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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Verletzung des Briefgeheimnisses bezeichnet im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand Es handelt sich um ein Antragsdelikt das in 202 StGB geregelt wird Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgut 2 Tatgegenstand 2 1 Schriftstuck 2 2 Verschlossen 3 Tater 4 Tathandlung 4 1 Abs 1 Nr 1 4 2 Abs 1 Nr 2 4 3 Abs 2 5 Strafmass Versuch Konkurrenzen 6 LiteraturRechtsgut BearbeitenDas durch die Vorschrift geschutzte Rechtsgut ist der Schutz vor Indiskretion insbesondere das Briefgeheimnis Art 10 GG Tatgegenstand BearbeitenSchriftstuck Bearbeiten Tatgegenstand sind Schriftstucke Ein Schriftstuck ist jede durch Schrift verkorperte Gedankenerklarung z B Briefe oder Tagebucher Gemass Abs 3 konnen auch Abbildungen wie Fotos Tatgegenstand sein Verschlossen Bearbeiten Das Schriftstuck muss entweder verschlossen Abs 1 oder durch ein verschlossenes Behaltnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert Abs 2 sein Beiden Alternativen gemeinsam ist dass die Kenntnisnahme durch Dritte mindestens deutlich behindert werden muss Daher wird der Inhalt ungesicherter Postkarten nicht erfasst Verschlossen ist ein Schriftstuck wenn es durch einen Verschluss unmittelbar umhullt wird Dies ist beispielsweise bei einem zugeklebten Briefumschlag oder bei einem verschlossenen Tagebuch der Fall Durch ein verschlossenes Behaltnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist ein Schriftstuck wenn es sich etwa in einem Safe oder in einer verschlossenen Schublade befindet Ein verschlossener Raum ist dagegen kein Behaltnis Tater BearbeitenTater kann jeder sein der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde Es handelt sich somit um ein negatives Sonderdelikt Wer Kenntnis von einem Schriftstuck nehmen darf entscheidet in der Regel derjenige der das Schriftstuck verschlossen hat also beispielsweise der Absender eines Briefes Tathandlung BearbeitenTathandlung kann das Offnen des Schriftstuckes Abs 1 Nr 1 das Kenntnisverschaffen durch technische Mittel Abs 1 Nr 2 und das Offnen eines Behaltnisses zur Kenntnisverschaffung Abs 2 sein Die Handlung ist jedoch nur strafbar wenn sie unbefugt erfolgt Eine Befugnis kann sich z B aus der Organisation des Empfangers Poststelle eines Unternehmens ergeben aus dem Sorgerecht der Eltern aus gesetzlichen Vorschriften z B im Strafvollzug oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfangers Ein rechtlicher Betreuer ist nur dann befugt wenn das Gericht das Anhalten und Offnen der Post nach 1896 Abs 4 BGB gestattet hat Abs 1 Nr 1 Bearbeiten Zur Verwirklichung der Begehungsalternative in Abs 1 Nr 1 reicht das blosse Offnen des Schriftstuckes aus Es ist nicht erforderlich dass der Tater vom Inhalt Kenntnis nimmt Schon das Aufreissen eines fremden Briefes ist also strafbar Abs 1 Nr 2 Bearbeiten Die Alternative in Abs 1 Nr 2 setzt dagegen voraus dass der Tater zumindest von einem Teil des Schriftstucks Kenntnis nimmt Dazu muss er ein technisches Mittel einsetzen beispielsweise eine Apparatur zur Durchleuchtung Das Gegen das Licht Halten eines Briefes reicht jedoch noch nicht aus Abs 2 Bearbeiten Abs 2 erfasst den Fall dass jemand ein oben beschriebenes verschlossenes Behaltnis offnet um sich Kenntnis vom Inhalt einer Schrift zu verschaffen Offnet er dagegen das Behaltnis ohne zu wissen dass sich darin ein Schriftstuck befindet ist der Tatbestand nicht erfullt Strafmass Versuch Konkurrenzen BearbeitenDie Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft Der Versuch ist nicht strafbar Wird zusammen mit der Verletzung des Briefgeheimnisses ein Diebstahl oder eine Unterschlagung begangen kann eine Tateinheit bestehen Dagegen wird eine Sachbeschadigung verdrangt Liegt ebenfalls eine Verletzung des Postgeheimnisses oder des Fernmeldegeheimnisses vor so macht man sich nicht gemass 202 StGB strafbar Literatur BearbeitenHerbert Trondle Thomas Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53900 9 Adolf Schonke Horst Schroder Strafgesetzbuch Kommentar C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 51729 3 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verletzung des Briefgeheimnisses amp oldid 232857028