www.wikidata.de-de.nina.az
Als Vladislavsche Landesordnung tschechisch Vladislavske zrizeni zemske wird die vom bohmischen Konig Vladislav II am 11 Marz 1500 erlassene Landesordnung bezeichnet 1 Diese Ordnung regelte seitdem die wechselseitigen Rechte und Pflichten der bohmischen Stande und des Konigs Obwohl mehrfach uberarbeitet bildete sie bis 1619 den Kern der Verfassung des bohmischen Standestaates Die Vladislavsche Landesordnung war die erste klare Kodifizierung des bohmischen Landesrechts Alle fruheren Versuche die bis ins 13 Jahrhundert zuruck datieren und auch mit den Bemuhungen Karl IV um Bestatigung seines Gesetzbuches Maiestas Carolina verbunden sind waren erfolglos 2 Inhaltsverzeichnis 1 Historische Voraussetzungen und Entstehung 2 Annahme der Landesordnung 3 Inhalt 4 Erganzung durch den St Wenzelsvertrag 1517 5 Weitere Entwicklung 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHistorische Voraussetzungen und Entstehung BearbeitenAnders als die Benennung vermuten lasst ging die Initiative zum Erlass der Landesordnung des Jahres 1500 vom Herren und vom Ritterstand des Konigreichs Bohmen aus Nachdem das bohmische Konigtum durch die Auseinandersetzungen mit den Hussiten in den 20er und 30er Jahren des 15 Jahrhunderts sehr geschwacht worden und der radikale Flugel der Hussiten in der Schlacht von Lipan vernichtet worden war konnten die bohmischen Stande die Macht im Lande zum grossten Teil in ihre Hande nehmen Begunstigt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch die Aufteilung des Kirchenguts wahrend der hussitischen Revolution Den grossten Teil konnte sich der bohmische Adel vor allem die bedeutenden Geschlechter aus dem Herrenstand aneignen wahrend die Krone leer ausging Der geistliche Stand war fortan auch nicht mehr im Landtag vertreten der nun nur noch aus Herren Rittern und koniglichen Stadten bestand Der Konflikt zwischen Utraquisten und Katholiken war auch nach Lipan nicht beigelegt und fuhrte bis zum Kuttenberger Religionsfrieden von 1485 immer wieder zu burgerkriegsartigen Kampfen zwischen den Religionsparteien Um sich in diesen unruhigen Zeiten auf dem Thron halten zu konnen mussten die von den Standen gewahlten Konige Ladislaus Postumus 1443 1457 Georg von Podiebrad 1458 1471 und Vladislav seit 1471 die Stande an der Regierung des Landes beteiligen Der minderjahrige Ladislaus war uberhaupt ein Spielball des standischen Ausschusses der fur ihn vormundschaftlich regierte Der utraquistische Konig Georg musste ebenfalls seinen Standesgenossen die ihn aus ihren Reihen gewahlt hatten zu Willen sein weil er ihre Unterstutzung im Krieg gegen die mit auslandischen Herrschern verbundete katholische Opposition brauchte Gleiches gilt fur Vladislav II der diese Konflikte von Georg erbte Die tatsachliche Macht im Konigreich Bohmen ging daher mehr und mehr an die im Landtag versammelten Stande und an die so genannten Landesoffiziere uber Letztere waren die Inhaber der ehemaligen Kronamter z B Oberstburggraf und Oberstkanzler die immer mehr zu standischen Amtern geworden waren Die Amtstrager aus den Reihen der Herren und der Ritter ubten diese Amter oft im Interesse ihrer Standesgenossen aus Im Zuge dieser Veranderungen entwickelte sich beim Adel ein neues politisches Selbstverstandnis Er sah sich mehr und mehr als die kollektive Verkorperung der Krone Bohmen und sah den Konig als obersten Amtstrager der in seinem Auftrag regierte Nachdem sich die politische Lage im letzten Jahrzehnt des 15 Jahrhunderts beruhigt hatte war dem Adel daran gelegen seine zur Gewohnheit gewordenen Rechte auch urkundlich festschreiben zu lassen Aber auch der Konig hatte ein Interesse daran dass die rechtlichen Beziehungen zwischen Krone und Standen schriftlich festgehalten wurden Mit der Abfassung der Landesordnung beauftragte man vermutlich im Jahr 1497 den juristisch gebildeten Ritter Albrecht Rendl von Uschau 1 der das Amt eines koniglichen Kammerprokurators versah Rendl von Uschau sammelte die relevanten Rechtstexte aus den Landtafeln und anderen Archiven und legte einen uber 500 Artikel umfassenden Entwurf der Landesordnung vor An der Redaktion waren auch Peter von Sternberg auf Lestno und Zdenek von Sternberg auf Zbiroh aus dem Herrenstand beteiligt Etwa zur Jahreswende 1499 1500 war der Entwurf fertig Annahme der Landesordnung BearbeitenDie 554 Artikel der Vladislavschen Landesordnung wurden im Marz 1500 auf dem Landtag verhandelt und in den Landtagsschluss vom 11 des Monats aufgenommen Damit war die Ordnung sowohl vom Konig als auch von den Standen akzeptiert Gesetzeskraft erlangte sie durch die Eintragung in die Landtafeln am 24 Februar 1502 Durch ihr Zustandekommen lasst sich die Landesordnung als ein zwischen dem Konig auf der einen sowie den Herren und Rittern auf der anderen Seite geschlossener Verfassungsvertrag charakterisieren Die von einer aus Vertretern beider Adelsstande gebildeten Kommission ausgearbeitete und vom Konig und Landtag ohne Mitwirkung der Stadte verabschiedete Landesordnung avancierte zum Grundgesetz der Standeherrschaft zu einer Art bohmischer Magna Charta die freilich wie die politische Entwicklung der folgenden Jahrzehnte verdeutlicht neue Interessenkonflikte zwischen Adel und Stadten aufbeschwor 3 Inhalt BearbeitenIn weiten Teilen handelt es sich beim Inhalt der Vladislavschen Landesordnung um eine Sammlung alterer Privilegien des Adels Sie wurden aber durch die Redaktion prazisiert in neue Zusammenhange gestellt und in ihrem Geltungsbereich erweitert Wurden die Gewohnheitsrechte des Adels grosszugig berucksichtigt drangte man die nicht verbrieften stadtischen Rechte zuruck Die Landesordnung bestatigte dem Adel umfassend die Herrschaftsrechte auf seinen Gutern ohne dass sich die Krone irgendwie einmischen durfte Abgesehen von wenigen Lehen in den Randgebieten des Konigreichs hatte der Konig auch keinen Einfluss auf die Weitergabe der Guter sei es durch Vererbung Verpfandung oder Verkauf Der Konig hatte weiter anzuerkennen dass Herren und Ritter nach ihrem eigenen Recht lebten und Rechtsstreitigkeiten nur vor ihren Gerichten die mit den eigenen Standesgenossen besetzt waren austragen mussten Kein Adliger durfte vor das konigliche Gericht zitiert werden Dasselbe galt fur die adligen Untertanen wenn nicht der Grundherr zustimmte Eine Ausnahme galt nur wenn ein Untertan des Adels bei einer Straftat in den koniglichen Stadten oder Burgen auf frischer Tat ertappt wurde Damit war das standische Landrecht als oberstes Gericht des Konigreichs mit allumfassenden Kompetenzen anerkannt Das konigliche Gericht war nurmehr Appellationsinstanz fur die stadtischen Gerichte Die rechtliche Autonomie des Adels ging sogar so weit dass sich Herren und Ritterstand auf dem Landtag eigenmachtig neue Gesetze geben konnten soweit sie nur die eigenen Angelegenheiten betrafen Die koniglichen Stadte als dritter Stand durften nur an den Beratungen und Beschlussen mitwirken wenn auch sie davon betroffen waren Die Stadte insbesondere die drei Prager Stadtgemeinden die Mitte des 15 Jahrhunderts viel Macht und Einfluss gewonnen hatten wurden mit der Vladislavschen Landesordnung erfolgreich in ihren Rechten beschnitten Es wurde uberhaupt zu Recht erkannt dass die Herren und Ritter was in diesen Buchern oben geschrieben steht als Gesetz anerkannt und bestatigt haben und dass daran von keinem Menschen ohne Zustimmung des Herren und Ritterstandes nichts geandert werden solle Denn der Herren und Ritterstand hatte von jeher die Macht und Freiheit seine Gesetze zu mehren oder zu mindern Und auch dermal behalten sich die beiden Stande diese Freiheit bevor Es mogen sich die beiden Stande uber was immer auf dem allgemeinen Landtage vereinbaren so werden sie es kraft ihres Rechtes zu mehren oder zu mindern vermogen Und ebenso auch in Betreff des Landesrechtes oder der andern Gerichtsstellen Woruber sie sich vereinbaren wurden das konnten sie als Gesetz festsetzen erweitern oder beschranken wie es von Alters her war Was jedoch in den obigen Buchern geschrieben stande und den Burgerstand betrafe und womit dieser bei manchem Artikel behilflich zu sein hatte das solle ohne Zustimmung des dritten Standes nicht gemehrt und nicht gemindert werden 4 Nicht nur die Bewilligung sondern auch die Erhebung und Verwaltung der Steuern blieb ganz den Standen uberlassen Das Vermogen und die Einkunfte des Adels waren dabei grundsatzlich steuerfrei Die Ordnung regelte auch die Besetzung der Landesamter Jedes einzelne Amt wurde entweder den Herren oder den Rittern zugesprochen Der Konig konnte bei der Besetzung zwar uber die jeweilige Person entscheiden war aber an die standischen Grenzen gebunden Insbesondere die Herren ein oligarchischer Verband aus kaum drei Dutzend Familien konnten in der Praxis die Auswahl der Landesoffiziere entscheidend beeinflussen Bedeutsam war ferner dass bei Abwesenheit des Herrschers und wahrend des Interregnums eine aus den Landesoffizieren gebildete standische Regierung die Regentschaft zu ubernehmen hatte Da sich Vladislav II und sein Sohn und Nachfolger Ludwig zumeist in Ungarn aufhielten beutete dies dass in Prag zumeist eine kleine Gruppe aus dem Herrenstand das Sagen hatte Das Urteil gegen Dalibor von Kozojedy vom Jahr 1498 ging 1500 als Prazedenzfall in die Vladislavsche Landesordnung Artikel 415 ein Erganzung durch den St Wenzelsvertrag 1517 BearbeitenMit der Veroffentlichung der Landesordnung im Jahre 1500 und ihrer Bestatigung durch Konig Vladislav 1502 entbrannte der Kampf um ihre Durchsetzung da dem Stadtestand das Recht zur gleichrangigen Teilnahme am Landtag vorenthalten wurde Der sich daraus ergebende politische Konflikt fuhrte nicht nur zur Ablehnung der Verbindlichkeit des neuen Gesetzeswerkes durch die Bewohner der koniglichen Stadte sondern loste auch einen gefahrlichen Machtkonflikt aus der militarisch zu eskalieren drohte 5 Das Ende des stadtischen Widerstandes gegen die neue Kodifikation und die Abschwachung des Konfliktes mit den hoheren Standen geschah erst 1517 als der kurz nach dem Regierungsantritt des neuen Herrschers Ludwig 1517 am Wenzelstage geschlossen wurde 5 Die Stadte bemuhten sich ausserdem darum sich wirtschaftliche Rechte und Errungenschaften bestatigen zu lassen es wurde die Freiheit des Marktes Marktprivilegien bestatigt aber der Adel erhielt im Gegenzug das Recht Bier zu brauen Weitere Artikel des Vertrages beschaftigten sich vorrangig mit dem Gerichtswesen und Prozessrecht 6 Das einheitliche Vorgehen auf politischem und militarischem Gebiet erbrachte dem Stadten eine rechtsgultige Vertretung beim bohmischen Landtag Der St Wenzelstagsvertrag zugunsten der Stadte rektifizierte die Wladislawsche Landesordnung 7 Der Vertrag beruhigte fur kurze Zeit das aufgebrachte Verhaltnis in den bohmischen Landern den Streit zwischen Adel und Stadten die immer den letzten Stand darstellten 6 Weitere Entwicklung BearbeitenBis zum Tod Konig Ludwigs im Jahre 1526 konnten sich Herren und Ritter unangefochten ihrer Privilegien erfreuen Und auch den gewahlten Nachfolger Ferdinand I von Habsburg liess eine standische Delegation in Wien schworen dass er die Vladislavsche Landesordnung und alle Privilegien der Stande achten werde ehe sie ihn zur Kronung nach Prag einluden Anlasslich der Begrussung des neuerwahlten Herrschers Ferdinand I wurde die Wladislawsche Landesordnung von dem Humanisten Roderich Doubrawsky von Doubrava ins Lateinische ubertragen und als ein Dokument der standischen Rechte uberreicht 8 Ferdinand aber der im fruhabsolutistischen Spanien erzogen worden war fand sich mit den Beschrankungen die dem bohmischen Konig auferlegt waren nicht so ohne weiteres ab Zunachst suchte er seinen Handlungsspielraum zu erweitern indem er die Kreisversammlungen der Ritterschaft verbot die waren in der Landesordnung nicht erwahnt und neue Behorden neben die Landesoffiziere stellte 1530 kam es zu einer Uberarbeitung der Landesordnung die ein vom Konig und vom Landtag beschickter Ausschuss in beiderseitigem Einvernehmen vornahm Substanziell anderte sich dabei nichts Die Niederschlagung des bohmischen Standeaufstands von 1547 fuhrte zu einer vorlaufigen Aufhebung der Vladislavschen Landesordnung Personlich betraf dies aber nur die adligen Teilnehmer die vor das konigliche Gericht zitiert wurden und den Stadtestand als Ganzes 1550 wurde die zweite Uberarbeitung der Landesordnung angenommen die Herren und Ritter als Korporationen in allen alten Rechten bestatigte Die koniglichen Stadte jedoch verloren ihre Mitwirkungsrechte auf dem Landtag fast ganz Den Adel freute dies eher konnte er doch nun Handwerk und Handel in seinen Mediatstadten freier entwickeln Die letzte Erneuerung der Vladislavschen Landesordnung erfolgte 1564 Wiederum anderte sich wenig Allerdings wurde jetzt bei der Gesetzgebung durch Herren und Ritter ausdrucklich verlangt dass der Konig seine Zustimmung erteilt Dies ist zumindest ein Zeichen fur das Wiedererstarken der monarchischen Gewalt unter Ferdinand I Freilich hatte diese Einfugung in den folgenden Jahrzehnten keine Bedeutung weil die Habsburger Herrscher auf die Steuerbewilligungen der Stande unbedingt angewiesen und deshalb im Austausch oft gezwungen waren den Wunschen der Stande nachzugeben In den ubrigen Landern der Krone Bohmen gab es im 16 Jahrhundert zwar auch Landesordnungen die aber nur in Mahren verfassungsrechtliche Fragen behandelten Die Ordnungen der Oberlausitz enthielten hauptsachlich Vorschriften fur die Untertanen Hinzu kamen einige Bestimmungen uber den Landtag Verfassungscharakter hatte dagegen die von Ferdinand I 1561 fur die Oberlausitzer Stande erlassene Abhandlung Literatur BearbeitenZrizeni zemske kralowstwi ceskeho za krale Wladislawa roku 1500 wydane Jura et constitutiones regni Boemiae regnante Wladislao anno 1500 editae a M Roderico Dubravo de Dubrava latinitate donatae ex exemplari regi Ferdinando anno 1527 oblato nunc primum typis vulgatae cura Francisci Palacky regni Boemiae historiographi deutsch Die Landesordnung des Konigreichs Bohmens erlassen wahrend der Regierung Konig Vladislavs im Jahr 1500 hrsg nach dem von Magister Rodericus Dubravus a Dubrava ins Lateinische ubersetzten Exemplar das 1527 Konig Ferdinand uberreicht wurde nun erstmals gedruckt durch Franz Palacky Prag 1863 Prawa a Zruzenij Zemska Kraloivstivij czeskeho Gesetz und Statutenbuch fur das Konigreich Bohmen unter dem Oberst Landschreiber Ulrich von Prostibor und auf Lochowic Prag 1550 zweisprachig Prava a zrizeni zemska Kralowstwy Czeskeho deutsch Rechte und Landesordnung des Konigreichs Bohmen Prag 1564 Otto Peterka Rechtsgeschichte der bohmischen Lander in ihren Grundzugen dargestellt 2 Bande Reichenberg 1928 1933 Band 1 1928 Digitalisat bei Google Books Alternativreprasentation 2 Teile in einem Band bei Internet Archiv Winfried Eberhard Konfessionsbildung und Stande in Bohmen 1478 1530 Munchen 1981 Winfried Eberhard Monarchie und Widerstand Zur standischen Oppositonsbildung im Herrschaftssystem Ferdinands I in Bohmen Veroff des Collegium Carolinum Bd 54 Oldenbourg Munchen 1985 Petr Kreuz Ivan Martinovsky Hrsg Vladislavske zrizeni zemske a navazujici prameny Praha 2007 ISBN 978 80 86197 91 3 Karel Maly Hrsg Vladislavske zrizeni zemske A pocatky ustavniho zrizeni v ceskych zemich 1500 1619 Praha 2001 ISBN 80 7286 035 6 Karel Maly Rezension zu Petr Kreuz Ivan Martinovsky Hrsg Vladislavske zrizeni zemske a navazujici prameny Svatovaclavska smlouva a zrizeni o rucinich Edice Die Vladislavsche Landesordnung und die anschliessenden Quellen Der St Wenzelsvertrag und die Gewehrordnung Eine Edition In Bohemia Band 49 Nr 1 S 214 219Weblinks BearbeitenVincenz Falk Standische Verhandlungen in Oesterreich Band 1 Der bohmische Landtag 1847 Hamburg 1848 Dokument Nr 7 Deduktion uber die Rechtsbestandigkeit der landesverfassungsmassigen Gerechtsamen und Freiheiten der bohmischen Stande In Digitalni knihovna Ceske snemy Abgerufen am 10 November 2019 Einzelnachweise Bearbeiten a b Frantisek Capka Dejiny zemi Koruny ceske v datech Verlag Libri 1998 ISBN 80 85983 67 2 Abschnitt 1500 11 brezna auf S 31 Antonin Kalous 11 3 1500 Vladislavsche Landesordnung Bohmen kodifiziert sein Landesrecht Thomas Krzenck Rezension zu Maly Karel Panek Jaroslav Hgg Vladislavske zrizeni zemske a pocatky ustavniho zrizeni v ceskych zemich 1500 1619 Die Wladislaw sche Landesordnung und die Anfange der verfassungsmassigen Ordnung in den bohmischen Landern 1500 1619 In Bohemia Band 44 Nr 1 S 226 228 Aus der 1550 erfolgten Neuausgabe der Vladislavschen Landesordnung zitiert nach Falk Der bohmische Landtag 1847 Dok 7 vgl Weblinks a b Karel Maly Rezension zu Petr Kreuz Ivan Martinovsky Vladislavsche Landesordnung S 217 a b Antonin Kalous 1517 St Wenzels Vetrag Adel und Stadte Bohmens regeln ihre Zusammenarbeit in Wiener Kongress 1515 Wendepunkt Mitteleuropas Jagiellonen und Habsburger Ausstellung des Kunsthistorischen Museums Wien 15 April 31 August 2003 Frantisek Smahel Das bohmische Standewesen im hussitischen Zeitalter Machtfrage Glaubensspaltung und strukturelle Umwandlungen In Schriften des Historischen Kollegs Kolloquien Band 16 Die Anfange der standischen Vertretungen in Preussen und seinen Nachbarlandern Herausgegeben von Hartmut Boockmann unter Mitarbeit von Elisabeth Muller Luckner Oldenbourg Munchen 1992 S 246 Peterka Rechtsgeschichte 2 Band S 70 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vladislavsche Landesordnung amp oldid 227557482