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Friedensgerichte waren in der Gerichtsverfassung des Grossherzogtums Hessen die Gerichte der ersten Instanz in der Provinz Rheinhessen Inhaltsverzeichnis 1 Historischer Hintergrund 2 Organisation 3 Zustandigkeit 4 Ende 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseHistorischer Hintergrund BearbeitenBis 1816 war Rheinhessen zunachst franzosisch besetzt gewesen dann annektiert und Teil des franzosischen Staates In dieser Zeit war hier auch das franzosische Rechtssystem einschliesslich der entsprechenden Gerichtsverfassung eingefuhrt worden Dazu gehorten als unterste Stufe der Rechtsprechung seit 1790 Friedensgerichte justice de paix Das Grossherzogtum Hessen ubernahm 1818 nach dem Wiener Kongress und einem Gebietstausch das uberwiegend linksrheinische Gebiet das es in der Folge als Provinz Rheinhessen konstituierte Es bestand aus 12 Kantonen die zugleich den Bezirk fur je ein Friedensgericht bildeten Das Grossherzogtum ubernahm das franzosische Recht und die bestehende Gerichtsverfassung Sowohl der Staat als auch ein erheblicher Teil der Einwohner hatten ein Interesse daran das moderne franzosische Recht beizubehalten in dem z B die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen und rechtliche Privilegien des Adels abgeschafft waren 1 Organisation BearbeitenDie Friedensgerichte waren zunachst dem Kreisgericht Mainz zugeordnet das 1836 in die beiden Kreisgerichte Mainz und Alzey aufgespalten wurde 2 Im Ubrigen blieben die Bezirke der Friedensgerichte besonders im Vergleich zu den zahlreichen Gerichts und Verwaltungsreformen der ubrigen Ebenen der Rechtsprechung und in den anderen Landesteilen des Grossherzogtums erstaunlich stabil 3 1852 wurden die Kreisgerichte in Bezirksgerichte umbenannt ohne dass sich sonst etwas anderte 4 Ubersicht 5 Friedensgericht Zuordnung zumKreisgerichtab 1836 AnmerkungFriedensgericht Alzey AlzeyFriedensgericht Bingen MainzFriedensgericht Mainz I MainzFriedensgericht Mainz II MainzFriedensgericht Nieder Olm MainzFriedensgericht Ober Ingelheim MainzFriedensgericht Oppenheim AlzeyFriedensgericht Osthofen Alzey Bis 1822 Friedensgericht Bechtheim Friedensgericht Pfeddersheim AlzeyFriedensgericht Wollstein AlzeyFriedensgericht Worrstadt MainzFriedensgericht Worms AlzeyZustandigkeit BearbeitenZustandig waren die Friedensgerichte in zivilrechtlichen Streitigkeiten geringeren Umfangs Die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit oblagen dagegen Notariaten Die Friedensgerichte waren im Bereich des Strafrechts fur Gegenstande zustandig die heute dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten oder der Kleinkriminalitat zugeordnet waren Weiter konnten sie bei den in ihrem Bezirk verubten Verbrechen von den Ermittlungsrichtern der Obergerichte mit der Untersuchung eines Falles beauftragt werden 6 Ende BearbeitenMit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht Zum 1 Oktober 1879 hob das Grossherzogtum Hessen deshalb die Friedensgerichte auf Funktional ersetzt wurden sie durch neu eingerichtete Amtsgerichte 7 Siehe auch BearbeitenGerichtsverfassung des Grossherzogtums HessenLiteratur BearbeitenEckhart G Franz Hanns Hubert Hofmann Meinhard Schaab Gerichtsorganisation in Baden Wurttemberg Bayern und Hessen im 19 und 20 Jahrhundert Akademie fur Raumforschung und Landesplanung Beitrage Band 100 Behordliche Raumorganisation seit 1800 Grundstudie 14 VSB Braunschweig 1989 ISBN 3 88838 224 6 Heribert Reus Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816 1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1 Juli 1968 Hg Hessisches Ministerium der Justiz Wiesbaden 1984 Einzelnachweise Bearbeiten Franz Hofmann Schaab S 162 Verordnung die Eintheilung der Provinz Rheinhessen in zwei Gerichtsbezirke erster Instanz betreffend vom 4 Oktober 1836 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 46 vom 10 Oktober 1836 S 461 464 Reus ohne Seitenzahlung Abschnitt Friedensgericht Alzey ff Bekanntmachung die Umwandlung der Benennung Gr ossherzogliche Kreisgerichte in die Benennung Gr ossherzogliche Bezirksgerichte betreffend vom 24 Oktober 1852 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 53 vom 11 Oktober 1852 S 459 Reus ohne Seitenzahlung Abschnitt Friedensgericht Alzey ff Franz Hofmann Schaab S 162 1 2 Verordnung zur Ausfuhrung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einfuhrungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14 Mai 1879 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 15 vom 30 Mai 1879 S 197f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Friedensgericht Grossherzogtum Hessen amp oldid 234317729