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Unter einer Tierfalle kurz Falle versteht man eine Einrichtung oder Vorrichtung die dem Zweck dient und dazu geeignet ist Lebewesen an der Fortbewegung zu hindern oder zu toten Dabei ist es unerheblich ob diese Vorrichtung oder Einrichtung vom Menschen geschaffen wurde in der Natur evolutionar entstanden ist oder zufallig besteht HummerfalleVogelfalleHabichtfalleVon Fallen im engeren Sinn spricht man wenn das zu fangende Lebewesen den Vorgang des Fixierens der Fortbewegungsverhinderung oder das Herbeifuhren des eigenen Todes durch sein Verhalten selbst verursacht Einrichtungen die die Bedingung dieser Selbstauslosung nicht aufweisen sind keine Fallen im engeren Sinn sondern Fanggerate Inhaltsverzeichnis 1 Fallen in der Jagd 1 1 Jagdrecht 1 2 Vorschriften zum Einsatz von Fallen 1 3 Lebendfallen 1 4 Totfangfallen 1 5 Technische Einrichtungen an Fallen 1 6 Vor und Nachteile von Totfangfallen und Lebendfallen 2 Fallen fur Kleintiere 3 Fallen fur Insekten 4 Kritik 5 Fallen von Lebewesen 6 Weitere Fallentypen 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseFallen in der Jagd BearbeitenJagdrecht Bearbeiten Unter modernen Aspekten des Tierschutzes ist die Fallenjagd heute im Jagdrecht in den meisten Landern stark reglementiert In Deutschland ist sie fur Wild grundsatzlich im Bundesjagdgesetz geregelt 1 In den Jagdgesetzen der Bundeslander wird Naheres geregelt Fur andere Tiere entfallt der Schutz durch das Jagdrecht z B auf privatem Grund wo Schadlingsbekampfung stattfindet Vorschriften zum Einsatz von Fallen Bearbeiten In Deutschland ist die Jagd durch Fangen von Wild nach dem Bundesjagdgesetz 2 grundsatzlich erlaubt fur bestimmte Fanggerate aber durch Sachliche Verbote gesetzlich beschrankt 3 In den meisten Bundeslandern muss der Jager einen zusatzlichen Fallenlehrgang nachweisen Aus Tierschutzgrunden mussen Lebendfallen in Deutschland gewahrleisten dass gefangene Tiere unversehrt bleiben Totfangfallen mussen sofort toten in Deutschland verbieten manche Bundeslander Totschlagfallen grundsatzlich 4 Fallen mussen in Deutschland verblendet das heisst in speziellen Fangbunkern oder abschliessbaren Kisten versteckt werden so dass von ihnen keine Gefahr fur Menschen und andere Tiere ausgeht Des Weiteren ist eine regelmassige Kontrolle der Fallen durch den Fallensteller vorgeschrieben 5 Um mit Fallen verantwortungsvoll sicher tierschutzkonform und erfolgreich umzugehen bedarf es fundierten Wissens in der Konstruktion und Wirkungsweise von Fallen Ebenso ist es wichtig uber Verhalten und Anatomie des zu fangenden Wildes Kenntnisse zu haben um einerseits moglichst nur gewunschte Lebewesen durch Selektivfang zu fangen und andererseits Schaden Unbeteiligter und Tierqualerei zu vermeiden Lebendfallen Bearbeiten nbsp Betonrohrfallen gehoren zu den Lebendfallen nbsp Lebendfalle mit Falltur fur RaubtiereFixierende Fallen weisen Einrichtungen auf die das Lebewesen an einem seiner Gliedmassen eventuell auch am Kopf festhalten Eine Selbstbefreiung wird durch entsprechende Massnahmen und Bedingungen verhindert Lebendfallen auch bewegungsverhindernde Fallen genannt sperren das Lebewesen in einen Raum oder einen Behalter Kafig ein Dabei wird Sorge getragen dass das Lebewesen den Raum oder Behalter aufsuchen aber nicht wieder verlassen kann Fallgruben oder Fanggerate wie Reusen und Hummerfallen erfullen diese Bedingung gelten ohne besonderen Auslosemechanismus aber nicht als Falle Bei der Fallenjagd auf Raubtiere werden unter anderem Kastenfallen darunter Wippbrettfallen eingesetzt Zum Fang von Hauskatzen kommt eine ahnlich wie bei der Jagd auf Wild konstruierte Katzenfalle zum Einsatz Dabei ist nach deutschem Jagdrecht auf Unversehrtheit 6 des gefangenen Wesens zu achten Daher sollten Lebendfallen mehrmals taglich darauf kontrolliert werden Seit etwa 5000 v Chr wurden in dem fruher fruchtbaren Saharagebiet Schleppgewichte so genannte Fangsteine eingesetzt um Tiere an der Fortbewegung zu hindern Felsbilder der libyschen Wuste zeigen z B ein Nashorn mit Fangstein und auch einen von Bogenschutzen angegriffenen Ochsen mit zwei Fangsteinen an den Beinen Fangsteine wogen rund 10 bis 90 kg waren langlich und in der Mitte deutlich eingekerbt In dieser Kerbe war ein Seil befestigt welches in einer Schlinge endete Verfing sich ein Tier in dieser Schlinge wurde es von dem angehangten Stein an einer schnellen Flucht gehindert und gleichzeitig entkraftet Der Afrikaforscher Bernatzik berichtete 1930 von einer Fallenart bei der eine mit einem holzernen Gewicht verbundene Schlinge um den Lauf des Tieres gelegt wurde 7 Totfangfallen Bearbeiten nbsp TellereisenDas Ziel totender Fallen ist die unmittelbare Totung des Tieres bei Auslosen des Fallenmechanismus Dies wird heute uber eine Vielzahl an Vorrichtungen erreicht Bei den in der Jagd auf Raubtiere eingesetzten Fallentypen verwendet man Abzugeisen wie beispielsweise den Schwanenhals Die Auslosung der Falle erfolgt in diesem Fall durch das Ziehen an einem Koder wodurch gewahrleistet werden soll dass das Tier nur mit dem Vorderkorper in die totende Vorrichtung gerat Im Gegensatz dazu losen Fallen wie das Tellereisen auf Druck aus Diese Fallen sind heute in fast allen Landern Europas aus Tierschutzgrunden verboten da die Tiere die Falle auch mit ihren Gliedmassen auslosen konnen und deshalb oft langere Zeit verletzt in der Falle fixiert bleiben Das deutsche Jagdrecht verbietet bereits seit 1934 den Einsatz von nicht sofort totenden Fallen 8 Technische Einrichtungen an Fallen Bearbeiten Die Vorrichtung welche eine Falle auslost wird als Schloss bezeichnet Die Vorrichtung die zum Auslosen des Schlosses fuhrt meist durch Beruhrung nennt man Stellung Schloss und Stellung werden meist rein mechanisch und wartungsarm ausgefuhrt Die Stellung ist stets so beschaffen dass geringe Krafte ausreichen das Schloss auszulosen Seit einiger Zeit wird uber elektronische Stellungen und elektromechanische Schlosser an Fallen nachgedacht Auch sind heute Funkmeldesysteme Link GSM Systeme Handy im Einsatz die die Auslosung der Falle melden Ein Problem dabei ist die elektrische Spannungsversorgung die uber einen langen Zeitraum erhalten werden muss Vor und Nachteile von Totfangfallen und Lebendfallen Bearbeiten Sofort totende tierschutzkonforme Fallen ersparen dem gefangenen Tier den extremen Stress eingesperrt oder festgehalten zu werden 9 Allerdings ist auch ein moglichst schonend herbeigefuhrtes Ergebnis nicht umkehrbar wenn etwa Nachbars Katze angelockt und getotet wurde was weder gewollt noch erlaubt ware Zudem besteht das Risiko mit einem unsachgemass aufgestellten oder nicht korrekt funktionierenden Gerat qualend zu toten oder schwer zu verletzen Lebend und unversehrt fangende Fallen bringen zwar den betroffenen Tieren Stress erhalten aber die Chance aufrecht sie wieder in die Freiheit entlassen zu konnen Durch entsprechende Massnahmen lasst sich Stress reduzieren z B Verdunkelung des Fangplatzes Dem Fallensteller einer Lebendfalle stellt sich selbst bei erwunschtem Fang die Aufgabe das Lebewesen tierschutzkonform zu toten Wenn das Tier nicht getotet werden soll sind beim Verbringen an einen anderen Ort die rechtlichen Voraussetzungen zu prufen Das Aussetzen von Tieren ist in der Regel nicht erlaubt Ausserdem kehren ausgesetzte Tiere meist wieder an ihren Herkunftsort zuruck Fallen fur Kleintiere BearbeitenZur Schadlingsbekampfung gelten die Vorgaben der Jagdgesetze nicht Insbesondere gegen Kleintiere werden ebenfalls Fallen eingesetzt z B Mausefalle Die Fallenjagd auf befriedetem Privatbesitz durch jedermann zuhause im Garten auf Wuhlmaus und Maulwurf auf dem Dachboden auf Maus Ratte Marder oder Waschbar unterliegen nicht den strengen Regelungen des Jagdrechtes aber den tierschutz und artenschutzrechtlichen Regelungen und jagdrechtlich den Regeln fur befriedete Bezirke 10 Auch die Arbeit von Kammerjagern die oft mit Gift als Lockstoff in den Fallen arbeiten entspricht nicht den Anforderungen des Tierschutzes Fallen fur Insekten Bearbeiten nbsp Lebendfanggerat fur Insekten nbsp Lockstofffalle fur Borkenkafer nbsp Anbringung einer Pheromon FalleZur Bekampfung von Insekten kommen Vorrichtungen wie die Pheromon Falle bei Borkenkafern und die Lichtfalle zum Fang nachtaktiver Insekten zum Einsatz Lichtfallen werden zum Zweck der Bekampfung aber auch zu wissenschaftlichen Zwecken Lebendfalle eingesetzt Die Wahl des Lockstoffes bestimmt die im Fliegenglas gefangenen Insekten Weiterhin sind mit Lockstoffen oder attraktiven Mustern ausgerustete Klebeflachen und streifen bekannt Da allen diesen Vorrichtungen der Auslosemechanismus fehlt zahlen sie zu den Fanggeraten Kritik BearbeitenTierschutzverbande tolerieren nur den Einsatz von Lebendfallen zu Zwecken des Tierschutzes Bestandsregelung Impfung Kastration Lebendfallen werden auch zu wissenschaftlichen Zwecken zum Beispiel Beringung Untersuchungen der Tiere und deren Zug und Wanderwege eingesetzt Sie konnen oft durch Verwendung von Betaubungspfeilen ersetzt werden Fallen von Lebewesen BearbeitenEinige Pflanzen die auf Grund ihrer Entwicklung und ihres Habitats auf die Zufuhr von tierischem Eiweiss als Nahrung angewiesen sind haben Einrichtungen entwickelt die die Bezeichnung Falle verdienen Dazu gehoren z B die Venusfliegenfalle und der Sonnentau Im tierischen Bereich sind beispielhaft der Ameisenlowe der eine Fallgrube baut und verschiedene Spinnentiere mit ihren Netzfallen Falleneinrichtungen von Pflanzen und Tieren sind oft eher Fanggerate da eine Selbstauslosung fehlt Dies betrifft z B Falle wo Klebstoff zum Fixieren der Beute verwendet wird Dagegen vermogen manche Pflanzen das gefangene Tier aktiv zu umschliessen Beim Sandtrichter des Ameisenlowen geschieht dies durch Auslosen einer Sandlawine Weitere Fallentypen BearbeitenAbzugeisen Barenfang Gebaude Barber Falle Conibear Falle Dohne Emergenzsammelfalle Knuppelfalle Polynesische Fischfalle Saufang Scherenfalle Schlagbaum Jagd Schlangenbrett Tellereisen VogelfalleLiteratur BearbeitenIlse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 Stichwort Fallen ISBN 3 8289 1579 5Weblinks BearbeitenFallenjagd mit Holzfallen Memento vom 11 September 2013 im Internet Archive und Figur 4 Ausloser englisch Einzelnachweise Bearbeiten BJagdG 1 Fangjagd 19 sachliche Verbote 1 Absatz 4 BJadgdG Die Jagdausubung erstreckt sich auf das Aufsuchen Nachstellen Erlegen und Fangen von Wild so BJagdG 19 Absatz 1 Ziffer 8 Schlingen jeder Art in denen sich Wild fangen kann herzustellen feilzubieten zu erwerben oder aufzustellen Ziffer 9 Fanggerate die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort toten sowie Selbstschussgerate zu verwenden so 32 Abs 3 Jagd und Wildmanagementgesetz Baden Wurttemberg 30 Ziff 1 VO zur Durchfuhrung des Landesjagdgesetzes NRW 18 Abs 1 Ziff 2 Sachsisches Jagdgesetz redaktion Mit der Falle jagen In Deutsche Jagdzeitung 2 Februar 2004 abgerufen am 19 September 2022 deutsch 19 Abs 1 Ziff 9 BJagdG Sachliche Verbote Verboten ist Fanggerate die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort toten zu verwenden ein Verstoss ist auch ohne konkretes Leid eines Tieres ordnungswidrig 39 Abs 1 Ziff 5 BJagdG Richard Kinseher Der Bogen in Kultur Musik und Medizin als Werkzeug und Waffe BoD 2005 ISBN 3 8311 4109 6 Reichsjagdgesetz vom 3 Juli 1934 34 Abs 1 Satz 9 BJagdG 19 6 Bundesjagdgesetz je nach deutschem Bundesland weiter geregelt z B 8 Abs 3 Sachsisches JagdgesetzNormdaten Sachbegriff GND 4016366 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tierfalle amp oldid 226280101