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Im angelsachsischen Raum ist das Friedensgericht eine mit juristischen Laien besetzte Instanz der unteren Rechtsprechungsebene zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens bei Streitigkeiten von geringem Streitwert Der Friedensrichter ist im Allgemeinen ein kommunal gewahltes Amt Im deutschsprachigen Raum ausserhalb Deutschlands findet sich die Bezeichnung Friedensgericht fur eine niedrige Instanz der Gerichtsbarkeit ahnlich dem deutschen Amtsgericht Die Einrichtung existiert in den beiden Ostkantonen Belgiens im Grossherzogtum Luxemburg und seit 1995 in Sudtirol mit jeweils unterschiedlichen Zustandigkeiten Vom Friedensgericht zu unterscheiden ist der Schiedsmann der im deutschen Bundesland Sachsen 3 SachsSchiedsGutStG und in mehreren Schweizer Kantonen Friedensrichter in anderen Kantonen Vermittler heisst siehe Schlichtungsbehorde Inhaltsverzeichnis 1 Historische Bezeichnung 1 1 England 1 2 Frankreich 1 3 Deutschland 2 Literatur 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseHistorische Bezeichnung BearbeitenFriedensgerichte dienen bzw dienten in verschiedenen Gesellschaften der Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten und waren zustandig in weniger wichtigen Zivil und kleinen Strafsachen England Bearbeiten In England wurden Friedensrichter justice of the peace kurz JP schon im 14 Jahrhundert von Konig Eduard III eingefuhrt Sie fungierten als ortliches Organ der Selbstverwaltung hatten unter koniglicher Autoritat den gemeinen Frieden zu wahren und waren besetzt mit ehrenamtlich tatigen Laien ohne juristische Ausbildung die von rechtskundigen Gerichtsschreibern angeleitet und beraten wurden Ihnen oblag die Ausubung der Masse der Gerichtsbarkeit in kleinen Strafsachen und weniger wichtigen Ehestreitigkeiten In den daruberhinausgehenden Zivil und Strafsachen hatten sie die Entscheidungen der Oberrichter bei den Gerichtshofen vorzubereiten Mit den englischen Auswanderern gelangten die Friedensgerichte insbesondere nach Nordamerika und Australien wo sie noch heute Bestand haben nbsp Restauriertes Privathaus und Amtssitz des Friedensrichters wahrend der franzosischen Besatzungszeit in Erkelenz nbsp Koniglich Preussisches Amtsgericht in ErkelenzFrankreich Bearbeiten Frankreich fuhrte die Friedensgerichte justice de paix im Jahre 1790 ein Wesentliches Merkmal war auch hier dass die Friedensrichter juristische Laien waren die aber allgemeines Ansehen genossen und deshalb aufgrund ihrer Volksnahe in der grossen Masse von kleinen Rechtsstreitigkeiten zu schlichten vermochten Bevor Klage vor einem ordentlichen Gericht erhoben werden konnte musste vor dem Friedensgericht eine Guteverhandlung stattgefunden haben Prozessvoraussetzung In weniger wichtigen zivilrechtlichen Streitigkeiten ubten die Friedensrichter die ihren Amtssitz gewohnlich in ihrem Privathaus hatten aber auch das Amt eines Zivilrichters aus Sie taten dies zum Teil in erster zum Teil in erster und letzter Instanz In der nichtstreitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit hatten sie in Vormundschaftssachen den Vorsitz im Familienrat und ihnen oblagen die Erbsachen sowie Personenstandssachen bei Heiraten Geburten Sterbefallen etc Die Friedensrichter fungierten auch als einfache Polizeirichter bei Ubertretungen und konnten auf Strafen bis zu 15 Franken oder funf Tage Haft erkennen Bei den in ihrem Bezirk verubten Verbrechen waren sie von den Untersuchungsrichtern der Obergerichte mit der Untersuchung des Falles beauftragt Im Jahre 1958 wurde das Friedensgericht durch das tribunal d instance Amtsgericht ersetzt Deutschland Bearbeiten Nach dem ersten Koalitionskrieg kamen mit den franzosischen Besatzern der linksrheinischen deutschen Gebiete 1797 die franzosischen Friedensgerichte auch nach Deutschland Napoleon I fuhrte dort 1804 auch das franzosische Gesetzbuch den Code civil ein wodurch die bis dahin miteinander verbundene Verwaltung und Rechtsprechung getrennt und unabhangige Richter installiert wurden Auch im rechtsrheinischen Konigreich Westphalen 1807 1813 wurden die Friedensgerichte auf der Ebene der Kantone als unterste Instanz eingefuhrt siehe hierzu Justizwesen im Konigreich Westphalen Als nach dem Sturz Napoleons I die linksrheinischen Gebiete 1815 an Preussen Bayern und das Grossherzogtum Hessen gelangten blieben die franzosische Gerichtsverfassung und damit die Friedensgerichte bestehen Sowohl der jeweilige Staat als auch die Einwohner betrachteten diese moderne Form der Rechtsprechung die von der Verwaltung getrennt war als Fortschritt gegenuber der in den ubrigen Landesteilen zunachst weiter bestehenden Amtsverfassung in der eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung noch nicht erfolgt war 1879 wurden die Friedensgerichte aufgrund des seit 1877 reichseinheitlich geltenden Gerichtsverfassungsgesetzes durch Amtsgerichte ersetzt Nach dem Zweiten Weltkrieg existierten Friedensgerichte in Wurttemberg Baden 1 Sie waren zustandig fur Strafsachen bis 150 Mark oder 6 Wochen Haft fur Vermogensstreitigkeiten bis 150 Mark und fur Privatklagen Beleidigung Verleumdung und uble Nachrede 2 Das entsprechende Gesetz wurde 1959 vom Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter fur nichtig erklart 3 und 1960 von dem baden wurttembergischen Gesetz uber die Gemeindegerichtsbarkeit abgelost Literatur BearbeitenMeyers Konversationslexikon 4 Auflage Band 6 Verlag des Bibliografischen Instituts Leipzig 1889 S 688 f Bernhard Rehfeldt Einfuhrung in die Rechtswissenschaft 2 Auflage Walter de Gruyter amp Co Berlin 1966 S 246 ff Peter Schnyder Der Friedensrichter im schweizerischen Zivilprozessrecht Dissertation Zurich 1985 Ulrich Eisenhardt Deutsche Rechtsgeschichte 4 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2004 ISBN 3 406 51996 2 Rdn 443 ff Martin Zwickel Burgernahe Ziviljustiz die franzosische juridiction de proximite aus deutscher Sicht Mohr Siebeck Tubingen 2010 ISBN 978 3 16 150457 0 S 70 73 zu Wurttemberg Baden eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Dominik Nagl No Part of the Mother Country but Distinct Dominions Rechtstransfer Staatsbildung und Governance in England Massachusetts und South Carolina 1630 1769 LIT Berlin 2013 ISBN 978 3 643 11817 2 S 109 ff de scribd comSiehe auch BearbeitenSchoffengerichtEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz Nr 241 uber die Friedensgerichtsbarkeit vom 29 Marz 1949 Reg Bl S 47 vgl Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12 September 1950 Art 8 II Nr 93 BGBl S 455 509 Die Park Falle In Der Spiegel Nr 29 1954 online BVerfGE 10 200Normdaten Sachbegriff GND 4296959 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Friedensgericht amp oldid 229418001