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Die Staatsburgerschaft der DDR wurde am 20 Februar 1967 durch das Gesetz uber die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik Staatsburgerschaftsgesetz 1 eingefuhrt das von der Volkskammer der DDR beschlossen wurde Von der Bundesrepublik Deutschland wurde das DDR Staatsburgerschaftsgesetz nicht generell fur unbeachtlich gehalten insoweit das Wiedervereinigungsgebot und damit auch der Fortbestand der gesamt deutschen Staatsangehorigkeit gewahrt blieben 2 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtliche Wirksamkeit im Verhaltnis zum RuStAG 3 Erwerb und Verlust der Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik 4 Ausburgerungen 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDieses Gesetz setzte in der Deutschen Demokratischen Republik das bis dahin gultige und in Gesamtdeutschland geltende Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz RuStAG von 1913 ausser Kraft 19 Absatz 2 und hob die noch in der ersten DDR Verfassung von 1949 festgeschriebene einheitliche deutsche Staatsangehorigkeit auf 3 Die neue Regelung der DDR Staatsburgerschaft sollte ein Ausdruck der eigenen Souveranitat sein und die nationale Identitat des sozialistischen Staates fordern Offizielle Bezeichnung fur die Bewohner der DDR nach diesem Staatsburgerschaftsrecht war DDR Burger bzw Burger der DDR Bereits seit 1964 enthielten DDR Personalausweise den Vermerk Burger der Deutschen Demokratischen Republik Als erstes westliches Land erkannte am 26 Marz 1975 Osterreich die Staatsburgerschaft der DDR an Rechtliche Wirksamkeit im Verhaltnis zum RuStAG BearbeitenGemass ihrer Rechtsauffassung mass die Bundesrepublik Deutschland einer eigenstandigen Staatsburgerschaft der DDR nur eine begrenzte Bedeutung und Rechtswirkung bei 4 DDR Burger galten ebenso wie Bundesburger als Deutsche im Sinne des Grundgesetzes Art 116 GG Daran hielt die Bundesrepublik auch fest nachdem sie den Alleinvertretungsanspruch aufgegeben hatte Die Anerkennung einer Staatsburgerschaft der DDR durch die Bundesrepublik war eine der Geraer Forderungen Erich Honeckers Jeder DDR Burger hatte auch einen gesetzlichen Anspruch auf einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland wobei dieser Anspruch von der DDR nicht anerkannt wurde Praktisch bedeutete dies dass Burger denen ein Visum fur die Bundesrepublik erteilt wurde dort den Reisepass kurzfristig erhalten konnten und damit auch Reisen in andere Lander unternehmen konnten Vor der Ruckkehr in die DDR wurde der bundesdeutsche Reisepass dann auf Wunsch amtlich verwahrt da es den Burgern nach DDR Recht verboten war den bundesdeutschen Reisepass zu erwerben Theoretisch konnten DDR Burger etwa auch bei Auslandsreisen zum Beispiel in das sozialistische Ausland in konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik einen bundesdeutschen Reisepass erwerben dieser konnte aber ohne amtlichen Einreisestempel des sozialistischen Landes nicht zur Ausreise benutzt werden und war somit praktisch wertlos Das Bundesverfassungsgericht folgerte aus dem Wiedervereinigungsgebot dass die Verleihung der DDR Staatsburgerschaft automatisch zum Erwerb der deutschen Staatsangehorigkeit im Sinne des Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetzes fuhrte also auch fur Burger die vor der Einburgerung im Sinne des Grundgesetzes keine Deutschen waren Dies galt innerhalb der Grenzen des ordre public 5 Im Jahr 1982 erliess die DDR Regierung eine Verordnung 6 die alle bis dahin Gefluchteten straffrei stellte aber zugleich ihre DDR Staatsburgerschaft aufhob Der 1972 ausgehandelte Grundlagenvertrag hatte diese Punkte nicht geregelt Mit dem Einigungsvertrag vom 31 August 1990 und dem Beitritt der DDR am 3 Oktober 1990 wurde die Staatsburgerschaft der DDR gegenstandslos Erwerb und Verlust der Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik Bearbeiten 1 des Staatsburgerschaftsgesetzes StBuG regelte zunachst die initiale Vergabe der Staatsangehorigkeit was aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen Staatsgrundung 1949 und Schaffung der Staatsangehorigkeit Fallunterscheidungen notig machte Die erste und grosste Fallgruppe waren diejenigen die zum Zeitpunkt der Staatsgrundung am 7 Oktober 1949 deutsche Staatsangehorige und im Gebiet der DDR ansassig waren und ihre Staatsburgerschaft seitdem nicht verloren hatten Diese wurden ruckwirkend zu DDR Staatsburgern erklart Zur zweiten Fallgruppe gehorten diejenigen die bei der Staatsgrundung 1949 deutsche Staatsangehorige waren und die 1967 keinen Wohnsitz oder standigen Aufenthalt in der DDR hatten Sofern diese keine andere Staatsburgerschaft erworben hatten konnten sie ihren Willen Staatsburger der DDR zu sein durch Registrierung bei einem dafur zustandigen Organ der Deutschen Demokratischen Republik dokumentieren und wurden ebenfalls Staatsangehorige der DDR Dies betraf beispielsweise Personen die im Auftrag der SED oder der DDR im Ausland oder in der Bundesrepublik waren Die letzte Gruppe umfasste Personen die nach 1967 die Staatsangehorigkeit erwarben oder einbussten Die Regeln hierfur legte 4 StBuG fest Die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik wurde durch Abstammung Geburt auf dem Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder Verleihungerworben Die Kombination aus Abstammungsprinzip einschliesslich aller in der Bundesrepublik geborenen Kinder sogenannter Zonenfluchtlinge 7 und Geburtsortsprinzip sollte moglichst niedrige Hurden bei dem Erwerb der Staatsburgerschaft schaffen Umgekehrt wurden die Hurden fur einen Verlust der DDR Staatsburgerschaft hochstmoglich angesiedelt Ein freiwilliger Verzicht war nicht moglich Gemass 9 StBuG endete die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik nur durch Entlassung Widerruf der Verleihung oder Aberkennung 3 Abs 2 sollte daruber hinaus den Erwerb einer anderen Staatsangehorigkeit verhindern Er regelte dass ein DDR Staatsburger nur mit Zustimmung der zustandigen staatlichen Organe der DDR eine andere Staatsangehorigkeit annehmen durfte In der Wende strich die Volkskammer im Gesetz vom 29 Januar 1990 GBl I S 31 3 Abs 2 und ersetzte 9 durch Die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik geht durch Verzicht verloren Ausburgerungen Bearbeiten 13 StBuG regelte die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik kann Burgern die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt ausserhalb der Deutschen Demokratischen Republik haben wegen grober Verletzung der staatsburgerlichen Pflichten aberkannt werden Dies war die Rechtsgrundlage fur die Ausburgerungen mit denen die DDR sich unliebsamer Oppositioneller entledigte Opfern einer Ausburgerung wurden vom Ministerrat der DDR die Staatsburgerschaft der DDR aberkannt z B Wolf Biermann Opfer einer Ausburgerung sind aber auch politische Gefangene der DDR die in der Haft genotigt wurden einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsburgerschaft zu stellen z B Jurgen Fuchs Roland Jahn Vera Lengsfeld Frank Wolf Matthies 8 Durch das Gesetz vom 29 Januar 1990 wurde auch der 13 aufgehoben Siehe auch BearbeitenRechtspolitische Geschichte der deutschen StaatsangehorigkeitLiteratur BearbeitenDieter Blumenwitz Das neue Staatsburgerschaftsrecht der DDR Jahrbuch fur Ostrecht Bd 8 1 1967 S 175 ff 192 ff Weblinks BearbeitenGesetz uber die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 20 Februar 1967 Entwicklungen im Osten Staatsburgerschaftsgesetz 1967 LeMO Stiftung Deutsches Historisches MuseumEinzelnachweise Bearbeiten GBl DDR 1967 I S 3 naher dazu Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft De Gruyter Recht Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 91 96 Das StBuG ist am 23 Februar 1967 in Kraft getreten So Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit de Gruyter S 97 ff 105 Peter Schlotzer Praxishandbuch Staatsangehorigkeitsrecht Jehle 1 Auflage 2017 ISBN 978 3 7825 0608 3 S 64 Herwig Roggemann Die Verfassung der DDR Entstehung Analyse Vergleich Text Leske Opladen 1970 S 89 Anm 207 Vgl dazu Durchfuhrungsverordnung zum Gesetz uber die Staatsburgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik StBG vom 3 August 1967 GBl DDR 1967 II S 681 Vgl Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit de Gruyter S 101 105 315 eingeschrankte Online Version in der Google Buchsuche Richtungsweisend war hier der so genannte Teso Beschluss vom 21 Oktober 1987 siehe auch Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit de Gruyter S 103 ff eingeschrankte Online Version in der Google Buchsuche Verordnung zu Fragen der Staatsburgerschaft der DDR vom 21 Juni 1982 GBl I 1982 Nr 22 S 41 In verfassungen de abgerufen am 19 Juni 2019 Dazu Gottfried Zieger Das Staatsburgerschaftsgesetz der DDR Seine Auswirkungen auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Metzner Verlag Frankfurt am Main 1969 Traumland DDR Der Spiegel 42 1982 vom 18 Oktober 1982 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsburgerschaft der DDR amp oldid 236714840