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Der Fluglarmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland ist ein jahrzehntelanger Disput der seit dem Jahr 2000 auf hochster politischer Ebene diskutiert wird Es geht dabei um Fluglarm uber Gemeinden in Suddeutschland den Flugzeuge verursachen die den Schweizer Flughafen Zurich anfliegen Fluglarmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland Schweiz Lage des Flughafens Zurich5 50 Uhr uber dem Zollikerberg Airbus der Swiss im Anflug auf den Flughafen ZurichBeide Seiten erklaren eine faire Verteilung der Lasten anzustreben Doch dabei zahlt die deutsche Seite die Anzahl der Flugbewegungen und findet es unfair dass 90 Prozent aller Anfluge uber deutsches Gebiet fuhren vor 2002 wahrend die Schweizer Seite die Larmbelastung nach betroffenen Personen zahlt Danach sei es unfair wenn seit 2003 rund um den Flughafen Zurich in der Schweiz rund 210 000 Personen und in Deutschland 750 Personen eine Fluglarmbelastigung von 50 Dezibel ertragen mussen Nachdem ein 2001 ausgehandelter Staatsvertrag vom Schweizer Parlament abgelehnt worden war begrenzte die deutsche Seite 2003 einseitig die Anzahl der Uberfluge und verbot fur die Zeit zwischen 21 und 7 Uhr An und Abfluge ganz Seither spielt sich der Streit um die Fluglarmbelastung weitgehend innerschweizerisch im Kanton Zurich und dessen Nachbarkantonen Aargau Thurgau und Schaffhausen ab Anstelle der Zahlung der Flugbewegungen wird dabei die tatsachliche Starke und Dauer der Fluglarmbelastung als Massstab der Verteilung vorgezogen politisch umgesetzt im Zurcher Fluglarm Index Nachdem Deutschland jahrelang auf der Beschrankung der Fluganzahl beharrt hatte und neue Verhandlungen abgelehnt hatte erreichte die Schweizer Regierung bei einem Besuch von Bundeskanzlerin Merkel im April 2008 dass eine deutsch schweizerische Arbeitsgruppe zunachst eine objektive Grundlage fur die Vergleichbarkeit der Fluglarmbelastung schaffen soll Es bestehen auch Kontakte zwischen den Schweizer Kantonen AG SH TG und ZH und dem Land Baden Wurttemberg Inhaltsverzeichnis 1 Ursachen 2 Rechtliche Rahmenbedingungen 3 Chronologie 3 1 Vereinbarung zur Piste 14 3 2 Staatsvertrag 3 3 Einseitige deutsche Verordnungen 4 Sachstand und Ausblick 4 1 Gekropfter Nordanflug 4 2 Angela Merkel in der Schweiz 4 3 Gemeinsame Larmmessungen 4 4 Entscheid EU Kommission und EuG 4 5 Arbeitsgruppe Schweiz Deutschland 4 6 Davoser Absichtserklarung 4 7 Staatsvertrag 4 8 Verkehrsforum 5 Weblinks 5 1 Chronologie 5 2 Davoser Absichtserklarung 5 3 Fluglarm Fluglarmimmissionen Infos Karten 5 4 Fluglarmgegner Larmschutz 5 5 Staatsvertrag 5 6 Stuttgarter Erklarung 5 7 Verhandlungen Schweiz Deutschland 6 EinzelnachweiseUrsachen Bearbeiten nbsp Blick auf den Flughafen Zurich von SudenDer grosste schweizerische Flughafen Zurich Kloten liegt nur etwa 15 Kilometer Luftlinie sudlich der schweizerisch deutschen Grenze die dort durch den Hochrhein gebildet wird Der Standort des Interkontinentalflughafens in fruherem Moor und Militargelande wurde 1945 festgelegt wobei ein Projekt im Landesinnern den Zentralflughafen Utzenstorf dabei verworfen wurde Seit 1948 wurde in Kloten geflogen wobei die Starts nach Westen und Suden erfolgten und die weniger larmanfalligen Landungen uberwiegend von Norden her wofur die topografischen Gegebenheiten und die dunne Besiedlung sprachen Die Anfluge von Norden fuhrten uber Gebiete des Sudschwarzwalds und die deutschen Gemeinden am Hochrhein Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs konnte es sich die Schweiz erlauben in dieser Form uber den bundesdeutschen Luftraum zu verfugen allerdings kann man die damaligen Flugfrequenzen mit den heutigen kaum vergleichen Absprachen mit den deutschen Nachbarn wurden weder von Stadt oder Kanton Zurich noch von der Schweizer Bundesverwaltung getroffen Da seit 1960 der Luftverkehr massiv zunahm und damit die Beeintrachtigungen durch Fluglarm starker wurden wuchs der Unmut der betroffenen Bevolkerung sowohl im Zurcher Unterland wie in den angrenzenden deutschen Landkreisen der Region Hochrhein Bodensee Eine wichtige Rolle spielt auf deutscher Seite der Tourismus im Schwarzwald Er ist die wichtigste Erholungsregion in Baden Wurttemberg und das meistbesuchte Urlaubsziel unter den deutschen Mittelgebirgen 1 Rechtliche Rahmenbedingungen BearbeitenAuf Grund des Volkerrechts Transitvereinbarung und Chicagoer Abkommen aus dem Jahr 1944 durfen Passagierflugzeuge die Luftraume uber den Staaten befliegen Der Start und Landeanflug zu einem Flughafen fallt hierunter nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts nicht Es besteht also zumindest auf Grundlage des Volkerrechts nach Auffassung deutscher Gerichte kein Recht der Schweiz und des Flughafens Zurich deren Landeanfluge uber deutsches Gebiet abzuwickeln Auch die Auffassung der Schweiz dass sie auf Grundlage des Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europaischen Gemeinschaft das Recht hatte zumindest bei Flugen zwischen der EU und der Schweiz die Landeanfluge uber deutsches Gebiet uneingeschrankt abzuwickeln wurde in den bisherigen Gerichtsentscheidungen verneint Ein ursprunglich von der Schweiz an die Europaische Kommission gerichtetes Gesuch Beschwerde Juni 2003 wurde von dieser Entscheid Dezember 2003 sowie im anschliessenden Rechtsstreit vom Gerichtshof der Europaischen Union zuruckgewiesen Bestatigung der Entscheidung der Kommission September 2010 2 3 4 Seit den 1950er Jahren wird auf Grund der Nahe des Zurcher Flughafens zur deutschen Grenze die Flugsicherung also die Ausubung der Hoheitsrechte im deutschen Luftraum auf Grundlage von Absprachen zwischen den Flugsicherungsbehorden also der Schweizer Skyguide und der Deutschen Flugsicherung DFS von der Skyguide durchgefuhrt 5 Dieses Zugestandnis Deutschlands an die Schweiz erfolgte seinerzeit auf Grund der Grenznahe des Flughafens und der hieraus folgenden Vorteile in der Abwicklung des flughafenbezogenen Flugverkehrs Auf Grund des Umstandes dass lediglich auf Grund dieser Absprachen und nicht auf Grund eines Staatsvertrages die Ausubung der Flugsicherung uber deutschem Gebiet der schweizerischen Skyguide ubertragen wurde konnte der deutsche Staat fur die Flugzeugkollision von Uberlingen haftbar gemacht werden Chronologie BearbeitenVereinbarung zur Piste 14 Bearbeiten nbsp Pistensystem am Flughafen ZurichDurch einen Volksentscheid im Kanton Zurich wurde 1970 dem Bau einer neuen Landebahn der Piste 14 32 zugestimmt Mit deren Inbetriebnahme 1976 wurden Bewohner im Landkreis Waldshut vermehrt beschallt denn die Ausrichtung dieser Piste 137 fuhrt die landenden Flugzeuge direkt uber die dortige Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hinweg Das weitere Wachstum im Flugverkehr und weitere Ausbauplane fuhrten zu Gerichtsverfahren in deren Folge 1984 eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem deutschen Bundesministeriums fur Verkehr und dem Schweizer Bundesamt fur Zivilluftfahrt BAZL abgeschlossen wurde Darin war vorgesehen dass nicht nur die Piste 14 sondern auch die Piste 16 die ebenfalls nach Norden jedoch uber Schweizer Gebiet fuhrt ausgewogen genutzt wird Des Weiteren sollte eine Nachtruhe von 22 00 Uhr bis 6 00 Uhr gelten Zwischen 22 und 7 Uhr sollte statt der Piste 14 nur die Piste 16 als Landebahn angeflogen werden Die entsprechenden Formulierungen waren wachsweich wird sich weiterhin bemuhen eine ausgewogenere Benutzung der beiden Landebahnen 14 und 16 zu verwirklichen und wurden nach wenigen Jahren weitgehend ignoriert Das fuhrte zu Protesten sowohl bei den betroffenen deutschen Hochrheingemeinden wie bei den Einwohnern der Schweizer Gemeinden von Weiach bis Hori die ebenfalls in der Pistenachse 14 liegen und teilweise auch von startenden Flugzeugen belarmt werden In den 1990er Jahren sprachen sich die Stimmberechtigten im Kanton Zurich fur ein Wachstum des internationalen Flughafens aus worauf der Flughafen deutlich ausgebaut wurde Im Jahr 2000 kundigte die Bundesrepublik Deutschland die Vereinbarung aus dem Jahr 1984 Der damalige Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt SPD setzte der Schweiz ein Ultimatum wonach sich die Schweiz in einem Staatsvertrag zu einer Regelung des Flugverkehrs uber dem suddeutschen Raum verpflichten sollte andernfalls wurde die deutsche Seite in einer einseitigen Verordnung die zulassigen Eckpunkte festlegen Staatsvertrag Bearbeiten Hierauf wurden Verhandlungen zwischen dem Schweizer Bundesrat Moritz Leuenberger Vorsteher des Eidgenossischen Departements fur Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation und dem deutschen Verkehrsminister Kurt Bodewig eingeleitet die am 18 Oktober 2001 mit der Unterzeichnung eines Staatsvertrags 6 beschlossen wurden Nach diesem Vertrag hatte die Schweizer Flugsicherung auch kunftig die Flugsicherung uber deutschem Gebiet ausuben konnen 7 diese hatte allerdings maximal insgesamt 100 000 An und Abfluge zwischen 70 und 80 Prozent der seinerzeitigen Flugbewegungen uber deutsches Gebiet abwickeln durfen Des Weiteren waren ein Nachtflugverbot uber deutschem Gebiet und bestimmte Mindesthohen vorgesehen gewesen Der deutsche Bundestag nahm das Zustimmungsgesetz zu dem Vertrag am 17 Mai 2002 an wogegen der Deutsche Bundesrat jedoch Einspruch erhob und dieses Gesetz in den Vermittlungsausschuss uberwies 8 9 10 11 Der Schweizer Nationalrat lehnte den Staatsvertrag am 19 Juni 2002 ab der Standerat am 18 Marz 2003 Damit scheiterte die Ratifikation des Vertrags im Schweizer Parlament 12 Zuvor hatte die Schweiz versucht Nachbesserungen am Vertrag zu erreichen 13 Das deutsche Gesetzesverfahren war im Herbst 2002 mit Auflosung des 14 Deutschen Bundestags der Diskontinuitat anheimgefallen Die Schweiz wollte vor allem die Begrenzung des Luftverkehrs uber Deutschland und die damit einhergehende zusatzliche Larmbelastung in der Schweiz oder eine Begrenzung des Luftverkehrs im Bereich des Flughafens Zurich ch de Plafonierung von frz Plafond nicht akzeptieren Es lagen zu diesem Zeitpunkt der Schweizer Seite Rechtsgutachten vor 14 15 welche die Situation in einem gunstigeren Licht widerspiegelten als sich diese nach verschiedenen Gerichtsurteilen tatsachlich darstellte 16 Einseitige deutsche Verordnungen Bearbeiten Am 1 September 2001 setzte die Bundesrepublik Deutschland einseitig eine Rechtsverordnung die 204 Durchfuhrungsverordnung DVO zur Luftverkehrsordnung LuftVO in Kraft die nach mehreren Anderungen im Vergleich zum ursprunglich ausgehandelten Staatsvertrag teilweise strengere Kennwerte festlegt Insbesondere auf Seiten der betroffenen deutschen Landkreise und hier vor allem aus dem Landkreis Waldshut der vom Zurcher Fluglarm in Deutschland uberwiegend betroffen ist wurden nochmals verscharfte Regeln gefordert und 2009 in der Stuttgarter Erklarung formuliert 17 Die Verordnung die in der endgultigen Fassung unter dem Titel 220 DVO am 14 April 2005 18 in Kraft getreten ist hat samtlichen gerichtlichen Uberprufungen in Deutschland standgehalten 19 Auch die Klage der Schweiz gegen die Entscheidung der EU Kommission 2004 12 EG dass die deutsche DVO weder das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der Europaischen Union verletze noch die deutsche DVO fur den Flughafen Zurich diskriminierend sei wurde 2010 vom Europaischen Gericht erster Instanz und in der Rechtmittelentscheidung 2012 vom Europaischen Gerichtshof zuruckgewiesen 3 4 Die endgultigen Beschrankungen der 220 DVO zur LuftVO sehen neben der Festlegung von bestimmten Mindestflughohen vor dass Anfluge uber deutsches Gebiet nur zwischen 7 00 und 21 00 Uhr erfolgen durfen an Samstagen Sonntagen sowie den gesetzlichen Feiertagen Neujahr Erscheinungsfest 6 Januar Karfreitag Ostermontag 1 Mai Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam Tag der Deutschen Einheit 3 Oktober Allerheiligen 1 November Erster und Zweiter Weihnachtstag sind Anfluge nur zwischen 9 00 und 20 00 Uhr zulassig Bei genau definierten Wetterbedingungen und anderen Situationen insbesondere Not und Ausnahmesituationen sind Ausnahmen zulassig wobei zur Feststellung dieser Situation ein Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung bei der Schweizer Flugsicherung beschaftigt wird Eine zahlenmassige Beschrankung der Anzahl der Uberfluge wie im Staatsvertrag verabredet ist in der 220 DVO zur LuftVO nicht enthalten Auf Grund der Rechtsverordnung ist die Schweiz gezwungen die Landeanfluge auf den Flughafen zu besonders ungunstigen Zeiten aus anderen Richtungen vorzusehen was in diesen bisher vom Fluglarm nicht betroffenen Gegenden wiederum zu massiven Protesten fuhrt 20 Sachstand und Ausblick BearbeitenDie Schweizer Seite versuchte kontinuierlich mit Deutschland Verhandlungen aufzunehmen welche in einen neuen Staatsvertrag munden sollen Vermehrt werden der deutschen Seite auch Angebote zur Finanzierung von Verkehrsprojekten gemacht welche wiederum im Gegenzug eine Lockerung oder Aufhebung der deutschen Vorgaben zum Ziel haben Gekropfter Nordanflug Bearbeiten 2007 Von Schweizer Seite wird ein sogenannter gekropfter Nordanflug ins Auge gefasst 21 was bedeuten wurde dass die Flugzeuge nahe 1 852 km 22 der deutschen Sudgrenze in den Landeanflug gehen wurden Sofern von Schweizer Seite diese Variante gewahlt werden wurde drohte Deutschland an die Absprache uber die Flugsicherung uber deutschem Gebiet durch die Schweizer Flugsicherung aufzukundigen 23 Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee SPD drohte der Schweiz im Juli 2007 mit luftraumorganisatorischen Massnahmen wenn sie den gekropften Nordanflug einfuhrt und dabei den Mindestabstand zur Grenze von 2 5 nautischen Meilen 4 6 Kilometer nicht einhalt 2008 Das Bundesamt fur die Zivilluftfahrt BAZL lehnte das Gesuch der Flughafen Zurich AG damals auch Unique am 30 Juni 2008 im Wesentlichen mit der Begrundung ab dass der gekropfte Nordanflug durch die hohere Arbeitsbelastung der Besatzungen ein deutlich hoheres Unfallrisiko aufweisen wurde als die bereits bestehenden ILS Anflugverfahren auf die Pisten 14 und 34 24 Angela Merkel in der Schweiz Bearbeiten 2008 Am 29 April 2008 fand ein Staatsbesuch von Bundeskanzlerin Merkel in der Schweiz statt Auch wahrend der Gesprache bei diesem Besuch wurde keine Losung gefunden in einem nachfolgenden Interview des Schweizer Bundesrats Departementsvorstehers und Schweizer Bundesprasidenten fur das Jahr Pascal Couchepin und der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde davon gesprochen dass wieder von vorne begonnen werden sollte Die planerisch finanziell und politisch im Inland nicht abgesicherten Angebote der Schweiz im Gegenzug zur Aufhebung oder Lockerung der deutschen Anflugbeschrankungen deutsche Verkehrsprojekte wie einen Verlauf der A 98 uber Schweizer Gebiet zu fordern wurden von Merkel abschlagig beschieden 25 2015 Der immer noch ungeloste Fluglarmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland war kein Thema beim Arbeits Staatsbesuch von Angela Merkel im September 2015 Gemeinsame Larmmessungen Bearbeiten 2009 Am 29 Oktober 2009 wurden die gemeinsamen Larmmessungen veroffentlicht 26 27 Die Larmbelastungsdaten lieferten folgende kumulierte Ergebnisse Larmbetroffene Personen Tagsuber gt 54 dB Schweiz 86 066 Deutschland 0 Tagsuber gt 45 dB Schweiz 490 547 Deutschland 24 292 Nachts gt 40 dB Schweiz 152 715 Deutschland 0Larmbetroffene Ubernachtungen Tourismus Tagsuber gt 54 dB Schweiz 678 539 Deutschland 0 Tagsuber gt 45 dB Schweiz 2 028 153 Deutschland 48 679 Nachts gt 40 dB Schweiz 670 301 Deutschland 0Die Schweiz muss soll nun Deutschland einen Vorschlag unterbreiten wie das Problem gelost werden soll Entscheid EU Kommission und EuG Bearbeiten 2010 Nach der juristischen Niederlage vor dem Europaischen Gericht EuG der den Entscheid der EU Kommission bestatigte hat in der Schweiz und den Schweizer Medien eine breitere Diskussion uber die weitere Strategie fur die Verhandlungen mit Deutschland eingesetzt Wahrend z B die NZZ auf ein Nicht verzagen und weiterhin eine okonomisch politische Strategie setzt 28 geht z B der Tages Anzeiger mit der Schweizer Politik hart ins Gericht 29 und sieht eine Losung fur den Fluglarmstreit nur auf einem Weg Regierung und Parlament von Bund und Kanton Zurich mussen endlich einsehen dass kein Land verpflichtet ist den Larm eines anderen zu ubernehmen Egal ob er Grenzwerte uberschreitet oder nicht Arbeitsgruppe Schweiz Deutschland Bearbeiten 2011 Nachdem die Verhandlungen sich in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Schweiz Deutschland zum Fluglarm 30 31 seit Monaten ohne erkennbare Bewegung hinzogen wurde in Deutschland zunehmend die Notwendigkeit gesehen die 220 DVO einseitig im Interesse der suddeutschen Bevolkerung anzupassen wenn bis Ende des Jahres 2011 keine Verhandlungslosung zustande kommt 32 Davoser Absichtserklarung Bearbeiten 2012 Die von der Schweizer Bundesratin Departementsvorsteherin Doris Leuthard und Schweizer Bundesprasidentin fur 2010 und dem deutschen Bundesminister Peter Ramsauer am 28 Januar 2012 uberraschend in Davos am Rande des WEF unterzeichnete Absichtserklarung fur die Aufnahme von Staatsvertragsverhandlungen zur Losung des Fluglarmstreites 33 hat die Protagonisten des Streites in Suddeutschland und in der Schweiz uberrascht und irritiert Sowohl die politischen Vertreter im Landkreis Waldshut 34 als auch die politischen Vertreter im Kanton Zurich sehen sich durch die jeweils andere Seite uber den Tisch gezogen und sagen ein mogliches Scheitern eines Staatsvertrages voraus 35 Auf den emporten und massiven Druck suddeutscher Politiker hin hat Bundesminister Ramsauer nochmals erklart 36 dass Grundlage fur die Verhandlungen der Bundesrepublik Deutschland mit der Schweiz die Stuttgarter Erklarung 2009 sei 17 Staatsvertrag Bearbeiten Die Staatsvertragsverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland sind bereits in der zweiten Verhandlungsrunde aufgrund scheinbar unuberbruckbarer Positionen an einem toten Punkt angelangt dass ihr Scheitern und einseitige Massnahmen Deutschlands zur Verscharfung der 220 DVO drohen 37 Die deutsche Verhandlungsdelegation hat in der Verhandlungsrunde nochmals verdeutlicht dass sie zu Zugestandnissen bei den Anflugbeschrankungen in den Tagesrandzeiten nicht bereit ist 38 Am 2 Juli 2012 hat sich die deutsch schweizerische Verhandlungsdelegation fur die Offentlichkeit diesseits und jenseits des Rheins uberraschend schnell auf einen Staatsvertrag geeinigt Der in der Schlussphase der Verhandlungen nach Auszug der sudbadischen Landrate 39 wohl mit recht heisser Nadel paraphierte Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizer Eidgenossenschaft uber die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zurich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland 40 wie das Fehlen eines Verbs in Artikel 1 Nr 2 und die fehlerhafte Verweisung in Artikel 1 Abs 4 des Vertrages zeigen trifft bei Kommunalpolitikern und Burgerinitiativen in Deutschland 41 und der Schweiz 42 auf breite Ablehnung wobei Wertungen wie Landesverrat und Lugenbarone die Verdrossenheit mit dem Kompromiss zeigen Der gefundene Kompromiss beinhaltet im Wesentlichen ab dem Jahr 2020 eine deutliche Ausweitung der Sperrzeiten zugunsten Sudbadens am Abend ab 18 00 Uhr die nicht vertragliche Verpflichtung der Schweiz das Betriebsreglement wahrend der Sperrzeiten auf Ostanfluge auszurichten und hierzu die notwendigen Ausbaumassnahmen am Pistensystem des Flughafens durchzufuhren Die Ausweitung der Sperrzeiten am Abend wurde dabei zu einer Verringerung der Anfluge uber Sudbaden in der Grossenordnung von 20 bis 25 TSD Flugen im Jahr fuhren Deutschland verzichtet im Staatsvertrag hierfur auf eine zahlenmassige Begrenzung der Anfluge und gesteht der Schweiz werktags Anfluge bereits ab 6 30 Uhr zu wahrend die Sperrzeiten in den larmempfindlichen Zeiten am Wochenende und an den Feiertagen voll erhalten bleiben 43 Die im Staatsvertrag enthaltene Option ab dem Jahr 2020 den gekropften Nordanflug einzufuhren wird hinsichtlich der Realisierungschancen selbst in der Schweiz mehr als skeptisch beurteilt und eher als eine Beruhigungspille fur den Suden angesehen 44 In Schweizer Medienkommentaren wird das Verhandlungsergebnis nicht als Sieg sondern als Hypothek fur den Flughafen und den Kanton Zurich gewertet 45 Der Staatsvertrag wurde vom Schweizer National und Standerat im Juni 2013 ratifiziert Im deutschen Bundestag steht die Ratifizierung noch aus der Vertrag wurde vom deutschen Verkehrsminister vermutlich nicht vor den Neuwahlen 2017 in den Bundestag gebracht nbsp Teile dieses Artikels scheinen seit 2017 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlendEine Mehrheit ist ohnehin zweifelhaft so sind samtliche Abgeordneten aus dem Bundesland Baden Wurttemberg geschlossen dagegen Verkehrsforum Bearbeiten Im Sommer 2015 vereinbarten Carmen Walker Spah die Zurcher Volkswirtschaftsdirektorin und Winfried Hermann der Minister fur Verkehr und Infrastruktur in Baden Wurttemberg 2016 ein Verkehrsforum in Zurich abzuhalten zu der immer noch offenen Frage der Nordanfluge des uberregional bedeutenden Flughafens Zurich 46 nbsp Teile dieses Artikels scheinen seit 2016 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlendWeblinks BearbeitenChronologie Bearbeiten 1984 2012 Eine Chronologie des Streits uber die Anfluge auf den Zurcher Flughafen Ein Vierteljahrhundert im Clinch mit Deutschland sda NZZ 28 Januar 2012 Die Chronologie des Fluglarmstreits Der Streit zwischen der Schweiz und Deutschland um den Fluglarm des Flughafens Zurich schwelt seit uber einem Vierteljahrhundert Sehen Sie hier die Etappen tno aho sda Handelszeitung 2 Juli 2012Davoser Absichtserklarung Bearbeiten Absichtserklarung zwischen Vorsteherin des Eidgenossischen Departements fur Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister fur Verkehr Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland 2012 auf admin ch PDF 54 kB undatiert ohne Unterschriften Fluglarm Fluglarmimmissionen Infos Karten Bearbeiten Bundesamt fur Zivilluftfahrt BAZL bazl admin ch 1 2 Vorlage Toter Link www bazl admin ch Larmbelastungskataster Kanton Zurich Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven Ubersichtskarte der Flughafen mit Links zu PDF downloads der einzelnen Larmbelastungskataster mit Resultaten und Karten inkl Flughafen Zurich 1 2 Vorlage Toter Link www bazl admin ch Larmbelastungsbericht 2009 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven Ubersicht und Links zu PDF downloads dort auch Vertrag mit Deutschland 2012 Flughafen Zurich flughafen zuerich ch Larm Politik amp Umwelt Klimaschutz Klima amp Energie Politik und Wirtschaft Larmmanagement inkl Larmmonitoring UmweltschutzLarmmonitoring Larmmessung Larmbulletin LarmbelastungskartenLarmbelastungkarten jahrlich von der EMPA ermittelt berechnet dd Kanton Zurich Tiefbauamt tba zh ch FluglarmFlughafen ZurichKarte Fluglarm im GIS Browser Kanton Zurich GIS Browser Fluglarm Informationen aktuell live interaktiv dd Kanton Zurich Volkswirtschaftsdirektion vd zh ch FlughafenpolitikFlugbetrieb amp UmweltStadt Zurich Gesundheits und Umweltdepartement stadt zuerich ch gud Fluglarm Einleitung UbersichtWas tut die Stadt Info Ubersicht Welche Regelungen beeinflussen den Fluglarm um den Flughafen Zurich massgeblich Wie kann die Stadt Zurich auf diese Regelungen Einfluss nehmen rechtlich politisch Wer ist betroffen Info Ubersicht Fluglarmbericht 2010 PDF Sudanflug Info Ubersicht Der Stadtkreis 12 und die Sudanflugschneise 12 PDF Wie viel Larm erzeugen die Sudanfluge im Kreis 12 Der Fluglarm muss mit durchschnittlichen Larmpegeln beurteilt werden Detaillierter Schallpegelverlauf wahrend eines Tages bei der Messstation HirzenbachStadt Zurich Medienmitteilungen Fur ein vertragliches Nebeneinander von Stadt und Flughafen Nachhaltige Planung nur mit verlasslicher Grundlage moglich Seebach und Schwamendingen besonders betroffen Keine Sudstarts geradeaus Stadtrat von Zurich 7 Januar 2015 Einsprache gegen neues Betriebsreglement Flughafen Zurich Sicherheit der uberflogenen Gebiete Fur einen verantwortungsvollen Flugbetrieb Stadtrat von Zurich 19 November 2014 Flughafen Zurich Anliegen der larmbetroffenen Bevolkerung sollen bei der weiteren Entwicklung starker berucksichtigt werden Stadtrat von Zurich 27 Oktober 2010 Flughafen Betriebsreglement Stadt Zurich erhebt Beschwerde Die Stadt Zurich zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts uber das Betriebsreglement des Flughafens Zurich ans Bundesgericht weiter Verstosse gegen Umwelt und Raumplanungsrecht Langere Nachtruhe gefordert 1 Februar 2010 Flughafen Stadt Zurich lehnt alle Betriebsvarianten des SIL Schlussberichtes ab Stadt Zurich verlangt Kanalisierung uber weniger stark besiedeltem Gebiet 21 September 2009Zurcher Hochschule fur Angewandte Wissenschaften ZHAW zhaw ch AIR TRAFFIC Karte live aktueller Flugverkehr im Raum Zurich uberregional auf AirTrafficLIVE radar zhaw ch Fluglarmgegner Larmschutz Bearbeiten Flughafen Zurich Schweiz Burgerprotest Fluglarm Ost BFO fluglaerm ost ch Dachverband fur Fluglarmschutz DVFS Burgervereinigungen fur ertragliche Flugimmissionen Verein Ikarus Erben weniger Fluglarm im Westen Zurcher Unterland fur gerechte Fluglarmverteilung ZUF Burgerprotest Fluglarm Ost BFO Rigel28 gegen den Ausbau der Piste 28 Vereinigung fur ertraglichen Fluglarm VeFeF Schutzverband Flugimmissionen Thurgau sf tg Burgerprotest Fluglarm Hinterthurgau Fluglarmforum Sud offizielle Homepage der Sudanflug Gemeinden fluglaermforum ch Fluglarmsolidaritat Burgerinitiative fur solidarische Fluglarmverteilung fluglaermsolidaritaet ch Flugschneise Sud NEIN vfsn ch de en Gekropfter Nordanflug Nein gekroepfter nordanflug nein com Schutzverband der Bevolkerung um den Flughafen Zurich SBFZ schutzverbandzuerich ch Schweizerischer Schutzverband gegen Flugemissionen SSF flugemissionen ch STOPP den Sudanflugen uber Zurich StuZ stuez ch Sudanflug NEIN Forum Verein fur ein attraktives Thierstein ohne Fluglarm VaToF vatof ch Verein Ikarus Erben weniger Fluglarm im Westen ikarus erben ch Zurich Nord gegen Fluglarm zgf ch gt auf gegenfluglaerm com vereine schweiz Larmschutz Schweiz Cercle Bruit Schweiz Suisse Svizzera Vereinigung der kantonalen Larmschutzfachleute groupement des responsables cantonaux de la lutte contre le bruit associazione dei responsabili cantonali per la prevenzione dei rumori de fr it cerclebruit chDeutschland Bundesvereinigung gegen Fluglarm e V BVF fluglaerm de Burgerinitiative gegen Flugverkehrsbelastungen im Landkreis Konstanz e V fluglaerm weg deStellungnahmen Deutschland 5 Juni 2011 Gisela Splett Staatssekretarin Ministerium fur Verkehr und Infrastruktur Baden Wurttemberg Schreiben von Gisela Splett Staatssekretarin Ministerium fur Verkehr und Infrastruktur Baden Wurttemberg an Peter Ramsauer Bundesminister und MdB vom 5 Juli 2011 PDF 1 3 MB 20 August 2012 Bernhard Wutz Landrat a D Fluglarm im Sudschwarzwald und am Hochrhein Eine Informationsseite fur die betroffenen Anwohner Stellungnahme des ehemaligen Landrates Bernhard Wutz Waldshut Tiengen zum neuen Staatsvertrag auf seinem Web fluglaerm zuerich de 30 November 2012 3 Bundestagsabgeordnete Schwarzwald Baar Ramsauer Stuttgarter Erklarung ist Grundlage Einseitige Verscharfungen weiter moglich Mitteilung der Bundestagsabgeordneten Thomas Dorflinger Waldshut Andreas Jung Konstanz und Siegfried Kauder Schwarzwald Baar Staatsvertrag Bearbeiten 1 2 Vorlage Toter Link www bazl admin ch Vertrag mit Deutschland 2012 Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2017 Suche in Webarchiven auf Web von Bundesamt fur Zivilluftfahrt BAZL bazl admin ch Ubersicht und Links zu PDF downloads dort auch Larmbelastungsbericht 2009 Staatsvertrag Staatsvertrag mit Deutschland auf Web von Flughafen Zurich AG FZAG flughafen zuerich ch Ubersicht und Links zu PDF downloadsStuttgarter Erklarung Bearbeiten Position der sudbadischen Landrate Erklarung der politisch Verantwortlichen in Sudbaden zur Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zurich Stuttgart 25 November 2009 PDF 14 kB Verhandlungen Schweiz Deutschland Bearbeiten Kanton Zurich Volkswirtschaftsdirektion vd zh ch Verhandlungen mit Deutschland aktuell letzter Stand 2013 eingesehen am 6 September 2015Einzelnachweise Bearbeiten Fremdenverkehrsgebiete Hans Gebhardt in Landeskunde Baden Wurttemberg Landeszentrale fur politische Bildung abgerufen am 22 September 2014 Rechtssache T 319 05 dazu Ubersicht und Verfahrensgang bei dejure org eingesehen am 26 Mai 2013 a b Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Aktenzeichen T 319 05 InfoCuria eingesehen am 26 Mai 2013 a b Urteil in der Rechtssache T 319 05 PDF 83 kB Pressemitteilung des EuGH vom 9 September 2010 eingesehen am 26 Mai 2013 Antwort der Bundesregierung PDF 226 kB auf eine kleine Anfrage im Deutschen Bundestag 5 Januar 2005 eingesehen am 26 Mai 2013 Presseerklarung vom BMVBW zum Staatsvertrag zwischen Deutschland und Schweiz vom 18 Oktober 2001 Bundesregierung schliesst Staatsvertrag zum Flughafen Zurich mit der Schweiz Nachtflugverbot schon ab 19 Oktober Memento des Originals vom 19 Oktober 2007 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www fluglaerm eppstein de Botschaft des Schweizerischen Bundesrates Botschaft zum Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland uber die Durchfuhrung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft uber deutschem Hoheitsgebiet und uber Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zurich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 8 Marz 2002 PDF 173 kB Eine Chronologie des Streits uber die Anfluge auf den Zurcher Flughafen Ein Vierteljahrhundert im Clinch mit Deutschland 1984 2012 sda NZZ 28 Januar 2012 Die Chronologie des Fluglarmstreits Der Streit zwischen der Schweiz und Deutschland um den Fluglarm des Flughafens Zurich schwelt seit uber einem Vierteljahrhundert Sehen Sie hier die Etappen 1984 2012 tno aho sda Handelszeitung 2 Juli 2012 toter Link Chronologie Ein Vierteljahrhundert Fluglarmstreit Schweizer Radio und Fernsehen toter Link Deutscher Bundesrat lehnt Ratifizierungsgesetz ab Memento des Originals vom 16 Mai 2021 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bundesrat de Pressemitteilung 147 2002 vom 21 Juni 2002 Luftverkehrs Abkommen gescheitert bsk sda news ch 18 Marz 2003 Staatsvertrag Sondierungsgesprache Schweiz Deutschland Memento des Originals vom 23 November 2015 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bazl admin ch Medienmitteilung BAZL Bern 12 Marz 2003 toter Link Rechtsgutachten fur den Flughafen Zurich Max Planck Institut fur Volkerrecht 2001 Privatgutachten fur das Max Planck Institut fur Volkerrecht Rechtsgutachten fur den Flughafen Zurich in IX Aktivitaten im Wissenstransfer Tatigkeitsbericht fur das Jahr 2001 Nachweis Quelle a b Stuttgarter Erklarung Memento des Originals vom 18 November 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www landkreis waldshut de Position der sudbadischen Landrate Erklarung der politisch Verantwortlichen in Sudbaden zur Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zurich Stuttgart 25 November 2009 PDF 14 kB Inhalt der 220 DVO der LuftVO Memento des Originals vom 27 September 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft 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Verkehrs Arbeitsgruppe Zaghafter Neubeginn im Fluglarmstreit sda NZZ 29 April 2008 Larmbelastungsanalyse Teil 2 Auswertung der Projektuntergruppe im Auftrag der deutsch schweizerischen Arbeitsgruppe Flughafen Zurich Memento des Originals vom 23 September 2015 imInternet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bazl admin ch BAZL 29 Oktober 2009 Larmbelastungsanalyse Teil 2 Auswertung der Projektuntergruppe im Auftrag der deutsch schweizerischen Arbeitsgruppe Flughafen Zurich auf Web des Verein Flugschneise Sud NEIN vfsn ch Konzentration aufs okonomisch politische Parkett Adrian Krebs ark NZZ 9 September 2010 Neue Hoffnung im Fluglarmstreit Noch ein Irrtum ware einer zu viel Liliane Minor Tages Anzeiger 10 September 2010 Weiteres Treffen der Arbeitsgruppe Schweiz Deutschland zum Fluglarm Memento des Originals vom 23 November 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