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Ein Schlagbaum oder auch Marderschlagbaum ist Teil einer todlichen Schlagbaum Falle Mit dieser wurde fruher Raubwild insbesondere Marder gefangen 1 Das Tier wird hierbei durch einen mit Gewichten beschwerten Schlagbaum Knuppel erschlagen wenn es einen an der Falle befestigten Koder abzieht Ublicherweise wurden Schlagbaumfallen auf bekannten bzw bevorzugten Laufwegen des bejagten Wilds aufgestellt 2 Die Schlagbaumfalle ist wie auch die Knuppelfalle und die Scherenfalle aufgrund von Tierschutzgesetzen in Deutschland verboten 3 Da die Falle keinen Unterschied zwischen dem inzwischen geschutzten Baummarder und dem weiterhin jagdbaren Steinmarder macht entspricht sie nicht den heutigen Anforderungen Auch ein Waschbar konnte ohne sofort todliche Wirkung gefangen werden da dieser an dem Koder mit seinen Vorderpfoten ziehen wurde und so ein todlicher Fang uber dem Brustkorb nicht gewahrleistet ist Inhaltsverzeichnis 1 Literatur 2 Siehe auch 3 Einzelnachweise 4 WeblinkLiteratur BearbeitenIlse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Droemer Knaur Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5 Stichwort Fallen 2 Totschlagfallen c Schlagbaum Stephan Behlen Hrsg Real und Verbal Lexicon der Forst und Jagdkunde mit ihren Hulfswissenschaften 5 Band Verlag Johann David Sauerlander Frankfurt am Main 1843 Google Books Siehe auch BearbeitenTierfalle AbzugeisenEinzelnachweise Bearbeiten Ilse Haseder S 216 Stephan Behlen S 693 Tierschutzgesetz 4 Ist die Totung eines Wirbeltieres ohne Betaubung im Rahmen weidgerechter Ausubung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulassig oder erfolgt sie im Rahmen zulassiger Schadlingsbekampfungsmassnahmen so darf die Totung nur vorgenommen werden wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen Ein Wirbeltier toten darf nur wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fahigkeiten hat Weblink BearbeitenTierschutzgesetz Dritter Abschnitt Toten von Tieren Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlagbaum Jagd amp oldid 213992395