Als Subsidienregimenter oder Mietregimenter werden Regimenter bezeichnet, die von Fürsten gegen Subsidien zeitweise oder auf Dauer anderen Fürsten, Reichskreisen oder Staaten überlassen wurden.
Entstehung Bearbeiten
Nach dem Niedergang der Ritterheere und dem Aufkommen der Söldnerheere im ausgehenden Mittelalter war es normal geworden, dass ein Fürst nicht selbst ein Heer aufstellte. Fehlende Geldmittel und eine noch unterentwickelte Infrastruktur verhinderten das Aufstellen ständiger Truppen. Fürsten beauftragten daher einen als Fachmann ausgewiesenen Soldaten, meist aus dem niederen Adel, als Obristfeldhauptmann gegen Geld für einen bestimmten Feldzug ein Heer aufzustellen, also Soldaten zu werben, auszurüsten und zu bezahlen. Der Obristfeldhauptmann war dann nicht nur Truppenführer, sondern auch Unternehmer, der lediglich durch einen Vertrag mit dem Fürsten verbunden war und nach Gewinn strebte. Das beste Beispiel für einen solchen Unternehmer war Wallenstein.
Im ausgehenden 17. Jahrhundert erkannten einzelne Fürsten den Vorteil, wenn sie selbst als Werber ein Regiment aufstellten – im Auftrag eines anderen Fürsten und gegen Subsidien. Neu war an diesem System, dass der „Werber“ nicht persönlich als Inhaber oder Obrist des geworbenen Regimentes in den Dienst des geldgebenden Landesherrn trat, sondern selbst Landesherr war.
Die vorherrschenden Gründe für das Aufstellen eines Regiments waren aus der Sicht des Subsidiengebers:
- fehlende Geldmittel für den dauernden Unterhalt eines eigenen Regiments,
- Gewinn aus der Spanne zwischen der Subsidiensumme und den tatsächlichen Kosten für das Aufstellen und Bereithalten des Regiments als Einnahmequelle. Dieser Gewinn konnte erheblich vergrößert werden, wenn Soldaten nicht geworben, sondern eigene Untertanen zwangsweise rekrutiert wurden.
Vorteile für Subsidiengeber und Truppensteller Bearbeiten
Kapitalkräftige Subsidiengeber konnten über ausgebildete und ausgerüstete Truppenverbände verfügen, ohne auf die Bevölkerung des eigenen Territoriums zurückgreifen zu müssen, was die eigene Wirtschaftskraft verringert hätte.
Subsidiennehmer konnten ohne eigenen Kapitaleinsatz Truppenverbände aufstellen. Dies stärkte ihre eigene Machtposition bei der Verfolgung politischer Interessen oder ermöglichte die Unterstützung Verbündeter. Es handelte sich also normalerweise keineswegs um den „Verkauf von Landeskindern“. Davon konnte erst gesprochen werden, wenn Subsidiennehmer Verträge ohne politische Ziele und losgelöst von Landesinteressen schlossen, insbesondere wenn die Soldaten nicht geworben, sondern mit Gewalt in die zu stellenden Regimenter gepresst wurden.
Subsidienverträge Bearbeiten
Ein Subsidienvertrag „sicherte dem einen Vertragspartner die Stellung einer bestimmten Anzahl von angeworbenen Rekruten im Kriegsfall zu, dem anderen eine alsbald fällige Geldsumme, die über die voraussichtlichen Werbekosten hinausging“. Die Verträge zwischen Subsidiengeber und Truppensteller waren sehr unterschiedlich. Sie schwankten hinsichtlich
- der Dauer der Überlassung: von Bereithalten auf Abruf im eigenen Land über zeitweise Überlassung (für einen Feldzug, ein Jahr, der Truppensteller blieb Regimentsinhaber) bis zur vollständigen Abtretung (Verkauf, der Subsidiengeber wurde Regimentsinhaber);
- der Art der Aufstellung: von einmaliger Aufstellung bis zur dauernden Ergänzung von Verlusten während der gesamten Zeit der Überlassung;
- der Stärke: von nur Mannschaften und Unteroffizieren über komplett mit Kompanieführern und Funktionspersonal bis einschließlich Stab und Führer des Regiments
- der Ausrüstung: von nur Stellen der Mannschaften über (mit Uniform des Truppenstellers oder des Subsidiengebers) bekleidete Mannschaften bis zu voller Ausrüstung einschließlich der Waffen.
Beispiel für einen Subsidienvertrag Bearbeiten
Am 20. November 1687 schloss der Herzog-Administrator Carl Friedrich von Württemberg einen Vertrag mit Venedig über die Stellung von weiteren 3000 Mann für die Dauer von zwei Jahren. Um diese Mannschaft aufbringen zu können, schloss er selbst wieder mit Prinz Georg von Hessen am 15. Dezember 1687 einen Vertrag über die Stellung eines Regimentes von 1.000 Mann, so dass in Württemberg nur noch zwei Regimenter geworben werden mussten. Die Kapitulation hatte folgenden Wortlaut:
* Der monatliche Sold in Ducati zu 1 fl 15 xr (5 Gulden, 15 Kreuzer) war wie folgt festgelegt:
Truppenteil | Dienstgrad | Betrag | Truppenteil | Dienstgrad | Betrag | Truppenteil | Dienstgrad | Betrag |
a) Generalstab | Generalmajor | 300 | b) Regimentsstab | Obrist | 150 | c) Compagnien | Hauptmann | 80 |
Aide de Camp Géneral | 100 | Obristlieutenant und Major | 80 | Lieutenant | 50 | |||
Arzt | 50 | Adjutant | 32 | Fähnrich | 30 | |||
General-Auditor | 50 | Auditor | 20 | |||||
Secretär | 50 | Secretär | 20 | Musterschreiber | 10 | |||
General-Chirurg | 30 | Regiments-Chirurg | 20 | Feldscherer | 20 | |||
Lieutenant-Profoß | 30 | Profoß | 10 | Sergeant | 15 | |||
Scharfrichter | 10 | Scharfrichter | 6 | Corporal | 10 | |||
Wagenmeister | 15 | Regiments-Quartiermeister | 40 | Fourier | 10 | |||
Kaplan | 50 | |||||||
Regiments-Tambour | 12 | Tambour | 4 1/2 | |||||
Hautboist | 8 | Gefreiter | 4 1/2 | |||||
Regimentsgelder | 250 | Gemeiner | 4 |
Beispiele für Subsidienregimenter Bearbeiten
- „Regiment zu Fuß Württemberg“
- „Infanterie-Regiment Alt Württemberg“
- Das reguläre württembergische „Dragoner-Regiment Herzogin Maria Auguste“
- Subsidienregimenter des Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Kassel stellten rund ein Drittel der britischen Truppen im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg. Das erste Kontingent mit rund 12.000 Soldaten bestand nahezu nur aus Freiwilligen, erst für die rund 8.000 Mann Ersatz wurden zunehmend Rekruten auch in Gefängnissen, Armenhäusern und außerhalb Hessens geworben. Siehe auch Deutsche Beteiligung am Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg.
- Das 1786 von Herzog Carl Eugen von Württemberg für 900.000 Reichstaler an die Niederländische Ostindien-Kompanie vermietete Kapregiment war in Südafrika, auf Ceylon und in Indonesien (Sumatra und Java) eingesetzt. Von den 3.200 Mann kamen weniger als 100 zurück.
- Noch 1802 baten die Niederlande Herzog Friedrich II. um die Gestellung eines weiteren Subsidien-Regiments zu drei Bataillonen. Der Herzog forderte
- Im Zweiten Koalitionskrieg gab Württemberg unter der Bezeichnung Reichs-Contingent-Ergänzungs-Corps (1800–1801) Truppen in englische Subsidien:
Verweise Bearbeiten
Siehe auch Bearbeiten
Weblinks Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
- Stephan Huck: Soldaten gegen Nordamerika. Lebenswelten Braunschweiger Subsidientruppen im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg (= Beiträge zur Militärgeschichte. Bd. 69). Oldenbourg, München 2011, ISBN 978-3-486-59742-4.
- Friedrich Kapp: Der Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika, 2. Auflage, Berlin 1874.
- Hans Delbrück: Geschichte der Kriegskunst. Neuausgabe, Walter de Gruyter, Berlin 2000, ISBN 3-11-016886-3.
- Siegfried Fiedler: Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Landsknechte. Bernard & Graefe Verlag, Koblenz 1985, ISBN 3-7637-5462-8.
- Bernhard R. Kroener: Militärgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit bis 1648, Vom Lehnskrieger zum Söldner. In Karl-Volker Neugebauer, Grundzüge der deutschen Militärgeschichte, Band 1 Historischer Überblick, Rombach Verlag, Freiburg, 1993, ISBN 3-7930-0602-6.
- Leo Ignaz von Stadlinger: Geschichte des württembergischen Kriegswesens, K. Hofdruckerei zu Guttenberg, Stuttgart, 1856.
- Peter Tauber: Wer will unter die Soldaten?. In Militärgeschichte, Zeitschrift für die historische Bildung Heft 3/2007, Hrsg. Militärgeschichtliches Forschungsamt, ISSN 0940-4163.
- Franz Skarbina und C. Jany: Die Armee Friedrichs des Großen in ihrer Uniformierung. Verlag Martin Oldenbourg, Berlin 1908–1912; auch Reprint Verlagsgruppe Weltbild, Augsburg 2005, ISBN 3-8289-0523-4.
- Gerhard Storz: Herzog Carl Eugen, in Robert Uhland, Hrsg.: 900 Jahre Haus Württemberg, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 1984, ISBN 3-17-008536-0.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Gerhard Storz in „900 Jahre Haus Württemberg“, S. 246
- Zitiert nach Stadlinger, S. 326
- Nach Franz Skarbina und C. Jany, S. 62
- Nach Stadlinger, S. 337, Fußnote