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Die eidgenossische Volksinitiative fur ein Verbot von Kriegsmaterial Exporten war eine Volksinitiative die vom Bundnis gegen Kriegsmaterial Exporte mit 109 224 gultigen Unterschriften im Jahr 2007 eingereicht wurde Sie forderte zwei neue Verfassungsartikel die ein allgemeines Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial und die Verpflichtung des Bundes zur Forderung internationaler Bestrebungen fur Abrustung und Rustungskontrolle festschreiben sollten Die Vorlage wurde am 29 November 2009 von 68 2 des Schweizer Stimmvolks und allen Standen abgelehnt 1 Die Einreichung der InitiativeBoxen mit den UnterschriftenEine ahnliche Volksinitiative fur vermehrte Rustungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot hatte 1972 das Volksmehr mit 49 7 Ja Stimmen nur knapp verfehlt 2 3 Eine weitere Initiative fur ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr war am 8 Juni 1997 mit 77 5 Nein Stimmen verworfen worden 4 5 Inhaltsverzeichnis 1 Kriegsmaterialgesetz 2 Geschichte 3 Initiativtext 4 Volksabstimmung 4 1 Parteipositionen 4 2 Ergebnisse 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseKriegsmaterialgesetz BearbeitenAls Reaktion auf die Initiative von 1972 erliess das Parlament das Kriegsmaterialgesetz das den Export von Waffen in Lander verbot in welchen ein bewaffneter Konflikt herrschte auszubrechen drohte oder Spannungen herrschten Es wurde 1996 wieder aufgrund einer Volksinitiative revidiert ebenso 2008 6 Ab 2014 erfolgte im Gegensatz zu den vorherigen Anderungen erstmals eine Lockerung der Ausfuhrbestimmungen Seit 2016 wurden praktisch alle Ausfuhrgesuche bewilligt 7 Im Oktober 2021 wurde die Eidgenossische Volksinitiative Gegen Waffenexporte in Burgerkriegslander Korrektur Initiative bedingt zuruckgezogen Daraufhin ist am 1 Mai 2022 mit einer Anderung des Kriegsmaterialgesetzes ein Gegenvorschlag in Kraft getreten Eine am 11 Mai 2023 eingereichte Motion will nun erreichen dass das Kriegsmaterialgesetz wieder gelockert wird was vom Standerat am 28 September 2023 bereits angenommen wurde 8 Nun muss der Nationalrat daruber entscheiden 9 Die Gruppe fur eine Schweiz ohne Armee GSoA zieht ein fakultatives Referendum in Betracht sollte der Nationalrat der Motion zustimmen 10 Geschichte BearbeitenDas Initiativkomitee zu dem rund vierzig Parteien Hilfswerke sowie kirchliche und friedenspolitische Organisationen gehoren 11 bezeichnete die Kriegsmaterial Exporte als Geschaft mit dem Tod Nach der Veroffentlichung der Exportstatistik fur Kriegsmaterial fur die Berichtsperiode 2005 durch das Staatssekretariat fur Wirtschaft gab die Gruppe fur eine Schweiz ohne Armee bekannt dass Handlungsbedarf bestehe und ein generelles Waffenausfuhrverbot angestrebt werden musse Die Gruppe stellte fest dass die Schweiz Lander mit Kriegsmaterial beliefere die am sogenannten Krieg gegen den Terror beteiligt sind Zudem wurden Schweizer Rustungsunternehmen am Konflikt im Nahen Osten profitieren In der Folge gruppierten sich Personen zum Bundnis gegen Kriegsmaterial Exporte und lancierten die Initiative Die formelle Vorprufung der Initiative wurde am 13 Juni 2006 von der Bundeskanzlei vorgenommen womit die Gruppierungen am 27 Juni 2006 mit dem Unterschriftensammeln beginnen konnten 12 Am 21 September 2007 konnten die Initianten rund drei Monate vor Ablauf der Sammelfrist 109 530 Unterschriften einreichen wovon nach der Uberprufung 109 224 gultig waren Am 5 Oktober 2007 wurde die Initiative fur zustande gekommen erklart 13 Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft vom 27 August 2008 der Bundesversammlung Volk und Standen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen Er nannte verschiedene Grunde fur seine Ablehnung Zum einen ware die Schweiz im Kriegsfalle vom Ausland abhangig zwar ware die Produktion von Rustungsgutern fur den Gebrauch in der Schweiz erlaubt jedoch sei der Bedarf der Schweizer Armee zu gering damit die Produktion rentiere Als zweiten Grund nannte der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Auswirkungen Die Rustungsindustrie ist fur 0 49 aller Exporte verantwortlich und hatte einen Bruttoschopfwert von 485 Millionen Franken Betroffen seien vor allem die Rustungsindustrie in den Kantonen Nidwalden Zurich Thurgau Bern und Luzern wodurch die Annahme der Initiative regionale Arbeitsprobleme zur Folge haben konnte Gesamtschweizerisch seien laut dem Branchenverband Swissmem rund 10 000 Arbeitsplatze in Gefahr Eine Studie 14 im Auftrag des Staatssekretariat fur Wirtschaft spricht hingegen von 3 335 Erwerbstatigen in der Rustungsindustrie und 1797 Beschaftigten bei Zulieferbetrieben welche von der Initiative betroffen waren Die Initiative sieht Unterstutzungsmassnahmen fur diese Regionen und Beschaftigten vor Der Bund und Kantone mussten mit rund 10 Millionen Franken Steuerausfallen pro Jahr rechnen 15 In den Schlussabstimmungen vom 12 Juni 2009 beschloss der Nationalrat mit 131 zu 63 Stimmen und der Standerat mit 35 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Initiative Volk und Standen mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten Im Nationalrat stimmten die geschlossenen Fraktionen der SP und der Grunen fur die Initiative abgesehen von einem einzelnen Abgeordneten der Fraktion der CVP EVP glp sprachen sich die geschlossenen Fraktionen der burgerlichen Parteien gegen die Initiative aus 16 Initiativtext BearbeitenIDie Bundesverfassung wird wie folgt geandert Art 107 Abs 3 neu 3 Er der Bund unterstutzt und fordert internationale Bestrebungen fur Abrustung und Rustungskontrolle Art 107a neu Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militarischen Gutern1 Die Ausfuhr und die Durchfuhr folgender Guter sind verboten a Kriegsmaterial einschliesslich Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die zugehorige Munition b besondere militarische Guter c Immaterialguter einschliesslich Technologien die fur die Entwicklung die Herstellung oder den Gebrauch von Gutern nach den Buchstaben a und b von wesentlicher Bedeutung sind sofern sie weder allgemein zuganglich sind noch der wissenschaftlichen Grundlagenforschung dienen 2 Vom Aus und vom Durchfuhrverbot ausgenommen sind Gerate zur humanitaren Entminung sowie Sport und Jagdwaffen die eindeutig als solche erkennbar und in gleicher Ausfuhrung nicht auch Kampfwaffen sind sowie die zugehorige Munition 3 Vom Ausfuhrverbot ausgenommen ist die Ausfuhr von Gutern nach Absatz 1 durch Behorden des Bundes der Kantone oder der Gemeinden sofern diese Eigentumer der Guter bleiben die Guter durch eigene Dienstleistende benutzt und anschliessend wieder eingefuhrt werden 4 Die Vermittlung von und der Handel mit Gutern nach den Absatzen 1 und 2 sind verboten sofern der Empfanger oder die Empfangerin den Sitz oder Wohnsitz im Ausland hat IIDie Ubergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geandert Art 197 Ziff 8 neu 8 Ubergangsbestimmung zu Art 107a Ausfuhr von Kriegsmaterial und besonderen militarischen Gutern 1 Der Bund unterstutzt wahrend zehn Jahren nach der Annahme der eidgenossischen Volksinitiative fur ein Verbot von Kriegsmaterial Exporten durch Volk und Stande Regionen und Beschaftigte die von den Verboten nach Artikel 107a betroffen sind 2 Nach Annahme der Artikel 107 Absatz 3 und 107a durch Volk und Stande durfen keine neuen Bewilligungen fur Tatigkeiten nach Artikel 107a erteilt werden Volksabstimmung BearbeitenParteipositionen Bearbeiten Die Grunen und die SP befurworteten die Initiative BDP FDP SVP und die EDU lehnten sie ab und die EVP sowie die GLP haben Stimmfreigabe beschlossen Ergebnisse Bearbeiten Die Vorlage wurde am 29 November 2009 von Volk und Standen abgelehnt Eidgenossische Volksinitiative Fur ein Verbot von Kriegsmaterial Exporten 1 Kanton Ja Nein Beteiligung Zurich Kanton Zurich nbsp Zurich 33 9 66 1 53 34 Bern Kanton Bern nbsp Bern 29 7 70 3 52 06 Luzern Kanton Luzern nbsp Luzern 25 6 74 4 53 68 Uri Kanton Uri nbsp Uri 15 6 84 4 51 77 Schwyz Kanton Schwyz nbsp Schwyz 20 2 79 8 51 26 Obwalden Kanton Obwalden nbsp Obwalden 19 1 80 9 61 19 Nidwalden Kanton Nidwalden nbsp Nidwalden 12 0 88 0 56 82 Glarus Kanton Glarus nbsp Glarus 21 9 78 1 46 68 Zug Kanton Zug nbsp Zug 25 4 74 6 61 59 Fribourg Kanton Freiburg nbsp Freiburg 29 0 71 0 51 41 Solothurn Kanton Solothurn nbsp Solothurn 26 2 73 8 55 69 Basel Stadt Kanton Basel Stadt nbsp Basel Stadt 46 9 53 1 57 47 Basel Landschaft Kanton Basel Landschaft nbsp Basel Landschaft 34 2 65 8 51 48 Schaffhausen Kanton Schaffhausen nbsp Schaffhausen 30 0 70 0 69 91 Appenzell Aussenrrhoden Kanton Appenzell Ausserrhoden nbsp Appenzell Ausserrhoden 28 4 71 6 57 46 Appenzell Innerrhoden Kanton Appenzell Innerrhoden nbsp Appenzell Innerrhoden 23 1 76 9 48 33 St Gallen Kanton St Gallen nbsp St Gallen 26 5 73 5 53 14 Graubunden Kanton Graubunden nbsp Graubunden 32 1 67 9 45 92 Aargau Kanton Aargau nbsp Aargau 26 5 73 5 51 31 Thurgau Kanton Thurgau nbsp Thurgau 21 6 78 4 53 26 Tessin Kanton Tessin nbsp Tessin 37 6 62 4 49 39 Waadt Kanton Waadt nbsp Waadt 40 5 59 5 52 70 Wallis Kanton Wallis nbsp Wallis 29 2 70 8 61 09 Neuenburg Kanton Neuenburg nbsp Neuenburg 37 2 62 8 53 70 Genf Kanton Genf nbsp Genf 48 2 51 8 57 72 Jura Kanton Jura nbsp Jura 38 9 61 1 49 45 nbsp UUU Schweizerische Eidgenossenschaft 31 8 68 2 53 39 Siehe auch BearbeitenListe eidgenossischer VolksabstimmungenWeblinks BearbeitenDossier auf parlament ch Volksinitiative Fur ein Verbot von Kriegsmaterial Exporten in der Datenbank Swissvotes Website des InitiativkomiteesEinzelnachweise Bearbeiten a b Vorlage Nr 546 amtliches Ergebnis Bundeskanzlei abgerufen am 25 Dezember 2021 Schweizer Hochdeutsch admin ch Volksabstimmungen vom 24 September 1972 Christian Bolliger Die Rustungsindustrie darf weiterhin exportieren In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 317 318 abgerufen am 10 Januar 2022 admin ch Volksabstimmungen vom 8 Juni 1997 Brigitte Menzi Wirtschaftsfaktor Kriegsmaterial Volk will kein totales Exportverbot In Handbuch der eidgenossischen Volksabstimmungen 1848 2007 S 553 554 abgerufen am 10 Januar 2022 Bundesgesetz uber das Kriegsmaterial Kriegsmaterialgesetz KMG vom 13 Dezember 1996 Stand am 1 Januar 2022 In Systematische Rechtssammlung mit Links zu allen fruheren Gesetzesanderungen Bundeskanzlei abgerufen am 10 Januar 2022 Florian Imbach Kriegsmaterial Exporte Der ungeschwarzte Waffenexport Bericht In srf ch 5 September 2018 abgerufen am 5 September 2018 23 3585 Anderung des Kriegsmaterialgesetzes Geschaft Das Schweizer Parlament In parlament ch Abgerufen am 7 November 2023 Kriegsmaterialgesetz Nationalratskommission fur Ausnahmeregel bei Waffenexporten In srf ch 7 November 2023 abgerufen am 7 November 2023 Robin Bani Daniel Ballmer Lockerung von Schweizer Waffenexporten GSOA droht bereits mit Referendum In blick ch 7 November 2023 abgerufen am 7 November 2023 Liste der Organisationen im Initiativkomitee admin ch BBl 2006 5575 Bundesblatt Vorprufung PDF Datei 480 kB admin ch BBl 2007 7219 Bundesblatt Zustandekommen PDF Datei 472 kB BAK Basel Economics Analyse der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines Exportverbots fur Rustungsguter PDF Datei 215 kB admin ch BBl 2008 7521 Bundesblatt Botschaft des Bundesrates PDF Datei 573 kB 08 060 Fur ein Verbot von Kriegsmaterial Exporten Volksinitiative In Geschaftsdatenbank Curia Vista mit Links zur Botschaft des Bundesrates zu den Verhandlungen der Eidg Rate und zu weiteren Parlamentsunterlagen Parlamentsdienste abgerufen am 10 Januar 2022 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eidgenossische Volksinitiative Fur ein Verbot von Kriegsmaterial Exporten amp oldid 238899878