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Das Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG vom 19 Februar 2007 wurde am 9 November 2006 durch den Deutschen Bundestag beschlossen am 15 Dezember 2006 erteilte der Bundesrat die erforderliche Zustimmung Am 23 Februar 2007 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt 1 verkundet BasisdatenTitel Gesetz zur Reform des PersonenstandsrechtsKurztitel PersonenstandsrechtsreformgesetzAbkurzung PStRGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Verwaltungsrecht PersonenstandsrechtErlassen am 19 Februar 2007 BGBl I S 122 Inkrafttreten am 24 Februar 2007 bzw 1 Januar 2009Letzte Anderung durch Art 4 G vom 4 Juli 2008 BGBl I S 1188 Inkrafttreten derletzten Anderung 12 Juli 2008 Art 5 G vom 4 Juli 2008 GESTA B024Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Art 1 PStRG ist das neue Personenstandsgesetz PStG das nach Art 5 Abs 2 PStRG am 1 Januar 2009 in Kraft getreten ist Bereits am Tag nach der Verkundung sind einzelne Vorschriften des neuen PStG in Kraft getreten wie die Ermachtigungsgrundlagen zum Erlass von Ausfuhrungsvorschriften die Moglichkeit der Erprobung eines zentralen Landesregisters und eine neue Zustandigkeit fur die Fortfuhrung des Familienbuchs Art 5 Abs 1 PStRG Das bislang geltende Personenstandsrecht mit dem Personenstandsgesetz von 1937 i d F vom 8 August 1957 wurde durch das Personenstandsrechtsreformgesetz grundlegend reformiert Insbesondere wurden elektronische Moglichkeiten der Registerfuhrung und der Kommunikation mit dem Burger sowie mit Behorden und anderen Stellen eingefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Reformbemuhungen 2 Gesetzgebungsverfahren 3 Wesentliche Kernpunkte der Reform 3 1 77 Abs 1 Personenstandsgesetz Familienbucher 4 Anderung von Bundesgesetzen 5 Inkrafttreten 6 Siehe auch 7 Quellen 8 Literatur 9 WeblinksReformbemuhungen BearbeitenVerschiedene Regelungen des PStG waren seit langem in der Diskussion der Standesbeamten Den entscheidenden Ausschlag fur eine konkrete Reform lieferte das Volkszahlungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 2 1984 wurde eine Bund Lander Arbeitsgruppe gebildet die Vorschlage fur ein Funftes Gesetz zur Anderung des Personenstandsgesetzes 1937 erarbeiten sollte 3 Neben einigen familienpolitischen Reformen in dieser Zeit wurden die Reformbemuhungen durch die Deutsche Wiedervereinigung blockiert die zunachst vorrangig ihren gesetzlichen Niederschlag finden musste Gesetzgebungsverfahren BearbeitenZum Entwurf eines Personenstandsrechtsreformgesetzes hatte der Bundesrat am 14 Oktober 2005 eine Stellungnahme mit 48 Vorschlagen beschlossen Die Gegenausserung der Bundesregierung wurde am 15 Juni 2006 veroffentlicht Die Reform wurde am 29 Juni 2006 in 1 Lesung beraten Am 9 November 2006 stimmte der Bundestag in 2 und 3 Lesung dem durch den Innenausschuss des Bundestags veranderten Gesetzentwurf zu Der Bundesrat hat dem Gesetz am 15 Dezember zugestimmt 4 Das Personenstandsrechtsreformgesetz andert zahlreiche Gesetze und Rechtsverordnungen Mit der Bekanntmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt traten Anderungen zu den Familienbuchern 77 Abs 1 Personenstandsgesetz mit Wirkung vom 24 Februar 2007 in Kraft die von faktischer Bedeutung fur den Burger sind Die meisten Vorschriften wirken hingegen erst seit dem 1 Januar 2009 Die fur die Reform erheblichen Ubergangsvorschriften enden zum 31 Dezember 2013 Wesentliche Kernpunkte der Reform BearbeitenDie Einfuhrung elektronischer Personenstandsregister anstelle der bisherigen Personenstandsbucher Die Begrenzung der Fortfuhrung der Personenstandsregister durch das Standesamt sowie die Abgabe der Register an die Archive Die Ersetzung des Familienbuchs durch Beurkundungen in den Personenstandsregistern Die Reduzierung der Beurkundungsdaten auf das fur die Dokumentation des Personenstandes erforderliche Mass Die Neuordnung der Benutzung der Personenstandsbucher Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage fur eine Testamentsdatei Insbesondere wurde durch die Umstellung der Personenstandsbeurkundungen von Papierbuchern auf elektronische Register mit Arbeitserleichterungen und Verbesserungen des Burgerservices gerechnet Wegen der Anschaffungs oder Umstellungskosten fur Gerate und Programme bundesweit etwa 17 Mio Euro jahrlich sind nennenswerte Kosteneinsparungen aber erst nach Ablauf der etwa 5 jahrigen Umstellungsphase zu erwarten Nach uberschlagiger Berechnung fuhrt die Einfuhrung der Informationstechnik nach Abschluss der Umstellungsphase zu jahrlichen Mehrausgaben von rund 14 Mio Euro denen Einsparungen von etwa 18 Mio Euro gegenuberstehen so dass sich per Saldo ein jahrliches Einsparvolumen von 4 Mio Euro ergibt Erhebliche Einsparungen werden bei den Standesamtern zudem durch den Wegfall des Familienbuches erwartet Einem Einsparvolumen in Hohe von insgesamt rund 42 Mio Euro jahrlich stehen bis zum Abschluss der Ruckfuhrung der Familienbucher an das Standesamt der Eheschliessung allerdings Ausgaben von etwa 57 Mio Euro jahrlich gegenuber Nach Abschluss der Ruckfuhrungsaktion etwa ab dem 6 Jahr nach Inkrafttreten der Reform wirkt sich die durch den Wegfall des Familienbuchs bedingte Einsparung in vollem Umfang auf die kommunalen Haushalte aus Auf der Grundlage dieser Berechnungen ist durch die Reform bei den Standesamtern langfristig insgesamt mit einem jahrlichen Einsparvolumen von rd 46 Mio Euro zu rechnen 77 Abs 1 Personenstandsgesetz Familienbucher Bearbeiten Zustandig fur die Fortfuhrung des Familienbuchs zwischen dem 24 Februar 2007 und dem 1 Januar 2009 ist der Standesbeamte der den Heiratseintrag fur die Ehe fuhrt Das Familienbuch ist diesem Standesbeamten spatestens bei einem Anlass zur Fortfuhrung oder der Beantragung der Benutzung des Familienbuchs zu ubersenden Ist die Ehe nicht in einem deutschen Heiratsbuch beurkundet so ist der Standesbeamte zustandig der am 24 Februar 2007 das Familienbuch fuhrt Nicht mehr der Standesbeamte am Wohnsitz der Ehegatten sondern der Standesbeamte der den Heiratseintrag fur die Ehe fuhrt ist zustandig gibt es einen solchen Standesbeamten nicht so verbleibt das Familienbuch bei dem am Stichtag zustandigen Standesbeamten Die Regelung strebt fur den Zeitraum zwischen Verkundung und Inkrafttreten des Gesetzes zweifache Wirkung an Zum einen soll das aufwandige u U mehrfache Versenden des Familienbuchs an den jeweiligen Wohnsitz Standesbeamten der Ehegatten entfallen zum anderen wird vorgezogen die Moglichkeit eroffnet das Familienbuch an den das Heiratsbuch fuhrenden Standesbeamten abzugeben Fur den Burger hat dieses Verfahren in der Ubergangszeit bis zum endgultigen Abschluss der Reform am 31 Dezember 2013 zur Folge dass ihm der aktuelle Aufenthaltsort seines Familienbuches nicht mehr bekannt ist Beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch sind dann nur noch am Standesamt seiner Heirat und wahrend bestehender Ehe nicht mehr am Standesamt seiner Wohnsitzgemeinde erhaltlich Anderung von Bundesgesetzen BearbeitenDurch das Personenstandsrechtsreformgesetz wurden folgende Bundesgesetze geandert Personenstandsgesetz PStG Staatsangehorigkeitsgesetz StAG Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen NamAndG Minderheiten Namensanderungsgesetz Melderechtsrahmengesetz Transsexuellengesetz TSG Bundesvertriebenengesetz BVFG Konsulargesetz Deutschland KonsG Gesetz uber die Statistik der Bevolkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevolkerungsstandes Rechtspflegergesetz RPflG Beurkundungsgesetz BeurkG Strafvollzugsgesetz StVollzG Zeugenschutz Harmonisierungsgesetz Gesetz uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG Kostenordnung KostO Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuche EGBGB Burgerliches Gesetzbuch BGB Familienrechtsanderungsgesetz Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG Verschollenheitsgesetz Adoptionswirkungsgesetz Strafgesetzbuch StGB Sechstes und Achtes Buch Sozialgesetzbuch SGB VI VIII Inkrafttreten BearbeitenDas Personenstandsrechtsreformgesetz ist am 1 Januar 2009 in Kraft getreten Die Artikel 1 73 Ermachtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen 74 Rechtsverordnungen der Landesregierungen und 77 Abs 1 Zustandig fur die Fortfuhrung der Familienbucher sowie Artikel 2 Abs 13 Gesetz uber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Nr 4 82a Abs 6 bis 8 sind bereits am 24 Februar 2007 Tag nach der Verkundung des Gesetzes in Kraft getreten Von praktischer Bedeutung fur den Burger sind aus der Liste der am 24 Februar 2007 in Kraft getretenen Ubergangsregelungen zu den Familienbuchern 77 Abs 1 Personenstandsgesetz Siehe auch BearbeitenPersonenstandsregister 3 PStG neu Eheregister 15 PStG neu und Eheurkunde 57 PStG neu Lebenspartnerschaftsregister 17 PStG neu und Lebenspartnerschaftsurkunde 58 PStG neu Geburtenregister 21 PStG neu und Geburtsurkunde 59 PStG neu Sterberegister 31 PStG neu und Sterbeurkunde 60 PStG neu Verbot der religiosen Voraustrauung durch Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft Quellen Bearbeiten BGBl 2007 I S 122 BVerfG 13 April 1983 BVerfGE 64 67 Vgl Bornhofen Die Reform des Personenstandsrechts StAZ 1996 161 163 Beschluss des Bundesrates vom 15 Dezember 2006 PDF 16 kB Memento vom 2 Januar 2014 im Internet Archive Literatur BearbeitenSchafer Udo Die Novellierung des Personenstandsgesetzes in Archive Familienforschung und Geschichtswissenschaft Annaherungen und Aufgaben hg von Bettina Joergens und Christian Reinicke Veroffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein Westfalen 7 Dusseldorf 2006 S 122 135 ISBN 3 927502 10 3 Weblinks BearbeitenGesetz zur Reform des Personenstandsrechts PStRG mit dem ab 1 Januar 2009 geltenden Personenstandsgesetz Art 1 PDF Datei 198 kB konsolidierte Fassung des PStRG mit Synopse der jeweils in Kraft getretenen AnderungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Personenstandsrechtsreformgesetz amp oldid 191316551