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Der Vertrag von Furstenwalde vom 18 August 1373 war ein von Kaiser Karl IV diktierter Vertrag in dem der bisherige Kurfurst von Brandenburg Otto V der Faule gegen eine Entschadigung von 500 000 Gulden und einigen Schlossern und Stadten in der Oberpfalz auf die Herrschaftsrechte uber die Mark Brandenburg zugunsten der Luxemburger verzichtete Damit endete die rund 50 jahrige Herrschaft der Wittelsbacher in Brandenburg Notgeld der Stadt Furs ten wal de von 1921 mit Dar stel lung des Ver trags ab schlus ses Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund und Folgen 2 Nebenvertrage und Erklarungen 3 Urkunden und Literatur 3 1 Urkunden 3 2 Literatur 4 EinzelnachweiseHintergrund und Folgen Bearbeiten nbsp Das Heilige Romische Reich zur Zeit Karls IV Kaiser Karl IV hatte seit Langem systematisch auf den Erwerb der Mark hingearbeitet Der junge politisch unerfahrene Otto erwies sich dabei kaum als ebenburtiger Gegner sondern tat zunachst wenig um das Kurfurstentum den Wittelsbachern zu erhalten Seit 1363 existierte ein wittelsbachisch luxemburgischer Erbvertrag der den Luxemburgern das Erbe des Kurfurstentums Brandenburg zusicherte falls dessen wittelsbachische Herrscher kinderlos bleiben wurden Als Ottos alterer Bruder Ludwig der Romer 1365 starb und Otto dadurch die alleinige Herrschaft uber die Mark Brandenburg erhielt war er gerade 21 Jahre alt Im Oktober desselben Jahres ubertrug Otto Karl IV die Verwaltung uber Brandenburg fur sechs Jahre woraufhin Karl eine Reihe landfremder Rate und Hofbeamter an die Spree schickte 1366 band Karl Otto auch verwandtschaftlich an sich indem er ihn mit seiner Tochter Katharina von Luxemburg vermahlte In der Folge hielt sich Otto zunehmend am Prager Hof auf und kummerte sich kaum mehr um die Regierung der Mark Brandenburg 1367 erhielt Karl IV die Niederlausitz als Pfandbesitz was ein deutlicher Schritt hin zum Erwerb auch Brandenburgs darstellte 1368 entfernte Otto wahrend des zweiten Italienzugs des Kaisers 1368 69 die landfremden Rate und fand dabei Unterstutzung beim Brandenburger Adel 1 Nach Ablauf der sechs Jahre zog Karl IV mit einem Heer in die Mark um seinen Herrschaftsanspruch zu verdeutlichen Ein weiteres Mal erschien er nach einer kriegerischen Auseinandersetzung mit Otto und anschliessendem Waffenstillstand von 1371 an der Spitze seiner Truppen im Jahr 1373 in der Mark und nun sah sich Otto gezwungen ganz auf die Mark zu verzichten 2 3 Da er sich aber mit seinen Verwandten den kriegserfahrenen bayerischen Herzogen verbundet hatte konnte er jedoch hohe Entschadigungen an Land und Geld durchsetzen sowie auch die Kurstimme und das Erzkammereramt bis an sein Lebensende Sogar den Titel eines Markgrafen von Brandenburg durfte er behalten Otto zog daraufhin nach Bayern auf die Burg Wolfstein an der Isar bei Landshut wo er eine Liebesbeziehung mit einer Mullerin einging wahrend seine Gemahlin in Prag blieb 3 Karl hatte unterdessen sein Ziel erreicht Mit Brandenburg fiel ihm auch eine weitere Kurstimme zu die er zur Sicherung seiner Nachfolge im Reich bei der nachsten Konigswahl benotigte 1376 wurde wie im Vertrag bestimmt die Brandenburger Kurstimme bei der Wahl von Karls Sohn Wenzel aber noch durch Otto gefuhrt Ausserdem war Brandenburg wichtig um die von seinen bohmischen und schlesischen Besitzungen Richtung Ost und Nordsee fuhrenden Handelswege zu kontrollieren Dafur gab Karl sein Projekt Bohmen nach Westen auszudehnen auf seine zuvor erworbenen nordgauischen Besitzungen in der Oberpfalz gingen an Otto Karl sorgte daher auch in der Folge fur eine effiziente Verwaltung seiner neuen Erwerbung er liess Tangermunde ausbauen und die Besitzverhaltnisse in der Mark durch das Landbuch von 1375 schriftlich festhalten Die Mark Brandenburg blieb bis 1415 17 in Handen der Luxemburger die sie dann unter Sigismund I an den frankischen Zweig der Hohenzollern vergaben 2 Nebenvertrage und Erklarungen BearbeitenZu dem Uberlassungs und Entschadigungsvertrag gab es einige Nebenerklarungen beziehungsweise Vertrage So enthalt der Codex diplomaticus Brandenburgensis beispielsweise eine von Riedel wie folgt betitelte Verschreibung Karls IV ausgestellt bereits am 17 August 1373 Kaiser Karl verschreibt dem Markgrafen Otto dass ihm die Kur und das Erzkammerer Amt der abgetretenen Mark Brandenburg auf Lebenszeit verbleiben soll und dass des Kaisers Sohne den Titel Kurfursten nicht fuhren durfen Darin heisst es unter anderem W y r K a r l von gots gnaden R o m i ſ c h e r K e y ſ e r zu allen Zeiten Merer des Reichs vnd Kunig in Beheim bekennen und thun kunt offenlich mit diesem Brieve ſo das Er dieweil er lebt eyn Kurfurſte und Cammermeiſter des heyligen Reichs ſein ſulle von vns unſern Kinden und Erben vngehindert vnd globen im in guten truwen vnd beſtellen das ſich vnſer Kinder oder Erben kein Kurfurste oder Ertz Cammerer von der Marke zu Brandenburg wegen ſchreiben noch nennen sollen Verschreibung Karls IV 17 August 1373 4 In einer Erklarung vom 18 August 1373 verzichtete auch Ottos Neffe Friedrich von Bayern den Otto als seinen Nachfolger vorgesehen hatte auf alle Anspruche an der Mark Den Verzicht leistete er auch im Namen seines Vaters Stephan II und seiner Bruder 5 Eine Urkunde Ottos vom 28 August 1373 uberschreibt Riedel mit Markgraf Otto verweiset alle Einwohner der Mark Brandenburg an den Kaiser und dessen Sohn Wenzel und giebt diesen Hasse von Wedel von Uchtenhagen zum Einweiser 6 Urkunden und Literatur BearbeitenUrkunden Bearbeiten Adolph Friedrich Riedel hat einige Dokumente und Erklarungen um den Verzicht Ottos V im Codex diplomaticus Brandenburgensis zusammengestellt Da der gesamte Codex in digitalisierter Form vorliegt sind diese Urkunden und Quellen im Internet einsehbar Codex diplomaticus Brandenburgensis Zweiter Hauptteil Band III Berlin 1846 siehe Dokumente ab S 8 sowie ggfs den Bericht wegen des Ueberganges der Mark Brandenburg von Bayern an Bohmen ab S 81 Literatur Bearbeiten Richard George Markgraf Otto der Faule in Hie gut Brandenburg alleweg Geschichts und Kulturbilder aus der Vergangenheit der Mark und aus Alt Berlin bis zum Tode des Grossen Kurfursten Hrsg von Richard George Verlag von W Pauli s Nachf Berlin 1900 S 182 188 Jorg K Hoensch Die Luxemburger Eine spatmittelalterliche Dynastie gesamteuropaischer Bedeutung 1308 1437 Stuttgart 2000 Emil Theuner Otto mit dem spateren Beinamen der Faule In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 24 Duncker amp Humblot Leipzig 1887 S 663 669 Einzelnachweise Bearbeiten Jan Winkelmann Die Mark Brandenburg des 14 Jahrhunderts 2011 ISBN 978 3 86732 112 9 S 81 a b Jorg K Hoensch S 155f a b Emil Theuner ADB Codex diplomaticus Brandenburgensis Zweiter Hauptteil Band III S 8 Urkunde im Codex diplomaticus Brandenburgensis S 8f Urkunde im Codex diplomaticus Brandenburgensis S 15f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Furstenwalde amp oldid 238187983