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Das Oberamt Herbstein war ein Amt des Hochstifts Fulda und des Furstentums Nassau Oranien Fulda Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Geografie 3 Geschichte 3 1 Fulda 3 2 Furstentum Nassau Oranien Fulda 3 3 Grossherzogtum Frankfurt 3 4 Kurhessen 4 Bestand 4 1 Amt Herbstein 4 2 Gericht Hosenfeld 5 Personlichkeiten 6 Literatur 7 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenIn der Fruhen Neuzeit waren Amter eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt Dem Amt stand ein Amtmann vor der von der Landesherrschaft eingesetzt wurde Hauptartikel Amt historisches Verwaltungsgebiet Geografie BearbeitenDas Oberamt Herbstein bestand aus zwei raumlich getrennten Teilen Der Stadt Herbstein zugleich Amt Herbstein und das davon raumlich getrennte Gericht Hosenfeld Das Amt Herbstein war eine fuldische Exklave romisch katholisch und von evangelischem Gebiet umgeben Geschichte BearbeitenFulda Bearbeiten Seit dem 18 Jahrhundert wurde das Amt als Oberamt bezeichnet An seiner Spitze stand formal ein adliger Oberamtmann Dieses Amt war aber zum Ende des Alten Reiches 1806 eine Sinekure Oberster Beamter des Oberamtes war faktisch vielmehr der Stadtschultheiss der Stadt Herbstein oder der Amtsvogt des Gerichts Hosenfeld Furstentum Nassau Oranien Fulda Bearbeiten Das Furstentum Nassau Oranien Fulda wurde als Entschadigung des abgesetzten Statthalters der Niederlande gebildet In Bezug auf die Rechtsprechung und Verwaltung wurde mit der Landesherrlichen Verordnung die Ober und Amter betrefffend vom 8 Januar 1803 eine Neuorganisation der bestehenden Amter vorgenommen Durch Bekanntmachung vom 22 Marz 1805 wurde dann das Propsteiamt Blankenau und das Stadtschultheissenamt Herbstein aufgehoben und dem Oberamt Grossenluder zugeordnet Grossherzogtum Frankfurt Bearbeiten 1806 besetzte Frankreich das Furstentum Nassau Oranien Fulda Es stand zunachst unter Militarverwaltung und das Oberamt Grossenluder gehorte als Distriktsmairie Salmunster zum Departement Fulda An der Struktur anderte sich nichts siehe hierzu Gerichtsorganisation im Grossherzogtum Frankfurt Insbesondere die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde nicht eingefuhrt Das ehemalige Gericht Hosenfeld blieb Teil des Oberamtes Grossenluder Herbstein dagegen kam zum Grossherzogtum Darmstadt Am 11 Mai 1810 schlossen das Grossherzogtum und Frankreich einen Staatsvertrag 1 mit dem Frankreich Gebiete die es 1806 besetzt hatte an das Grossherzogtum weiter gab Der im Mai geschlossene Vertrag wurde von Napoleon aber erst am 17 Oktober 1810 unterschrieben 2 Das hessische Besitzergreifungspatent datiert so erst vom 10 November 1810 3 Kurhessen Bearbeiten Gemass der Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9 Juli 1815 ging das Oberamt Grossenluder ohne das grossherzoglich hessische Herbstein an das Konigreich Preussen uber Dieses ubertrug das Amt am 16 Oktober 1815 an das Kurfurstentum Hessen 1822 wurde in Kurhessen die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vorgenommen Die Verwaltungsfunktionen gingen auf den Kreis Fulda uber die Gerichtsfunktion auf das Justizamt Grossenluder Bestand BearbeitenAmt Herbstein Bearbeiten Zum Amt Herbstein siehe hier Gericht Hosenfeld Bearbeiten 1365 verpfandete Abt Heinrich VII das Gericht an Johann von Dernbach 1386 erwarben die von Fischborn und die von Luder je eine Halfte des Gerichtes Die von Luder erwarben spater auch die andere Halfte 1752 loste Fulda die Pfandschaft ein und war damit alleiniger Besitzer des Gerichtes Das Gericht Hosenfeld hatte im Laufe der Geschichte eine Reihe von Grenzverschiebungen erfahren Der Ort Jossa der 1423 noch zum Amt gehorte war spater durch Verpfandungen und Verkaufe in eine rechtlich unklare Position geraten 1603 verweigerten die Anwohner auf Anweisung der Besitzer des Dorfes das waren zu einem Drittel die von Boineburg und zu zwei Drittel die von Romrod die Huldigung fur Fulda In einer Urkunde von 1676 wurden Fulda nur die vier hohen Rugen zugestanden Nachdem Fulda das Dorf zuruckgekauft hatte wurde es 1738 nicht dem Gericht Hosenfeld sondern dem Gericht Luder zugeordnet Auch der Ort Gersrod ging dem Gericht verloren Ursprunglich Teil des Gerichtes wird er ab 1603 als Teil des Propsteiamtes Blankenau gefuhrt Am Ende des Alten Reiches umfasste das Gericht Brandlos Hauswurz Hosenfeld Pfaffenrod Poppenrod und Schletzenhausen 1752 wurde das Gericht Hosenfeld dem Oberamt Herbstein nachgeordnet Personlichkeiten BearbeitenOberamtmann Heinrich Graf von Tattenbach zu Reinstein 1800 Stadtschultheiss Amtsvogt Amand Rang 1800 Literatur BearbeitenDes Furstlichen Hochstifts Fulda Staats und Standskalender 1800 S 86 Digitalisat Anneliese Hofemann Studien zur Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Fulda und seiner Amter 1958 S 114 120 und 123 125 Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 Fuldaer Land Rommerz im 19 Jahrhundert aus Heinrich Jakob Stohr Begriff Umfang und Organisation des Landes Fulda im 19 Jahrhundert in den Fuldaer Geschichtsblattern 1934 Einzelnachweise Bearbeiten Text in franzosischer Sprache in Schmidt S 30ff Anm 100 Schmidt S 30 Schmidt S 33 Amter des Hochstiftes Fulda Furstliche Amter Vizedomamt Fulda Amt Altenhof Oberamt Bieberstein Oberamt Bruckenau Oberamt Burghaun Oberamt Dermbach Oberamt Eiterfeld Centoberamt Fulda Oberamt Geisa Amt Gerstungen Oberamt Hammelburg Oberamt Haselstein Oberamt Herbstein Oberamt Hunfeld Amt Lengsfeld Oberamt Mackenzell Oberamt Motten Oberamt Neuhof Amt Salmunster Amt Salzschlirf Amt Steinau Amt Uerzell Amt Vacha Amt Weyhers Amt WildeckPropsteiliche Amter Domkapitularsche Audienz Gericht Luder Propsteiamt Andreasberg Propsteiamt Blankenau Propsteiamt Johannesberg Propsteiamt Michelsberg Propsteiamt Petersberg Propsteiamt Sannerz Propsteiamt Thulba Propsteiamt ZellaRitterschaftliche Amter Amt Schackau Gericht Buchenau Gericht Mansbach Gericht Langenschwarz Gericht Wehrda Abgerufen 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