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Die Romische Republik res publica verteilte die gesetzgebende Gewalt formal auf drei separate Versammlungen die comitia centuriata die comitia tributa und das concilium plebis Anders als in modernen Parlamenten kannten diese Korperschaften keine Gewaltenteilung sondern kombinierten legislative richterliche und wahlrechtliche Funktionen Sie verfugten uber die Moglichkeit Gesetze ruckwirkend ex post facto zu andern Der Romische Senat dagegen war formal eine beratende Kammer und besass zumindest theoretisch keine legislative oder richterliche Macht Er war aber nicht zu umgehen wenn Obermagistrate Gesetzesvorhaben in der Versammlung der comitia centuriata Zenturiatskomitien einbringen wollten denn hierzu war ein Senatsbeschluss notwendig Anders verhielt es sich im Verhaltnis zu den Volkstribunen denn denen gegenuber hatte der Senat keine Weisungsbefugnis 1 Die comitia centuriata umfassten Patrizier und Plebejer die in funf Klassen organisiert waren Ritter und Senatoren bildeten die erste Klasse die auf Abteilungen verteilt waren Centurien genannt Die Gliederung nach Centurien stammt aus dem Heerwesen die comitia centuriata sind also gewissermassen die Versammlung des romischen Volkes als Heeresversammlung Entsprechend ihrem Vermogen und dem Beitrag den sie auf Grund dessen im Heer leisten konnten waren die Centurien ursprunglich in drei Stimmklassen unterteilt die Centurien der Reiter centuriae equitum die der Schwerbewaffneten Soldaten zu Fuss classis sowie die Stimmklasse welche die Leichtbewaffneten und Personen umfasste die andere Tatigkeiten beim Feldzug verrichteten Handwerker Zimmerleute usw infra classem Die Anzahl der Centurien dieser Anfangszeit ist aufgrund fehlender Quellen nicht bekannt Spater der genaue Zeitpunkt ist nicht feststellbar wird aber meist in das 4 Jhd v Chr vermutet wurde die Stimmklasse der infra classem genauer differenziert und in vier Klassen 2 5 classis womit die ehemalige classis dann die 1 classis wurde sowie spezielle Centurien fur Horn und Signalblaser Handwerker und Personen ohne Vermogen proletarii also diejenigen die nur Kinder proles beitragen konnten unterteilt Somit sah in klassischer Zeit die Einteilung in Centurien und Klassen vermutlich wie folgt aus 2 Reiter 18 CenturienFusssoldaten 1 Klasse 80 Centurienunterhalb der Klasse 2 Klasse 20 Centurien3 Klasse 20 Centurien4 Klasse 20 Centurien5 Klasse 30 CenturienHandwerker 2 CenturienHorn und Signalblaser 2 CenturienVermogenslose 1 CenturieDie Romischen Expansionen erhohten mit der Zeit die Anzahl der Burger Da aber die Anzahl der Centurien bei 193 festblieb und die wirtschaftliche Differenz der romischen Burger zunahm wuchsen die Zahlen der Personen in den Centurien der unteren Klassen betrachtlich an So waren beispielsweise in einer Rittercenturie 100 Personen vertreten in einer der 1 Klasse um die 200 und in einer fur armere Burger bald uber einige 1000 Die Comitia Centuriata kamen alljahrlich zusammen um die Konsuln und Praetoren des nachsten Jahres zu wahlen und in der Regel alle funf Jahre um die Censoren zu bestimmen Daruber hinaus befasste man sich mit Fallen von Hochverrat perduellio obwohl diese Funktion ausser Gebrauch kam nachdem Lucius Appuleius Saturninus hier eine Anderung eingefuhrt hatte maiestas Die Stimme des Burgers wurde nicht in den comitia centuriata direkt abgegeben sondern innerhalb der Centurie und trug zum Stimmverhalten der Centurie bei Bei der Abstimmung hatte jede Centurie eine Stimme Da die oberen Centurien fur reiche Burger weit weniger Mitglieder hatten als die unteren fur armere Burger verfugten die Mitglieder dieser Centurien also die beguterten Ritter und Senatoren uber einen uberproportionalen Einfluss auf das Wahlergebnis Die Centurien wurden der Reihe nach befragt so dass das Stimmverhalten der Reitercenturie die Entscheidung der folgenden Klassen beeinflussen konnte Wenn sich die Reitercenturie und die 1 Klasse einig waren die Mehrheit also bereits erreicht war wurde die Abstimmung beendet ohne die ubrigen Klassen zu befragen Diese erschienen daher haufig gar nicht erst zur Versammlung ebenso wie die nicht in Rom oder in der Nahe ansassige Landbevolkerung Da die comitia centuriata ursprunglich eine militarische Versammlung waren mussten sie ausserhalb der Stadtgrenze Roms Pomerium auf dem Marsfeld abgehalten werden Dadurch waren sie schwerfallig einzuberufen und zu leiten Wahrend seines Konsulats 88 v Chr und besonders als Dictator 81 80 erliess Sulla mehrere Gesetze leges Corneliae die die politische Struktur der Republik radikal anderten Ein Gesetz verbot dem concilium plebis und den comitia tributa Gesetze zu beraten die nicht durch vorangehenden Senatsbeschluss senatus consultum abgesegnet waren 3 Ein weiteres Gesetz strukturierte die comitia centuriata so um dass die erste Klasse die Senatoren und Ritter fast die Halfte der Stimmen hatten Dadurch dass das concilium plebis und die comitia tributa ihrer legislativen Funktionen weitestgehend beraubt waren lag der Schwerpunkt der Gesetzgebung bei den comitia centuriata Die Wahl der Volkstribune Aedilen und Quaestoren verblieb den beiden weiteren Volksversammlungen Diese Einschrankungen wurden durch die Populares unter Fuhrung von Gaius Marius und Lucius Cornelius Cinna ruckgangig gemacht von Sulla wahrend seiner Diktatur rei publicae constituendae zur Wiederherstellung des Staates wieder eingefuhrt und erweitert bis 70 v Chr aber wieder annulliert Sie stellen einen der weitestgehenden Eingriffe in die Verfassung des romischen Staates sowohl in der Republik als auch im Prinzipat dar Im Jahr 14 n Chr entzog dann Kaiser Tiberius der Versammlung das Recht Konsuln und Praetoren zu wahlen damit versank sie in faktischer Bedeutungslosigkeit Literatur BearbeitenRobert Bunse Die Chancenverteilung zwischen Patriziern und Plebejern in den comitia consularia In Gottinger Forum fur Altertumswissenschaft Nr 8 2005 PDF 159 kB Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 14 Auflage UTB Koln Wien 2005 1 Der Stadtstaat der Fruhzeit als Ausgangspunkt der romischen Rechtsentwicklung S 1 31 10 15 Anmerkungen Bearbeiten Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann Staatsordnung und Staatspraxis der romischen Republik Zweiter Abschnitt Die Magistratur Munchen 1995 ISBN 3 406 33827 5 von Wittmann vervollstandigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes S 638 f Problemfeld Obermagistrat S 637 Problemfeld Volkstribunat Klaus Bringmann Geschichte der romischen Republik Von den Anfangen bis Augustus C H Beck Munchen 2002 ISBN 3 406 49292 4 Rezension von Manfred Clauss Kapitel I Rom und Italien Appian bellum civile 1 59 vgl CIL I p 114 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Comitia centuriata amp oldid 227377042