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Das Familienbuch war in Deutschland ein Personenstandsbuch in dem der jeweilige Personenstand der Familienangehorigen dokumentiert wurde Es wurde mit dem Personenstandsgesetz vom 3 November 1937 1 eingefuhrt in geanderter Form in die Neufassung des bundesdeutschen Personenstandsgesetzes durch das Zweite Gesetz zur Anderung und Erganzung des Personenstandsgesetzes vom 18 Mai 1957 2 ubernommen und mit dem Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19 Februar 2007 durch Beurkundungen in den Personenstandsregistern ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Personenstandsgesetz vom 3 November 1937 1 1 Beurkundung von Eheschliessungen 1 2 Angaben uber Familienangehorige und rassische Einordnung 1 3 Geltungsbereich 2 Personenstandsgesetz vom 8 August 1957 2 1 Unterschied zum Personenstandsgesetz 1937 2 2 Nachtragliche Eintragungen auf Antrag 3 Familienbucher in der DDR 4 Personenstandsgesetz vom 19 Februar 2007 5 Familienbucher in anderen Landern 6 EinzelnachweisePersonenstandsgesetz vom 3 November 1937 BearbeitenDas Personenstandsgesetz vom 3 November 1937 trat zum 1 Juli 1938 in Kraft und ersetzte das Reichsgesetz uber die Beurkundung des Personenstands und die Eheschliessung vom 6 Februar 1875 71 PStG 1937 Nach dem Reichsgesetz waren von jedem Standesbeamten drei Standesregister unter der Bezeichnung Geburtsregister Heirathsregister und Sterberegister gefuhrt worden 12 des Gesetzes vom 6 Februar 1875 Der Standesbeamte fuhrte seit 1937 ein Familien ein Geburten und ein Sterbebuch 1 Abs 2 PStG 1937 An die Stelle des Heiratsregisters trat das Familienbuch das den verwandtschaftlichen Zusammenhang der Familienangehorigen deutlich machen sollte 2 Abs 1 PStG 1937 Weiter waren Geburten und Sterbebucher zu fuhren 1 Abs 2 16 ff PStG 1937 Fur jede neu gegrundete Familie wurde bei der Eheschliessung im Beisein der Ehegatten und der Zeugen ein besonderes Blatt im Familienbuch eroffnet 9 PStG 1937 Darauf wurde die Heirat beurkundet und die Familienangehorigen eingetragen 11 14 PStG 1937 Beurkundung von Eheschliessungen Bearbeiten Der erste Teil des Blattes diente der Beurkundung der Heirat mit folgenden Eintragungen 11 PStG 1937 3 Namen der Eheschliessenden ihr Beruf und Wohnort Ort und Tag der Geburt Religion Namen Beruf und Wohnort der Zeugen Erklarung der Eheschliessenden dass sie miteinander die Ehe eingehen wollen Ausspruch des Standesbeamten uber die Rechtmassigkeit der Ehe Nach der Zweiten Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen vom 17 August 1938 4 mussten Juden vom 1 Januar 1939 ab zusatzlich einen weiteren Vornamen annehmen Mannliche Personen den Vornamen Israel weibliche Personen den Vornamen Sara Die untere Verwaltungsbehorde veranlasste die Eintragung eines Randvermerks uber die Namensanderung im Geburtsregister und im Heiratsregister 12 der Ersten Verordnung zur Ausfuhrung des Personenstandsgesetzes vom 19 Mai 1938 5 sah vor die rechtliche Zugehorigkeit zu einer Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft nach dieser Zugehorigkeit zu bezeichnen Personen ohne eine solche Zugehorigkeit konnten nur als gottglaubig oder glaubenslos bezeichnet werden Bei einem Wechsel des religiosen Bekenntnisses mussten vor dem Eintrag in das Familienbuch der Ein bzw Austritt nachgewiesen werden Die fruhere Zugehorigkeit zu einer judischen Religionsgemeinschaft wurde vermerkt Ein Jude im Sinne des Reichsburgergesetzes sollte nicht als Trauzeuge mitwirken 34 Nr 2 der Ersten Ausfuhrungsverordnung Um eine Ehe eingehen zu konnen durfte kein Ehehindernis vorliegen Nach dem Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre 6 waren Eheschliessungen zwischen Juden und Staatsangehorigen deutschen oder artverwandten Blutes sog Mischehen bereits seit September 1935 verboten Zum Nachweis ihrer Ehefahigkeit hatten nicht judische Verlobte ein Ehetauglichkeitszeugnis beizubringen 5 Abs 2 PStG 1937 in Verbindung mit 17 der Ersten Ausfuhrungsverordnung Dieses Zeugnis wurde von den Gesundheitsamtern nach dem Ehegesundheitsgesetz vom 18 Oktober 1935 7 in Verbindung mit der Ersten Verordnung zur Durchfuhrung des Ehegesundheitsgesetzes vom 29 November 1935 8 ausgestellt Lag danach ein Ehehindernis vor etwa eine geistige Storung die die Ehe fur die Volksgemeinschaft unerwunscht erscheinen lasst oder eine Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhutung erbkranken Nachwuchses durfte die Ehe nicht geschlossen werden was in den Akten des Standesbeamten vermerkt wurde Auch der Nachweis erbbiologischer Krankheiten war damit aus den Buchern ersichtlich Aus dem Standesamt wurde ein Sippenamt 9 10 Bei einer Ferntrauung durften nach 16 der Dritten Verordnung zur Ausfuhrung des Personenstandsgesetzes Personenstandsverordnung der Wehrmacht vom 4 November 1939 11 die Abstammung und die ehegesundheitlichen Verhaltnisse des Mannes eidesstattlich versichert werden Aus dem bei der Eheschliessung zu eroffnenden Blatt im Familienbuch war ersichtlich zu machen dass die Ehe in Abwesenheit des Mannes geschlossen worden war Angaben uber Familienangehorige und rassische Einordnung Bearbeiten Der zweite Teil des Blattes enthielt Eintragungen zu Familienangehorigen und zwar 14 PStG 1937 Namen der Eltern ihr Beruf Wohnort Ort und Tag der Geburt und Heirat Religion Angaben uber die Staatsangehorigkeit das Reichsburgerrecht und die rassische Einordnung der Ehegatten Der zweite Teil war standig fortzufuhren und enthielt insbesondere den Vornamen Tag und Ort der Geburt gemeinsamer Kinder 15 PStG 1937 Das Familienbuch bildete damit die familiare Herkunft uber drei Generationen ab ausser den Eheschliessenden selbst auch deren Eltern und Kinder Vor allem die Angabe der rassischen Einordnung der Ehegatten ermoglichte die Identifizierung moglicher judischer Vorfahren und machte das Familienbuch so zu einem Instrument der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik gegenuber der judischen Bevolkerung 12 Bei der Erstellung einzelner Deportationsbescheide bedurfte es der Mithilfe der Standesamter jedoch nicht Die dafur erforderlichen Daten waren der Gestapo aus anderen Quellen wie der sog Judenkartei bekannt Aus der Eintragung von Kindern oder entfernteren Abkommlingen der Ehegatten musste sich die Rechtsstellung des Kindes innerhalb der Sippe ergeben 40 Abs 1 der Ersten Ausfuhrungsverordnung Das Blatt wurde fur jeden Abkommling so lange fortgefuhrt bis er selbst ein Blatt im Familienbuch erhielt 15 Abs 3 PStG 1937 Dabei musste auf das fruhere Blatt hingewiesen werden damit der Zusammenhang der Blatter gewahrt wurde 40 Abs 2 der Ersten Ausfuhrungsverordnung Aufgrund der durch den Zweiten Weltkrieg erschwerten Arbeitsbedingungen fur die Standesamter stellte die Vierte Verordnung zur Ausfuhrung und Erganzung des Personenstandsgesetzes vom 27 September 1944 die am darauffolgenden 1 Oktober in Kraft trat 13 die Eroffnung Fortfuhrung und Berichtigung des zweiten Teiles des Familienstammblatts zuruck 14 Durch die systematische Erfassung der Eheschliessenden sollte innerhalb eines Zeitraums von dreissig Jahren die rassische Einordnung fast aller im Deutschen Reich lebenden Menschen aus den Familienbuchern ersichtlich sein 15 Geltungsbereich Bearbeiten Nach dem Anschluss Osterreichs traten am 1 August 1938 in der Ostmark die Gesetze uber die Zivilstandesfuhrung bezuglich der Eheschliessung in Kraft Zustandig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften Mit 1 Janner 1939 ubernahmen die neu gegrundeten Standesamter diese Aufgabe 16 Personenstandsgesetz vom 8 August 1957 BearbeitenDas PStG 1937 galt nach dem Zweiten Weltkrieg zunachst innerhalb mehrerer Besatzungszonen fort Es ist als zentrale Vorschrift des Rechtsgebiets Personenstandswesen das nach Art 74 Abs 1 Nr 2 GG der konkurrierenden Gesetzgebung unterfallt mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23 Mai 1949 Bundesrecht geworden Art 125 Nr 1 GG Mit Gesetzen vom 15 Januar 1951 17 und 18 Mai 1957 18 wurde das PStG 1937 zunachst erganzt und geandert mit Gesetz vom 8 August 1957 dann eine Neufassung bekanntgemacht 19 Das Familienbuch war in 12 15c PStG in der Fassung vom 8 August 1957 geregelt Im Anschluss an die Eheschliessung wurden Angaben uber die Eheschliessenden und deren Eltern eingetragen 12 PStG 1957 ausserdem die gemeinsamen Kinder 15 PStG 1957 Das Familienbuch wurde fortgefuhrt insbesondere durch Eintragungen des Todes der Ehegatten die Aufhebung Scheidung oder Nichtigerklarung der Ehe oder Namensanderungen 14 PStG 1957 Unterschied zum Personenstandsgesetz 1937 Bearbeiten Wahrend die Inhalte des Geburten und des Sterbebuches im Kern unverandert blieben war das Familienbuch das zum 1 Januar 1958 eingefuhrt wurde nicht mehr identisch mit dem Familienbuch von 1937 Das alte Familienbuch wurde wie die beiden anderen Personenstandsbucher beim Standesbeamten des Eheschliessungsortes stationar gefuhrt und diente hauptsachlich der Beurkundung der Eheschliessung In einen zweiten Teil Blatt waren die Kinder der Ehegatten aufzunehmen Das Familienbuch 1958 hingegen wurde auf einem Kartonblatt in DIN A4 Format gefuhrt und war damit kein Buch im klassischen Sinne mehr Ihm lag aber ein ahnliches System zugrunde Auch hier sind die Daten uber die Eheschliessung eigentlicher Kerneintrag erweitert um Angaben uber die Eltern der Ehegatten und ihre gemeinsamen Kinder Das Familienbuch wanderte aber mit der Familie d h der Standesbeamte gab das Familienbuch bei Wohnortwechsel an den fur den neuen Wohnort zustandigen Standesbeamten weiter Bei diesem waren Personenstandsurkunden in Form von beglaubigten Abschriften und Auszugen aus dem Familienbuch erhaltlich 20 Die Eheschliessung selbst wurde wieder in einem Heiratsbuch beurkundet vor dem die Ehe geschlossen worden war Primarbeurkundung gem 9 11 PStG 1957 Dieses stationare Personenstandsbuch enthielt alle Angaben uber die Eheschliessung Der Heiratseintrag wurde aber nur hinsichtlich der Tatsachen fortgefuhrt aktualisiert die auf den Tag der Eheschliessung zuruckwirkten Aus der begrenzten Fortfuhrung wird das Zusammenspiel von Heirats und Familienbuch ersichtlich Wahrend der Heiratseintrag nur die Momentaufnahme der Eheschliessung wiedergab und sich die Fortfuhrung des Heiratsbuchs hierauf beschrankte Primarbeurkundung handelte es sich beim Familienbuch um eine echte Fortfuhrung die auch spater eintretende in die Zukunft wirkende Anderungen umfasste z B Erklarungen zur Namensfuhrung Ehenamen Begleitnamen 21 Diese weiteren personenstandsrelevanten Angaben uber die Ehegatten und ihre Kinder im Familienbuch wurden aus anderen Personenstandsbeurkundungen zusammengefasst Sekundarbeurkundungen Anderte sich z B der Personenstand einer Person durch Anderung des Namens und war sie nicht verheiratet und waren auch ihre Eltern nicht verheiratet so wurde die Anderung nur beim Geburtseintrag beurkundet War sie hingegen verheiratet und wurde fur die Ehe ein Familienbuch gefuhrt so loste die Primarbeurkundung im Geburtenbuch eine Sekundarbeurkundung im Familienbuch aus Gleiches galt fur den Fall dass fur die Person selbst zwar kein eigenes Familienbuch gefuhrt wurde sie aber im Familienbuch ihrer Eltern eingetragen war Der Sinn des Familienbuchs wurde darin gesehen die eheliche Familie beim Standesbeamten ihres jeweiligen Wohnortes mit Personenstandsurkunden ausstatten zu konnen 22 Nachtragliche Eintragungen auf Antrag Bearbeiten Hatten zwischen dem 1 Januar 1945 und dem 1 August 1948 derart aussergewohnlichen Umstande vorgelegen dass sich die an eine Ferntrauung gestellten formalen Anforderungen nicht erfullen liessen eroffnete das Gesetz uber die Anerkennung von Nottrauungen vom 2 Dezember 1950 23 die Moglichkeit eine aus diesem Grund rechtsunwirksame Eheschliessung nachtraglich durch Eintragung zu legitimieren Voraussetzung war jedoch dass der Standesbeamte beim zustandigen Hauptstandesamt in Hamburg gem 15b Abs 2 PStG 1957 die fur die Eheschliessung erforderlichen Tatsachen fur erwiesen erachtete Konnte er sich nicht davon uberzeugen dass ein Standesbeamter die Erklarung der Frau entgegengenommen hatte und die Eheschliessung etwa in ein Familienbuch in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches eingetragen worden war konnte er den nachtraglichen Antrag auf Eintragung zu Recht ablehnen 24 Familienbucher in der DDR BearbeitenDas Personenstandsgesetz der DDR von 1956 schaffte die 1937 eingefuhrten Familienbucher ab an deren Stelle wiederum ein Ehebuch trat Diese Regelung blieb auch im Personenstandsgesetz von 1981 erhalten 25 Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland am 3 Oktober 1990 trat auch fur das Beitrittsgebiet das bundesdeutsche Personenstandsgesetz in Kraft Das bei der Eheschliessung uberreichte Buch der Familie erfullte hingegen die Funktion eines Familienstammbuchs Personenstandsgesetz vom 19 Februar 2007 BearbeitenMit dem Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG vom 19 Februar 2007 26 wurde das Personenstandsgesetz 1937 in der Fassung vom 8 August 1957 grundlegend reformiert Ein Schwerpunkt der Reform war die Ersetzung des Familienbuchs durch Beurkundungen in den neuen Personenstandsregistern 27 Da fur offentliche und private Vorlagezwecke meist Personenstandsurkunden aus dem Primarbuch z B Geburtsurkunde aus dem Geburtenbuch gefordert wurden hatte das Familienbuch keine grosse praktische Bedeutung war aber kosten und arbeitsintensiv Zudem weckte es zunehmend grundsatzliches Gleichstellungsbegehren bei Personen oder Personengruppen die eine Anlegung nicht fur sich in Anspruch nehmen konnten Insbesondere nichteheliche Lebensgemeinschaften und alleinerziehende Eltern sahen in der Doppelbeurkundung fur Verheiratete und eheliche Kinder eine Privilegierung dieses Personenkreises und forderten aus prinzipiellen Grunden die Gleichbehandlung ein Angaben zum Beruf und zur Religionszugehorigkeit wurden als nicht personenstandsrelevant aus dem Angabenkatalog gestrichen Seit dem 1 Januar 2009 werden im Ehe Lebenspartnerschafts Geburts und Sterberegister die Personenstandsfalle beurkundet Das bisher im Anschluss an die Eheschliessung anzulegende Familienbuch ist in dieser abschliessenden Zusammenstellung der Personenstandsregister nicht mehr vorgesehen Im Eheregister werden die Kerndaten der Eheschliessung beurkundet sowie Folgebeurkunden zum Eheeintrag aufgenommen 15 16 PStG 2007 Ein nicht beweiskraftiger Hinweisteil 54 Abs 1 Satz 2 PStG stellt die Verbindung zu anderen Registereintragen her 5 Abs 3 PStG 2007 etwa zur Beurkundung der Geburt der Ehegatten 15 Abs 2 Nr 1 PStG 2007 die wiederum Aufschluss uber Vor und Familiennamen ihrer Eltern gibt Im Geburtenregister wiederum wird bei Geburt eines ehelichen Kindes auf die Eheschliessung seiner Eltern hingewiesen was die erforderliche Verbindung zu den Personenstandseintragen der Eltern herstellt 21 Abs 3 Nr 2 PStG 2007 Im Lebenspartnerschaftsregister werden Angaben entsprechend dem Eheregister beurkundet 17 PStG Bei Kindern deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind wird zum Geburtseintrag auf die Beurkundung der Geburt der Mutter und des Vaters hingewiesen 21 Abs 3 Nr 3 PStG Die Familienbucher wurden seit dem 1 Juli 2008 nicht mehr als solche sondern als Heiratseintrage fortgefuhrt Sie wurden zum 30 Juni 2013 an das Standesamt abgegeben das den Heiratseintrag fur die Ehe fuhrt Aus den Familienbuchern die als Heiratseintrage fortgefuhrt werden werden als Personenstandsurkunden nur Eheurkunden ausgestellt 77 Abs 3 PStG Familienbucher in anderen Landern BearbeitenFamilienbucher werden in Kontinentaleuropa und auch in ostasiatischen Landern z B das Koseki in Japan mehrheitlich gefuhrt allerdings sind in Landern des englischsprachigen Gebietes solche Familienbucher nicht vorhanden Beispielsweise kennen Grossbritannien Irland oder die USA kein Familienbuch Einzelnachweise Bearbeiten Personenstandsgesetz vom 3 November 1937 RGBl I S 1146 BGBl I S 518 Wolfgang Bockhorst Hinweise zur Fuhrung von Registern und Sammelakten im Standesamt LWL Archivamt fur Westfalen Stand April 2009 S 3 RGBl S 1044 RGBl I S 533 RGBl I S 1146 Blutschutzgesetz auf Wikisource Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes Ehegesundheitsgesetz vom 18 Oktober 1935 RGBl I S 1246 ns quellen at abgerufen am 5 Marz 2019 RGBl I S 1419 Wolfgang Schutz 100 Jahre Standesamter in Deutschland Frankfurt a M 1977 S 53 Carolin Baumann Die Schutzwurdigkeit von Daten in Personenstandsregistern und deren Einfluss auf archivische Arbeitsablaufe Fachhochschule Potsdam 20 Januar 2012 S 8 RGBl I S 2163 Wolfgang Schutz 100 Jahre Standesamter in Deutschland Frankfurt a M 1977 S 62 f RGBl S 219 221 Christoph Florian Familienregister Familienbucher Landeskundliches Informationssystem Baden Wurttemberg Stand 7 Juli 2017 Siegfried Maruhn Staatsdiener im Unrechtsstaat Die deutschen Standesbeamten und ihr Verband unter dem Nationalsozialismus Verlag fur Standesamtswesen 2002 S 115 Magistratsabteilung 116 A FB Familienbuch Sammelakten C ST Sterbebuch Sammelakten Wiener Standesamter ns quellen at 23 Oktober 2018 BGBl I S 57 BGBl I S 518 BGBl I S 1125 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG BT Drs 16 1831 vom 15 Juni 2006 S 30 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG BT Drs 16 1831 vom 15 Juni 2006 S 30 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG BT Drs 16 1831 vom 15 Juni 2006 S 32 BGBl S 778 vgl BVerfG Beschluss vom 7 Oktober 1970 1 BvR 409 67 Rdnr 25 35 Personenstandswesen und Personenstandsunterlagen in Brandenburg seit 1874 Ein verwaltungsgeschichtlicher Abriss Website des Brandenburgischen Landeshauptarchivs ohne Jahr S 9 BGBl I S 122 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG BT Drs 16 1831 vom 15 Juni 2006 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4153657 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Familienbuch Deutschland amp oldid 235175227