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Der Konsum von Alkohol gilt sowohl im sunnitischen als auch im schi itischen Islam und in allen Rechtsschulen als haram verboten Diese Haltung ist auf die in traditionellen Kreisen des Islams gebrauchliche Abrogation koranischer Bestimmungen zuruckzufuhren Ein Prinz im Alkoholrausch belastigt eine chinesische Maid Muslimische Miniatur aus dem Golestan des Saadi Herat 1427 Inhaltsverzeichnis 1 Alkoholkonsum und verbot im Koran 2 Alkoholverbot in der Traditionsliteratur 3 Alkoholgenuss in Notsituationen 4 Alkoholkonsum in der islamischen Welt 5 Einzelnachweise 6 LiteraturAlkoholkonsum und verbot im Koran BearbeitenVier Koranverse aya befassen sich explizit mit dem Alkoholkonsum bzw verbot Und wir geben euch von den Fruchten der Palmen und Weinstocke zu trinken woraus ihr euch einen Rauschtrank macht und ausserdem schonen Unterhalt Darin liegt ein Zeichen fur Leute die Verstand haben 16 67 Man fragt dich nach dem Wein und dem Losspiel Sag In ihnen liegt eine schwere Sunde Und dabei sind sie fur die Menschen auch manchmal von Nutzen Die Sunde die in ihnen liegt ist aber grosser als ihr Nutzen Und man fragt dich was man spenden soll Sag Den Uberschuss von dem was ihr besitzt So macht Gott euch die Verse klar Vielleicht wurdet ihr nachdenken 2 219 Ihr Glaubigen Kommt nicht betrunken zum Gebet ohne vorher wieder zu euch gekommen zu sein und zu wissen was ihr sagt 4 43 Ihr Glaubigen Wein das Losspiel Opfersteine und Lospfeile sind ein wahrer Greuel und Teufelswerk Meidet es Vielleicht wird es euch dann wohl ergehen 5 90Das stufenweise erfolgte Verbot des Alkoholkonsums vom mekkanischen Vers 16 67 bis zum spatmedinensischen Vers 5 90 stellt die Koranexegese in der oben geschilderten Chronologie der Offenbarung dar 1 Die Koranverse bestatigen dass zur Zeit Mohammeds Handel mit Wein chamr خمر ḫamr getrieben wurde und ihn seine muslimischen Zeitgenossen sahaba als berauschendes Getrank genossen haben Auch Hartmut Bobzin weist aufgrund Sure 4 43 darauf hin dass ein absolutes Alkoholverbot im Islam im Koran nicht von Anfang an bestanden haben kann und verweist dabei auch darauf dass Wein in Sure 16 67 ebenso wie der Honig als eine der guten Gaben Gottes genannt ist 16 67 2 Das Verbot in der Trunkenheit zu beten Sure 4 43 ist wahrscheinlich erst im vierten Jahr nach der Auswanderung in Medina entstanden 3 Im Paradies werden den Glaubigen u a auch Bache mit Wein Sure 47 15 versprochen der laut Korankommentatoren allerdings keine berauschende Wirkung haben soll Erst die jungste der oben genannten Verse Sure 5 90 fuhrt zum Verbot des Alkoholkonsums Die koranische Ausdrucksweise ridschs رجس riǧs Grauel Schmutz unrein bzw amal asch schaitan عمل الشيطان ʿamal as saiṭan Teufelswerk unterstreicht den Verbotscharakter dieses Verses In der traditionellen islamischen Rechtswissenschaft hat sich die Abrogation eingeburgert wonach im Falle sich widersprechender Suren die spater aufkommenden Suren fruhere aufheben Folgt man wie dies bei einer konservativen Koranauslegung geschieht dieser Auffassung so sind die alteren oben genannten Offenbarungen durch Vers 5 90 nasich abrogiert mansuch also gewissermassen uberlagert Die Abrogationslehre stiess innerhalb des Islam jedoch immer wieder auf Ablehnung 4 weswegen das Alkoholverbot von liberalen Kreisen haufig abgelehnt wird Bemerkenswerterweise wird in den Versen die haufig als striktes Alkoholverbot interpretiert werden 2 219 5 90 der Konsum von Wein stets im Zusammenhang mit dem Losspiel maisir genannt Bobzin hebt deswegen hervor dass sich diese Verse nicht als strenges Alkoholverbot interpretieren lassen sondern vielmehr die Begleitumstande gemeint seien 5 Demnach ist das ubermassige Wollt ihr denn nicht aufhoren 5 91 Glucksspiel praziser das Losspiel begleitet von heidnischen Brauchen Opfersteine angeheizt durch den Konsum von Wein gemeint Durch diese kontextbezogene Auslegung von Sure 5 90 entfallt auch der scheinbare Widerspruch zwischen den oben genannten Versen sodass auf die Abrogation verzichtet werden kann Denn die meisten Muslime gehen davon aus dass der Koran das Wort Gottes wortwortlich d h unverfalscht enthalt Widerspruche wurden daher ein theologisches Problem darstellen Unter Verzicht auf Abrogation und indem Sure 5 90 nicht als striktes Verbot von Wein sondern nur als Verbot im Kontext von Glucksspiel interpretiert wird ergibt sich folgendes Bild Der Koran zeigt auf dass der Glaubige zwar nicht betrunken zum Gebet kommen soll 4 43 Wein aber zu den guten Gaben der Schopfung gehort 16 67 der im Zusammenhang mit dem Losspiel mehr Nach als Vorteile hat 2 219 und das Losspiel und der damit verbundene Alkoholkonsum somit unbedingt zu meiden ist 5 90 Alkoholverbot in der Traditionsliteratur Bearbeiten nbsp Ein Junge schenkt Wein ein Persische Miniaturmalerei von Muʿin Musawwir Isfahan 1682Der koranische Begriff chamr bezieht sich zunachst auf die in der Gegend von Mekka Medina und Taif bekannten alkoholischen Getranke aus Weintrauben den dort angebauten Dattelsorten und Feigen In der fruhen Traditionsliteratur bezeichnet man alle berauschenden Getranke muskir als chamr und folgt dem Mohammed beigelegten Spruch jedes Getrank das berauscht ist verboten und alles was berauscht ist chamr Wein 6 Das Alkoholverbot wird sowohl in den kanonischen Hadithsammlungen in den Kapiteln uber Getranke als auch in eigens fur das Alkoholverbot gewidmeten monographischen Abhandlungen uberwiegend unter dem Titel Kitab al aschriba كتاب الأشربة Kitab al asriba Buch uber Getranke eingehend dargestellt Die bekannteste Sammlung zu diesem Thema geht auf den irakischen Gelehrten Ahmad ibn Hanbal zuruck 7 Grundsatzlich gilt in allen Rechtsschulen die auf Mohammed zuruckgefuhrte und sowohl in den Hadith als auch in den Rechtsbuchern zitierte Norm das was in grossen Mengen berauscht davon ist auch eine kleine Menge verboten Somit ist nicht erst die Trunkenheit sondern schon der Konsum kleinster Mengen berauschender Getranke verboten und somit strafbar 8 Es sind mehrere Traditionen aus den kanonischen Hadithsammlungen uberliefert die fur wiederholtes Trinken die Todesstrafe vorsehen Im Kitab al hudud von Abu Dawud as Sidschistani heisst es Wenn sie Wein trinken peitscht sie Wenn sie nochmal trinken peitscht sie Wenn sie nochmal trinken totet sie 9 Jedoch findet sich im Koran selbst hierzu kein Vers der eine derartige Strafe nach dem Konsum von Wein vorsehen wurde Alkoholgenuss in Notsituationen BearbeitenDie fur die islamische Jurisprudenz spezifische Rechtskategorie der Darura Idtirar ضرورة اضطرار ḍarura iḍṭirar d h die Beachtung der Zwangslage in der Verbotenes fur erlaubt erklart werden kann 10 ist im Zusammenhang mit dem koranisch verbotenen Alkoholgenuss schon sehr fruh diskutiert worden Wann jedoch die Uberschreitung einer Rechtsnorm und die Ignorierung des Verbotes moglich ist wird in den islamischen Rechtsschulen unterschiedlich beurteilt 11 Diese Rechtskategorie ist schon im Fruhislam im Zusammenhang mit der Heilung von Krankheiten angewendet worden ihre Gegner griffen dabei auf die angebliche Aussage des Gefahrten Mohammeds Abd Allah ibn Mas ud zuruck der gesagt haben soll Gott hat eure Genesung nicht in einem Mittel bestimmt was er euch verboten hat 12 Den Spruch hat man in seinen Varianten auch auf den Propheten Mohammed zuruckgefuhrt wie dies z B im oben genannten Buch uber Getranke von Ahmad ibn Hanbal Nr 159 dokumentiert ist Das kompromisslose Verbot von Alkoholika und Narkotika mit berauschendem Charakter ist in allen Rechtsschulen von der fruhesten Zeit an zu beobachten Dennoch gab es auch Ausnahmen der Schafiitische Fachr ad Din ar Razi 1209 legalisiert die Behandlung mit Alkoholika weil dabei nur eine kleine Menge konsumiert wird die an sich nicht berauscht 13 Der Verkauf und die Einnahme von Haschisch sind rechtlich nicht zulassig heisst es in einer Fatwa aus der Turkei ausser zur Behandlung eines Kranken und der Verkauf von esrar Drogen zur Anwendung als Medikament bei einigen Krankheiten ist rechtlich zulassig 14 Die Vermischung des Weines chamr mit Medikamenten hat schon der hanafitische Gelehrte as Sarachsi 1090 in seinem Rechtskompendium al Mabsut legalisiert wenn die alkoholischen Bestandteile in der Mischung nicht uberwiegen Alkoholkonsum in der islamischen Welt Bearbeiten nbsp Alkoholersterwerbsalter weltweit illegal25 Jahre21 Jahre20 Jahre19 Jahre18 Jahre17 Jahre16 Jahre15 Jahre und jungerUnbekannt keine Daten nicht reguliertBei Kombinationen aus 2 Farben treffen beide Beschrankungen zu jedoch variieren sie je nach Ort des Verkaufs oder der Hohe des Alkoholgehalts In der islamischen Fruhzeit verfolgten besonders die vier Rechtgeleiteten Kalifen den Alkoholkonsum Ansonsten verurteilten zwar die islamischen Gelehrten Alkohol und ebenso Musik als ungesetzlich die tatsachliche Macht als oberste Verwalter ubten jedoch die Kalifen aus von denen sich viele einem ungezwungenen Hofleben mit reichlich Wein Musik und Singmadchen Qaina hingaben Wie die Gesetze in der Praxis umgesetzt wurden hing daher stark von der Einstellung des jeweiligen Herrschers ab Unter dem Abbasidenkalifen al Mutawakkil ala llah 861 erreichte die hofische arabische Musikkultur einen Hohepunkt in Verbindung mit ausgelassenen Feiern Ein strenges Alkoholverbot hat sich auch spater in der islamischen Welt niemals wirklich durchsetzen lassen Das koranische Verbot wurde mit dem Hinweis umgangen dass Alkoholika aus Stutenmilch Datteln und Korn damit nicht erfasst seien Insbesondere im Osmanischen Reich wechselten sich Phasen strikter Prohibition mit solchen einer mehr pragmatischen Sichtweise ab Suleyman der Prachtige etwa liess 1560 auf dem Goldenen Horn mit Wein beladene Schiffe versenken 1613 erliess Sultan Ahmed I ein umfassendes Weinverbot Der Schriftsteller Ahmed Rasim 1826 1897 schreibt hingegen in seinen Erinnerungen dass sich die stadtische Jugend Istanbuls nur in den Monaten Ramadan und Muharram an das Alkoholverbot hielt und auch dann oft nur wenn man anderntags Friedhofe oder Mausoleen zu besichtigen gedachte Im Ubrigen unterschied man schon fruh zwischen dem bisweilen mit Nachsicht bedachten Genusstrinker aksamci und dem Gewohnheitstrinker gunduzcu und befasste sich auch eingehend mit dem rechten Mass also der akzeptablen Tagesmenge an Raki gida Heute ist in wenigen islamischen Landern die Prohibition so streng dass alkoholische Getranke nur illegal erworben werden konnen Hierzu zahlen Saudi Arabien Kuwait Iran Sudan und Mauretanien In Pakistan ist das Erwerben von Alkohol seit 1977 nur Nicht Muslimen gestattet was aber oft umgangen wird 15 Dagegen wird Wein unter anderem in Marokko Algerien Tunesien Agypten Jordanien der Turkei und dem Libanon produziert und konsumiert Weintrinken schurb al chamr gehort im islamischen Strafrecht zu den Hadd Strafen Es unterliegt je nach Rechtsschule verschiedenen Strafen so kann der Alkoholkonsum mit 40 bis 80 Peitschenhieben 16 17 oder zum Beispiel im Iran als Wiederholungstat sogar mit dem Tode bestraft werden 18 Einzelnachweise Bearbeiten Ignaz Goldziher Vorlesungen S 62 63 Hartmut Bobzin Der Koran Eine Einfuhrung 5 Auflage Munchen 2004 Theodor Noldeke Geschichte des Qorans 2 Auflage bearbeitet von Friedrich Schwally Leipzig 1909 Bd 1 S 199 und dort Anm 1 uber die chronologische Ordnung der obigen Verse Hartmut Bobzin Der Koran Eine Einfuhrung 5 Auflage Munchen 2004 S 78 Hartmut Bobzin Der Koran Eine Einfuhrung 5 Auflage Munchen 2004 S 76 al mausu a al fiqhiyya5 Kuwait 2005 Bd 5 S 15 16 Gedruckt in Bagdad 1976 A J Wensinck et alii Concordance et indices de la tradition musulmane Brill Leiden 1943 Bd 2 S 491 Zeile 21 33 Hadith Nr 4467 Weitere Hadithe bei Ibn Madscha und Ahmad ibn Hanbal Belegstellen siehe A J Wensinck s v al khamr in A J Wensinck J H Kramers Hrsg Handworterbuch des Islam Brill Leiden 1941 The Encyclopaedia of Islam New Edition Brill Leiden Bd 2 S 163 Miklos Muranyi Untersuchungen zu Sariʿa rechtlichen Entwicklungen der Gegenwart I In Arabica 27 1980 S 242 vgl Joseph Schacht An Introduction to Islamic Law Oxford 1965 S 84 85 Miklos Muranyi 1980 S 227 nach dem Sahih von al Buchari Miklos Muranyi 1980 S 248 Johannes Benzing Islamische Rechtsgutachten als volkskundliche Quelle Abhandlungen der Geistes und Sozialwissenschaftlichen Klasse Akademie der Wissenschaften und der Literatur Jahrgang 197 Nr 3 S 23 http www bbc com news world asia 24044337 Konrad Dilger in Werner Ende und Udo Steinbach Hrsg Der Islam in der Gegenwart Munchen 1989 S 188 Hadith von Sahih Muslim in Originalsprache Memento des Originals vom 12 Mai 2010 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot hadith al islam com und englischer Ubersetzung Memento vom 12 Mai 2010 im Internet Archive Spiegel Artikel uber den IranLiteratur BearbeitenMatthias Bruckner Fatwas zum Alkohol unter dem Einfluss neuer Medien im 20 Jhdt Ergon Verl Wurzburg 2001 Ignaz Goldziher Vorlesungen uber den Islam Heidelberg 1910 S 62 66 Peter Heine s v Wein in Khoury Hagemann Heine Islam Lexikon Freiburg 2006 Peter Heine Weinstudien Untersuchungen zu Anbau Produktion und Konsum des Weins im arabisch islamischen Mittelalter Harrassowitz Wiesbaden 1982 Kathryn Kueny The Rhetoric of Sobriety Wine in Early Islam State University of New York Press Albany New York 2001 Arent Jan Wensinck Khamr In A J Wensinck J H Kramers Hrsg Handworterbuch des Islam Brill Leiden 1941 S 298 301 Arent Jan Wensinck Khamr In The Encyclopaedia of Islam New Edition Brill Leiden Bd 4 S 994 997 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Alkoholverbot im Islam amp oldid 234623712