend der britischen Herrschaft und der sich daran anschliessenden Zeit des Konigreichs Agypten die vor allem der Verhandlung von zivil und wirtschaftsrechtlichen Streitfallen zwischen Einheimischen und Auslandern sowie zwischen Auslandern verschiedener Nationalitaten dienten Eine geplante Zustandigkeit im Bereich des Strafrechts wurde hingegen in der Praxis nicht realisiert Die aus zwei Instanzen bestehenden Gerichtshofe waren sowohl mit auslandischen als auch mit einheimischen Richtern besetzt Sie hatten ihren Sitz in Alexandria Kairo sowie al Mansura und existierten von 1876 bis 1949 Der Justizpalast in Alexandria dortiger Sitz der Gemischten Gerichtshofe im Jahr 1911 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Zustandigkeit 3 Rechtsgrundlagen 4 Organisation und Arbeitsweise 5 LiteraturGeschichte BearbeitenDie Gemischten Gerichtshofen entstanden in einer Zeit in der Agypten durch den Bau des Sueskanals stark verschuldet war und faktisch der Staatsschuldenverwaltung unterstand die durch den britischen Generalkonsul geleitet wurde Die Schaffung der Gemischten Gerichtshofe resultierte dabei aus einer privilegierten Stellung von Auslandern in Agypten die auf eine Reihe von Abkommen zwischen dem Osmanischen Reich und verschiedenen europaischen Landern zuruckging Diese auch als Kapitulationen des Osmanischen Reiches bezeichneten Handelsvertrage hatten unter anderem fur Auslander eine nahezu vollstandige Immunitat vor der agyptischen Justiz zur Folge Eine schwerwiegende Folge dieser Vertrage waren jedoch grosse Rechtsunsicherheiten bei Streitfallen zwischen Einheimischen und Auslandern da aufgrund von Klage und Gegenklage praktisch jeder betroffene Fall in mehreren verschiedenen Rechtssystemen ausgetragen werden musste Dies verursachte fur die Beteiligten hohe Kosten und widersprach ausserdem dem Rechtsgrundsatz Actor sequitur forum rei Der Klager muss dem Gerichtsstand des Beklagten folgen Ab 1867 kam es deshalb auf Veranlassung des agyptischen Aussenministers und spateren Premierministers Nubar Pascha zu Verhandlungen zwischen der agyptischen Regierung und den Landern Deutschland Osterreich Belgien Danemark Spanien den Vereinigten Staaten Frankreich Grossbritannien Griechenland Italien Norwegen den Niederlanden Portugal und Russland Diese fuhrten 1875 zur Unterzeichnung der Charta der Gemischten Gerichtshofe Reglement d Organisation Judiciaire die daraufhin am 1 Februar des folgenden Jahres ihre Arbeit aufnahmen Dies bedeutete die weitgehende Beseitigung der besonderen Rechtsstellung von Auslandern in Agypten zugunsten einer einheitlichen Rechtsprechung Als Bestandsdauer der Gemischten Gerichtshofe wurde eine Zeit von zunachst funf Jahren festgelegt Diese Vereinbarung wurde jeweils um weitere funf Jahre verlangert bis 1921 nach weiteren Verhandlungen eine unbefristete Dauer vereinbart wurde Internationales Aufsehen erregte der in den Jahren 1933 bis 1935 vor den Gemischten Gerichtshofen verhandelte Fall Jabes gegen van Meeteren und Safarowsky Durch den 1937 geschlossenen Vertrag von Montreux zur Abschaffung der vertraglich fixierten Privilegien fur Auslander in Agypten wurde dann die Einstellung der Gemischten Gerichtshofe zum 24 Oktober 1949 beschlossen Die Entfernung des entsprechenden Schriftzuges am Gerichtspalast in Kairo und die Ubergabe des Gebaudes an die nationale Justiz wurden zu einem symbolischen Ereignis mit landesweiter Aufmerksamkeit da das Ende der Gemischten Gerichtshofe als ein wichtiger Schritt zur Erlangung der vollstandigen Souveranitat des Landes angesehen wurde Zustandigkeit BearbeitenDie Zustandigkeit der Gemischten Gerichtshofe umfasste im Bereich des Zivil und Handelsrechts alle Falle auf dem Territorium Agyptens an denen als Prozessparteien Einheimische und Auslander beziehungsweise Auslander verschiedener Nationalitaten beteiligt waren Ausgenommen davon waren das Familienrecht sowie Fragen der Staatsangehorigkeit Die geplante Zustandigkeit auch im Bereich des Strafrechts wurde hingegen nicht umgesetzt so dass in diesem Bereich auch nach der Schaffung der Gemischten Gerichtshofe weiterhin sogenannte konsularische Gerichte der jeweiligen Herkunftslander verantwortlich waren Auch Auslander aus Staaten die nicht Vertragspartei der Charta waren hatten das Recht ihre Falle von den Gemischten Gerichtshofen verhandeln zu lassen Die Richter dehnten daruber hinausgehend ihre Zustandigkeit auch auf Falle aus in denen sie lediglich auslandische Interessen betroffen sahen auch wenn die beteiligten Parteien ausschliesslich agyptische Staatsburger oder Firmen waren Des Weiteren wurden unbeteiligte Auslander teilweise als Strohmann genutzt um Falle vor den Gemischten Gerichtshofen verhandeln zu lassen Rechtsgrundlagen BearbeitenAls allgemeine Rechtsquellen der Gemischten Gerichtshofe definierte deren Charta das Naturrecht franzosisch Droit naturel sowie die sogenannte Billigkeit franzosisch Equite also die Beurteilung eines Falls nach dem naturlichen Empfinden fur Gerechtigkeit Dies galt vor allem fur Falle die durch geschriebenes Recht nicht oder nur unzureichend erfasst waren oder in denen das bestehende Recht nicht eindeutig anwendbar war Auch im Rahmen der Uberarbeitung der Charta im Jahr 1937 die in Vorbereitung der Einstellung des Gemischten Gerichtshofe erfolgte und unter anderem die Position der agyptischen Richter starkte wurden diese beiden Prinzipien als die wesentlichen Rechtsquellen fur solche Situationen beibehalten In der Praxis basierten die formalen Regularien die fur die Arbeit der Gemischten Gerichtshofe geschaffen wurden vor allem auf einer Anpassung der auf dem Romischen Recht beruhenden franzosischen Rechtstraditionen an die Gegebenheiten in Agypten Entsprechende Gesetzbucher entstanden fur die Bereiche Zivilrecht Zivilprozessrecht Handelsrecht Seerecht Strafrecht und Strafprozessrecht Aufgrund der Kurze der Zeit in der sie geschaffen wurden handelte es sich um gestraffte Zusammenfassungen etablierter europaischer Rechtsnormen was auch in der deutlich geringeren Zahl an Artikeln im Vergleich zu den entsprechenden franzosischen oder italienischen Gesetzen zum Ausdruck kam Aus diesem Grund hatten naturrechtliche Erwagungen und der Grundsatz der Billigkeit in den Entscheidungen der Gemischten Gerichtshofe eine grossere Bedeutung als in anderen Rechtsordnungen Eine solche Betonung dieser beiden Prinzipien als formale Grundlage der Rechtsprechung und als alleinige Entscheidungsbasis in bestimmten Fallen gilt als einmalig in der modernen Rechtsgeschichte Organisation und Arbeitsweise BearbeitenDie erste Instanz der Gemischten Gerichtshofe bildeten drei als Tribunal Mixte bezeichnete Gerichte in Alexandria Kairo und al Mansura das Cour d Appel Mixte genannte Appellationsgericht hatte seinen Sitz in Alexandria Die Gesamtzahl der Richter an allen vier Gerichten betrug ursprunglich 32 und stieg spater auf rund 70 in den 1930er Jahren Zwei Drittel waren auslandische Juristen ein Drittel einheimische Richter Ernannt wurden sie auf Lebenszeit durch die agyptische Regierung auf der Basis von Nominierungen durch die jeweiligen auslandischen Machte Ihre Amtszeit war nur durch die bis 1921 bestehende Funfjahresbefristung der Gerichtshofe eingeschrankt Wahrend der Anteil der auslandischen Richter an der Gesamtzahl durch die Charta vertraglich festgelegt war bestanden keine konkreten Regelungen hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen Lander In der Praxis war jedoch jeder der Vertragsstaaten an jedem der drei erstinstanzlichen Gerichte mit mindestens einem Richter vertreten Die konkrete Besetzung und Verteilung wurde durch die entsprechenden Lander auf diplomatischem Wege ausgehandelt Dabei wurden zum Teil auch Juristen aus Landern ernannt die nicht Vertragspartei der Charta waren Alleinige Amtssprache fur alle Verhandlungen Entscheidungen und sonstigen Dokumente war Franzosisch Die Amtstracht der Richter entsprach hingegen der ihrer jeweiligen Herkunftslander Literatur BearbeitenJasper Yeates Brinton The Mixed Courts of Egypt Yale University Press New Haven 1968 Gabriel M Wilner The Mixed Courts of Egypt A Study of The Use of Natural Law and Equity In Georgia Journal of International and Comparative Law 5 2 1975 University of Georgia School of Law S 407 430 Mark Hoyle Mixed Courts of Egypt Graham amp Trotman London 1991 ISBN 1 85 333321 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemischte Gerichtshofe in Agypten amp oldid 222248219