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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die biologische Sicherheitsstufe ist eine Gefahrlichkeitseinstufung fur gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen Diese wird in Deutschland durch das Gentechnikgesetz GenTG festgelegt und durch die Gentechnik Sicherheitsverordnung GenTSV naher ausgefuhrt Durch die gentechnischen Arbeiten werden gentechnisch veranderte Organismen GVO hergestellt Bei den gentechnischen Anlagen kann es sich um ein Labor aber auch um andere Bereiche handeln In diesen gentechnischen Anlagen mussen bestimmte Sicherheitsmassnahmen beachtet werden Dementsprechend werden die gentechnischen Arbeiten nach 7 Gentechnikgesetz in vier definierte Sicherheitsstufen eingeteilt wobei Sicherheitsstufe 4 die hochsten Anforderungen aufweist Die Sicherheitsstufen bauen aufeinander auf so dass die Regelungen der niedrigeren Sicherheitsstufe auch fur die hoheren Stufen gelten Falls die gentechnischen Arbeiten in Laboratorien stattfinden werden diese im Laborjargon als S1 Labor bis S4 Labor bezeichnet Fur Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen insbesondere mit Mikroorganismen gilt nach der Biostoffverordnung eine ahnliche Einstufung in vier biologische Schutzstufen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen in Deutschland 2 Risikogruppen 3 Sicherheitsstufen 3 1 Sicherheitsstufe 1 3 1 1 Laborbereich S1 3 1 2 Produktionsbereich S1 3 1 3 Gewachshauser S1 3 1 4 Tierhaltungsraume S1 3 2 Sicherheitsstufe 2 3 2 1 Laborbereich S2 3 2 2 Produktionsbereich S2 3 2 3 Gewachshauser S2 3 2 4 Tierhaltungsraume S2 3 3 Sicherheitsstufe 3 3 3 1 Laborbereich S3 3 3 2 Produktionsbereich S3 3 3 3 Gewachshauser S3 3 3 4 Tierhaltungsraume S3 3 4 Sicherheitsstufe 4 3 4 1 Laborbereich S4 3 4 2 Produktionsbereich S4 3 4 3 Gewachshauser S4 3 4 4 Tierhaltungsraume S4 4 Rechtsquellen 5 EinzelnachweiseRechtliche Grundlagen in Deutschland BearbeitenDas Gesetz zur Regelung der Gentechnik Gentechnikgesetz GenTG regelt gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen Durch die gentechnischen Arbeiten werden gentechnisch veranderte Organismen GVO hergestellt Auch Tatigkeiten mit GVO wie z B ihre Vermehrung Lagerung oder Zerstorung gelten nach 3 Gentechnikgesetz als gentechnische Arbeiten Folglich kann es sich bei den gentechnischen Anlagen um ein Labor einen Produktionsbereich ein Gewachshaus oder einen Tierhaltungsraum handeln Ein Zweck des Gesetzes ist unter Berucksichtigung ethischer Werte Leben und Gesundheit von Menschen die Umwelt in ihrem Wirkungsgefuge Tiere Pflanzen und Sachguter vor schadlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schutzen und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren zu treffen 1 Gentechnikgesetz Dementsprechend werden die gentechnischen Arbeiten nach 7 GenTG in vier definierte Sicherheitsstufen eingeteilt Die Verordnung uber die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmassnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen Gentechnik Sicherheitsverordnung GenTSV ist eine Verordnung aufgrund einer Ermachtigung im Gentechnikgesetz Das Ziel ist es gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen nach Massgabe der 4 bis 7 den in 7 Abs 1 Gentechnikgesetz genannten Sicherheitsstufen zuzuordnen 2 Gentechnik Sicherheitsverordnung In 1 GenTSV wird darauf hingewiesen dass nach anderen Vorschriften erforderliche Sicherheitsmassnahmen unberuhrt bleiben also weiterhin gelten Dies gilt unter anderem fur die Vorschriften der Biostoffverordnung mit den darin vorgeschriebenen biologischen Schutzstufen oder fur die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung 4 GenTSV regelt die Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung Dementsprechend muss nach 5 GenTSV eine Risikobewertung von Organismen erfolgen das Gefahrdungspotential von Spender und Empfangerorganismus ergibt sich aus der Zuordnung der Organismen zu den Risikogruppen 1 bis 4 In 6 und Anhang II GenTSV sind biologische Sicherheitsmassnahmen aufgefuhrt die fur die Gesamtrisikobewertung zu berucksichtigen sind 7 GenTSV schliesslich regelt die Sicherheitseinstufung d h die Einordnung der gentechnischen Arbeiten in die vier Sicherheitsstufen Die Sicherheitsstufen umfassen Sicherheitsmassnahmen die in 8 13 und in den Anhangen II V GenTSV weiter beschrieben sind Risikogruppen BearbeitenSiehe auch Risikogruppen nach der Biostoffverordnung Durch 5 Gentechnik Sicherheitsverordnung GenTSV erfolgt die Risikobewertung von Organismen Das Gefahrdungspotential von Spender und Empfangerorganismus ergibt sich aus der Zuordnung der Organismen zu den Risikogruppen 1 bis 4 Diese Risikogruppen im Sinne der Gentechnik Sicherheitsverordnung konnen identisch mit den Risikogruppen im Sinne der Biostoffverordnung sein sie konnen aber auch einer davon abweichenden Risikogruppe zugeordnet werden Nach 4 Gentechnikgesetz ist eine Zentrale Kommission fur die Biologische Sicherheit Kommission eingerichtet worden Diese berat die Bundesregierung und die Lander in sicherheitsrelevanten Fragen zur Gentechnik Nach 5 Abs 6 GenTSV veroffentlicht das Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhorung der Kommission eine Liste mit Legaleinstufungen von Mikroorganismen nach dem geltenden EG Arbeitsschutzrecht sowie von Organismen die den Risikogruppen nach den allgemeinen Kriterien gemass Absatz 1 Satz 1 zugeordnet wurden 5 Gentechnik Sicherheitsverordnung die als sogenannte Organismenliste Liste risikobewerteter Spender und Empfangerorganismen auch im Internet abrufbar ist Sie ist die geeignete Literaturquelle fur die konkrete Einstufung in eine Risikogruppe Falls die fur die geplanten gentechnischen Arbeiten vorgesehenen Organismen nicht in dieser Liste aufgefuhrt sind mussen sie anhand der in Anhang I GenTSV aufgefuhrten Kriterien eingestuft werden Sicherheitsstufen BearbeitenNach dem Gentechnikgesetz werden die gentechnischen Arbeiten in vier definierte Sicherheitsstufen eingeteilt Die Vorschriften werden als Stufen bezeichnet da die Regelungen der niedrigeren Sicherheitsstufe auch fur die hoheren Stufen gelten Die Sicherheitsstufen mit den dazugehorenden biologischen Sicherheitsmassnahmen werden durch die Gentechnik Sicherheitsverordnung naher ausgefuhrt Dort sind in Anhang III Teil A die Sicherheitsmassnahmen fur den Laborbereich in Anhang III Teil B die Sicherheitsmassnahmen fur den Produktionsbereich in Anhang IV die Sicherheitsmassnahmen fur Gewachshauser und in Anhang V die Sicherheitsmassnahmen fur Tierhaltungsraume aufgefuhrt und den jeweiligen Sicherheitsstufen 1 bis 4 zugeordnet Die Sicherheitsstufen werden im Laborjargon auch abgekurzt und die Labore in denen gentechnische Arbeiten durchgefuhrt werden entsprechend als S1 Labor bis S4 Labor bezeichnet Falls in den Gewachshausern bzw in den Tierhaltungsraumen auch mit gentechnisch veranderten Mikroorganismen gearbeitet wird mussen sinngemass auch die Anforderungen des Anhangs III fur Laboratorien der entsprechenden Sicherheitsstufe beachtet werden Die folgenden Beispiele fur Massnahmen der Sicherheitsstufen geben einen Uberblick sind jedoch nicht vollstandig Sicherheitsstufe 1 Bearbeiten Der Sicherheitsstufe 1 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht von einem Risiko fur die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist 7 Gentechnikgesetz Eine Anlage in der gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 durchgefuhrt werden sollen muss nach 8 und 12 GenTG angezeigt werden In Deutschland gibt es 4696 gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 1 Stand Dezember 2017 1 Laborbereich S1 Bearbeiten nbsp Kennzeichnung eines Gentechnik Arbeits bereiches der Sicherheits stufe 1 Hauptartikel Schutzstufe 1 nach der Biostoffverordnung Die Sicherheitsstufe 1 fur den Laborbereich umfasst nach Anhang III Teil A GenTSV Sicherheitsmassnahmen die denen der Schutzstufe 1 nach der BioStoffV und den Technischen Regeln fur Biologische Arbeitsstoffe insbesondere der TRBA 100 und TRBA 500 weitgehend entsprechen 2 3 Dies betrifft beispielsweise Waschgelegenheiten Handedesinfektion Umkleidemoglichkeiten Tragen von Schutzkleidung Reinigung von Arbeitsplatzen und Arbeitsmitteln die Schadlingsbekampfung oder die technische Ausstattung von Raum Turen und Oberflachen Auch fur die Verwendung von scharfen oder spitzen Gegenstanden wie Kanulen Pipettierhilfen und die Vermeidung von Bioaerosolen sind die Massnahmen ahnlich Es gibt jedoch auch daruber hinausgehende Forderungen diese sind beispielsweise dass der Gentechnik Arbeitsbereich mit Angabe der zugelassenen Sicherheitsstufe zu kennzeichnen ist Die GVO mussen sachgerecht aufbewahrt werden Innerhalb des Betriebsgelandes muss ein Autoklav vorhanden sein Wenn sich ein Mitarbeiter verletzt muss er dies unverzuglich dem Projektleiter melden Wie in der Schutzstufe 1 gilt auch hier dass im Labor Essen und Trinken verboten ist weiterhin ist ausgefuhrt dass Nahrungs und Genussmittel sowie Kosmetika nicht im Arbeitsbereich gelagert oder verwendet werden durfen Stattdessen mussen fur die Mitarbeiter Bereiche eingerichtet werden in denen sie ohne Beeintrachtigung ihrer Gesundheit durch gentechnisch veranderte Organismen essen trinken rauchen schnupfen oder sich schminken konnen Anhang III Teil A GenTSV Produktionsbereich S1 Bearbeiten Fur die Produktion gelten die Massnahmen der Sicherheitsstufe 1 fur den Laborbereich sinngemass Daruber hinaus werden noch Sicherheitsmassnahmen aufgefuhrt die die in der Produktion verwendete Apparatur den Fermenter betreffen Beispielsweise muss sichergestellt werden dass nicht versehentlich grossere Mengen an Kultursuspension austreten die noch lebensfahige Mikroorganismen oder Zellkulturen enthalten Gewachshauser S1 Bearbeiten Fur Gewachshauser in denen gentechnisch veranderte Pflanzen kultiviert werden mussen zum Teil ahnliche Sicherheitsmassnahmen wie im Labor eingehalten werden Dies betrifft die Kennzeichnung als Gentechnik Arbeitsbereich die Bereitstellung einer ausreichenden Arbeitsflache fur jeden Mitarbeiter und die Meldung von Verletzungen Auch fur Essen Trinken usw gelten die bereits genannten Regeln Weitere Massnahmen betreffen beispielsweise den Boden des Gewachshauses hier sollen die Gehwege befestigt sein Das versehentliche Freisetzen der GVO aus dem Gewachshaus ist auf das geringstmogliche Mass zu reduzieren Allerdings durfen Fenster oder andere Offnungen des Gewachshauses zu Beluftungszwecken geoffnet werden Es muss ein Programm zur Bekampfung von Pflanzenkrankheiten Unkrautern Insektenbefall und Nagetieren erstellt werden Die bei den gentechnischen Arbeiten verwendeten Pflanzen werden auf dem Gelande jedoch ausserhalb des Gewachshauses entsorgt Hierbei ist es ublich die Vermehrungsorgane siehe Gametangium abzuschneiden um sie vermehrungsunfahig zu machen Tierhaltungsraume S1 Bearbeiten Der Tierhaltungsraum ist ein Raum oder eine Einrichtung in der Vieh Zucht oder Versuchstiere gehalten werden und auch kleinere operative Eingriffe durchgefuhrt werden Wie bereits bei den anderen Bereichen genannt erfolgt auch hier die Kennzeichnung als Gentechnik Arbeitsbereich die Bereitstellung einer ausreichenden Arbeitsflache fur jeden Mitarbeiter und die Meldung von Verletzungen Fur Essen Trinken usw gelten die bereits genannten Regeln Die Mitarbeiter sollen geeignete Schutzkleidung und geeignetes Schuhwerk tragen beim Verlassen des Bereiches sind diese abzulegen oder zu saubern Nach dem Umgang mit den Tieren oder Tierabfallen mussen sie sich die Hande desinfizieren oder waschen dies gilt auch wenn der Verdacht auf eine Kontamination besteht Der Tierhaltungsraum muss leicht zu reinigen und zu desinfizieren und ausreichend beluftet sein Weiterhin mussen die Tierhaltungsraume so beschaffen sein dass keine Flucht der Tiere moglich ist und die Wildformen der entsprechenden Tierarten nicht eindringen konnen Die Fortpflanzung der Tiere muss verhindert werden sofern die Reproduktion nicht Teil des Versuchs ist Die Tiere mussen fur den Versuch zu identifizieren sein Sicherheitsstufe 2 Bearbeiten Der Sicherheitsstufe 2 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem geringen Risiko fur die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist 7 Gentechnikgesetz Eine Anlage in der gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 durchgefuhrt werden sollen muss nach 8 und 12 GenTG angemeldet werden In Deutschland gibt es 1708 gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 Stand Dezember 2017 1 Laborbereich S2 Bearbeiten nbsp Kennzeichnung eines Gentechnik Arbeits bereiches der Sicherheits stufe 2 zusatzlich ist auch das Symbol fur Biogefahrdung vorge schrieben Hauptartikel Schutzstufe 2 nach der Biostoffverordnung Die Sicherheitsstufe 2 fur den Laborbereich umfasst nach Anhang III Teil A GenTSV Sicherheitsmassnahmen die denen der Schutzstufe 2 nach der BioStoffV und den Technischen Regeln fur Biologische Arbeitsstoffe insbesondere der TRBA 100 weitgehend entsprechen 2 Dies betrifft beispielsweise die Kennzeichnung mit dem Symbol fur Biogefahrdung Zutrittsbeschrankung zum Labor Verwendung einer Sicherheitswerkbank fur Tatigkeiten mit Aerosolbildung oder die technische Ausstattung von Raum Turen und Oberflachen sowie Umgang mit der Prozessabluft Fur den innerbetrieblichen Transport von Abfallen die GVO enthalten mussen geeignete Behalter verwendet werden Es gibt jedoch auch daruber hinausgehende Forderungen diese sind beispielsweise dass bei einer versehentlichen Kontamination mit GVO der betroffene Bereich sofort gesperrt und desinfiziert werden muss Ein Autoklav muss im Labor oder im selben Gebaude vorhanden sein Schadlinge die auch Ubertrager der GVO sein konnen z B Nagetiere und Arthropoden mussen bekampft werden Produktionsbereich S2 Bearbeiten Viele Regeln entsprechen denen des Laborbereiches Der Produktionsbereich muss gekennzeichnet sein Desinfektionsmoglichkeiten fur die Mitarbeiter mussen vorhanden sein Der Zutritt ist zu beschranken Bei den technischen Apparaturen in denen mit den GVO gearbeitet wird mussen die Bildung von Aerosolen und Undichtigkeiten vermieden werden Dies betrifft neben dem Fermenter u a Zentrifugen Separatoren oder Homogenisatoren Alle Arbeiten bei denen dennoch Aerosole freigesetzt werden konnen mussen in einer Sicherheitswerkbank oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgefuhrt werden Vor dem Abernten des Produkts mussen die GVO inaktiviert werden oder in geschlossene Apparaturen uberfuhrt werden um mit ihnen weiter arbeiten zu konnen Gewachshauser S2 Bearbeiten Auch fur die Arbeiten in Gewachshausern mussen zum Teil ahnliche Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden Dies betrifft u a Kennzeichnung Desinfektionsmoglichkeiten Zutrittsbeschrankung innerbetrieblichen Transport von Abfallen die GVO enthalten oder Desinfektion und Reinigung von Arbeitsmitteln Weitere Massnahmen betreffen beispielsweise das Gewachshaus selber Es muss sich dabei um ein festes Bauwerk handeln bei dem das Eindringen von Oberflachenwasser vermieden wird ebenso das Austreten von Ablaufwasser Die Turen mussen von selbst schliessen Fenster oder andere Offnungen des Gewachshauses durfen zu Beluftungszwecken geoffnet werden es mussen aber Insektenschutzgitter vorhanden sein Tierhaltungsraume S2 Bearbeiten Fur die Arbeiten in den Tierhaltungsraumen gelten ahnliche Regeln wie fur den Laborbereich Dies betrifft u a Kennzeichnung Desinfektionsmoglichkeiten Zutrittsbeschrankung innerbetrieblicher Transport von Abfallen die GVO enthalten oder Desinfektion und Reinigung von Arbeitsmitteln und Arbeitsflachen Ebenso mussen Tierkafige nach dem Gebrauch desinfiziert werden Auch der Tierhaltungsraum muss regelmassig gereinigt und desinfiziert werden Arbeiten bei denen mit der Bildung von Aerosolen zu rechnen ist mussen in einer Sicherheitswerkbank oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgefuhrt werden Die Tiere sind in abschliessbaren Raumen zu halten um zu verhindern dass sie fliehen oder gestohlen werden Der Tierhaltungsraum muss ein eigenes Gebaude oder zumindest ein raumlich abgetrennter Bereich sein Es muss eine Einrichtung vorhanden sein in der die Tiere so festgehalten werden dass eine gefahrlose Handhabung bei ihrer Infizierung moglich ist Sicherheitsstufe 3 Bearbeiten Der Sicherheitsstufe 3 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem massigen Risiko fur die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist 7 Gentechnikgesetz Eine Anlage in der gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 3 durchgefuhrt werden sollen muss nach 8 und 10 GenTG genehmigt werden In Deutschland gibt es 101 gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 3 Stand Dezember 2017 1 Laborbereich S3 Bearbeiten nbsp Mitarbeiterin mit Schutz kleidung bei der Arbeit an einer Sicherheits werkbank wie dies fur Sicherheits stufe 3 typisch ist Hauptartikel Schutzstufe 3 nach der Biostoffverordnung Die Sicherheitsstufe 3 fur den Laborbereich umfasst nach Anhang III Teil A GenTSV Sicherheitsmassnahmen die denen der Schutzstufe 3 nach der BioStoffV und den Technischen Regeln fur Biologische Arbeitsstoffe insbesondere der TRBA 100 weitgehend entsprechen 2 Dies betrifft beispielsweise die Zutrittsbeschrankung mit Kontrolle die Verwendung einer Schleuse die bauliche Abtrennung des Bereiches fur eine mogliche Begasung die Notstromversorgung sowie die Schutzkleidung und die personliche Schutzausrustung Ebenso muss im Labor eine eigene Ausrustung und ein Autoklav vorhanden sein Arbeiten bei denen Aerosole entstehen konnen mussen an Sicherheitswerkbanken durchgefuhrt werden Im S3 Labor wird eine Schleuse als Regelfall angesehen nur in begrundeten Einzelfallen kann auf sie verzichtet werden Wenn mit pathogenen Organismen gearbeitet wird die uber die Luft ubertragen werden konnen muss mit Unterdruck gearbeitet und die Abluft gefiltert werden Die im Arbeitsbereich anfallenden Abwasser werden sterilisiert Produktionsbereich S3 Bearbeiten Viele Regeln entsprechen denen des Laborbereiches Dies betrifft u a bauliche Abtrennung Zugangskontrolle Schleuse Unterdruck im Produktionsbereich Filterung der Abluft Sterilisation der Abfalle und Abwasser sowie Schutzkleidung Daruber hinaus mussen die verwendeten Apparaturen ein geschlossenes System darstellen um die versehentliche Freisetzung der GVO zu verhindern Die Abluft des Fermenters muss filtriert oder durch Erhitzen sterilisiert werden Gewachshauser S3 Bearbeiten In den Gewachshausern mussen zum Teil vergleichbare Sicherheitsmassnahmen eingehalten werden So gibt es Regelungen zur Zugangskontrolle Schleuse Unterdruck Filterung der Abluft Schutzkleidung Sterilisation der Abfalle und Abwasser Weiterhin muss das Gewachshaus ein abgetrenntes Gebaude mit durchgehendem Dach sein Der Fussboden muss wasserundurchlassig sein und das anfallende Abwasser gesammelt werden Die Fenster und sonstigen Offnungen mussen aus bruchsicherem Glas sein und durfen nicht geoffnet werden Tierhaltungsraume S3 Bearbeiten Auch das Betreten der Tierhaltungsraume erfolgt uber eine Schleuse Es gibt Regelungen zur Zugangskontrolle Schutzkleidung und Sterilisation der Abwasser die den bereits genannten entsprechen Falls mit pathogenen Organismen gearbeitet wird die uber die Luft ubertragen werden konnen muss auch hier mit Unterdruck gearbeitet werden Die Fenster durfen nicht zu offnen sein ausserdem muss verhindert werden dass Insekten Nagetiere und Vogel eindringen konnen Die Entsorgung betrifft in diesem Bereich Tierkadaver und Tiermaterial sie mussen sterilisiert werden Falls dies nicht direkt im Tierhaltungsraum erfolgt mussen sie in geschlossenen sicheren und von aussen desinfizierten Behaltern innerbetrieblich transportiert werden Das Sterilisieren erfolgt im Allgemeinen durch Verbrennen Sicherheitsstufe 4 Bearbeiten Der Sicherheitsstufe 4 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem hohen Risiko oder dem begrundeten Verdacht eines solchen Risikos fur die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist 7 Gentechnikgesetz Eine Anlage in der gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 durchgefuhrt werden sollen muss nach 8 und 10 GenTG genehmigt werden In Deutschland gibt es vier gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 4 Stand Dezember 2017 Von den vier Anlagen sind zwei in Betrieb bei zwei Anlagen wurde deren Errichtung genehmigt 1 Laborbereich S4 Bearbeiten Hauptartikel Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung Die Sicherheitsstufe 4 fur den Laborbereich umfasst nach Anhang III Teil A GenTSV Sicherheitsmassnahmen die denen der Schutzstufe 4 nach der BioStoffV und den Technischen Regeln fur Biologische Arbeitsstoffe insbesondere der TRBA 100 weitgehend entsprechen 2 Dies betrifft u a die Abschirmung des Bereiches Verwendung einer Schleuse mit Druckkaskade Unterdruck im Labor Filterung von Zu und Abluft und Verwendung eines Durchreicheautoklaven Es gibt jedoch auch davon leicht abweichende Forderungen beispielsweise ist ein Schleusensystem mit drei Kammern vorgeschrieben Die Regelungen zum Beluftungssystem sind detailliert aufgefuhrt Falls mit humanpathogenen Organismen gearbeitet wird darf dies nur in geschlossenen gasdichten Sicherheitswerkbanken erfolgen Dabei sind die Offnungen mit armlangen luftdicht angebrachten Schutzhandschuhen versehen in die der Labormitarbeiter hineingreift Das Material wird uber Schleusen in die Sicherheitswerkbank eingebracht Sie kann uber eine von aussen zu bedienende Begasungsanlage desinfiziert werden Als Alternative ist die Benutzung von fremdbelufteten Vollschutzanzugen wie bei der Schutzstufe 4 vorgesehen dann ist eine Werkbank wie sie bei der Sicherheitsstufe 2 vorgesehen ist ausreichend Produktionsbereich S4 Bearbeiten In der Produktion gelten ahnliche Sicherheitsmassnahmen z B im Hinblick auf Abschirmung des Bereiches Zugang uber ein Schleusensystem mit drei Kammern und Filterung von Zu und Abluft Innerhalb der Produktionsanlage muss das Abwasser aus dem Fermenter und Abflussen aufgefangen und sterilisiert werden Es mussen Vorkehrungen getroffen werden damit bei einem Brand das Loschwasser nicht in die Kanalisation gelangt Fur die Probenahme mussen geschlossene Systeme verwendet werden Falls es durch Verschutten von Kultursuspension zu einer moglichen Kontamination des Bereiches kommt mussen die Mitarbeiter fremdbeluftete Vollschutzanzuge tragen Gewachshauser S4 Bearbeiten Auch das Gewachshaus muss abgeschirmt sein um es gegebenenfalls begasen zu konnen Es gibt ahnliche Regelungen wie bei den bereits genannten Bereichen z B Zugang uber ein Schleusensystem und Filterung von Zu und Abluft Organismen die im lebensfahigen Zustand in das Gewachshaus hinein oder herausgebracht werden mussen in unzerbrechlichen Behaltern aufbewahrt werden die in einen desinfizierten versiegelten Transportbehalter uberfuhrt werden Die Schutzkleidung der Mitarbeiter umfasst Unterwasche Hosen und Hemden oder Overalls Schuhe und Kopfbedeckungen es kann sich dabei um Einwegkleidung handeln Tierhaltungsraume S4 Bearbeiten Die Sicherheitsmassnahmen mussen denen des Laborbereiches der Sicherheitsstufe 4 entsprechen dies gilt z B im Hinblick auf Abschirmung des Bereiches Zugang uber ein Schleusensystem mit drei Kammern Filterung von Zu und Abluft oder die Schutzkleidung Alle Materialien Gegenstande und Tiere mussen uber Schleusen Begasungskammern oder Durchreicheautoklaven in den Bereich eingebracht werden Die GVO oder damit kontaminiertes Material dass ausserhalb der Tierhaltungsraume noch verwendet werden soll mussen in einen unzerbrechlichen verschlossenen Behalter gegeben werden der von aussen zu desinfizieren ist Dieser wird dann zum Transport in einem zweiten ebenso sicheren Behalter gepackt Alle weiteren Materialien mussen vor dem Verlassen des Bereiches sterilisiert werden Falls dies nicht moglich ist mussen sie in einem unzerbrechlichen verschlossenen Behaltnis das wiederum in einem ebenso sicheren versiegelten Transportbehalter gegeben wird zur Entsorgung gebracht werden Rechtsquellen BearbeitenGentechnikgesetz Deutschland Text des Gentechnikgesetzes GenTG bei juris Abgerufen am 17 Mai 2014 Gentechnik Sicherheitsverordnung Text der Gentechnik Sicherheitsverordnung GenTSV bei juris Abgerufen am 17 Mai 2014 Bekanntmachung der Liste risikobewerteter Spender und Empfangerorganismen fur gentechnische Arbeiten In Webseite des Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL Abgerufen am 30 April 2022 Biostoffverordnung Text der Biostoffverordnung BioStoffV 2013 bei juris Abgerufen am 13 Mai 2014 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Genehmigung von gentechnischen Arbeiten und Anlagen In Webseite des Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL Abgerufen am 20 Mai 2014 a b c d TRBA Technische Regeln fur Biologische Arbeitsstoffe 100 Schutzmassnahmen fur Tatigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 17 Oktober 2013 abgerufen am 14 Mai 2014 TRBA Technische Regeln fur Biologische Arbeitsstoffe 500 Grundlegende Massnahmen bei Tatigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 25 April 2012 abgerufen am 14 Mai 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Biologische Sicherheitsstufe amp oldid 233097199