www.wikidata.de-de.nina.az
Eine Dohne ist eine Fangschlinge die in Deutschland bis in das 20 Jahrhundert als Vogelfalle zum Fang von Singvogeln und Schnepfen Verwendung fand Dohne Beim Bucken nach der Lockspeise rote Vogelbeeren gerat die Drossel in die Fangschlinge und erstickt Darstellung aus dem 19 Jahrhundert 1 Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Bauart und Funktionsweise 3 Jagdrecht 4 Literatur 5 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDas Wort Dohne scheint niedersachsischer Herkunft zu sein 2 Ferner waren die Begriffe Maschenschleifen oberdeutsch Schneiden oder Schneissen im Rheinland Baumgerichte und in Niedersachsen Snirren gebrauchlich Analog dazu hiess der Dohnenstieg auch Dohnenstrich im Oberdeutschen das Schnaid oder Schnaat Des Weiteren findet sich Hare Oft wurden Dohnen in grosser Zahl einen Waldpfad entlang an den Baumen befestigt Dies bezeichnet man als Dohnensteig 3 oder Dohnenstieg Diese Bezeichnung hat sich mancherorts als Flurname erhalten Bauart und Funktionsweise BearbeitenJe nach Bauart unterscheidet man zwischen Bastdohnen Bugeldohnen oder Erd bzw Laufdohnen Als Materialien werden neben kleinen Zweigen vor allem Pferdehaare aus Schweif und Mahne aber auch Lindenbast und Leinenfaden verwendet Die Dohnen werden an Baumen befestigt gelegt oder gestellt 4 Als Koder werden vor allem Vogelbeeren aber auch andere Fruchte verwendet Der Vogel wird durch einen Koder angelockt die Schlinge zieht sich zu und der Vogel wird erhangt sofern er nicht an den Beinen jagdlich Stander gefasst wird Dohnen werden daher im Unterschied zu anderen Fallen nur genutzt um Vogel zum Verzehr zu fangen Fanggerate wie Rosshaarschlingen und andere Fallen werden auch heute noch meist illegal in verschiedenen sud und westeuropaischen Landern genutzt 5 Bevorzugtes Ziel der Fanger waren die Wacholderdrosselschwarme Diese Vogel wurden im Volksmund als Krammetsvogel 6 bezeichnet Jagdrecht Bearbeiten nbsp Gesetz zur Anderung des Gesetzes betreffend den Schutz von Vogeln vom 22 Marz 1888 und zur Einfuhrung des Vogelschutzgesetzes in Helgoland Vom 30 Mai 1908 RGBl S 314 Das Fangen von Vogeln mittels Leimes und Schlingen ist in Deutschland seit 1908 gemass 2 I b des damaligen Vogelschutzgesetzes verboten Besonders verbreitet war die Jagd im Osten des Deutschen Reichs etwa in Ostpreussen Im Ersten Weltkrieg als der Vogelfang zur Nahrungsbeschaffung vorubergehend wieder erlaubt war wurden bei einem Dohnenstieg bei Walkenried 20 755 Vogel getotet 7 Nach 19 Abs 1 Nr 5b des Bundesjagdgesetzes sind Vogelleim und Fallen verboten Literatur BearbeitenJohann Georg Krunitz Oeconomische Encyclopadie 1773 1858 s Oeconomische Encyclopadie online Ilse Haseder Gerhard Stinglwagner Knaurs Grosses Jagdlexikon Augsburg 2000 ISBN 3 8289 1579 5Einzelnachweise Bearbeiten Dohnen Brockhaus Bilder Conversations Lexikon Band 1 Leipzig 1837 S 579 580 Zeno org abgerufen am 7 Februar 2020 Dohne die Adelung Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart Band 1 Leipzig 1793 S 1510 1511 Zeno org abgerufen am 7 Februar 2020 Haseder S 163 Lauf und Steckdohne Zeno org Vogelfang mit Fallen Komitee gegen den Vogelmord abgerufen am 9 Februar 2020 Haseder S 472 Alfred Hilprecht Nachtigall und Sprosser Die Neue Brehm Bucherei Bd 143 Westarp Wissenschaftsverlag Hohenwarsleben 2004 ISBN 3 89432 185 7 Nachdruck der Ausgabe Wittenberg 1965 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dohne amp oldid 196653863