www.wikidata.de-de.nina.az
Als Unternehmensrecht wird der Bereich des Privatrechts bezeichnet der das Recht des Unternehmens regelt Dieser umfasst das Firmenrecht das Gesellschaftsrecht Personen und Kapitalgesellschaftsrecht das Umwandlungsrecht und soweit es sich auch an Unternehmen richtet das Handelsrecht Das deutsche Unternehmensrecht kennt keine einheitliche Definition des Unternehmens naheres dazu hier im Abschnitt Unternehmensbegriff im Recht Massgeblich ist vielmehr der jeweilige Gesetzeszweck Im Allgemeinen wird im Handels und Gesellschaftsrecht unter Unternehmen eine organisatorische Einheit zur Verfolgung eines Zwecks verstanden Der Zweck kann in einer gewerblichen und freiberuflichen aber auch in einer kunstlerischen wissenschaftlichen und gemeinnutzigen Tatigkeit liegen 1 Es wird geschutzt durch die Eigentumsgarantie des Art 14 GG Solange sich das Unternehmen nicht auf ausschliesslich verbotenes Tun stutzt sind staatliche Eingriffe entschadigungswurdig Art 14 Abs 3 GG Der Begriff des Unternehmens ist nicht identisch mit dem Begriff des Unternehmers im Sinne des 14 BGB Der Unternehmer gem 14 BGB ist vielmehr deckungsgleich mit dem Unternehmenstrager 2 Inhaltsverzeichnis 1 Unternehmenstrager 2 Unternehmen als Wirtschaftsgut 3 Bewertung des Unternehmens 4 Rechtsschutz 5 Steuerrechtliche Verpflichtung 6 Unternehmensuntergang 7 Literatur 8 EinzelnachweiseUnternehmenstrager BearbeitenUnternehmenstrager ist wer das Unternehmen betreibt 3 Trager eines Unternehmens konnen naturliche Personen z B ein Einzelkaufmann oder ein Kleinunternehmer Personengesellschaften z B eine Gesellschaft burgerlichen Rechts GbR eine Offene Handelsgesellschaft OHG oder eine Kommanditgesellschaft KG und Juristische Personen z B eine Gesellschaft mit beschrankter Haftung GmbH eine Aktiengesellschaft AG oder eine Eingetragene Genossenschaft e G aber auch z B eine juristische Person des offentlichen Rechts wie eine Gebietskorperschaft z B eine Gemeinde sein Ob eine Erbengemeinschaft Unternehmenstragerin sein kann ist umstritten Keine Unternehmenstrager konnen dagegen die stille Gesellschaft und der Konzern selbst sein Unternehmen als Wirtschaftsgut BearbeitenGrundsatzlich ist ein Unternehmen ein wirtschaftlicher Gegenstand der Objekt des Rechtsverkehrs sein kann Ein Unternehmen kann auf zwei Arten ganz oder teilweise ubertragen werden durch Einzelubertragung aller oder eines Teils seiner Wirtschaftsguter z B Produktionsanlagen Waren Patente Grundstucke und Forderungen sog Asset Deal oder mittelbar durch Ubertragung eines Teils oder aller Unternehmensanteile sog Share Deal Der Unternehmenskauf erfolgt nach den ublichen Kaufvertragsvorschriften 433 ff in Verbindung mit 453 Abs 1 BGB dies gilt auch fur die Mangelhaftung In Einzelfallen konnen kartell oder andere wettbewerbsrechtliche Grunde einem Kauf entgegenstehen Beteiligungsformen sind der sog Unternehmensvertrag der in der Form eines Beherrschungsvertrages eines Gewinnabfuhrungsvertrages Teilgewinnabfuhrungsvertrages oder Uberlassungsvertrages geschlossen werden kann Weitere Moglichkeiten sind die Pacht eines Unternehmens der Niessbrauch am Unternehmen und die Vererbung des Unternehmens Nicht zulassig ist die blosse Sicherungsubereignung nach Einigung oder Verpfandung des Unternehmens Es kann daher auch nicht Objekt einer Zwangsvollstreckung sein Das Insolvenzverfahren betrifft nicht das Unternehmen sondern den Unternehmenstrager Bewertung des Unternehmens BearbeitenFur die Bestimmung des Werts eines Unternehmens werden verschiedene betriebswirtschaftliche Verfahren angewandt Grundsatzlich werden dafur der Ertrags Borsen Markt Substanz oder Liquidationswert herangezogen Daneben spielen in der Praxis die Discounted Cash Flow Methode die Multiplikator Methode das Dividendendiskontierungsmodell und der Residualgewinnansatz eine Rolle In Betracht kommen auch Kombinationen aus den genannten Methoden vor allem sog Mittelwertverfahren wie das Stuttgarter Verfahren das die Ertragswert und die Substanzwertmethode kombiniert Rechtlich ist keine der Methoden vorgeschrieben Rechtsschutz BearbeitenDas Unternehmen wird durch die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie geschutzt Davon abgeleitet werden der gewerbliche Rechtsschutz und das Recht am eingerichteten und ausgeubten Gewerbebetrieb Steuerrechtliche Verpflichtung BearbeitenDie Steuerlast trifft den Unternehmenstrager und nicht das Unternehmen selbst Hauptsachlich fallt bei Unternehmen die Umsatzsteuer ins Gewicht Planungen um eine europaisch einheitliche Unternehmensbesteuerung sind noch nicht weit fortgeschritten Unternehmensuntergang BearbeitenDas Unternehmen geht durch das Erloschen unter Das Insolvenzverfahren gegen den Unternehmenstrager dessen Auflosung und die Stilllegung des Unternehmens Ruhen des Unternehmens bewirken nicht das Erloschen Es bedarf vielmehr des Untergangs der Unternehmensstruktur Literatur BearbeitenThomas Tegen u a Unternehmensrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Umwandlungsrecht Vahlen Munchen 2009 ISBN 978 3 8006 3657 0 Einzelnachweise Bearbeiten Friedrich Klein Blenkers Rechtsformen der Unternehmen 2 Auflage 2016 S 21 f Thomas Gergen Munchener Kommentar zum BGB 7 Auflage 2016 S 2032 RdNr 44 Friedrich Klein Blenkers Rechtsformen der Unternehmen 2 Auflage 2016 S 23 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unternehmensrecht Deutschland amp oldid 198045809