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Das Abzugeisen 1 ist eine zu den Totfangfallen gehorige Art von Schlagfalle die zur Fallenjagd auf Raubwild verwendet wird Neben den zur Jagd verwendeten Eiabzugeisen und dem Schwanenhals werden zur Schadlingsbekampfung verschiedene Fallen in verschiedenen Grossen verwendet z B Mausefalle Rattenfalle Inhaltsverzeichnis 1 Mechanik 2 Einsatz 3 Problem 4 Sicherheitsregelungen 5 Literatur 6 EinzelnachweiseMechanik BearbeitenDie Bugel werden gegen den Druck der Abzugstange nach aussen und unten bis zum Einrasten der Ausloseeinrichtung gedruckt Je nach Starke und Grosse der Falle insbesondere dem Schwanenhals wird dazu ein Spannhebel benutzt Die Bugel der geoffneten gespannten Falle liegen links und rechts der Abzugseinrichtung auf der ein Koder befestigt ist Die gespannte und entsicherte Falle wird durch Anheben bzw Zug am Koder ausgelost Der Koder kann ein rohes Ei sein aber auch ein Stuck Dorrpflaume Totschlagfallen die wie das Tellereisen auf Druck auslosen widersprechen der Weidgerechtigkeit und dem Tierschutz Die Verwendung von Tellereisen ist in der EU seit 1995 verboten 2 Einsatz BearbeitenAbzugeisen werden zum Fang auf Marder und Fuchse verwendet Da die Aufnahme des Koders durch das Tier mit dem Fang dem Maul geschieht befinden sich in diesem Fall Kopf und Vorderkorper im Bereich der Schlagbugel Das Zusammenschlagen der federbelasteten Bugel soll sofort toten In Deutschland sind nicht sofort totende Schlageisen generell verboten 3 Problem BearbeitenDiese Funktionsweise ist mit Hinblick auf die zunehmende Verbreitung des Waschbaren in Deutschland der seine Nahrung in der Regel mit der Vorderpfote aufnimmt problematisch da die Wirkung somit der eines Tellereisens entspricht und nicht todlich ist In einer Pressemitteilung des von Zoologe und Jager Frank Uwe Michler geleiteten Projekt Waschbar zur Untersuchung des Waschbarvorkommens im Muritz Nationalpark wird der Einsatz von Abzugseisen in Gebieten mit Waschbarvorkommen daher als vorsatzliche Tierqualerei bezeichnet 4 Sicherheitsregelungen BearbeitenWeil Verletzungen an Gliedmassen von Kindern und sonstigen unbeteiligten Personen hervorgerufen werden konnen durfen Abzugseisen nur so aufgestellt werden dass derartige Verletzungen verhindert werden Sie sind ausserdem stets so zu stellen dass zielgerichtet nur bestimmte Tiere gefangen werden selektiver Fang Es gelten die folgenden Bestimmungen Die Falle darf nicht durch Zufall gefunden werden konnen und darf nicht an Orten aufgestellt werden die ublicherweise und regelmassig von nicht beteiligten nicht sachkundigen Personen und Kindern aufgesucht werden Die Falle muss gegen Sicht geschutzt werden Gebot der Tarnung Mit Handen oder Fussen darf es nicht moglich sein die Falle auszulosen d h zuschlagen zu lassen Die Falle ist in ein verschlossenes Behaltnis Fallenbunker einzubauen welches diese Forderung gewahrleistet Wird der Bunker gewaltsam geoffnet muss die Falle auslosen ohne Verletzungen nach sich zu ziehen Am Bunker ist ein Warnschild anzubringen welches unmissverstandlich auf die Gefahr hinweist und moglichst noch mit einem entsprechenden Piktogramm versehen ist Die obigen Forderungen erfahren zulassige Abweichungen wenn die Falle in einem geschlossenen Raum Fang des Steinmarders auf Dachboden oder einem Fanggarten aufgestellt wird Der Gebrauch eines Abzugeisens zur Jagd ist nur Personen gestattet die einen Sachkundenachweis entsprechend der Fangjagdverordnung des betreffenden Bundeslandes vorweisen konnen deren Fallen unverwechselbar gekennzeichnet und die in einem Fallenregister aufgelistet sind Die Fallen mussen oft weitere Bedingungen erfullen um verwendet werden zu durfen so etwa bestimmte geprufte Klemmkrafte zur Absicherung sofortigen also nicht qualenden Totens 5 In Deutschland verbieten manche Bundeslander die Verwendung von Totschlagfallen grundsatzlich 6 Literatur BearbeitenIlse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Weltbild Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5Einzelnachweise Bearbeiten Haseder S 20 Art 2 VO EWG Nr 3254 91 wobei Art 1 Tellereisen definiert als Gerat zum Festhalten oder Fangen von Tieren durch Bugel die uber einem Lauf oder mehreren Laufen der Tiere zuschnappen und so verhindern dass das Tier sich befreit die Verwendung ist in Deutschland nach 69 1 2 Vorlage Toter Link www gesetze im internet de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Februar 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Abs 5 Bundesnaturschutzgesetz alle Tiere betreffend ordnungswidrig je nach Schutzstatus des betroffenen Tieres oder Begehungsart nach 71 71a BNatSchG eine Straftat 19 Abs 1 Ziff 9 Bundesjagdgesetz Hendrik Fulda Qualvoller Tod durch Tellereisen 30 Juni 2008 abgerufen am 4 Juli 2008 Pressemitteilung des von Zoologe und Jager Frank Uwe Michler geleiteten Projekt Waschbar zur Untersuchung des Waschbarvorkommens im Muritz Nationalpark Durch diese so genannte taktile Nahrungssuche ergreifen die Kleinbaren bei der Verwendung von Abzugseisen den Koder stets mit den Vorderpfoten und es kommt dabei zu qualvollen Brantenfangen Nach 19 Abs 1 Ziff 9 des BJagdG sind Fallen die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort toten verboten Aus diesem Grund ist der Einsatz von Abzugseisen in Gebieten mit Waschbarvorkommen vorsatzliche Tierqualerei so etwa 12b Abs 1 Ziff 2 der Verordnung zur Ausfuhrung des Bayerischen Jagdgesetzes so teils mit Moglichkeit ausnahmsweiser Genehmigung Baden Wurttemberg 32 Absatz 3 des Jagd und Wildtiermanagementgesetz JWMG Nordrhein Westfalen 30 Ziff 1 Verordnung zur Durchfuhrung des Landesjagdgesetzes Sachsen 18 Abs 1 Ziff 2 Jagdgesetz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abzugeisen amp oldid 231508105