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Mediatfurstentum nennt man den Herrschaftsbezirk eines Fursten der nicht uber volle Landeshoheit oder Souveranitat verfugt sondern von einem anderen Staat bzw Fursten sein Herrschaftsrecht verliehen bekam oder als ehemals souveraner Furst durch Unterwerfung oder Vertrag in Abhangigkeit geraten ist Wer also zum Beispiel nach den Bestimmungen des Westfalischen Friedens alle wesentlichen Rechte der Landeshoheit besessen hatte und dann durch Mediatisierung zum Untertanen eines anderen Reichsstandes herabgesetzt worden war Der Umfang an Regierungsmacht und Sonderrechten der einem Mediatfursten verblieb war von dessen Oberlehnsherrn abhangig Entstehung von Mediatfurstentumern Anfang des 19 Jahrhunderts BearbeitenDie umfangreichste Mediatisierung fand nach der Sakularisation der meist katholischen Reichsstifte 1803 statt Es wurden 77 geistliche Gebiete sakularisiert 41 Reichsstadte sechs Reichsdorfer und 90 kleinere reichsunmittelbare Landesherrschaften aufgelost Nach weiteren Mediatisierungen von 1806 und 1815 verblieben im Deutschen Bund noch 38 selbstandige Staaten Die mediatisierten Geschlechter behielten ihre Ebenburtigkeit mit den regierenden Hausern ihre Mitglieder waren vom Kriegsdienst und Steuern befreit es wurden ihnen auch Hoheitsrechte in Kirchen und Schulangelegenheiten vorbehalten Einige bekanntere Mediatfurstenfamilien sind z B Hohenlohe Solms Thurn und Taxis Castell Erbach Leiningen Ratibor Schwarzenberg und Wied Siehe auch BearbeitenStandesherr Deutscher Bund LehnswesenLiteratur BearbeitenAlmanach de Gotha Gotha 1930 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mediatfurstentum amp oldid 237631095