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Das Dornstetter Waldgeding war eine vom Mittelalter bis ins 19 Jahrhundert bestehende Genossenschaft im Schwarzwald zur Nutzung des Waldes Die zu ihr gehorenden Orte lagen im Quellgebiet der Glatt Inhaltsverzeichnis 1 Gebiet 2 Geschichte 3 Nutzungsrechte und Pflichten 4 Rechtsprechung 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGebiet BearbeitenZum Gebiet des Dornstetter Waldgedings zahlten zwei unterschiedliche Bereiche Einige Ortschaften unterstanden dem Waldgeding direkt Aach Benzingerhof Dietersweiler Gruntal Hallwangen Untermusbach und Wittlensweiler Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich wurden einmal jahrlich auf einer Gerichtsversammlung in Aach geklart 1 Andere Ortschaften gehorten indirekt zum Waldgeding Gebiete und Markungen von Dornstetten dem oberen Murgtal mit Baiersbronn dem Kloster Kniebis sowie Glatten Schopfloch Tumlingen und Horschweiler Diese Orte teilten mit den Waldgeding Orten viele wenn auch nicht alle Waldgeding und Waldnutzungsrechte Dorfliche Siedlungen waren mit Holzzaunen sowie Hecken eingegrenzt und damit das Dorfgebiet zugleich juristisch abgegrenzt Rechtsstreitigkeiten innerhalb diese so genannten Etters wurden vor eigenen Gerichten behandelt Regelverstosse ausserhalb des Etters wiederum in Aach 2 Wahrscheinlich entstanden diese eigenen Gerichte nach dem Niedergang der Pfalzgrafen von Tubingen die im Hochmittelalter die zentrale Macht im Gebiet der Weitreiche des Waldgedings gewesen waren 3 Geschichte BearbeitenDie erste urkundliche Nachricht uber das damals vermutlich schon lange bestehende Dornstetter Waldgeding stammt etwa aus dem Jahre 1428 wo seine Rechte in einem sogenannten Weistum niedergeschrieben wurden 4 5 In der Mitte des 16 Jh wurden recht allgemein seine Rechte auch in einer Beschreibung der wurttembergischen Forste genannt 6 Wieder ein Jahrhundert spater erfuhr die Gerichtsverfassung eine zeitgemasse Abanderung Als 1834 der Staat den einzelnen berechtigten Gemeinden grosse Waldbereiche als Eigentum uberliess fand das Waldgeding sein vertragsmassiges Ende Der Waldbezirk des Waldgedings hat womoglich seinen Ursprung in einem karolingischen Konigsforst der im Gefolge der endgultigen Besetzung Alemanniens durch die Franken nach dem Cannstatter Blutsonntag 746 eingerichtet wurde 7 Andererseits finden sich fur die Ausdehnung des Waldgedings Grenzbeschreibungen die wohl eher im Hochmittelalter entstanden waren also nicht im Fruhmittelalter der Karolingerzeit 8 Nutzungsrechte und Pflichten BearbeitenDie Nutzungsrechte des Waldgedings waren nicht gering Jeder Angehorige hatte das Recht seinen Bedarf an Bau und Brennholz im Wald zu holen Im Weistum von 1428 war das noch abgabenfrei moglich spater dann gegen Entrichtung einer kleinen Gebuhr 9 Eine als Waldhaber bezeichnet Abgabe damit war das Getreide Hafer gemeint wurde jahrlich fallig sobald jemand ein Haus in den Waldgeding Orten errichtete Mit der Waldhaber Abgabe durfte der Gebende dann alle Nutzungsrechte des Waldgedings in Anspruch nehmen 9 Jedermann hatte das Recht der Jagd auf schadliche Tiere wie Fuchs Wolf Bar Wildschwein und alle Vogel Sogar Hasen durfte jeder fur sich und die Seinen ungestraft jagen Nur fur die Pirsch auf das Rotwild wie Hirsch und Reh war eine besondere Erlaubnis notig Als Wassernutzung war nicht nur die Bewasserung der Wiesengrunde erlaubt sondern jeder Angehorige des Waldgedings durfte in den Bachen Fische nach Belieben fangen Weide und Heide war fur alle freigegeben So viel wie man Vieh uber den Winter zu bringen vermochte durfte auch im Sommer auf die Weide getrieben werden Heide und Wildheu zu mahen war ebenfalls erlaubt bis an die Kirchhofmauer zu Igelsberg wo die Grenze des Waldgedings gewesen sein durfte Die Pflichten der Waldgedingsberechtigten ihrer Herrschaft gegenuber waren nicht anders Nur unter sich waren die einzelnen Ortschaften zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet Auch mit Waffen mussten sie einspringen wenn feindliche Uberfalle drohten Rechtsprechung BearbeitenAls Gerichtsstatte der Waldgedingsorte diente ein unbedeckter Hof in Aach der nur bei Regenwetter mit einem bedeckten Raum vertauscht wurde Vermutlich gehorte dieser Hof zum Gasthaus zur Sonne in Aach dem heutigen Gasthof Waldgericht wo heute noch das Zeichen einer Freistatte fur Verbrecher zu sehen ist Das Gericht bestand aus zwolf Richtern die aus den Waldgedingsorten stammten Den Vorsitz hatte ein Amtmann aus Dornstetten der vom jeweiligen Herr uber Dornstetten eingesetzt wurde 10 Gerichtstage waren der Maientag 1 Mai und der Gallustag 16 Oktober 11 An diesen Tagen wanderten alle dorthin die eine entsprechende Rechtssache vorzubringen hatten 12 Es wurde beraten uber Erb und Eigen uber Vergehen die sich unter anderem auf Wild Wasser und Weide bezogen Das Gericht hatte die Befugnis fast jede Art von Strafe zu verhangen Die Todesstrafe wurde jedoch nur vom Dornstetter Gericht ausgesprochen wenngleich wiederum der Vollzug der Strafe von Waldgedings Bewohnern durchgefuhrt werden konnte 12 Neben den Rechtsfallen aus den Waldgedingsorten entschied das Gericht auch uber Verstosse gegen die Waldnutzungsrechte in der schon erwahnten Weitreiche die dem Gericht durch die so genannten Ruge bekannt gemacht worden waren 10 Reichte ein einziger Tag fur die vorgebrachten Falle nicht aus so wurde die Gerichtssitzung etwas spater in Dornstetten moglichst auch unter freiem Himmel fortgesetzt Literatur BearbeitenKerstin Arnold Bauernleben und Herrschaftsstreben Sozialgefuge wirtschaftliche Verhaltnisse und Herrschaftsstrukturen im Nordschwarzwald 8 16 Jahrhundert Tubingen 2002 Manfred Eimer Zur Geschichte des Dornstetter Waldgedings In Wurttembergische Vierteljahreshefte fur Landesgeschichte 37 1931 S 205 226 Rudolf Kiess Das Dornstetter Waldgeding In Zeitschrift fur Wurttembergische Landesgeschichte 53 Jahrgang 1994 S 11 25 Sonke Lorenz Axel Kuhn Baiersbronn Vom Konigsforst zum Luftkurort Stuttgart 1992 Sonke Lorenz Michael Matzke Hrsg Erstes Nordschwarzwald Symposium Siedlungsgeschichte und Waldnutzungsformen Freudenstadt 1997 Johannes Wossner Karl Bohn Heimatbuch der Stadt und des alten Amts Dornstetten Dornstetten 1968 Einzelnachweise Bearbeiten Kerstin Arnold Bauernleben und Herrschaftsstreben Sozialgefuge wirtschaftliche Verhaltnisse und Herrschaftsstrukturen im Nordschwarzwald 8 16 Jahrhundert Tubingen 2002 S 9 Arnold Bauernleben S 9 S 75 f Arnold Bauernleben S 83 Weisthumer Ges von Jacob Grimm Band 1 Gottingen 1840 S 380 387 Am 29 Marz 2014 uber Google Books abgerufen Arnold Bauernleben S 8 S 11 f Arnold Bauernleben S 69 Rudolf Kiess Das Dornstetter Waldgeding In Zeitschrift fur Wurttembergische Landesgeschichte 53 Jahrgang 1994 S 25 Kiess Waldgeding S 25 a b Sonke Lorenz Axel Kuhn Baiersbronn Vom Konigsforst zum Luftkurort Stuttgart 1992 S 42 a b Arnold Bauernleben S 66 Sonke Lorenz Axel Kuhn Baiersbronn Vom Konigsforst zum Luftkurort Stuttgart 1992 S 40 a b Sonke Lorenz Axel Kuhn Baiersbronn Vom Konigsforst zum Luftkurort Stuttgart 1992 S 41 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dornstetter Waldgeding amp oldid 229376331