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Die Richtlinie EU 2016 343 1 2 dient der Erhaltung und Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts insbesondere dem Schutz der Rechte des Einzelnen durch die Justiz und Konkretisierung der in den Artikeln 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union GRC in Artikel 6 der Europaischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK in Artikel 14 des Internationalen Pakts uber burgerliche und politische Rechte IPbpR und in Artikel 11 der Allgemeinen Menschenrechtserklarung verankerten Rechte 3 Die Richtlinie enthalt Mindestvorschriften 4 Richtlinie EU 2016 343Titel Richtlinie EU 2016 343 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber die Starkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in StrafverfahrenGeltungsbereich EURechtsmaterie StrafrechtGrundlage AEUV insbesondere Artikel 82 Absatz 2 lit b Inkrafttreten 31 Marz 2016In nationales Rechtumzusetzen bis 1 April 2018Fundstelle ABl L 65 vom 11 3 2016 S 1Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Zweck der Richtlinie 2 Bestimmungen aus der Richtlinie EU 2016 343 2 1 Von der Richtlinie betroffene Einrichtungen und Personen 2 2 Unschuldsvermutung 2 2 1 Verstoss gegen die Unschuldsvermutung 2 2 2 Offentliche Vorfuhrung 2 2 3 Steckbriefe und ahnliches 2 3 Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren 2 4 Rechtsbehelfe 2 5 Regressionsverbot 2 6 Anwendungszeitraum 3 Geltungsbereich der Richtlinie 4 Sanktionen bei Verstossen 5 Rechtsgrundlage 6 Aufbau der Richtlinie EU 2016 343 7 Umsetzung der Richtlinie 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseZiele und Zweck der Richtlinie BearbeitenDie Richtlinie EU 2016 343 ist eine von insgesamt sechs Richtlinien Stand 2021 mit welcher die Starkung bestimmter Aspekte im Strafverfahren erreicht und unionsweit vor allem im Sinne der Charta der Grundrechte der Europaischen Union und der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK harmonisiert werden soll Die weiteren Richtlinien sind Richtlinie 2010 64 EU uber das Recht auf Dolmetschleistungen und Ubersetzungen in Strafverfahren 5 Richtlinie EU 2012 13 Recht auf Belehrung und Unterrichtung im Strafverfahren 6 Richtlinie 2013 48 EU uber das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europaischen Haftbefehls sowie uber das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehorden wahrend des Freiheitsentzugs 7 Richtlinie EU 2016 800 uber Verfahrensgarantien in Strafverfahren fur Kinder die Verdachtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind 8 und Richtlinie EU 2016 1919 uber Prozesskostenhilfe fur Verdachtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie fur gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europaischen Haftbefehls 9 Durch diese Richtlinien sollen Mindeststandards auf europaischer Ebene geschaffen werden und soll auch eine Starkung des gegenseitigen Vertrauens der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und anderen gerichtlichen Entscheidungen durch die Mitgliedstaaten erfolgen 10 11 12 Die Richtlinie 2003 8 EG uber Prozesskostenhilfe bei Streitsachen mit grenzuberschreitendem Bezug betrifft nur Zivil und Handelssachen nicht jedoch strafrechtliche Verfahren Bestimmungen aus der Richtlinie EU 2016 343 BearbeitenIm Weiteren werden ausgesuchte spezielle Bestimmungen aus der Richtlinie EU 2016 343 aufgezeigt Diese Aufzahlungen sind nicht vollstandig Von der Richtlinie betroffene Einrichtungen und Personen Bearbeiten Die Richtlinie EU 2016 343 selbst betrifft sofern diese ordnungsgemass in nationales Recht umgesetzt wurde die Unionsmitgliedstaaten siehe auch Unmittelbare Anwendbarkeit Begunstigt werden durch die Richtlinie EU 2016 343 alle naturlichen Personen also nicht nur Unionsburger die Verdachtige oder Beschuldigte in einem Strafverfahren sind ab dem Zeitpunkt in dem eine Person verdachtigt oder beschuldigt wird eine Straftat oder eine mutmassliche Straftat begangen zu haben 13 Die Richtlinie 2016 343 gilt nicht fur juristische Personen 14 Der europaische Gesetzgeber ist davon ausgegangen dass die Unschuldsvermutung in Bezug auf juristische Personen durch die bestehenden rechtlichen Garantien und die bestehende Rechtsprechung gewahrleistet ist 15 Diese Richtlinie gilt nur fur gerichtliche Strafverfahren Die Richtlinie gilt grundsatzlich nicht automatisch fur Verfahren nach dem Zivil oder Verwaltungsrecht auch wenn in solchen Verfahren Sanktionen verhangt werden konnen wie z B im Wettbewerbsrecht Handelsrecht bei Finanzdienstleistungen im Strassenverkehrsrecht Steuerrecht oder auch nicht fur Ermittlungen von Verwaltungsbehorden im Zusammenhang mit solchen Verfahren 16 Die Unionsmitgliedstaaten konnen den Schutz aus dieser Richtlinie aber auch auf solche Verfahren ausweiten wobei das Schutzniveau nie unter den Standards der Charta der Grundrechte oder der EMRK liegen darf 17 Unschuldsvermutung Bearbeiten Die Aufgabe der Feststellung der Schuld von Verdachtigen und beschuldigten Personen liegt grundsatzlich bei der Strafverfolgungsbehorde Niemand muss daran mitwirken seine Schuld zu beweisen Aussageverweigerungsrecht darf nicht zur Aussage gezwungen werden oder zur Beibringung von Beweisen und wenn jemand sich der Aussage entschlagt darf dies nicht als Beweis seine Schuld interpretiert werden 18 Eine Ausnahme und keine Verletzung der Unschuldsvermutung liegt vor wenn gesetzlich vorgesehen ist dass eine verdachtige oder beschuldigte Person Atemluft Blut und Urinproben und Korpergewebe fur einen DNA Test zur Verfugung stellen muss Zum Recht auf Unschuldsvermutung gehort auch die Verpflichtung der Hoheitstrager den Verdachtigen oder die beschuldigte Person nachweislich darauf hinzuweisen dass sie sich selbst im Verfahren nicht belasten mussen 19 Im Zweifel ist von der Unschuld der Person auszugehen in dubio pro reo 20 Verstoss gegen die Unschuldsvermutung Bearbeiten Ein Verstoss gegen die Unschuldsvermutung liegt z B vor wenn ein Verdachtiger oder Beschuldigter in einer offentlichen Erklarung von z B Hoheitstragern ausgenommen Gerichtsentscheidung und die Anklage als schuldig dargestellt wird obwohl die Schuld dieser Person nicht rechtsformlich nachgewiesen wurde Schuldvermutung 21 22 Ein Verstoss gegen die Unschuldsvermutung kann auch vorliegen wenn die Beweislast von der Strafverfolgungsbehorde auf die Verteidigung verlagert wurde 23 Offentliche Vorfuhrung Bearbeiten Verdachtige oder Beschuldigte durfen nicht in einer Form der Offentlichkeit vorgefuhrt werden wodurch der Eindruck entsteht die Person sei schuldig bevor eine gerichtliche Entscheidung gefallt wurde Insbesondere sollen Beschuldigte bzw Verdachtige nicht mit Handschellen oder mit Fussfesseln vorgefuhrt werden in Glaskabinen oder in Kafigen verwahrt werden oder anderen physische Zwangsmassnahmen angewendet werden sofern nicht der Einsatz solcher Massnahmen im konkreten Fall entweder aus Grunden der Sicherheit erforderlich zum Beispiel um Verdachtige oder beschuldigte Personen daran zu hindern sich selbst oder andere zu verletzen oder fremdes Eigentum zu beschadigen oder um sie daran zu hindern zu entkommen oder mit Dritten wie Zeugen oder Opfern Kontakt aufzunehmen und gerechtfertigt ist 22 24 25 Hierzu gehort auch dass Verdachtige oder Beschuldigte nicht in der Offentlichkeit in Haftlingskleidung gezeigt werden sollen damit der Eindruck nicht entstehen kann die Person sei schuldig obwohl noch gar keine gerichtliche Entscheidung gefallt wurde 26 Steckbriefe und ahnliches Bearbeiten Das Recht auf Unschuldsvermutung wird nicht dadurch beeintrachtigt wenn Hoheitstrager z B die Bevolkerung zur Mithilfe zu Identifizierung eines mutmasslichen Straftaters auffordern oder Medien Informationen zur Verfugung stellen sofern sichergestellt wird dass eine Person dadurch nicht als schuldig dargestellt wird Unschuldsvermutung bis die Schuld gerichtlich festgestellt wurde 27 Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren Bearbeiten Als ein wichtiger Teil des Rechts auf ein faires Verfahren gilt das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung m Strafverfahren 28 sofern nicht jemand ausdrucklich und unter bestimmten Voraussetzungen und unmissverstandlich erklart hat auf dieses Recht zu verzichten 29 oder selbst der Verhandlung fern bleibt sofern er zuvor uber die Rechtsfolgen des Fernbleibens nachweislich unterrichtet wurde 30 Unter Umstanden reicht es auch wenn ein vom Beschuldigten oder Verdachtigten beauftragter Rechtsanwalt an der Verhandlung teilnimmt 31 Das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung ist nur dann erfullt wenn auch tatsachlich eine oder mehrere Verhandlungen durchgefuhrt werden Bei einfachen Gerichtsverfahren kann es unter Umstanden moglich sein nur schriftlich ein Verfahren zu fuhren Die besonderen Bedurfnisse schutzbedurftiger Personen z B Kinder mussen jedoch berucksichtigt werden 32 Rechtsbehelfe Bearbeiten Die Unionsmitgliedstaaten haben den Beschuldigten bzw Verdachtigen wirksame Rechtsbehelfe zur Verfugung zu stellen damit diese sich gegen die Verletzung von Rechten aus der Richtlinie EU 2016 343 zur Wehr setzen konnen 33 Regressionsverbot Bearbeiten Nach Artikel 13 der Richtlinie EU 2016 343 darf keine Bestimmung dieser Richtlinie so ausgelegt werden dass dadurch die Rechte oder Verfahrensgarantien nach Massgabe der Charta der EMRK anderer einschlagiger Bestimmungen des Volkerrechts oder der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die ein hoheres Schutzniveau vorsehen beschrankt oder beeintrachtigt wurden Anwendungszeitraum Bearbeiten Die aus der Richtlinie EU 2016 343 gewahrleisteten Rechte gelten ab dem Zeitpunkt zu dem Personen von den zustandigen Behorden eines Mitgliedstaats davon in Kenntnis gesetzt werden dass sie der Begehung einer Straftat verdachtig oder beschuldigt sind bis zum endgultigen Abschluss des Verfahrens 34 worunter die endgultige Klarung der Frage zu verstehen ist ob der Verdachtige oder die beschuldigte Person die Straftat begangen hat gegebenenfalls einschliesslich der Festlegung des Strafmasses und der abschliessenden Entscheidung in einem Rechtsmittelverfahren Geltungsbereich der Richtlinie BearbeitenDer Geltungsbereich der Richtlinie EU 2016 343 vom 11 Marz 2016 erstreckt sich auf die Unionsmitgliedstaaten nicht aber auf die Mitgliedstaaten des EWR Island Liechtenstein bzw Norwegen 35 Die Richtlinie 2016 343 gilt nicht in Danemark und nicht in Irland sofern sich diese Unionsmitgliedstaaten nicht ausdrucklich bereit erklaren diese Richtlinie umzusetzen 36 Sanktionen bei Verstossen BearbeitenDie Richtlinie selbst sieht keine Sanktionen vor wenn die Unionsmitgliedstaaten gegen die Richtlinie verstossen oder diese durch nationale Behorden oder Gerichte bzw Justizeinrichtungen nicht richtig anwenden bzw anwenden lassen Mit der Verordnung EU Euratom 2020 2092 ist es moglich bei Verstossen gegen die Grundsatze der Rechtsstaatlichkeit in einem Unionsmitgliedstaat im Sinne der in Art 2 EUV verankerten Wert der Union und wenn diese die wirtschaftliche Fuhrung des Haushalts der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeintrachtigen mit finanziellen Sanktionen gegen den Mitgliedstaat vorzugehen Rechtsgrundlage BearbeitenDer Erlass der Richtlinie EU 2016 343 wurde insbesondere auf Artikel 82 Abs 2 lit b AEUV gestutzt verstarkte justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen 37 Die Richtlinie wurde vom Rat und dem Europaischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erlassen Aufbau der Richtlinie EU 2016 343 BearbeitenDie Richtlinie EU 2016 343 vom 11 Marz 2016 hat folgenden Aufbau Praambel Nr 1 bis 51 KAPITEL 1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1 Gegenstand Artikel 2 Anwendungsbereich KAPITEL 2 Unschuldsvermutung Artikel 3 Unschuldsvermutung Artikel 4 Offentliche Bezugnahme auf die Schuld Artikel 5 Darstellung von Verdachtigen und beschuldigten Personen Artikel 6 Beweislast Artikel 7 Recht die Aussage zu verweigern und Recht sich nicht selbst belasten zu mussen KAPITEL 3 Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung Artikel 8 Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung Artikel 9 Recht auf eine neue Verhandlung KAPITEL 4 Allgemeine und Schlussbestimmungen Artikel 10 Rechtsbehelfe Artikel 11 Datenerhebung Artikel 12 Berichterstattung Artikel 14 Umsetzung Artikel 15 Inkrafttreten Artikel 16 Adressaten Umsetzung der Richtlinie BearbeitenDiese Richtlinie wurde am 9 Marz 2016 unterzeichnet und ist am 31 Marz 2016 in Kraft getreten 38 Die Richtlinie war gemass Artikel 14 Abs 1 der Richtlinie EU 2016 343 bis zum 1 April 2018 von den Unionsmitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen Gemass dem Bericht der Kommission an das Europaische Parlament und den Rat vom 31 Marz 2021 39 uber die Umsetzung der Richtlinie EU 2016 343 sind so gut wie alle Unionsmitgliedstaaten auch nach drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie immer noch saumig bzw bestehen grosse Bedenken gegen die Art der Umsetzung soweit erfolgt Die Kommission hat deswegen Vertragsverletzungsverfahren wegen der unvollstandigen Umsetzung der Richtlinie eingeleitet und will diese vorrangig weiterverfolgen Weblinks BearbeitenRichtlinie EU 2016 343 PDF Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie EU 2016 343 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber die Starkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren ABl EU Nr L 65 1 englisch Directive EU 2016 343 of the European Parliament and of the Council of 9 March 2016 on the strengthening of certain aspects of the presumption of innocence and of the right to be present at the trial in criminal proceedings Siehe auch Erwagungsgrund 1 der Richtlinie 2016 343 Siehe Artikel 1 der Richtlinie 2016 343 ABl L 280 vom 26 Oktober 2010 S 1 ABl L 142 vom 22 Mai 2012 S 1 ABl L 294 vom 6 November 2013 S 1 ABl L 132 vom 21 Mai 2016 S 1 ABl L 297 vom 4 November 2016 S 1 Bericht der Kommission an das Europaische Parlament und den Rat uber die Umsetzung der Richtlinie EU 2016 343 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 9 Marz 2016 uber die Starkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren COM 2021 144 final S 1 Siehe auch Entschliessung des Rates vom 30 November 2009 uber einen Fahrplan zur Starkung der Verfahrensrechte von Verdachtigten oder Beschuldigten in Strafverfahren ABl C 295 vom 4 Dezember 2009 S 1 Siehe auch Erwagungsgrund 4 bis 10 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Artikel 2 und Erwagungsgrund 12 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Erwagungsgrunde 13 bis 15 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Erwagungsgrund 15 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Erwagungsgrund 11 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Erwagungsgrund 48 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe auch Artikel 7 und Erwagungsgrunde 24 und 25 27 und 28 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe auch Erwagungsgrund 32 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Artikel 6 Abs 2 Richtlinie EU 2016 343 Siehe Artikel 4 und Erwagungsgrund 16 der Richtlinie EU 2016 343 a b Gemass dem Bericht der Kommission an das Europaische Parlament und den Rat vom 31 Marz 2021 COM 2021 144 final uber die Umsetzung der Richtlinie EU 2016 343 S 5 sind in diesem Punk 19 Mitgliedstaaten immer noch saumig und bestehen grosse Bedenken Siehe Artikel 6 Abs 1 und Erwagungsgrund 22 der Richtlinie EU 2016 343 Gemass dem Bericht der Kommission an das Europaische Parlament und den Rat vom 31 Marz 2021 COM 2021 144 final uber die Umsetzung der Richtlinie EU 2016 343 S 6 sind in diesem Punk 19 Mitgliedstaaten immer noch saumig und bestehen grosse Bedenken Siehe Artikel 5 und Erwagungsgrund 20 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Erwagungsgrund 21 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Artikel 4 Abs 3 und Erwagungsgrund 18 und 19 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Artikel 8 und Erwagungsgrunde 33 und 34 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Artikel 5 Abs 2 und Erwagungsgrund 35 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Erwagungsgrund 36 der Richtlinie EU 2016 343 und Entscheidung des EuGH vom 13 Februar 2020 Spetsializirana Prokuratura C 688 18 Rn 28 und 49 Siehe Artikel 5 Abs 2 und Erwagungsgrund 37 der Richtlinie EU 2016 343 Siehe Erwagungsgrund 41 bis 43 der Richtlinie EU 2016 343 Artikel 10 der Richtlinie EU 2106 343 Siehe Artikel 2 Richtlinie 2016 343 Siehe Langtitel der Richtlinie Siehe Erwagungsgrund 50 und 51 der Richtlinie EU 2016 343 Artikel 82 AEUV wurde erst durch den Vertrag von Lissabon eingefuhrt und ersetzte teilweise Artikel 31 EUV in der Fassung des Vertrags von Nizza Siehe auch Antonius Opilio EUV EGV AEU Synopse der Vertrage zur Grundung einer Europaischen Gemeinschaft bzw Union Dornbirn 2008 2 Auflage EDITION EUROPA Verlag S B 90 ff Artikel 15 Richtlinie EU 2016 343 COM 2021 144 final S 11 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie EU 2016 343 uber die Starkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren amp oldid 228856223