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Die Urwahler Zeitung war von 1849 bis 1853 eine deutsche Tageszeitung ausschliesslich erschienen im Konigreich Preussen Mit der Bezeichnung Urwahler war in Bezug auf das Dreiklassenwahlrecht der ursprungliche im Sinne von eigentlichem Wahler gemeint das Volk Dementsprechend lautete der Untertitel Organ fur Jedermann aus dem Volke Das Blatt enthielt radikaldemokratisch kommunistische Tendenzen und richtete sich an den Vierten Stand 1 Die Zeitung hatte ausserhalb Preussens keine Bedeutung Sie wurde in Berlin hergestellt erschien grundsatzlich sechsmal wochentlich und kostete 3 Pfennig Nullnummer der Urwahler Zeitung vom 29 Marz 1849 Inhaltsverzeichnis 1 Bekanntes 2 Redakteure Auswahl 3 Einzelnachweise 4 WeblinksBekanntes BearbeitenIn Reaktion auf die Marzereignisse hob der damalige Bundestag am 2 April 1848 die Karlsbader Beschlusse auf was zur Grundung von unzahligen Zeitungen in den Landern des Deutschen Bundes beitrug Die meisten dieser Zeitungen waren politisch einseitig gepragt und verschwanden nach kurzer Zeit Ausschliesslich jene Blatter uberdauerten die Reaktionsara die sich auf eine starke ortliche Anhangerschaft sowie eine uberwiegend regionale Berichterstattung stutzen konnten 2 Vor diesem Hintergrund wurde die Urwahler Zeitung gemeinsam von Franz Duncker und Aaron Bernstein gegrundet Sie erschien ab dem 1 April 1849 regelmassig Vorausgegangen waren Nullnummern am 29 30 und 31 Marz 1849 Das Blatt wurde innerhalb seiner vierjahrigen Existenz mehrmals verboten und hatte eine geringe Reichweite Hingegen erlangte die Urwahler Zeitung innerhalb der preussischen Verwaltung einen gewissen Bekanntheitsgrad Sie gilt heute als eins der am besten dokumentierten Beispiele preussischer Pressepolitik wahrend der Einfuhrung der Gewaltenteilung So definierte die Preussische Verfassung 1848 1850 erstmals auf deutschem Boden eine Vielzahl von Grund und Abwehrrechten des Burgers gegen den Staat sowie die Trennung zwischen Legislative Judikative und Exekutive Insbesondere Karl Ludwig Friedrich von Hinckeldey der Generalpolizeidirektor von Berlin ignorierte diese Neuformierung und umging oft bewusst die administrative Verwaltung Er setzte wiederholt Verbote von Zeitungen durch die nach seiner Ansicht principiell im practischen Widerspruch mit den Grundsatzen der constitutionellen Monarchie standen Hinckeldey warf dem Innenministerium vor dass dieses keine praventiven gesetzlichen Massnahmen ergreife um gegen staatsfeindliche Organe vorzugehen Als schlimmste Beispiele fuhrte er die Urwahler Zeitung und die Kreuzzeitung auf Eigenmachtig liess er in regelmassigen Abstanden Ausgaben dieser Zeitungen beschlagnahmen und entgegen der gesetzlichen Vorschrift wurde erst nach Tagen oder Wochen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet Eine Beschwerde der Urwahler Zeitung blieb erfolglos Der Oberstaatsanwalt Christian Carl Theodor Ludwig Sethe wies zwar in einem Schreiben an den Generalpolizeidirektor hin dass erstens eine Beschlagnahmung ohne die Einschaltung der Staatsanwaltschaft langer als 24 Stunden widerrechtlich sei und dass zweitens die Beschlagnahme vor der Redaktion immer unter Hinweis auf die betreffende Straf oder Pressegesetznorm vonstattengehen musse Eine Aufhebung des Verbots strebte er jedoch nicht an Vielmehr hielt die Staatsanwaltschaft Grundsatzliches fest insbesondere sei die Verbotsbegrundung der Polizeibeamten gegenuber der Urwahler Redaktion weil der Herausgeber der Urwahler Zeitung fortwahrend gegen die gesetzlichen Formen verstossen habe nicht ausreichend In seinem Antwortschreiben erklarte Hinckeldey dass er sich nicht verpflichtet fuhle Anordnungen von der Staatsanwaltschaft entgegenzunehmen da dies ja nur eine dem Polizeiprasidium coordinierte Behorde ware Ausserdem habe die Urwahler Zeitung immer wieder das Belegexemplar nicht zeitig genug abgegeben wofur er sie mit den ihm gegebenen Moglichkeiten zur Ordnung rufen musse Auf diesen Schriftwechsel hin entbrannte ein Kompetenzstreit zwischen dem preussischen Justizministerium und dem Polizeiprasidium der nach langerer Auseinandersetzung zugunsten Hinckeldeys entschieden wurde Er beklagte dass er beispielsweise die Urwahler Zeitung in den letzten eineinhalb Jahren insgesamt vierzehnmal beschlagnahmen liess aber die Staatsanwaltschaft sie nur zweimal vor einem Gericht verurteilte Der preussische Innenminister Ferdinand von Westphalen erteilte daraufhin die unmissverstandliche Anordnung gegen die Urwahler Zeitung das Konzessionsentziehungsverfahren aufgrund ihrer wirren Inhalte einzuleiten was letztlich zur Einstellung der Zeitung fuhrte Am 27 Marz 1853 wurde das Blatt endgultig verboten Zum 9 April 1853 ubernahm Duncker die Anteile von Bernstein und fuhrte die Zeitung alleinvertretend als Volks Zeitung Organ fur Jedermann aus dem Volke fort 3 Redakteure Auswahl BearbeitenAaron Bernstein Hermann HoldheimEinzelnachweise Bearbeiten Hermann Hauff Morgenblatt fur gebildete Leser Band 45 J G Cotta sche Buchhandlung 1851 S 232 Kurt Koszyk Karl Hugo Pruys Worterbuch zur Publizistik Walter de Gruyter 1970 S 222 Richard Kohnen Pressepolitik des Deutschen Bundes Methoden staatlicher Pressepolitik nach der Revolution von 1848 Verlag Kohnen Vogell 1995 S 128 136 Weblinks BearbeitenUrwahler Zeitung Organ fur Jedermann aus dem Volke beim Digitalisierungsprojekt Compact Memory an der Universitatsbibliothek Frankfurt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urwahler Zeitung amp oldid 238918910