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Das Zeugenschutz Harmonisierungsgesetz ZSHG hat zum 31 Dezember 2001 eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage fur den polizeilichen Zeugenschutz geschaffen 1 BasisdatenTitel Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefahrdeter ZeugenKurztitel Zeugenschutz HarmonisierungsgesetzAbkurzung ZSHGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie GefahrenabwehrFundstellennachweis 312 14Erlassen am 11 Dezember 2001 BGBl I S 3510 Inkrafttreten am 31 Dezember 2001Letzte Anderung durch Art 2 Abs 12 G vom 19 Februar 2007 BGBl I S 122 140 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2009 Art 5 Abs 2 G vom 19 Februar 2007 Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Rechtspolitische Bedeutung 2 Inhalt 2 1 Anwendbarkeit 2 2 Zeugenschutzmassnahmen 2 2 1 Geschutzter Personenkreis 2 2 2 Zustandigkeit 2 2 3 Konkrete Schutzmassnahmen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseRechtspolitische Bedeutung BearbeitenZeugen die wegen ihrer personlichen Nahe zu den Tatern oder aus anderen Grunden uber Informationen uber deren Tatbeteiligung sowie uber die Tatplanung und ausfuhrung verfugen sind einerseits wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren Gem 48 Abs 1 StPO sind sie grundsatzlich verpflichtet vor Gericht zu erscheinen und auszusagen Andererseits versuchen diejenigen Personen gegen die sich die Verfahren richten belastende Aussagen zu verhindern 2 Zeugen die sich bereit erklart haben bei den Strafverfolgungsbehorden auszusagen und deren Angehorige sind deshalb in der Regel einer besonders hohen Gefahrdung von Leib oder Leben ausgesetzt 3 Um die Aussagewilligkeit und fahigkeit derart wichtiger Zeugen zu gewinnen und aufrechtzuerhalten soll ihnen von den Strafverfolgungsbehorden ein umfassender und wirksamer Schutz angeboten werden 4 5 Inhalt BearbeitenAnwendbarkeit Bearbeiten Bundes und landesrechtliche Regelungen zur Abwehr einer fur die zu schutzende Person bestehenden Gefahr bleiben durch das ZSHG unberuhrt 2 Abs 1 Satz 2 ZSHG Zeugenschutzmassnahmen nach anderen Bundesgesetzen oder zur Gefahrenabwehr nach dem Polizei und Ordnungsrecht der Lander sind daher weiterhin moglich So enthalten 7 66 BKAG spezielle Regelungen fur den Zeugenschutz durch das Bundeskriminalamt Dieses ist zustandig fur herausragende internationale Zeugenschutzfalle entweder auf Ersuchen anderer Staaten oder auf Ersuchen fur die Verfolgung von Straftaten zustandiger zwischen und uberstaatlicher Stellen beispielsweise eines internationalen Strafgerichtshofes die zeit und personalaufwendig sind und von den originar fur den operativen Zeugenschutz zustandigen Bundeslandern nicht geleistet werden konnen 6 Zeugenschutzmassnahmen Bearbeiten Geschutzter Personenkreis Bearbeiten Geschutzt werden konnen Personen ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert ware wenn eine konkrete Gefahr fur deren Leib Leben Gesundheit Freiheit oder wesentliche Vermogenswerte besteht Eine nur abstrakte Gefahrdung reicht nicht aus In jedem Einzelfall ist eine Gefahrdungsanalyse vorzunehmen 7 Neben dem Zeugen und aussagebereiten Mitbeschuldigten gilt das auch fur Angehorige im Sinne von 11 Abs 1 Nr 1 Strafgesetzbuch StGB und sonstige nahe stehende Personen Die Entscheidung uber Beginn Art Umfang und Beendigung solcher Massnahmen setzt in jedem Einzelfall eine Verhaltnismassigkeitsprufung voraus bei der insbesondere die Schwere der Tat der Grund der Gefahrdung die Beschuldigtenrechte desjenigen gegen den ausgesagt werden soll und die Auswirkungen des Zeugenschutzes zu berucksichtigen sind Die Beendigung des Strafverfahrens fuhrt nicht allein zur Aufhebung der Zeugenschutzmassnahmen soweit die Gefahrdung fortbesteht 1 ZSHG 8 Die Schutzmassnahmen setzen das Einverstandnis der zu schutzenden Person und deren Eignung voraus An der Eignung kann es etwa fehlen wenn die zu schutzende Person falsche Angaben macht Zusagen nicht einhalt oder hierzu nicht die Fahigkeit besitzt zur Geheimhaltung nicht bereit ist oder Straftaten begeht 9 Zustandigkeit Bearbeiten Zustandig fur den Zeugenschutz sind die Zeugenschutzdienststellen der Polizei 2 ZSHG Die ortlich zustandigen Polizeidienststellen arbeiten auf Bundes und Landesebene mit den Koordinierungsstellen beim Bundeskriminalamt und den Landeskriminalamtern zusammen 10 11 Die Massnahmen sollen nicht von Polizeibeamten durchgefuhrt werden die unmittelbar mit dem Ermittlungsverfahren befasst sind 12 Zeugenschutzmassnahmen unterliegen der Geheimhaltung durch die beteiligten Amtstrager im Sinne des 11 Abs 1 Nr 2 StGB sowie der nach dem Gesetz uber die formliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen 3 ZSHG 11 Abs 1 Nr 4 StGB Konkrete Schutzmassnahmen Bearbeiten Einerseits sind offentliche Stellen berechtigt auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle personenbezogene Daten der zu schutzenden Person zu sperren oder nicht zu ubermitteln 4 ZSHG Andererseits durfen offentliche Stellen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle fur eine zu schutzende Person Urkunden oder sonstige Dokumente zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer vorubergehend geanderten Identitat Tarndokumente mit den von der Zeugenschutzdienststelle mitgeteilten Daten herstellen 5 Abs 1 Satz 1 ZSHG Ausgeschlossen sind jedoch Veranderungen im Personenstandsregister 5 Abs 1 Satz 4 ZSHG Personalausweise und Passe durfen nur fur Personen ausgestellt werden die Deutsche im Sinne von Art 116 des Grundgesetzes sind 5 Abs 1 Satz 5 ZSHG 13 Geschutzte Zeugen sind nicht nur in Strafverfahren berechtigt bei einer Vernehmung Angaben zur Person zu verweigern oder nur uber eine fruhere Identitat zu machen und ihr Gesicht entgegen 176 Abs 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes GVG ganz oder teilweise verhullen 68 StPO sondern auch in anderen Gerichtsverfahren sowie Verfahren vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss 10 ZSHG Zeugenschutzmassnahmen in Haftanstalten ergehen im Einvernehmen mit dem Leiter der Einrichtung 11 ZSHG Die Unterbringung von gefahrdeten Zeugen an einem anderen Ort stellt eine Kernmassnahme im Zeugenschutzkonzept dar 14 Unter der Tarnidentitat darf der geschutzte Zeuge deshalb am Rechtsverkehr teilnehmen 15 und beispielsweise eine neue Wohnung anmieten oder ein Arbeitsverhaltnis eingehen Sobald bei einem Wohnsitzwechsel die einwohnermelderechtliche Erfassung im Melderegister erfolgt ist und damit systemtechnisch ein Wohnsitz generiert wurde erfolgt zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer geanderten Identitat bei anstehenden Bundes Landes und Kommunalwahlen die Ausstellung einer entsprechend geanderten Wahlbenachrichtigung 16 Bei Beendigung des Zeugenschutzes werden die nach den 4 und 5 ZSHG getroffenen Massnahmen aufgehoben Die Zeugenschutzdienststelle zieht eventuelle Tarndokumente wieder ein 6 ZSHG Literatur BearbeitenChristian Siegismund Der Schutz gefahrdeter Zeugen in der Bundesrepublik unter besonderer Berucksichtigung des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefahrdeter Zeugen Zeugenschutz Harmonisierungsgesetz ZSHG Osnabruck Univ Diss 2009 Link zum Download PDF 2 75 MB Weblinks BearbeitenText des GesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes gefahrdeter Zeugen BT Drs 14 638 vom 23 Marz 1999 Wolfgang Sielaff Aussageverbot vom Tater Kriminalistik 1986 58 ff Walter Buggisch Zeugenbedrohung und Zeugenschutz in Deutschland und den USA Kriminologische und sanktionsrechtliche Forschungen Band 11 Berlin 2001 S 147 Klaus Zacharias Der gefahrdete Zeuge im Strafverfahren Berlin 1997 S 160 Ulrich Eisenberg Zeugenschutzprogramme und Wahrheitsermittlung im Strafprozess in Edda Wesslau Wolfgang Wohlers Hrsg Festschrift fur Gerhard Fezer 2008 S 193 ff Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes BT Drs 18 11163 vom 14 Februar 2017 S 78 89 f Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes gefahrdeter Zeugen Drucksache 14 638 Weitere Stellungnahme der Bundesregierung BT Drs 14 6279 neu zu Drucksache 14 638 S 9 Zeugenschutz im Strafverfahren Zur Rechtslage in Deutschland Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 22 Marz 2018 S 5 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes gefahrdeter Zeugen Drucksache 14 638 Weitere Stellungnahme der Bundesregierung BT Drs 14 6279 neu zu Drucksache 14 638 S 9 vgl fur Rheinland Pfalz Liste der Zeugenschutzdienststellen Abgerufen am 7 Marz 2020 vgl fur die Bekampfung des Menschenhandels auch Zusammenarbeitsvereinbarung der Polizei Staatsanwaltschaft Fachberatungsstellen Auslanderbehorden Sozialbehorden und Agenturen fur Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in Menschenhandelsfallen Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern der Justiz und fur Arbeit und Sozialordnung Familie und Frauen vom 24 Marz 2004 AllMBl 2004 S 101 Gemeinsame Richtlinien der Innenminister senatoren und der Justizminister senatoren der Lander zum Schutz gefahrdeter Zeugen Gem RdErl d Innenministeriums IV D l 2015 d Justizministeriums 4103 m A 49 u d Finanzministeriums In 0991 6 I B 5 v 16 Mai 1997 Aufgehoben durch den vertraulichen Gem RdErl d Innenministeriums 42 2015 d Justizministeriums 4103 III 49 u d Finanzministeriums In 0991 6 I B 5 VS NfD vom 26 Januar 2004 Corinna Nohn Zeugenschutz Wer reden will bekommt ein neues Leben Suddeutsche Zeitung 22 Dezember 2010 Zeugenschutz im Strafverfahren Zur Rechtslage in Deutschland Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 22 Marz 2018 S 7 Zeugenschutz Rechtslexikon net abgerufen am 8 Marz 2020 Ausstellung von Ausweisdokumenten auf falsche Namen fur Tarnidentitaten durch Bundes oder Landesbehorden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 18 6748 vom 19 November 2015 S 5Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zeugenschutz Harmonisierungsgesetz amp oldid 206781362