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Ein Belegexemplar ist der bei Veroffentlichungen in Druckerzeugnissen gefuhrte Nachweis uber eine erbrachte Leistung oder die Inanspruchnahme eines urheberrechtlich geschutzten Werkes Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Wesen 1 2 Belegexemplarrecht 2 Siehe auch 3 WeblinksDeutschland BearbeitenWesen Bearbeiten Mit einem Belegexemplar weisen Verlage ihren Auftraggebern eine Veroffentlichung nach So wird den Werbeagenturen und deren Auftraggebern gegenuber der Nachweis erbracht dass eine Anzeige erschienen ist und wie sie platziert wurde Bei den PR Agenturen dient das Belegexemplar dem Nachweis dass eine Pressemitteilung redaktionell verwendet wurde Dem Journalisten oder Autor ist es Nachweis dass ein Artikel von ihm erschienen ist Den Bildagenturen und Fotografen dass und wo eine Fotografie veroffentlicht worden ist Ublich sind zwei Belegexemplare eines fur die Agentur und eines fur deren Auftraggeber In allen Fallen genugt die entsprechende Zeitungs oder Zeitschriftenseite Seitenbeleg wenn aus ihr die wesentlichen Merkmale wie Titel Ausgabe Platzierung und Erscheinungsdatum hervorgehen sonst ist das ganze Druckexemplar zu uberlassen Das Belegexemplar dient aber nicht nur dem Nachweis fur die erbrachte Leistung durch die Verlage und der entsprechenden Rechnungsstellung sondern es ist auch gegenuber dem Urheber eines urheberrechtlich geschutzten Werkes wie Autor Fotograf und Grafiker Nachweis daruber dass es im Rahmen der erlaubten Nutzung in Anspruch genommen wurde was er andernfalls aufgrund seiner Urheberschaft untersagen konnte 12 ff UrhG Belegexemplarrecht Bearbeiten Eine unmittelbare gesetzliche Anspruchsgrundlage ein Belegexemplar verlangen zu konnen gibt es im Gegensatz zum Autorenexemplar 25 VerlG nicht sondern sie folgt aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Leistung nach Treu und Glauben mit Rucksicht auf die Verkehrssitte 242 BGB Deshalb ist das Belegexemplar gewohnlich Gegenstand von privatschriftlichen Vertragsvereinbarungen oder der Allgemeinen Geschaftsbedingungen von Verlagen Werbe und Bildagenturen sowie der Fotografen und Journalisten Basiert eine Veroffentlichung zum Teil oder vollstandig auf Archiv oder Bibliotheksgut ist der Autor entsprechend den jeweiligen Landesgesetzen verpflichtet dem Archiv oder der Bibliothek Belegexemplare zu uberlassen Siehe auch BearbeitenFreiexemplar PflichtexemplarWeblinks BearbeitenAusarbeitung zu Belegexemplaren in Archiven und Bibliotheken Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Belegexemplar amp oldid 222455493