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Die vormetrischen sachsischen Masse und Gewichte wurden zu Beginn des 18 Jahrhunderts unter Kurfurst Friedrich August dem Starken fur das Kurfurstentum Sachsen vereinheitlicht Sonst galten wohl auch bedingt durch die lange wahrende Zersplitterung des Herzogtums Sachsen in den verschiedenen Landesteilen verschiedene Masse Auch im Kurfurstentum Sachsen danach auch im Konigreich Sachsen hielten sich trotz prinzipiell einheitlicher Gesetzgebung manche lokale Masse zum Teil bis ins 19 Jahrhundert und der allgemeinen Einfuhrung des metrischen Systems im Deutschen Reich 1871 Bereits 1840 war die seit 1722 geltende kursachsische Postmeile durch eine metrische Postmeile ersetzt worden Inhaltsverzeichnis 1 Ubergang zum metrischen System 2 Langenmasse 3 Flachenmasse 4 Raummasse 4 1 Trockenmasse 4 2 Hohlmasse nass 5 Massemasse 5 1 Bis 1839 Handel 5 2 Bis 1839 Bergbau 5 3 Ab 1840 6 Literatur 7 EinzelnachweiseUbergang zum metrischen System BearbeitenDas Konigreich Sachsen zahlte zu jenen deutschen Staaten das fruhe und sehr intensive Bemuhungen zur Vereinheitlichung von Massen Gewichten mit wegweisenden Schritten innerhalb des Deutschen Zollvereins zur Annaherung an das metrische System unternahm Dazu wurde 1856 der Mathematiker und Direktor der Konigliche Polytechnische Schule in Dresden Julius Ambrosius Hulsse mit konzeptionellen Vorarbeiten beauftragt Den wichtigsten administrativen Schritt innerhalb dieser das gesamte Konigreich umfassenden Reform vollzog das Gesetz vom 12 Marz 1858 No 18 Gesetz die Einfuhrung eines allgemeinen Landesgewichts und einige Bestimmungen uber das Maass und Gewichtswesen im Allgemeinen betreffend Es trat am 1 November 1858 in Kraft Die organisatorische Grundlage zu diesen umfassenden Veranderungen bildete eine hierfur zu schaffende Konigliche Normalaichungscommission deren Konstituierung und Aufgaben in der Ausfuhrungsverordnung vom 12 Marz 1858 zu diesem Gesetz naher beschrieben ist Mit diesen von Konig Johann erlassenen Rechtsverordnungen wurden zwar noch alte Mass und Gewichtseinheiten amtlich bestatigt aber ihre Eichung auf die Basis des franzosischen Metrischen Systems umgestellt Das gultige Zollpfund setzte das Gesetz zu funfhundert Franzosische Grammen fest 1 Ferner wurde bestimmt in welcher Art und Weise die sachsischen Gewichts Urmasse auszufuhren waren Diese Normalgewichte fertigte man als Zweipfundstucke in Platin und Messing 2 Der Paragraph 5 bestimmte dass die Theilung des Pfundes in rein decimalen Abstufungen sich bewegt bei der Ausmunzung und Geldverwagung sowie fur die offentliche Verwaltung bei der das dezimale System bereits eingefuhrt war Den im Bergbau als Langeneinheit gangigen Lachter bestatigte das Gesetz und definiert ihn mit zwei Franzosischen Metern 8 Der Gebrauch unrichtiger Masse und Gewichte wurde im ersten Fall mit einer Geldbusse von 1 bis 50 Talern und im Wiederholungsfall mit einer Gefangnisstrafe von acht Tagen bis vier Wochen belegt 11 Die zur Umsetzung der Reformen geschaffene Konigliche Normalaichungscommission in Dresden trat an die Spitze der technischen Organe da zur konkreten Ausfuhrung zahlreiche Aichamter Begrifflichkeit Eichung geschaffen werden mussten Ihr gehorten der Vorsitzende sein Stellvertreter mindestens ein theoretisch gebildetes technisches Mitglied und ein praktischer Mechaniker an Ihre Mitglieder arbeiteten als Staatsdiener auf den Amtseid nach der Verordnung vom 2 November 1837 Die Aichamter sind auf Kosten der Stadtgemeinden eingerichtet worden Mit der Bekanntmachung Nr 80 vom 19 Oktober 1858 durch den kgl sachsischen Minister des Innern Freiherr Friedrich Ferdinand von Beust nahmen die Aichamter in folgenden Stadten ihre Arbeit auf in der Kreishauptmannschaft Dresden Dresden Grossenhain Meissen Freiberg in der Kreishauptmannschaft Leipzig Leipzig Borna Pegau Oschatz Dobeln Rochlitz in der Kreishauptmannschaft Zwickau Zwickau Chemnitz Annaberg Reichenbach Plauen in der Kreishauptmannschaft Budissin Bautzen Lobau ZittauFur die Belange des sachsischen Bergbaus errichtete man in Freiberg ein Konigliches Bergaichamt das der Aufsicht vom Oberbergamt unterstellt war Der Konigliche Normalaichungscommission oblag es die Urgewichte aufzubewahren und die notwendigen Gewichtssatze fur die Aichamter unter ihrer Kontrolle anfertigen zu lassen Die festgesetzten Urmasse waren ein Fussmaass der Leipziger Fuss zu 0 28319 Franzosische Meter oder 125 537 alte Pariser Linien eine Kanne gleich 71 186 Cubikzoll oder 1 8683 Pfund destilliertes Wasser bei 15 Grad Reaumur ein viertel Scheffelmaass ein Dresdner Scheffel gleich 7900 Cubikzoll die nach dem Gesetz von 1858 bestimmten Grossen bzw Masshaltigkeit siehe Angaben in der Klammer besitzen mussten In Hinsicht auf unvermeidbare Abweichungen bestimmte der Paragraph 4 der Aichordnung und Instruction fur die Normalaichungscommission und die Aichamter vom 12 Marz 1858 folgende Toleranzen Die Normalaichungscommission garantiert die Richtigkeit der von ihr ausgegebenen Normalgewichtsstucke und der tausendtheiligen Gewichtssatze fur Munzen Juwelen und edle Metalle bis auf 0 01 Procent ihrer Schwere der Normal Langenmaasse bis auf 0 05 Procent ihrer Lange und der Normal Hohlmaasse bis 0 1 Procent ihres Inhalts immer in Vergleich mit den bei ihr aufbewahrten Urgewichten und Urmaassen Parallel zu den Umsetzungsarbeiten metrisch definierter Masse und Gewichte im Konigreich Sachsen wirkten Julius Ambrosius Hulsse und sein Vorgesetzter der Ministerialdirektor und Geheime Rat Albert Christian Weinlig beide seit der Jugend eng befreundet gemeinsam in den Gremien des Norddeutschen Bundes zur Schaffung eines einheitlichen Systems Dazu bildeten die Fortschritte und Erkenntnisse von Sachsen eine wichtige konzeptionelle Grundlage Im Bundesrat wurde schliesslich in der Sitzung vom 23 Juni 1868 die Munz Mass und Gewichtsordnung nach den Vorschlagen von Weinlig angenommen die massgeblich auf den sachsischen Einrichtungen und Regelungen aufbauten 1 Den gesetzgeberischen Ubergang der bisher geltenden sachsischen Masse und Gewichte zum vereinheitlichen metrischen System vom Norddeutschen Bund schuf die Verordnung Nr 40 vom 7 Mai 1869 im Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen von 1869 Damit bestimmte der sachsische Innenminister Hermann von Nostitz Wallwitz das Inkrafttreten der reichseinheitlichen Masse mit Wirkung vom 1 Januar 1872 der gleiche Zeitpunkt an dem gemass Artikel 21 der Maass und Gewichtsordnung fur den Norddeutschen Bund vom 17 August 1868 im nunmehr bestehenden gesamten Deutschen Reich ihre Verbindlichkeit erhielten In Wurdigung seiner besonderen Verdienste verbunden mit einer hohen offentlichen Anerkennung wurde Julius Ambrosius Hulsse 1874 zum Vorsitzenden der Sachsischen Ober Eichung Commission bestellt 2 Wegen seiner seit 1860 wahrgenommenen offiziellen Reprasentanz fur das Konigreich Sachsen in der Fachmanner Kommission fur deutsches Mass und Gewicht beim Norddeutschen Bund war ihm die Aufgabe zur Leitung der Reichs Institution angetragen worden die er aber mit Hinweis auf umfassende Verpflichtungen in Sachsen nicht ubernahm Langenmasse Bearbeiten Einheiten Klafter Stab Elle Fuss Zoll Linie Meter Strassenrute 2 4 8 16 192 2304 4 531 04 Ackerrute 2 3 6 12 144 1728 3 398 28 Klafter 1 1 3 6 72 864 1 699 14 Stab 1 2 4 48 576 1 132 76 Elle 1 2 24 288 0 566 38 Fuss 1 12 144 0 283 19 Zoll 1 12 0 023 60 Linie 1 0 001 97 Bis 1840 Sachsische Postmeile 2 Wegstunden 2000 Strassenruten 9062 08 Meter Ab 1840 Deutsche Postmeile 7500 Meter Ab 1843 Geografische Meile 7412 665 Meter Anwendung z B beim Bau der Bahnstrecke Gorlitz Dresden 3 1 Camburger Ackerrute 10 sachsischer Fuss 2 8319 Meter 1 sachs Feldmesserrute 15 Fuss 2 Zoll 182 Zoll 4 295 Meter Der Lachter war das im Bergbau verwendete Langenmass Er betrug sieben sachsische Fuss 1 98233 m Ab 1830 wurde dieser Wert im sachsischen Bergbau dann auf genau zwei Meter aufgerundet Ab 1871 wurde in ganz Deutschland das dezimale metrische System Grundlage der Langenmessungen Der Zentimeter danach zeitweise Neuzoll genannt der Millimeter Strich sowie der Dekameter Kette Flachenmasse Bearbeiten Einheiten Quadrat Elle Quadrat Fuss Quadrat Zoll Quadrat Linie Quadratmeter Quadratrute 64 256 36 864 5 308 416 20 5303 Quadrat Ackerrute 36 144 20 736 2 985 984 11 5483 Quadratelle 1 4 576 82 944 0 0 3208 Quadratfuss 1 144 20 736 0 0 080197 Quadratzoll 1 144 0 0 00055692 Quadratlinie 1 0 0 00000386751 sachs Feldmesser Quadratrute 33124 Quadratzoll 18 447 m Rute zu 182 Zoll 1 sachs Acker 2 sachs Morgen 300 Quadrat Feldmesserrute 5534 232 m Rute zu 182 Zoll 1 sachs Morgen 150 Quadrat Feldmesserrute 2767 116 m Rute zu 182 Zoll Andere Feldmasse 1 kleiner Leipziger Morgen 160 Quadrat Ackerruten 5760 Quadratellen 1847 73 m Rute zu 144 Zoll 1 grosser Leipziger Morgen 160 Quadrat Ruten 10240 Quadratellen 3284 85 m Rute zu 192 Zoll 1 Camburger Acker 20000 Quadratellen 6415 726 m Raummasse Bearbeiten1 Kubikelle 8 Kubikfuss 13824 Kubikzoll 181 686 947 086 072 dm 181 687 Liter 1 Kubikfuss 1728 Kubikzoll 22 710 868 385 759 dm 22 711 Liter 1 Kubikfuss 131973 1975 Masschen 13 998987 Masschen 14 Masschen Trockenmass 1 Kubikzoll 13 142864 cm Trockenmasse Bearbeiten Kubikzoll Liter1 Wispel 2 Malter 24 Dresdner Scheffel 96 Viertel 384 Metzen 1536 Masschen 189600 2491 8871 alter Pirnaer Scheffel 16 5 Dresdner Metzen 66 Masschen 81467 8 107 0731 Dresdner Scheffel 4 Viertel 16 Metzen 64 Masschen 7900 Definition 103 8291 Viertel 4 Metzen 16 Masschen 1975 25 9571 Metze 4 Masschen 4933 4 6 48931 Masschen 1237 16 1 6223Hohlmasse nass Bearbeiten Kubikzoll Liter1 Eimer 3 Hosen 72 Kannen 144 Nosel 5125 392 67 36231 Hose 24 Kannen 48 Nosel 1708 484 22 45411 Kanne 2 Nosel 71 186 Definition 0 93561 Nosel 35 593 0 4678 1 Fuder Wein 2 Fass Wein 12 Eimer 36 Hosen 864 Kannen 61504 704 808 3481 Fass Bier 4 Tonnen Bier 420 Kannen 29898 12 392 947Es besteht kein Zusammenhang zwischen den Trockenmassen und den Hohlmassen nass weil wie so oft Trockenmasse und Hohlmasse unabhangig entwickelt wurden 87 Kubikfuss entsprechen ungefahr 88 Hosen 1 Hose und damit 24 Kannen sind daher nicht mit einem Kubikfuss gleichzusetzen weil die Abweichung mehr als ein Prozent betragt und damit weit ausserhalb der Messtoleranz liegt Dementsprechend kompliziert gestaltet sich die Umrechnung zwischen den Raummassen Trockenmassen und den Hohlmassen Ein relativ guter Naherungswert ist 1 Kubikelle 194 Kannen die Abweichung betragt etwas mehr als ein Promille Noch besser ist die Naherung 1 Kanne 15 26 Masschen Abweichung ca 0 4 Promille Das exakte Ratio lautet hier 1 Kanne 142372 246875 Masschen Sehr genau ist die Annaherung 1 Kubikfuss 14 Masschen Exaktes Ratio 1 Kubikfuss 131973 1975 Masschen 13 998987 Masschen Abweichung weniger als 0 1 Promille Massemasse BearbeitenBis 1839 Handel Bearbeiten 1 Zentner 5 Steine 110 Pfund Kramergewicht 51 392 Kilogramm 1 Pfund Kramergewicht 16 Unzen 32 Lot 128 Quentchen 467 2 Gramm 1 Pfund Apothekergewicht 12 Unzen 24 Lot 96 Quentchen 350 4 Gramm 3 Pfund Kramergewicht 4 Pfund Apothekergewicht 1 Unze 2 Lot 8 Quentchen 29 2 Gramm 1 Lot 4 Quentchen 14 6 Gramm 1 Quentchen 3 65 GrammBis 1839 Bergbau Bearbeiten Im Bergbau wurde ein geringfugig schwereres Pfund verwendet Ausserdem umfasste dort ein Zentner 112 statt 110 Pfund 1 Zentner 8 Steine 112 Pfund 3584 Lot 52 37 Kilogramm 1 Stein 14 Pfund 448 Lot 6 546 Kilogramm 1 Pfund 32 Lot 467 589 Gramm 1 Lot 14 612 GrammZudem wurde das Fuder als Gewichtseinheit im Bergbau v a im Eisenerzbergbau benutzt Das Gewicht eines Fuders schwankte je nach Eisengehalt Es betrug im Jahre 1829 in Berggiesshubel etwa 22 Zentner zu je 112 Pfund oder 2464 Pfund 1152 KilogrammJohanngeorgenstadt je nach Bergwerk zwischen 16 Zentner 7 Stein 5 Pfund und 25 Zentner 5 Stein 7 Pfund oder 1895 bis 2877 Pfund 886 bis 1345 KilogrammSchwarzenberg je nach Bergwerk zwischen 16 Zentner 7 Stein und 24 Zentner 3 Stein 8 Pfund oder 1890 bis 2738 Pfund 884 bis 1281 KilogrammEibenstock je nach Bergwerk zwischen 16 Zentner 2 Stein 10 Pfund und 26 Zentner 1 Stein 11 Pfund oder 1830 bis 2937 Pfund 856 bis 1373 KilogrammAb 1840 Bearbeiten Durch die Verordnung vom 9 Dezember 1839 wurde am 1 Januar 1840 das metrisierte Zollpfund eingefuhrt welches zu exakt 500 Gramm definiert wurde Es loste das bisher leichtere sachsische Pfund ab 1 Zollzentner 100 Zollpfund 50 Kilogramm 1 Zollpfund 32 Lot 500 Gramm 1 Lot 15 625 Grammab 1 November 1858 galt 1 Zollzentner 100 Zollpfund 50 Kilogramm 1 Zollpfund 30 Lot 500 Gramm 1 Lot 16 667 Grammab 1868 war das Kilogramm die gesetzliche Gewichtseinheit 1 Kilogramm 2 Zollpfund 1000 Grammteilweise heute noch verbreitet 1 Doppelzentner 2 Zentner 100 Kilogramm 1 Zentner 50 kg meist in Verbindung mit Sackwaren verwendet 1 Pfund 500 gLiteratur BearbeitenGunter Scholz und Klaus Vogelsang Kleines Lexikon Einheiten Formelzeichen Grossen ISBN 3 343 00500 2 1991 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen 1858 S 49ff Gesetz und Verordnungsblatt fur das Konigreich Sachsen 1869 S 149ff Rochwitz Peter Alte Masse und Gewichte im Erzgebirge In Streifzuge durch die Geschichte des oberen Erzgebirges Heft 37 2000 Brandt Otto Urkundliches uber Mass und Gewicht in Sachsen Dresden 1933 Christian Noback Friedrich Noback Taschenbuch der Munz Maass und Gewichts Verhaltnisse Leipzig 1851 S 219 224 Digitalisat Einzelnachweise Bearbeiten Paul Domsch Albert Christian Weinlig Ein Lebensbild nach Familienpapieren und Akten Chemnitz J C F Pickenhahn amp Sohn 1912 S 83 Staatshandbuch fur das Konigreich Sachsen 1875 Dresden S 325 Eisenbahnkarte Dresden Bautzen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Alte Masse und Gewichte Sachsen amp oldid 231938382