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Das Treuhandkonto oder Fremdgeldkonto englisch escrow account ist im Bankwesen ein Bankkonto bei dem ein Treuhander fremdes Vermogen fur einen Treugeber aus einem Treuhandverhaltnis verwaltet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Arten 4 Wirtschaftliche Aspekte 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenGegensatz ist das Eigenkonto bei dem das Bankguthaben dem Kontoinhaber gehort Beim Treuhandkonto gehort das Guthaben nicht dem Kontoinhaber sondern Eigentumer ist ein Dritter 1 Kontoinhaber wird wer bei der Kontoeroffnung der Bank gegenuber je nach Saldo als Glaubiger der Schuldner auftritt oder bezeichnet wird 2 Treuhandkonten sind der Oberbegriff fur verschiedene Kontoarten im Bankwesen bei denen fremdes Vermogen das nicht dem Kontoinhaber gehort verwaltet wird Der Kontoinhaber eroffnet das Treuhandkonto zwar unter seinem Namen handelt aber fur fremde Rechnung 3 Die bekannteste Unterart des Treuhandkontos ist das Anderkonto 4 das nur fur bestimmte Berufsgruppen vorgesehen ist Alle ubrigen Treuhandverhaltnisse mussen uber ein sonstiges Treuhandkonto abgewickelt werden 5 Rechtsfragen BearbeitenAllgemeinesDie Rechtsprechung verwendet den Begriff des Treuhandkontos zur Bezeichnung der Falle der fiduziarischen Treuhand in denen der Treuhander Vollrechtsinhaber und Kontoinhaber ist 6 Lassen die Umstande erkennen dass der das Konto Eroffnende fremdes Vermogen treuhanderisch verwalten will liegt ein Treuhandkonto vor 7 Die Rechtsprechung geht davon aus dass der Treuhander fiduziarischer Vollrechtsinhaber ist 8 Der Treuhander ist Dritten gegenuber grundsatzlich als Inhaber des Vollrechts anzusehen 9 Im Aussenverhaltnis zum Kreditinstitut ist allein der Treuhander Vertragspartner und Vollrechtsinhaber wodurch der Treugeber vollig verdrangt wird Nur der Treuhander ist als Kontoinhaber uber das Treuhandkonto verfugungsberechtigt und auskunftsberechtigt Dem Treugeber steht das Bankguthaben im Innenverhaltnis zum Treuhander wirtschaftlich zu 39 Abs 1 AO er ist auch Steuerschuldner fur die Habenzinsen TreuhandverhaltnisEinem Treuhandkonto liegt ein Treuhandverhaltnis zugrunde Der Kontoinhaber des Treuhandkontos ist der Treuhander der Treugeber ist der aus dem Treuhandkonto begunstigte Eigentumer des auf dem Treuhandkonto verbuchten Treuhandvermogens Je nach Vertragsgestaltung des Treuhandverhaltnisses unterscheidet man 10 Bei einem echten Treuhandverhaltnis wird das Treuhandvermogen vom Treugeber dem Treuhander zu Eigentum ubertragen Wirtschaftlich betrachtet gehort das Treuhandvermogen jedoch zum Vermogen des Treugebers der es weiter bilanzieren darf Der Treuhander handelt in diesem Fall im eigenen Namen aber teilweise im fremden Interesse des Treugebers Der Treuhander handelt im eigenen Namen und fur eigene Rechnung Das Innenverhaltnis zwischen dem Treuhander und dem Treugeber verpflichtet den Treuhander schuldrechtlich die Interessen des Treugebers wahrzunehmen und nur solche Kontoverfugungen vorzunehmen die sich aus dem Treuhandvertrag ergeben 11 Bei einem unechten Treuhandverhaltnis bleibt der Treugeber Eigentumer des Treuhandvermogens Der Treuhander ist jedoch ermachtigt entweder im eigenen Namen uber das Treuhandvermogen zu verfugen oder als Stellvertreter des Treugebers zu handeln Der Treuhander handelt im fremden Namen fur fremde Rechnung Den kontofuhrenden Kreditinstituten wird lediglich das echte Treuhandverhaltnis offengelegt so dass ein unechtes Treuhandverhaltnis nur durch die Eroffnung eines Treuhandkontos erkennbar ist KontenwahrheitDer Treuhander eroffnet das Treuhandkonto auf seinen Namen mit dem Zusatz Treuhandkonto Damit ist die formale Kontenwahrheit des 154 Abs 1 AO bereits erfullt Treuhander sind ausserdem verpflichtet den Namen und die Anschrift des wirtschaftlich berechtigten Treugebers mitzuteilen materielle Kontenwahrheit des 8 Abs 1 GwG Der Treugeber ist wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des 3 Abs 1 Nr 2 GwG PfandrechteIst der kontofuhrenden Bank bekannt dass die auf dem Bankkonto eingehenden Betrage dem Kontoinhaber nur als Treuhander zustehen und ist ihr auch ersichtlich gemacht worden dass dieser den Willen hat die Betrage auf dem Konto nur treuhanderisch fur den Treugeber anzulegen so erwirbt die Bank die ein solches Konto antragsgemass eroffnet weder ein Pfandrecht am Guthaben noch ein Aufrechnungs oder Zuruckbehaltungsrecht gegenuber der Guthabenforderung fur Anspruche gegen den Kontoinhaber 12 Eine Pfandung durch Dritte kann der Treuhander durch Drittwiderspruchsklage abwehren 13 Bei Treuhandkonten fehlt es an der fur Pfandrechte notwendigen Konnexitat Arten BearbeitenAus obigen Arten der Treuhandverhaltnisse leiten sich auch die Arten der Treuhandkonten ab 14 Anderkonten sind nur fur bestimmte Berufsgruppen Buchprufer Notare Patentanwalte Rechtsanwalte Steuerberater Wirtschaftsprufer vorgesehen Die Gelder von Mundeln oder Betreuten durfen ebenfalls auf Anderkonten durch den anwaltlichen Vormund oder Betreuer verwaltet werden 15 Sonstige Treuhandkonten werden insbesondere gefuhrt fur gesetzliche Treuhandverhaltnisse Testamentsvollstrecker abzuleiten aus 2216 Abs 1 BGB Insolvenzverwalter 16 Nachlassverwalter und Zwangsverwalter 13 Abs 2 Zwangsverwalterverordnung ZwVwV oder private Treuhandverhaltnisse Wohnungseigentumsverwaltungen Wohnraumvermieter Kautionskonto 551 Abs 3 BGB Baubetreuer Bautrager Immobilienmakler 6 MaBV oder Kreditvermittler Allen Arten liegen offene Treuhandverhaltnisse zugrunde die auf offenen Treuhandkonten verbucht werden Bei verdeckten Treuhandkonten ist fur das kontofuhrende Kreditinstitut nicht ersichtlich dass der Kontoinhaber fur Dritte handelt In 6 MaBV ist der Grundsatz festgelegt der fur alle Treuhandkonten gilt Fremde Gelder sind vom Vermogen des Treuhanders getrennt zu verwalten dem Kreditinstitut ist offenzulegen dass die Gelder fur fremde Rechnung angelegt werden und hierbei ist der Name Vorname und die Anschrift des Auftraggebers anzugeben Die Ertrage stehen dem Treugeber zu Bei offenen Treuhandkonten werden die Treuhandverhaltnisse dem Kreditinstitut offengelegt 17 bei verdeckten Treuhandkonten dagegen nicht 18 Mietkautionen mussen auf offenen Treuhandkonten verbucht werden 19 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenTreuhandkonten kommen im Wirtschaftsleben eine grosse Bedeutung zu 20 Auf ihnen sind Vermogen in Form von Buchgeld oder Wertpapieren vor allem Effekten Wertpapierdepot verbucht die einer bestimmten Zweckbindung unterliegen Diese kann insbesondere in einer Hinterlegung Sicherheitsleistung oder Vermogensverwaltung bestehen Die verschiedenen Vermogensspharen zwischen Vermogensinhaber und Treuhander mussen stets getrennt bleiben und fur Dritte ersichtlich sein Geschieht dies nicht kann fur die Eroffnung insbesondere verdeckter Treuhandkonten Vermogensverschleierung eine Rolle spielen 21 Siehe auch BearbeitenEscrowWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Treuhandkonto Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Sandra Fischbeck Konto in Hans Michael Krepold Sandra Fischbeck Christian Kropf Stefan Werner Hrsg Bankrecht 2018 S 23 BGHZ 127 229 231 Guenter Wierichs Stefan Smets Hrsg Gabler Kompakt Lexikon Bank und Borse 2010 S 218 Dirk Harders Treuhandkonto in Peter Derleder Kai Oliver Knops Heinz Georg Bamberger Hrsg Handbuch zum deutschen und europaischen Bankrecht 2009 S 1205 Rn 3 Jurgen Krumnow Ludwig Gramlich Thomas A Lange Thomas M Dewner Hrsg Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 2002 S 1275 f BGHZ 127 229 232 BGHZ 61 72 77 BGHZ 11 37 43 BGHZ 11 37 Christian Gaber Bankbilanz nach HGB 2018 S 72 ff Jurgen Krumnow Ludwig Gramlich Thomas A Lange Thomas M Dewner Hrsg Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 2002 S 48 BGHZ 61 72 78 Jurgen Krumnow Ludwig Gramlich Thomas A Lange Thomas M Dewner Hrsg Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 2002 S 49 Jurgen Krumnow Ludwig Gramlich Thomas A Lange Thomas M Dewner Hrsg Gabler Bank Lexikon Bank Borse Finanzierung 2002 S 1276 BGH Beschluss vom 31 Oktober 2018 Az XII ZB 300 18 NJW 2019 511 BGH Urteil vom 7 Februar 2019 Az IX ZR 47 18 BGHZ 221 87 Dirk Harders Treuhandkonto in Peter Derleder Kai Oliver Knops Heinz Georg Bamberger Hrsg Handbuch zum deutschen und europaischen Bankrecht 2009 S 1206 Rn 7 BGHZ 127 229 232 BGH Beschluss vom 9 Juni 2015 Az VIII ZR 324 14 NJW RR 2015 1289 Heinz Aengenheister Das Treuhandkonto Ein Beitrag zum deutschen Treuhandrecht 1933 S 7 BGHZ 124 298Normdaten Sachbegriff GND 4203031 6 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Treuhandkonto amp oldid 230462430