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Mit der als deutsch britisches Flottenabkommen bezeichneten Note vom 18 Juni 1935 gestattete die britische Regierung der deutschen ihre Kriegsmarine auf 35 gemessen an der Starke der Royal Navy auszubauen Dieses Abkommen das durch die Methode des diplomatischen Notenaustausches das britische Parlament umging ersetzte de facto die entsprechenden Bestimmungen des Versailler Vertrages Bekanntmachung uber das deutsch englische Flottenabkommen vom 21 Dezember 1937Der Vorschlag sich mit Grossbritannien auf ein Starkeverhaltnis von etwa 1 3 zu verstandigen stammt aus dem Fruhjahr 1934 und wurde Anfang Juni durch eine Weisung der Marineleitung bekraftigt die eine Angleichung an die britische Tonnage in Hohe von 33 34 vorgab Gleichzeitig sah sich das Auswartige Amt jedoch nicht veranlasst auf eine Teilnahme des Deutschen Reichs an der bevorstehenden internationalen Marinekonferenz hinzuwirken die im folgenden Jahr in London stattfinden sollte und setzte in dieser Frage auf rein bilaterale Gesprache Nachdem das nationalsozialistische Deutsche Reich im Oktober des Vorjahres die Genfer Abrustungskonferenz und den Volkerbund verlassen hatte fuhlte sich die Regierung unter Adolf Hitler an keine Rustungsbeschrankung mehr gebunden Da der damalige deutsche Wunschbundnispartner Grossbritannien aber nicht verprellt werden durfte schlug die Marineleitung eine vertragliche Begrenzung auf genannte 33 34 spater aus praktischen Grunden 35 der britischen Flotte vor was der franzosischen und der italienischen Quote aus dem Washingtoner Flottenabkommen von 1922 entsprach Der deutsche Wunsch nach einem Starkeverhaltnis von 50 musste zuruckgestellt werden Noch vor Beginn der Vorgesprache mit der britischen Seite wies Erich Raeder den vertragswidrigen Bau von U Booten an sechs von ihnen wurden dementsprechend bereits wenige Tage nach Abschluss des Abkommens im Juni 1935 in Dienst gestellt Zur Vorbereitung der ersten Kontaktaufnahmen im November 1934 informierte Raeder den Staatssekretar im Auswartigen Amt Bernhard von Bulow uber das Ansinnen und die Vorstellungen der Kriegsmarine Nach einer Mischung aus Angeboten zahlreiche Anspielungen durch Hitler auf eine deutsch britische Zusammengehorigkeit und diverse Friedensreden und Drohungen wie der kaum noch verhullten Aufrustung bei den U Booten und der Luftwaffe wurde im Marz 1935 wahrend des Berlin Aufenthaltes des britischen Aussenministers Simon und des Lordsiegelbewahrers Eden eine deutsche Marinedelegation nach London eingeladen Diese Delegation unter Vorsitz des spateren Botschafters und Aussenministers Joachim von Ribbentrop begann ihre Verhandlungen mit den Briten am 4 Juni Als Verhandlungsgrundlage deutscherseits galten folgende Forderungen qualitative Gleichberechtigung bei den Schiffstypen Festlegung der deutschen Flottenstarke auf 35 der britischen Bemessung der 35 nach Globaltonnage d h freie Ausgestaltung der Zusammensetzung der FlotteDaruber hinaus signalisierte Deutschland Bereitschaft bestimmte britische Vorschlage fur die Ende 1935 anberaumte internationale Flottenkonferenz zu unterstutzen Nachdem Ribbentrop einleitend die Notwendigkeit einer zukunftigen engen deutsch britischen Zusammenarbeit beschworen hatte teilte Simon die britischen Intentionen mit Die Gesprache und ein etwaiges Abkommen seien als Ubergangsmassnahme zu verstehen bis Deutschland in ein internationales Flottenrustungssystem eingebunden sein werde Damit meinte er eine deutsche Teilnahme an der Flottenkonferenz die Ende des Jahres in London tagen sollte In den folgenden Tagen gelang es den Deutschen die wesentlichsten Punkte durchzusetzen In der Note vom 18 Juni teilte die britische Regierung ihr Einverstandnis zu folgendem Rahmen mit Permanentes Starkeverhaltnis von 35 zu 100 Deutschland verpflichtet sich diese Grenze auch bei massiven Rustungen anderer Machte nicht zu uberschreiten Das Starkeverhaltnis gilt fur die Gesamttonnage wie auch gesondert fur die einzelnen Schiffsklassen Bei den U Booten darf Deutschland bis zu 100 der britischen Starke besitzen jede Steigerung uber 35 muss dabei zu Lasten der anderen Schiffsklassen gehen Deutschland erklart vorerst nicht uber 45 der britischen U Boot Starke hinauszugehen Daraus ergaben sich folgende zulassige Gesamttonnagen der einzelnen Schiffsklassen 1 tn l 1016 kg Schlachtschiffe bis zu 183 750 tn l Schwere Kreuzer bis zu 51 000 tn l Leichte Kreuzer bis zu 67 000 tn l Flugzeugtrager bis zu 47 000 tn l Zerstorer bis zu 52 000 tn l U Boote bis zu 24 000 tn l Die Verpflichtung dass Deutschland auch bei Aufrustungen anderer Machte die 35 Grenze einhalten musste resultierte aus dem britischen Bemuhen das internationale Flottensystem aufrechtzuerhalten und ein neuerliches allgemeines Wettrusten zu vermeiden Die U Boot Waffe galt Mitte der 1930er Jahre als veraltet und durch neuartige technische Abwehrmittel ineffektiv ein Entgegenkommen in diesem Punkte bis zu 100 der zumal kleinen britischen U Boot Waffe erschien daher auf britischer Seite als relativ ungefahrlich Im Ganzen hatte das Abkommen Interimscharakter der an der internationalen Flottenkonferenz von London Ende 1935 endgultig geklart werden sollte Zu der Konferenz die bis zum 25 Marz 1936 tagte wurde Deutschland dann doch nicht eingeladen An die dort vereinbarten Bestimmungen schloss es sich durch einen bilateralen Vertrag mit Grossbritannien am 17 Juli 1937 an an die Bestimmung zum U Boot Einsatz nach Prisenordnung schon am 23 November 1936 Mit den Ergebnissen war zumindest Hitler hochst zufrieden Er bezeichnete den 18 Juni 1935 als den schonsten Tag seines Lebens da er das Abkommen als ersten Schritt in Richtung des ersehnten Bundnisses mit dem Inselreich sah Innerhalb der Kriegsmarine waren die Gefuhle hingegen zwiespaltig Zwar erlaubte das Abkommen einerseits die sofortige Verdreifachung der eigenen Flottenstarke sowie den Bau von Schlachtschiffen und Flugzeugtragern von denen die Marineleitung schon in den 1920er Jahren getraumt hatte Andererseits sah man sich durch die 35 auf eine Hochstgrenze festgelegt die sich unterhalb der franzosischen befand Wenngleich also eine fur etwa zehn Jahre festgelegte kontinuierliche Bauphase einsetzte gingen interne Planungen schon bald uber den Rahmen des Abkommens hinaus und kulminierten im Z Plan vom Januar 1939 Nachdem Hitler die Rest Tschechei hatte besetzen lassen gaben Grossbritannien und Frankreich eine Garantieerklarung fur Polen ab Grossbritannien fuhrte am 26 April 1939 die allgemeine Wehrpflicht ein Die Garantieerklarung fur Polen nahm Hitler am 28 April 1939 zum Anlass sowohl das deutsch britische Flottenabkommen als auch den Nichtangriffspakt mit Polen zu kundigen In Paris loste der Flottenpakt welcher ausgerechnet am 120 Jahrestag des britisch preussischen Sieges uber die franzosischen Truppen in der Schlacht bei Waterloo unterzeichnet wurde grosse Emporung aus Der Botschafter in Berlin Andre Francois Poncet meinte nach dem Krieg er sei die erste Bresche in der Mauer der Solidaritat gegen Hitler gewesen 1 Literatur BearbeitenMagnus Brechtken Die nationalsozialistische Herrschaft 1933 1939 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004 ISBN 3 534 15157 7 Geschichte kompakt Carl Dreessen Die deutsche Flottenrustung in der Zeit nach dem Vertrag von Versailles bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges und ihre Darstellung und Behandlung im Nurnberger Prozess von 1945 46 Mittler Hamburg u a 2000 ISBN 3 8132 0720 X Zugleich Hannover Univ Diss 1999 Eva Haraszti Treaty breakers or Realpolitiker the Anglo German naval agreement of June 1935 Ubersetzung aus dem Ungarischen von Sandor Simon Beratung Eric Waldman Boppard Boldt 1974 Maik Nolte mit Anstand zu sterben verstehen Flottenrustung zwischen Tirpitzscher Tradition strategischer Notwendigkeit und ideologischem Kalkul 1933 1943 Der Andere Verlag Tonning u a 2005 ISBN 3 89959 386 3 Zugleich Oldenburg Univ Magisterarbeit 2004 Hans Rothfels u a Hrsg Akten zur Deutschen Auswartigen Politik 1918 1945 Serie C 1933 1937 Das Dritte Reich die ersten Jahre Band 4 1 1 April 1935 bis 13 September 1935 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Michael Salewski Die deutsche Seekriegsleitung 1935 1945 Band I 1935 1941 Bernard amp Graefe Verlag fur Wehrwesen Frankfurt am Main 1970 Norbert Theodor Wiggershaus Der deutsch englische Flottenvertrag vom 18 Juni 1935 und die geheime deutsche Aufrustung 1933 1935 Bonn 1972 Bonn Univ Phil Diss 1971 Einzelnachweise Bearbeiten Lars Ludicke Griff nach der Weltherrschaft Die Aussenpolitik des Dritten Reiches 1939 1945 Berlin 2009 S 65 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsch britisches Flottenabkommen amp oldid 235455035