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Ein Baubetreuer ist nach 34c Abs 1 Nummer 3 Unterpunkt b Gewerbeordnung eine juristische oder naturliche Person die gewerbsmassig in fremdem Namen und auf fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet und durchfuhrt Die Tatigkeit als Baubetreuer bedarf der Erlaubnis der Gewerbeaufsicht Abgrenzung BearbeitenDer Baubetreuer ist vom Bautrager zu unterscheiden der in der gleichen Norm der Gewerbeordnung geregelt ist und oft gleichzeitig in der Erlaubnis fur die gewerbliche Tatigkeit enthalten ist Eine differenzierte Antragstellung ist durch die nicht hohere Gebuhr bei gleichzeitiger Antragstellung durch die nun geltende EU Dienstleistungsrichtlinie obsolet geworden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Baubetreuer amp oldid 182389524