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Perfectae caritatis PC heisst nach seinen Anfangsworten das Dekret uber die zeitgemasse Erneuerung des Ordenslebens das vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 28 Oktober 1965 von Papst Paul VI offentlich bekanntgemacht wurde Zweites Vatikanisches Konzil Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Erneuerung und Anpassung 1 2 Ordnungen und Aufgaben des Ordenslebens 1 3 Die evangelischen Rate 1 4 Einrichtung der Gemeinschaften 1 5 Zukunft 2 Siehe auch 3 Text und Kommentar 4 Literatur 5 WeblinksInhalt BearbeitenErneuerung und Anpassung Bearbeiten Im Anschluss an die Konstitution Lumen gentium will das Dekret von der Lebensordnung der Institute handeln in denen Keuschheit Armut und Gehorsam gelobt werden und fur deren zeitbedingte Erfordernisse Vorsorge treffen damit ihr Leben der Kirche in der gegenwartigen Zeit zu grosserem Nutzen gereiche Dabei stellt dieses Dekret jedoch nur allgemeine Grundsatze auf deren rechte Auslegung und Anwendung nach dem Konzil von der zustandigen Autoritat zu regeln ist 1 Zeitgemasse Erneuerung des Ordenslebens heisst standige Ruckkehr zu den Quellen jedes christlichen Lebens und zum Geist des Ursprungs der einzelnen Institute zugleich aber deren Anpassung an die veranderten Zeitverhaltnisse Bewegt durch den Heiligen Geist und geleitet von der Kirche gelte die Nachfolge Christi allen Instituten als oberste Regel Die verschiedenen Institute mogen ihre Eigenart und ihre besondere Aufgabe in der ursprunglichen Intention ihrer Stifter bewahren sich gleichzeitig jedoch die Erneuerungsbestrebungen der Kirche auf biblischem liturgischem dogmatischem pastoralem okumenischem missionarischem und sozialem Gebiet zu eigen machen Um apostolisch wirken zu konnen mussen ihre Mitglieder die Lebensverhaltnisse der Menschen die Zeitlage sowie die Erfordernisse der Kirche wirklich kennen 2 Lebensweise Gebet und Arbeit mussen den korperlichen und seelischen Voraussetzungen der Menschen von heute aber auch soweit die Eigenart des Instituts es verlangt den Erfordernissen des Apostolats den Anspruchen der Kultur der sozialen und wirtschaftlichen Umwelt entsprechen vor allem in den Missionsgebieten Entsprechend sind internen Normen und Bucher zu uberarbeiten und auf den theologischen Stand des Konzils zu bringen 3 Um die Erneuerung und Anpassung zur Sache aller Mitglieder eines Ordensinstituts zu machen sollen die Oberen in dem was die Belange des ganzen Instituts betrifft ihre Untergebenen in geeigneter Weise befragen und horen 4 Ordnungen und Aufgaben des Ordenslebens Bearbeiten Dadurch dass das Gelobnis der Ordensleute auf die evangelischen Rate von der Kirche angenommen wurde sollen sie sich auch zu deren Dienst verpflichtet wissen Alle Kontemplation sollen sie daher mit apostolischer Liebe verbinden und zur Ausbreitung des Reiches Gottes beitragen 5 Aus dem Geist des Gebets aus taglicher Lesung der Schrift und Teilnahme an der heiligen Liturgie zumal dem heiligen Mysterium der Eucharistie soll die Nachstenliebe zum Heil der Welt und zum Aufbau der Kirche fliessen 6 Die ganzlich auf die Kontemplation hingeordneten Institute deren Mitglieder in Einsamkeit und Schweigen anhaltendem Gebet und hochherziger Busse fur Gott allein da sind nehmen immer eine hervorragende Stelle ein Ihrer kontemplativen Lebensweise wird eine geheimnisvolle apostolische Fruchtbarkeit zugesprochen sie geniesst daher einen besonderen Schutz 7 Die Ordenseinrichtungen die sich apostolischen und die caritativen Aufgaben widmen mussen ihre Lebensart und ihr Brauchtum auf das von ihnen geubte Apostolat einstellen 8 Aufgabe des monastischen Lebens ist der demutig hohe Dienst vor der gottlichen Majestat innerhalb des klosterlichen Bereichs ob sie sich nun in Verborgenheit ganz der Gottesverehrung weihen oder nach ihrer Satzung eine apostolische oder caritative Arbeit ubernommen haben Auch dieser Dienst soll den gegenwartigen Bedurfnissen der Menschen angepasst werden und auch bei Orden in denen die Feier der Liturgie im Mittelpunkt steht dem Apostolat und dem besonderen Wohl der Kirche dienen 9 Laienorden sind vollwertige Ordensinstitute Auch wenn in ihnen einige Mitglieder fur den priesterlichen Dienst in den eigenen Hausern die heiligen Weihen empfangen bleibe der Laiencharakter des Institutes unangetastet 10 Sakularinstitute sind zwar keine Ordensgemeinschaften erfordern jedoch ebenfalls die Verpflichtung zu einem Leben nach den evangelischen Raten die den in der Welt lebenden Mannern und Frauen Laien und Klerikern eine Weihe verleiht Die schweren Aufgaben konnen jedoch nur bewaltigt werden wenn ihre Mitglieder im religiosen und im profanen Bereich sorgfaltig geschult werden Dies wird der ernstlichen Sorge ihrer Vorgesetzten aufgetragen 11 Die evangelischen Rate Bearbeiten Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen macht das Herz des Menschen in einzigartiger Weise fur eine grossere Liebe zu Gott und zu allen Menschen frei Diese zeichenhafte Lebensweise ruhrt jedoch sehr unmittelbar an tiefere Neigungen der menschlichen Natur Darum durfen nur ausreichend geprufte und fur seelisch reif befundene Kandidaten zum Gelobnis der Keuschheit zugelassen werden 12 Die freiwillige Armut soll gegebenenfalls auch in neuen Formen geubt werden Ordensarmut bedeutet nicht nur im Gebrauch materieller Dinge von der Genehmigung der Ordensleitung abhangig zu sein die Mitglieder mussen tatsachlich und in der Gesinnung arm sein da sie ihr Besitztum im Himmel haben Alle sollen dem Gesetz der Arbeit unterworfen sein Ordensprovinzen und die einzelnen Hauser sollen sich gegenseitig materiell aushelfen doch allen Schein von Luxus vermeiden 13 Im Gelobnis des Gehorsams unterstellen sich die Ordensleute im Glauben den Obern die Gottes Stelle vertreten Daher schulden sie diesen demutigen Gehorsam durfen und sollen jedoch in der Erfullung der ihnen anvertrauten Aufgaben die eigene Verstandes und Willenskraft einsetzen und die Gaben die ihnen Natur und Gnade verliehen haben gebrauchen Die Oberen wiederum sollen die ihnen anvertrauten Seelen leiten ohne die Wurde der menschlichen Person zu mindern so dass sie Gottes Liebe zu jenen zum Ausdruck bringen Darum sollen sie ihnen besonders die geschuldete Freiheit in bezug auf die Beichte und die Gewissensleitung lassen sie bereitwillig anhoren und ihr Mitplanen zum Wohl des Instituts und der Kirche fordern bei voller Wahrung freilich ihres Rechtes zu entscheiden und anzuordnen was zu tun ist 14 Einrichtung der Gemeinschaften Bearbeiten Nach dem Beispiel der Urkirche soll es moglichst geringe Rangunterschiede innerhalb der Gemeinschaften geben Konversen sollen in moglichst bruderlicher Weise den Gemeinschaften angeschlossen sein auch in Frauengemeinschaften soll es moglichst nur einen einzigen Stand von Schwestern geben Auch Kleriker und Laien sollen mit Ausnahme der Konsequenzen der Weihe hinsichtlich ihrer Rechten und Pflichten innerhalb der Gemeinschaft nicht unterschieden werden 15 Die papstliche Klausur der Nonnen des rein beschaulichen Lebens soll nicht angetastet werden Die ubrigen Nonnen aber sollen von der papstlichen Klausur ausgenommen sein damit sie die ihnen anvertrauten apostolischen Aufgaben besser erfullen konnen Ihre Klausur ist von den Konstitutionen festzulegen 16 Das Ordensgewand soll den gesundheitlichen Erfordernissen den Umstanden von Zeit und Ort sowie den Erfordernissen des Dienstes anpassen und gegebenenfalls geandert werden 17 Zukunft Bearbeiten Zur zeitgemassen Erneuerung der Ordensgemeinschaften muss eine vertiefte Ausbildung ihrer Mitglieder sichergestellt werden Auf das Noviziat soll nicht direkt apostolischer Einsatz folgen sondern die theoretische und praktische Ausbildung weitergefuhrt werden die auch uber die Gepflogenheiten das Denken und Empfinden der heutigen Gesellschaft unterrichtet Den Ordensoberen wird auch die sorgfaltigste Auswahl und grundlichste Vorbereitung der geistlichen Leiter und Lehrkrafte aufgetragen 18 Nur notwendige wirklich nutzliche und entwicklungsfahige Institute durfen neu gegrundet werden Neugrundungen in den Missionsgebieten mussen dem Charakter und den Sitten der Bewohner des Landes wie auch den ortlichen Gebrauchen und Lebensbedingungen Rechnung tragen 19 Die Institute sollen die fur sie charakteristischen Aufgaben beibehalten sie aber im Hinblick auf das Interesse der Gesamtkirche und der Diozesen unter dem Kriterium moglichst wirksamer Verkundigung des Evangeliums sichten und uberlebte Tatigkeitsfelder aufgeben 20 Instituten und Klostern die kein fruchtbares Wirken mehr erhoffen lassen soll die weitere Aufnahme von Novizen verwehrt werden Nach Moglichkeit sollen sie mit einem verwandten lebenskraftigeren Institut fusionieren 21 Das Konzil empfiehlt die Zusammenarbeit von Instituten und Klostern der gleichen Ordensfamilie gegebenenfalls auch die Bildung von Foderationen oder Zusammenschlussen 22 es wunscht auch den Ausbau der bereits errichteten Konferenzen der Ordensoberen und deren Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Bischofskonferenzen 23 Zur Forderung des Nachwuchses sind Priester und Erzieher gehalten in der regelmassigen Verkundigung ist ofter auf die evangelischen Rate und den Eintritt in den Ordensstand hinzuweisen Die Eltern konnen dies durch eine christliche Erziehung tun die Ordensleute aber sollen sich bewusst sein dass das Beispiel ihres eigenen Lebens die beste Empfehlung ihres Instituts und eine Einladung zum Ordensleben ist 24 Das Konzil schliesst mit einer Versicherung seiner Hochschatzung des Lebens nach den Evangelischen Raten als Zeugnis zur Verherrlichung Gottes und verheisst der Kirche aus dem Leben der Ordensleute taglich reichere Frucht des Heils 25 Siehe auch BearbeitenEcclesiae sanctae Motu Proprio Pauls VI vom 6 August 1966 mit Durchfuhrungsbestimmungen zum Dekret Perfectae caritatisText und Kommentar BearbeitenDecretum de accomodata renovatione Vitae Religiosae Dekret uber die zeitgemasse Erneuerung des Ordenlebens Lateinischer Text aus Acta Apostolicae Sedis 58 1966 702 712 Deutsche Ubersetzung besorgt im Auftrag der deutschen Bischofe Einleitung und Kommentar von Friedrich Wulf SJ Munchen In LThK Das Zweite Vatikanische Konzil Konstitutionen Dekrete und Erklarungen Lateinisch und Deutsch Kommentare Teil II Herder Verlag Freiburg im Brsg 1967 S 249 307 Ausfuhrlich eingeleiteter und kommentierter lateinisch deutscher Paralleltext Das Dekret uber die zeitgemasse Erneuerung des Ordenslebens Perfectae Caritatis In Karl Rahner Herbert Vorgrimler Kleines Konzilskompendium Samtliche Texte des Zweiten Vatikanums Herder Verlag Freiburg im Breisgau 22 Auflage 1990 S 311 330 Einleitung und Text Literatur BearbeitenGeorg Jelisch Kirchliches Ordensverstandnis im Wandel Untersuchungen zum Ordensverstandnis des Zweiten Vatikanischen Konzils in der dogmatischen Konstitution uber die Kirche Lumen Gentium und im Dekret uber die zeitgemasse Erneuerung des Ordenslebens Perfectae Caritatis St Benno Leipzig 1983 Anneliese Herzig Ordens Christen Theologie des Ordenslebens in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Echter Wurzburg 1991 ISBN 978 3 429 01369 1 Weblinks BearbeitenAuthentischer Text des Dekrets Deutsche Ubersetzung auf der Homepage des VatikansDokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils alphabetisch sortiert Konstitutionen Dei verbum Gaudium et spes Lumen gentium Sacrosanctum ConciliumDekrete Ad gentes Apostolicam actuositatem Christus Dominus Inter mirifica Optatam totius Orientalium Ecclesiarum Perfectae caritatis Presbyterorum ordinis Unitatis redintegratioErklarungen Dignitatis humanae Gravissimum educationis Nostra aetate Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Perfectae caritatis amp oldid 233306228